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Zollmeldung Indien Zolltarif, Einfuhrzoll
Zollerhöhungen für bestimmte Fertigwaren und Kapitalgüter, Zollsenkungen für Eisen- und Stahlerzeugnisse
05.02.2021
Die indische Zentralregierung hat im Rahmen des Haushalts für das Finanzjahr 2021-2022 die Einfuhrzölle für bestimmte Fertigwaren und Kapitalgüter erhöht. So wurden die Zollbefreiungen für Ausrüstungen und Teile zur Installation von Solaranlagen komplett gestrichen, Tunnelbohrmaschinen (ex HS-Code 8430) unterliegen nunmehr einem Zollsatz von 7,5 Prozent. Dagegen wurden die Importzollsätze für Eisen- und Stahlwaren (ex HS-Kapitel 72) von 12,5 auf 7,5 Prozent gesenkt, die zur Zeit für bestimmte Eisen- und Stahlwaren gültigen Antidumping- oder Ausgleichszölle werden bis zum 30.09.2021 ausgesetzt. Für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, alkoholische Getränke und Düngemittel wird künftig eine Abgabe zur Entwicklung der Landwirtschaft (Agriculture Infrastructure and Develpment Cess - AIDC) erhoben, die Importabgabebelastung steigt dadurch allerdings nicht, da die Zollsätze entsprechend angepasst und gesenkt werden. So unterliegen Weine und Spirituosen bei der Einfuhr nunmehr einem Importzollsatz von 50 Prozent sowie der AIDC mit einem Abgabensatz von 100 Prozent. Die neuen Zollvorschriften sind in den Erläuterungen des indischen Finanzministeriums zum Haushalt nach Zolltarifkapiteln zusammengefasst. Die Vorschriften gelten ab dem 02.02.2021.