Ausländisches Wirtschaftsrecht

Recht kompakt Irland

Der Länderbericht Recht kompakt Irland bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement. 

  • Irland ist eine parlamentarische Republik und seit 1922 von Großbritannien unabhängig. Es zählt zu den Ländern des Common Law.

    Allgemeines

    Irland ist eine parlamentarische Demokratie, das Staatsoberhaupt ist die Präsidentin beziehungsweise der Präsident. Das Parlament (Oireachtas) besteht aus zwei Kammern: dem Senat (Seanad Éireann), der das Oberhaus bildet, und dem Repräsentantenhaus (Dáil Éireann), das als Unterhaus fungiert.

    Irland ist seit 1973 Mitglied der Europäischen Union.

    Amtssprachen sind Irisch und Englisch.

    Rechtsquellen

    Mit Blick auf sein Rechtssystem lässt sich in Bezug auf Irland von einem sogenannten common law-Land sprechen, das insoweit seinen britischen Nachbarn ähnelt. Eine der wichtigsten Rechtsquellen stellen demzufolge - viel weitergehend als im kontinentaleuropäischen Rechtsraum der Fall - richterliche Entscheidungen dar. Diese präjudiziellen, also Folgeentscheidungen bestimmenden Urteile, werden stare decisis genannt und binden Gerichte in ihrer Entscheidungsfindung im Hinblick auf gleichgelagerte Fälle, sofern es sich um Entscheidungen von Gerichten aus common law-Rechtsprechungen handelt.

    Neben dem common law, also dem durch richterliche Entscheidung weiterentwickelten, ungeschriebenen Recht, leitet sich das irische Recht aus drei weiteren Quellen ab. Die im Jahre 1937 verabschiedete irische Verfassung (Bunreacht na hÉireann) stellt dabei - unter Berücksichtigung des Unionsrechtes als eine der weiteren Rechtsquellen - die höchste rechtliche Autorität dar. Als letzte Rechtsquelle ist das kodifizierte Recht zu nennen, welches sich aus primärem und sekundärem Gesetzesrecht sowie den anderen regulatorischen Maßnahmen zusammensetzt.

    Laut Art. 50 der Verfassung bleiben Gesetze in Bezug auf Irland aus der Zeit vor der Unabhängigkeit von Großbritannien 1922 (zum Beispiel Rechtsakte des Parlaments des Vereinigten Königreichs) und vom irischen Freistaat (1922 bis 1937) verabschiedete Maßnahmen, die der Verfassung nicht widersprechen, in Kraft.

    Die Rechtsdatenbank electronic Irish Statute Book (eISB) macht irische Gesetze in elektronischer Form verfügbar.

    Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf | Bonn

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  • Irland hat das UN-Kaufrecht zwar nicht ratifiziert, für Verträge zwischen Deutschland und Irland kann dieses dennoch zur Anwendung kommen.

    Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) hat Irland anders als Deutschland, wo es am 1. Januar 1991 in Kraft trat, noch nicht ratifiziert. Das Übereinkommen ist jedoch auch immer dann auf Kaufverträge anwendbar, wenn beide Parteien in unterschiedlichen Staaten ihren Geschäftssitz haben und nach den Regeln des internationalen Privatrechtes das Recht eines Vertragsstaates anwendbar ist. Diese Regeln richten sich bei Kaufverträgen im deutsch-irischen Verhältnis nach der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-Verordnung). Hiernach ist grundsätzlich das Recht des Staates anwendbar, in dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bei einem deutschen Lieferanten also deutsches Recht und damit das Recht eines Vertragsstaates. 

    Soweit im Falle von grenzüberschreitenden Vertragsschlüssen also der Lieferant seinen Hauptsitz in Deutschland hat, kommt aufgrund der durch Deutschland erfolgten Ratifizierung des Übereinkommens das UN-Kaufrecht zur Anwendung, es sei denn, es ist ausdrücklich ausgeschlossen worden.

    Die Frage, ob es sinnvoll ist, das UN-Kaufrecht auszuschließen beurteilt sich immer nach dem jeweiligen Einzelfall und ist nicht pauschal zu beantworten.

    Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht bietet eine von der GTAI unter Mitarbeit von RA Prof. Piltz erstellte Publikation mit dem Titel UN-Kaufrecht in Deutschland aus dem Jahr 2017.

    Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf | Bonn

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  • Die Möglichkeit des Käufers Mängelrechte gegenüber seinem Vertragspartner geltend zu machen, folgt aus dem Sale of Goods and Supply of Services Act, 1980.

    Allgemeines

    Der Sale of Goods and Supply of Services Act, 1980 gibt dem Käufer bestimmte Rechte in den Fällen, in denen der Verkäufer dem Käufer das Eigentum nicht wirksam übertragen kann, wenn die Sache vom Verkäufer falsch beschrieben worden ist oder wenn die erworbene Sache von schlechter Qualität ist und sich daher nicht für die vertraglich festgelegte oder angebotene Verwendung (fit for the purpose) eignet.

    Jeder Kaufvertrag impliziert, dass die Sachen ihrer Beschreibung entsprechen müssen (Section 10 Sale of Goods and Supply of Services Act, 1980), wobei der Begriff „Beschreibung“ weit zu verstehen ist und auch Inhaltsstoffe, Abmessungen, Verpackung und Menge umfasst. Auch muss die Kaufsache von handelsüblicher Qualität (of merchantable quality) sein, andernfalls werden Gewährleistungsansprüche ausgelöst. Eine Sache ist stets dann von handelsüblicher Qualität, wenn sie für den konkreten oder den für die Sache üblichen Verwendungszweck geeignet und so haltbar ist, wie es von einer Sache unter Berücksichtigung der entsprechenden Beschreibung, des Preises und aller anderen relevanten Umstände vernünftigerweise erwartet werden kann. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers gehen allerdings verloren, sofern er vor Abschluss des Kaufvertrages Kenntnis von der Abweichung hatte oder diese bei vorheriger Prüfung hätte haben müssen.

    Gemäß Section 11 Statute of Limitations gilt eine Verjährungsfrist von sechs Jahren, innerhalb derer Käufer ihre Rechte sowohl beim Kauf neuer als auch gebrauchter Waren geltend machen können.

    Verbrauchsgüterkauf

    Im Fall eines Kaufvertragsschlusses zwischen Unternehmer (trader) und Verbraucher (consumer) wird der Käufer in Folge der aus seiner Verbrauchereigenschaft hergeleiteten Schutzbedürftigkeit besonders geschützt. Die Mängelrechte des Käufers im Hinblick auf die Beschreibung der Sachen, der Mangelfreiheit und des Verkaufes nach Muster dürfen nicht ausgeschlossen werden. Auch im Übrigen ist ein Ausschluss von Rechten nur möglich, soweit dieser fair und angemessen ist. Anknüpfungspunkt für die Bewertung eines Haftungsausschlusses ist in erster Linie die Schutzdürftigkeit des Verbrauchers in der konkreten Situation.

    Die europäische Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (1999/44/EG) wurde durch die Section 5 (1) of the European Communities Regulations 2003 (SI 11/2003) in nationales Recht umgesetzt. Mittlerweile wurde diese Richtlinie durch die neue Richtlinie (EU) 2019/771 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs ersetzt. Diese Richtlinie wurde durch den Consumer Rights Act 2022 in nationales irisches Recht umgesetzt. 

    Nach diesem Gesetz müssen Waren, die an Verbraucher:innen verkauft werden, bestimmte Anforderungen erfüllen. So müssen sie den vertraglich festgelegten Spezifizierungen hinsichtlich Qualität, Quantität, Funktionalität und Kompatibilität entsprechen. Sie müssen sich für den normalen Gebrauch einer solchen Ware eignen und auch weitere Anforderungen erfüllen, wenn diese dem Verkäufer zur Kenntnis gebracht wurden. Die Details hierzu finden sich in den Sections 15 ff. des Consumer Rights Act 2022. Weitergehende Informationen hierzu hält außerdem der irische Bürgerservice (Citizens Information) bereit (auf Englisch).

    Entsprechend der europäischen Vorgaben besteht die gesetzliche Vermutung, dass Waren, die sich innerhalb von zwölf Monaten nach Übergabe beziehungsweise Ablieferung in Folge eines aus der Sphäre des Händlers stammenden Mangels als nicht vertragsgemäß erweisen, schon im Zeitpunkt der Ablieferung mangelbehaftet waren (Section 22 des Consumer Rights Act 2022).

    Liegt ein Mangel vor, so muss der Verbraucher innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung des Mangels dies dem Verkäufer mitteilen. Spezielle Verjährungsfristen für den Verbrauchsgüterkauf bestehen nicht. Insoweit ist auf das allgemeine Verjährungsrecht zurückzugreifen.

    Ergänzung: Harmonisierung der Gewährleistungsrechte im Bereich Online-Warenkauf

    Im Rahmen der Strategie für den digitalen Binnenmarkt hat die EU eine neue Richtlinie auf den Weg gebracht, die eine Harmonisierung der Gewährleistungsrechte im Bereich Online- und Offline-Warenkauf und damit eine Stärkung des Verbraucherschutzes vor allem bei grenzüberschreitenden Käufen erzielen sollen. Auch diese Richtlinie hat Irland mit dem Consumer Rights Act 2022 in nationales Recht umgesetzt. Die konkreten Regelungen finden sich in Teil 3 des Gesetzes (Sections 48 ff.).

    Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf, Karl Martin Fischer | Bonn

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  • Der Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union ist grundsätzlich frei von Beschränkungen.

    Seit Anfang 1993 gilt der freie Kapitalverkehr als Grundfreiheit der Europäischen Union. Damit sind sämtliche Beschränkungen im innereuropäischen Devisenverkehr aufgehoben. Zahlungen für Waren sowie Dienstleistungen unterliegen keinerlei Transferbeschränkungen. 

    Für Reisende, die mit mehr als 10.000 Euro Bargeld (oder dem entsprechenden Geldwert in anderen Währungen) aus Drittländern in die EU einreisen oder in solche ausreisen, sind diese Devisen deklarationspflichtig. Weitergehende Informationen hierzu hält die irische Zoll- und Steuerbehörde auf ihrer Webseite bereit.

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  • Im irischen Recht wird nach dem Konsensprinzip der Käufer mit Abschluss des Kaufvertrages grundsätzlich zugleich auch Eigentümer der gekauften Sache.

    Eigentumsvorbehalt

    Wollen die Parteien einen Eigentumsvorbehalt vereinbaren (sogenannte Retention of title clause), so bedarf dies einer ausdrücklichen Abrede der Beteiligten bei Vertragsschluss. Die Möglichkeit einer solchen Vereinbarung ist in Section 19 Sale of Goods Act 1893 gesetzlich normiert. Im Falle von Zahlungsverzug kann der Verkäufer - je nachdem, wie die Abreden im Einzelnen ausgestaltet sind - seine Sache herausfordern. Im Fall der Insolvenz hat der Verkäufer ein Aussonderungsrecht und kann - ohne auf eine Vollstreckungsquote beschränkt zu sein - Zugriff auf seine Sache nehmen. Das Zugriffsrecht auf die Sache endet dann, wenn der Käufer die Sache weiterveräußert. Dieser Gefahr kann der Verkäufer aber dadurch entgegenwirken, dass er den Eigentumsvorbehalt durch eine besondere Abrede als dingliche Belastung registrieren lässt.

    Chattel Mortgage

    Dieses Sicherungsmittel ähnelt der deutschen Sicherungsübereignung und ist als besitzloses Pfandrecht ausgestaltet. Der Sicherungsgeber kann mittels einer Übereignungsurkunde, der bill of sale, eine bewegliche Sache zur Sicherheit übertragen, ohne dabei aber den Besitz aufzugeben. In der Praxis ist dieses Sicherungsmittel aber eher unüblich, da Formvorschriften und Registeranforderungen sehr hoch sind.

    Pledge

    Das Pledge ist eine Überlassung des Besitzes an einer Sache zur Sicherung einer Forderung. Anwendung findet diese Form der Sicherheit grundsätzlich nur auf bewegliche Sachen. Es können aber auch Wertpapiere oder Zertifikate in Bezug auf unbewegliche Sachen Gegenstand des Überlassungsvorganges sein. Trotz Besitzeinräumung verbleibt das Eigentum dabei beim Sicherungsgeber, dieses Sicherungsmittel ist daher dem deutschen (Faust-)Pfandrecht sehr ähnlich, ein Registrierungserfordernis besteht nicht.

    Floating Charge

    Hierbei handelt es sich um ein umfassendes besitzloses Pfandrecht, das auf handelsrechtlicher Basis beruht. Nur companies und partnerships, nicht aber natürliche Personen können floating charges bestellen. Dieses Sicherungsmittel wird an einem sich stetig verändernden - auch zukünftigen - Vermögen bestellt, typischerweise handelt es sich dabei um den unternehmerischen Warenbestand. Dem Unternehmer wird hierdurch die Möglichkeit eingeräumt, weiterhin seiner normalen Geschäftstätigkeit nachzugehen und über den Warenbestand zu verfügen, bis sich der Sicherungsfall realisiert und der Sicherungsnehmer von seinem Zugriffsrecht Gebrauch macht. Bezüglich einer eventuellen Unwirksamkeit einer floating charge ist Section 597 Companies Act 2014 zu beachten.

    Weitere Sicherungsmittel

    Als weitere Sicherungsmittel sind in Irland die Bürgschaft, die Garantie, die Forderungsabtretung sowie der Mietkauf anerkannt. Letzterer stellt einen Abzahlungskauf unter Eigentumsvorbehalt dar. Der gleichzeitig abgeschlossene Mietvertrag beinhaltet dabei eine Kaufoption zugunsten des Mietkäufers.

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  • Die irische Produzentenhaftung ist stark geprägt von den europäischen Normen des Verbraucherschutzes.

    Die Bestimmung des anwendbaren Rechts in Produkthaftungsfragen zwischen Deutschen und Iren mit gewöhnlichem Aufenthalt in ihrem jeweiligen Heimatstaat richtet sich für schadensbegründende Ereignisse nach dem 11. Januar 2009 nach der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 (Rom II-Verordnung). Nach der in dieser Verordnung verwendeten „Anknüpfungsleiter“ ist in Produkthaftungsfällen grundsätzlich das Recht des Staates anzuwenden, in dem die geschädigte Person beim Eintritt des Schadens ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Voraussetzung ist, dass das Produkt in diesem Staat in Verkehr gebracht wurde. Andernfalls ist das Recht des Staates, in dem das Produkt erworben wurde, maßgeblich, sofern es dort auch in Verkehr gebracht wurde. Ist letzteres nicht der Fall, ist auf das Recht des Staates abzustellen, in dem der Schaden eingetreten ist. Voraussetzung ist auch hier, dass das Produkt in diesem Staat in Verkehr gebracht wurde. Das Recht dieses Staates ist aber dann nicht heranzuziehen, wenn die Person, deren Haftung geltend gemacht wird, das Inverkehrbringen des Produktes oder eines gleichartigen Produktes in diesem Staat vernünftigerweise nicht voraussehen konnte. Dann kommt es auf den gewöhnlichen Aufenthalt dieser Person an. Schließlich ist auch für den Bereich der Produkthaftung zu prüfen, ob die unerlaubte Handlung mit einem anderen Staat eine engere Verbindung aufweist.

    Aus dem Liability For Defective Products Act, 1991 leitet sich ein Anspruch für die Schäden her, die aus dem Defekt einer Sache resultieren. Dieser Anspruch tritt neben die üblichen zivilrechtlichen Ansprüche und erleichtert dem Geschädigten seine Rechtsdurchsetzung, da er im Unterschied zu den allgemeinen zivilrechtlichen Ansprüchen lediglich den Schaden, den Defekt und die Kausalität beweisen muss. Der Hersteller kann sich der Haftung nicht durch Freizeichnung entziehen oder sie beschränken. Von der Haftung werden Körper- und Sachschäden erfasst, wobei als Sachschäden - wie im deutschen Recht - nur andere Schäden als die defekte Sache selbst erfasst werden. Darüber hinaus muss es sich um Sachen handeln, die dem privaten Gebrauch unterliegen. Der Hersteller haftet daher zum Beispiel nicht für Schäden an Einrichtungsgegenständen, die zum Betrieb eines Gewerbebetriebes gehören.

    Von einem Defekt ist gemäß Section 5 Liability For Defective Products Act, 1991 auszugehen, wenn es dem Nutzer unter Abwägung aller Umstände nicht möglich ist, die Sache wie beabsichtigt ohne Beeinträchtigung seiner Sicherheit zu nutzen. Dem Hersteller wird allerdings die Möglichkeit des Entlastungsbeweises bezüglich des Verschuldens eingeräumt. Der Entlastungsbeweis gilt als geführt, wenn der Hersteller beweisen kann, dass er das Produkt nicht in Umlauf gebracht hat, der Defekt in dem Zeitpunkt, zu dem er das Produkt in den Umlauf gebracht hat, noch nicht bestand oder dass das Produkt von ihm nicht zum Verkauf hergestellt wurde. Weiterhin kann er einwenden, dass der Defekt auf der Einhaltung von europäischen Vorgaben beruht oder dass er bei gegenwärtigem Stand von Wissenschaft und Technik den Defekt nicht hätte erkennen können.

    Der Anspruch verjährt drei Jahre nach Kenntnisnahme (oder vernünftigerweise anzunehmender Möglichkeit der Kenntnisnahme) des Käufers vom Mangel (Section 7 Liability For Defective Products Act, 1991), maximal aber nach Ablauf von zehn Jahren nach Inverkehrbringen des schadhaften Produkts.

    Die Vorschriften des 1991 Act werden ergänzt durch zahlreiche weitere europäisch-stämmige Regelungen, insbesondere die European Communities (General Product Safety) Regulations 2004, welche die Richtlinie 2001/95/EG in irisches Recht umsetzen. 

    Die für die Überwachung der Produkthaftungsregeln in Irland ist die Competition and Counsumer Protection Commission zuständig.

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  • Im Folgenden finden sich Informationen sowohl zum Recht der Handelsvertreter wie auch der Vertragshändler in Irland.

    Handelsvertreterrecht

    Die Beziehungen zwischen selbstständigen Handelsvertretern und Unternehmern ist durch die Richtlinie 86/653/EWG vom 18.12.1986 für alle Mitgliedsstaaten in den wesentlichen Punkten einheitlich geregelt. Mit der European Communities (Commercial Agents) Regulations, 1994 and 1997 wurde die Richtlinie mit einigen Änderungen in Irland in nationales Recht gegossen.

    Ein Vertrag zwischen Handelsvertreter (commercial agent) und Unternehmer (principal) sollte aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich geschlossen werden. Insbesondere hat jede Partei das Recht, von der anderen Partei ein unterzeichnetes Dokument zu erhalten, in dem die grundlegenden Bestimmungen des Handelsvertretervertrags schriftlich fixiert sind. Ein Vertragsschluss kann auf bestimmte oder unbestimmte Zeit erfolgen, dies steht im Belieben der Parteien. Während ein auf bestimmte Zeit geschlossener Vertrag grundsätzlich mit Zeitablauf endet, bedarf die Beendigung eines auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrages einer Kündigung. Die kündigende Partei muss in letzterem Fall eine Mindestkündigungsfrist einhalten. Diese beträgt einen Monat für das erste Vertragsjahr, zwei Monate für das zweite Vertragsjahr und drei Monate für das angefangene dritte sowie alle weiteren Vertragsjahre. Es steht den Parteien darüber hinaus frei, längere Kündigungsfristen zu vereinbaren. Ein nach Beendigung des Vertragsverhältnisses greifendes Wettbewerbsverbot ist zwingend schriftlich zu vereinbaren.

    Pflicht des Handelsvertreters ist es, sich um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen und bei der Ausübung seiner Tätigkeit die Interessen des Unternehmers zu wahren und dessen Weisungen zu befolgen. Im Gegenzug ist der Unternehmer verpflichtet, den Handelsvertreter bei all seinen Tätigkeiten zu unterstützen, insbesondere ihm die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

    Ein Handelsvertreter ist für seine Tätigkeit von Rechtswegen angemessen zu entlohnen, wobei im Regelfall im Handelsvertretervertrag eine ausdrückliche Provisionsabrede enthalten sein wird. Dem Handelsvertreter steht auch nach Vertragsbeendigung ein Vergütungsanspruch zu und auch für den Fall, dass der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag hierzu keine Aussage trifft. Er kann insoweit Ausgleich für verloren gegangene Provisionen verlangen, sofern das nach Vertragsbeendigung zustande gekommene Geschäft im Wesentlichen aufgrund seiner Tätigkeit während des Handelsvertreterverhältnisses realisiert wurde (Art. 17 der Regulations). Um diesen Anspruch zu rechtfertigen muss das Geschäft innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nach Beendigung des Vertretungsvertrages rechtswirksam geworden sein. Einen Ausgleich kann der Handelsvertreter weiterhin dafür verlangen, dass er in seiner Eigenschaft als Handelsvertreter zur Erweiterung des Kundenstammes beigetragen oder die Geschäfte mit vorhandenen Kunden wesentlich erweitert hat, der Unternehmer aus den Geschäften mit diesen Kunden noch erhebliche Vorteile zieht und die Ausgleichszahlung unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere einer entgangenen Provision, begründet erscheint. Der Handelsvertreter muss den Ausgleichsanspruch gegenüber dem Unternehmer innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geltend machen. Für die Höhe dieses Ausgleichsanspruchs kommt es auf den konkreten Einzelfall an.

    Vertragshändlerrecht

    Vom Handelsvertreter unterscheidet sich der Vertragshändler (distributor) insbesondere darin, dass der Vertragshändler Geschäfte im eigenen Namen und für eigene Rechnung abschließt. Das Vertragshändlerrecht ist in Irland nicht gesetzlich normiert. Die Vertragsgestaltung unterliegt mithin dem Gestaltungsspielraum der Parteien. Ein Mindestmaß an Schutz der strukturell schwächeren Vertragspartei dürfte aber durch eine richterliche Orientierung an den für den Handelsvertretervertrag geltenden Kündigungsfristen sichergestellt werden.

    Im Rahmen von Alleinvertriebsverträgen kommt dem Kartellverbot des Art. 101 AEUV besondere Bedeutung zu, wonach mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar und verboten sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bewirken. Erfüllt eine Vertriebsvereinbarung diese Kriterien, so kann sie dennoch zulässig sein, wenn sich die Zulässigkeit aus der sogenannten Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 330/2010 der EU vom 20.4.2010 ergibt.

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  • Es existieren keine Beschränkungen in Hinblick auf das Engagement europäischer (EU, EFTA) Investoren in Irland.

    Sowohl die Beteiligung an oder die Übernahme bereits bestehender inländischer und ausländischer Unternehmen als auch die Gründung neuer Unternehmen ist problemlos möglich. Mit der staatlichen Einrichtung zur Förderung von Investitionen, der Industrial Development Agency Ireland (IDA), hat Irland einen zentralen Ansprechpartner geschaffen, dessen Aufgabe die Gewinnung und Entwicklung ausländischer Investitionen ist. Die IDA setzt sich bei den entsprechenden staatlichen Institutionen für die Entwicklung der Infrastruktur und unterstützender Dienstleistungen für Unternehmen, Telekommunikation, Bildung und Gesetzgebungsmaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit der Politik der Europäischen Union, ein. Weitere Informationen können auf der Webseite der IDA Ireland abgerufen werden (auf Englisch).

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  • Wie das deutsche Gesellschaftsrecht unterscheidet auch das irische zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften.

    Zentrale Rechtsquelle des Gesellschaftsrechts ist das irische Kapitalgesellschaftsgesetz Nr. 38/2014 (Companies Act 2014), das am 1. Juni 2015 in Kraft getreten ist. Unternehmen können in Form einer Kapitalgesellschaft (Company), einer Personengesellschaft (Partnership) oder auch als Einzelkaufmann (Sole Proprietorship) in Erscheinung treten. Für ausländische Gesellschaften besteht die Möglichkeit, oft auch die Pflicht, eine Zweigniederlassung (Branch) in Irland einzutragen. 

    Die weitaus meisten irischen Gesellschaften sind als Kapitalgesellschaft in der Rechtsform der Private Company Limited by Shares (Ltd.) organisiert. Daneben existiert als weitere Kapitalgesellschaft noch die Public Limited Company (PLC), die vergleichbar ist mit der deutschen Aktiengesellschaft.

    Private Company Limited by Shares (Ltd.)

    Für die Ltd. ist keine Mindesthöhe des einzuzahlenden Stammkapitals vorgesehen. Bei Verwendung der standardisierten Satzung (Schedule 1 Companies Act 2014) kann eine neue Gesellschaft innerhalb von fünf Arbeitstagen errichtet werden. Der Firmenname muss am Ende den Zusatz „Limited“ beziehungsweise abgekürzt „Ltd.“ oder „Teoranta“ beziehungsweise abgekürzt „teo.“ enthalten. Nach außen hin haftet nur die Limited mit ihrem Gesellschaftsvermögen, sie stellt insoweit eine eigenständige Rechtspersönlichkeit dar und entfaltet einen umfassenden Haftungsschirm für ihre Gesellschafter, da sich deren Haftung einzig auf die von ihnen dem Gesellschaftsvermögen zugeführten Einlagen beschränkt. Die Anteile können zu 100 Prozent in ausländischer Hand verbleiben.

    Die Gründungsvoraussetzungen der irischen Ltd. ähneln im Wesentlichen denen der englischen. Der Ansprechpartner für Gründung und Eintragung ist das Companies Registration Office. Die früher bestehende Unterscheidung zwischen „Memorandum of Association“ sowie „Articles of Association“ existiert nicht mehr. Stattdessen ist nunmehr lediglich eine einheitliche Satzung statuiert (one document constitution), Schedule 1 Companies Act 2014 enthält eine solche Mustersatzung.

    Die Organe einer Private Limited Company sind die Gesellschafterversammlung (General Meeting) und die Direktoren (Board of Directors - ähnlich dem deutschen Vorstand). Die Gesellschaft kann auch nur lediglich einen Direktor haben. Seine Pflichten sind gesetzlich in Section 223 geregelt. Verwaltende und organisatorische Aufgaben (aber keine leitenden) übernimmt der Gesellschaftssekretär (Company Secretary). Dieser kann auch ein Direktor sein, sofern es mehr als nur einen davon in der Gesellschaft gibt.

    Die Gesellschaft wird durch das Board of Directors vertreten.

    Public Limited Company (Plc.)

    Die Plc. (gälisch: Cuideachta Phoiblí Theoranta) ähnelt der deutschen Aktiengesellschaft, denn sie ist eine Kapitalgesellschaft, deren Anteile öffentlich (public) gehandelt werden können. Die Regelung der Plc. findet sich in Part 17 des Companies Act 2014, in den sections 1000 ff. Allerdings gibt es - wegen der zahlreichen Parallelen - viele Verweise auf die Regelung der Ltd., siehe section 1002 des Companies Act 2014.

    Wichtige Unterschiede zur Ltd. sind die Verpflichtung, mindestens zwei Direktoren zu haben, und das Fehlen der Möglichkeit, Ausnahmen oder Erleichterungen von der Prüfungspflicht in Anspruch zu nehmen. Das Stammkapital muss mindestens 25.000 Euro betragen, von denen mindestens 25 Prozent einbezahlt sein müssen.

    Personengesellschaften

    Das Recht der irischen Personengesellschaften findet sich im Partnership Act 1890 sowie im Limited Partnerships Act 1907. Eine Partnership ähnelt einer OHG, während die Limited Partnership mit der deutschen KG verwandt ist.

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  • Zum 1. Dezember 2019 wurde das Recht des Geistigen Eigentums in Irland reformiert. Wir bieten einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen für Patente, Marken sowie Muster.

    Patentrecht

    Falls man eine Erfindung nur in Irland schützen möchte - in Abgrenzung zum europaübergreifend schützenden europäischen Patent -, so bedarf es hierzu eines nationalen Patentes. Das irische Patentrecht findet seine gesetzliche Grundlage im Patents Act, 1992. Die Dauer des gewährten Schutzes beträgt für das sogenannte kurzzeitige Patent (short-term patent, sec. 63 des Patent Act 1992) zehn Jahre, für das langzeitige Patent (full-term patent, sec. 36 des Patent Act 1992) 20 Jahre. Während ersteres nur die industrielle Anwendbarkeit und Neuheit verlangt, so bedarf es für die Ausstellung eines langzeitigen Patentes zusätzlich noch einer erfinderischen Tätigkeit im Hinblick auf die zu patentierende Neuheit. Das kurzzeitige Patent wird in der Regel innerhalb von zwölf Monaten erteilt. Beantragt man für die selbe Erfindung sowohl ein kurz- wie auch ein langzeitiges Patent, so wird das kurzzeitige Patent nach umfangreicher Prüfung und Genehmigung durch das langzeitige ersetzt. Durch die Beantragung beider Patentformen kann ein schnellerer Schutz erlangt werden. Um ein nationales Patent aufrecht zu erhalten, muss (beginnend mit dem dritten Jahr) eine jährliche Gebühr für die Verlängerung (annual renewal fee) entrichtet werden. Eine Übersicht der zu entrichtenden Gebühren hält das Irische Amt für Geistiges Eigentum auf Englisch bereit.

    Markenrecht

    Seine nationale Regelung hat das Markenrecht in Irland im Trademarks Act, 1996 gefunden. Eine Marke kann aus Wörtern (einschließlich Personennamen), Mustern, Logos, Buchstaben, Zahlen oder der Form des Produktes oder seiner Verpackung oder aus anderen Zeichen oder Angaben bestehen, die geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (sec. 6 des Trade Marks Act 1996). Sobald eine Marke beim irischen Amt für Geistiges Eigentum erfolgreich angemeldet, die Marke im offiziellen Journal of the Intellectual Property Office of Ireland veröffentlicht und keine begründeten Zweifel Dritter (sogenannte opposition) innerhalb von drei Monaten angemeldet wurden, genießt die Marke einen Schutz von zunächst zehn Jahren (sec. 47 Trade Marks Act 1996). Daran anschließend sind Verlängerungen für Intervalle gleichen Zeitraumes möglich. Eine Übersicht der zu entrichtenden Gebühren hält das Irische Amt für Geistiges Eigentum auf Englisch bereit. Das Journal of the Intellectual Property Office of Ireland kann online eingesehen werden.

    Geschmacksmusterschutz

    Registrierte Geschmacksmuster (registered designs) sind auf der Grundlage des Industrial Designs Act, 2001 geschützt. Design meint die Erscheinungsform eines Teils oder der Gesamtheit eines Erzeugnisses, die sich aus Merkmalen wie Linien, Konturen, Farbe, Gestalt, Oberflächenstruktur oder Werkstoffen des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt. Die grundsätzliche Schutzdauer beträgt fünf Jahre. Bis zu einer maximalen Schutzdauer von 25 Jahren ist eine Verlängerung um jeweils weitere fünf Jahre möglich. Eine Übersicht der zu entrichtenden Gebühren hält das Irische Amt für Geistiges Eigentum auf Englisch bereit.

    Zugehörigkeit zu Internationalen Übereinkommen

    Irland ist unter anderem Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums in der Fassung vom 14.7.1967 (mit Änderung vom 26.4.1970); des Straßburger Abkommens über die internationale Patentklassifikation vom 24.3.1971; des Europäischen Patentübereinkommens vom 5.10.1973 in den Fassungen von 1978/85 und der revidierten Fassung von 13.12.2007; des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 19.6.1978; der Weltorganisation für geistiges Eigentum auf der Grundlage der Stockholmer Fassung des Übereinkommens vom 14.7.1967 und seiner Änderung vom 2.10.1979; sowie des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken in der Fassung vom 14.7.1967.

    Weitergehende Informationen finden sich auf der Webseite des Irischen Amtes für Geistiges Eigentum (Intellectual Property Office of Ireland – IPOI). Dort findet sich ebenfalls eine aktuelle Übersicht über die irische Gesetzgebung zum geistigen Eigentum

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  • Dieser Überblick über das irische Steuerrecht informiert unter anderem über das Einkommensteuer-, Mehrwertsteuer- und Körperschaftsteuerrecht.

    Nach Art. 11 der irischen Verfassung dürfen Steuern nur aufgrund eines Gesetzes erhoben werden. Mit den jährlichen Finance Acts erlangen die jeweiligen Steueränderungen Gesetzeskraft.

    Körperschaftsteuer

    Ihre rechtliche Grundlage findet die Körperschaftsteuer (Corporation Tax) im Taxes Consolidation Act 1997. Hierbei handelt es sich um eine staatliche Steuer, die auf das Einkommen von Kapitalgesellschaften und anderen juristischen Personen erhoben wird. Der Körperschaftsteuersatz beträgt grundsätzlich 12,5 Prozent. Informationen zu Zahlung und Einreichung hält die irische Steuerbehörde Irish Tax and Customs auf ihrer Webseite bereit (auf Englisch).

    Umsatzsteuer

    Die Erhebung der Umsatzsteuer (Value Added Tax) basiert in erster Linie auf dem Value-Added Tax Act 1972. Der Normalsatz der Mehrwertsteuer beträgt seit dem 1. September 2020 21 Prozent. Geringere Umsatzsteuersätze von 13,5 Prozent und 9 Prozent gibt es zum Beispiel für einige Dienstleistungsarten. Eine Datenbank mit Suchfunktion für die jeweiligen Sätze der Umsatzsteuer findet sich auf der Webseite der irischen Steuerbehörde.

    Einkommensteuer

    Rechtliche Grundlage der Einkommensteuer (Income Tax) ist der Taxes Consolidation Act 1997. Die Einkommensteuer beträgt für eine ledige Person bei einem Einkommen bis 35.300 Euro 20 Prozent, darüber hinaus 40 Prozent. Sie wird über das Pay As You Earn-Verfahren (PAYE) abgewickelt. Weitergehende Informationen finden sich auf der Webseite der Citizens Information (auf Englisch).

    Doppelbesteuerungsabkommen

    Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist das Abkommen vom 30. März 2011 zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen Irland und der Bundesrepublik maßgeblich. Es ist am 28. November 2012 in Kraft getreten und auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums abrufbar.

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  • Ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch gibt es in Irland nicht. Vielmehr ist das Arbeitsrecht geprägt von einer großen Anzahl einzelner Gesetze.

    Quellen des Arbeitsrechts sind neben der Verfassung, welche die Position des irischen Bürgers in seiner Rolle als Arbeitnehmer nachhaltig beeinflusst, der jeweilige Arbeitsvertrag, die Arbeitsgesetze, Kollektivvereinbarungen sowie das common law. Letzteres stellt zwar nach wie vor eine wichtige Rechtsgrundlage dar, allerdings hat - vor allem durch den Einfluss der Europäischen Gemeinschaft - das irische Arbeitsrecht seit Ende der 1990er Jahre eine immer höhere Reglungsdichte erfahren. 

    Vertragsschluss

    Der Arbeitsvertrag, als wichtigstes Element des Arbeitsverhältnisses, kommt formlos aufgrund übereinstimmender Willenserklärungen zustande und gilt stets dann als geschlossen, wenn jemand für einen Arbeitgeber gegen eine regelmäßige Vergütung tätig wird. Die Schriftform ist somit nicht zwingend erforderlich, ihre Einhaltung ist allerdings aus Beweisgründen ratsam. Zudem muss der Arbeitgeber aufgrund des Terms of Emplyoment (Information) Act 1994 (TEIA 1994) in der Fassung vom 16. Dezember 2022 ohnehin bestimmte Kernbestandteile des Arbeitsvertrages in Form eines written statement of terms of employment schriftlich mitteilen. Bestimmte Angaben sind innerhalb der ersten fünf Tage fällig, zum Beispiel die vollständigen Namen von Arbeitgeber und -nehmer, die Adresse des Arbeitgebers, die voraussichtliche Dauer des Arbeitsverhältnisses (bei befristeten Arbeitsverhältnissen), die Vergütungsrate beziehungsweise deren Berechnungsmethode sowie die voraussichtliche Arbeitszeit. Darüberhinausgehende essentielle Bestandteile muss der Arbeitgeber innerhalb eines Monats ab Vertragsbeginn schriftlich mitteilen (siehe hierzu die sections 3 (1) und 3 (1A) des TEIA 1994). Ein weiteres Statement ist erforderlich, wenn eine Auslandbeschäftigung von einem Monat oder länger anliegt (section 4 des TEIA 1994). 

    Die Vertragsinhalte leiten sich - abgesehen von Arbeits- und Kollektivverträgen - vielfach aus den geschriebenen Rechtsquellen ab, von denen zu Lasten des Arbeitnehmers nicht abgewichen werden darf. Für Sachverhalte, die Arbeitgeber einseitig vorgeben können, und die für eine Vielzahl von Arbeitnehmern gelten, sind Employee Handbooks häufig anzutreffen.

    Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses ist möglich, wobei nach dem Protection of Employees (Fixed - Term Work) Act, 2003 ein befristet eingestellter Arbeitnehmer gegenüber einem unbefristet arbeitenden Arbeitnehmer nicht schlechter gestellt werden darf, sofern dies nicht im Einzelfall durch objektive Gründe gerechtfertigt ist. Ein solcher rechtfertigender Grund kann aber nie in der Befristung des Arbeitsverhältnisses liegen. Wenn ein Arbeitnehmer mit mindestens zwei befristeten Verträgen ununterbrochen beschäftigt war, darf die Gesamtlaufzeit dieser Verträge vier Jahre nicht überschreiten. Möchte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer danach weiterbeschäftigen, so muss er diesen grundsätzlich im Rahmen eines unbefristeten Vertrages anstellen.

    Der National Minimum Wage Act 2000 sieht einen nach Altersstufen gestaffelten Mindestlohn vor. Für über 20-jährige liegt dieser im Jahr 2024 bei 12,70 Euro pro Stunde; die übrige Staffelung listet der GTAI-Beitrag Irland: Mindestlöhne.

    Die Vereinbarung einer Probezeit ist grundsätzlich möglich, in der Regel wird eine Dauer von sechs Monaten vereinbart. Eine Verlängerung der Probezeit ist bei Vorliegen besonderer Gründe bis zu einer Dauer von 12 Monaten zulässig.

    Vertragsbeendigung

    Durch die Unfair Dismissals Acts 1977-2016 werden Kriterien definiert, nach denen Kündigungen als gerechtfertigt eingestuft werden. Fehlende Fähigkeiten und Qualifikationen, ungebührliches Verhalten sowie betriebsbedingte Gründe vermögen danach eine Entlassung zu rechtfertigen. Außerdem ist eine Kündigung gerechtfertigt, wenn eine Weiterbeschäftigung gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen würde. Auf der anderen Seite gibt es Kündigungsgründe, die eine Kündigung automatisch rechtswidrig machen. Hierunter fallen zum Beispiel Entlassungen wegen Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, wegen eines bestimmten Geschlechts, einer bestimmten Hautfarbe, Religion oder politischen Überzeugung.

    Wird eine Kündigung durch das Gericht als rechtswidrig eingestuft, so steht es in seinem Ermessen den Arbeitgeber zur Zahlung von Schadensersatz, Weiterbeschäftigung oder Wiedereinstellung zu verurteilen. In der Regel wird auf Ersteres erkannt, sodass der Bestandschutz des Arbeitsverhältnisses nicht so ausgeprägt ist wie im deutschen Recht. Der Arbeitnehmer muss sich aber innerhalb von sechs Monaten ab Kündigungszeitpunkt gegen die Kündigung zur Wehr setzen, ansonsten kann er etwaige Ansprüche nicht mehr geltend machen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann diese Frist auf bis zu zwölf Monate ausgedehnt werden. Die einzuhaltenden Kündigungsfristen werden durch den Minimum Notice and Terms of Employment Act, 1973 festgelegt. Bei einer Beschäftigungsdauer von 13 Wochen bis zu zwei Jahren beträgt die gesetzliche Frist gemäß Section 4 eine Woche, zwei Wochen bei einer Dauer von zwei bis unter fünf Jahren, vier Wochen bei einer Dauer von fünf bis unter zehn Jahren, sechs Wochen bei einer Dauer von zehn bis unter 15 Jahren und acht Wochen ab einer Beschäftigungsdauer von 15 Jahren. Arbeitsvertraglich können längere Fristen vereinbart werden.

    Weitergehende Informationen

    Informationen zum irischen Arbeitsmarkt, zu Lohnkosten und weiteren arbeitsrechtlichen Regelungen hält der GTAI-Bericht Lohn- und Lohnnebenkosten Irland bereit.

    Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf, Karl Martin Fischer | Bonn

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  • Das irische Recht legt einen gesetzlichen Mindestlohn fest. Dieser wird in der Regel jährlich angepasst.

    Durch den National Minimum Wage Act, 2000 hat der gesetzliche Mindestlohn in Irland Einzug gehalten. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Mindestlohn 12,70 Euro pro Stunde für Arbeitnehmer ab 20 Jahren, darunter findet eine altersmäßige Unterscheidung statt. Es ergeben sich folgende Sätze:

    Alter (in Jahren)Stündlicher Mindestlohn (in Euro)
    20 und älter12,70
    1911,43
    1810,16
    unter 188,89

    Die aktuell geltenden Mindestlöhne können auf der Webseite der Citizens Information abgerufen werden.

    Von Nadine Bauer, Karl Martin Fischer | Bonn

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  • Bürger eines EU-Staates sowie solche eines EWR-Staates oder der Schweiz benötigen bei der Einreise nach Irland weder eine Arbeitserlaubnis noch eine Aufenthaltsgenehmigung.

    Wer länger als drei Monate im Land leben möchte, muss grundsätzlich Arbeitnehmender oder Selbstständiger sein oder über ausreichende Existenzmittel verfügen. Umfangreiche Informationen zu den Aufenthaltsrechten von EU/EWR-Bürgern und ihren Familien in Irland hält die Citizens Information online bereit (auf Englisch). Weitere Informationen können auch dem Internetauftritt der Deutschen Botschaft in Dublin entnommen werden.

    Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise und eventuell geltende Einreisebeschränkungen oder Quarantänebestimmungen im Land.

    Bürger aller übrigen Staaten bedürfen einer Aufenthaltsgenehmigung, die online über das Employment Permits Online System (EPOS) zu beantragen ist. Das irische Justizministerium (Department of Justice) informiert zu den verschiedenen Visa- und Genehmigungserfordernissen für Drittstaatsangehörige (auf Englisch).

    Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf, Karl Martin Fischer | Bonn

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  • Die irischen Zivilgerichte sind für Rechtsstreitigkeiten zuständig, an denen Einzelpersonen, Organisationen oder auch der Staat beteiligt sind.

    Seit 2015 regelt die EU-Verordnung Nr. 1215/2012 die Modalitäten der Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen im Hinblick auf bestrittene Forderungen im Verhältnis der EU-Staaten untereinander. Die Verordnung sieht eine weitgehende gegenseitige Anerkennung vor, das bis dahin erforderliche Exequaturverfahren wurde abgeschafft. Auch das europäische Mahnverfahren, das europäische Verfahren für Bagatellsachen sowie der europäische Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen erleichtern die grenzüberschreitende Rechtsverfolgung. 

    Sofern im Rahmen der internationalen Zuständigkeit irische Gerichte anzurufen sind, so finden die in der Verfassung von 1937 sowie in verschiedenen Court Acts festgelegten Regeln zur Zivilgerichtsbarkeit Anwendung. Danach fungiert als unterstes Zivilgericht der District Court, dessen sachliche Zuständigkeit auf 15.000 Euro begrenzt ist. Eine Stufe darüber angesiedelt steht der Circuit Court, der über Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 75.000 Euro urteilt. Der High Court als nächst höheres Gericht hat eine unbegrenzte Erstzuständigkeit, fungiert als Rechtsmittelgericht hinsichtlich der Urteile des Circuit Court und entscheidet über Rechtsfragen in Angelegenheiten des District Courts. Der Court of Appeal ist für die Berufungen gegen Urteile des High Court zuständig. Der Supreme Court stellt die höchste Instanz der irischen Judikative dar und fungiert als Rechtsmittelgericht hinsichtlich der Entscheidungen des High Courts und des Court of Appeal sowie über Rechtsfragen in Angelegenheiten des Circuit Courts. Darüber hinaus befindet er über Fragen von verfassungsrechtlicher Relevanz.

    Irland hat das UN-Übereinkommen vom 10.6.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Danach sind die Vertragsstaaten verpflichtet, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken.

    Weitergehende Informationen hält die Webseite der irischen Gerichte bereit.

    Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf, Karl Martin Fischer | Bonn

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  • Innerhalb der Anwaltschaft ist in Irland zwischen Solicitors und Barristers zu differenzieren.

    Der Solicitor wird weitestgehend prozessvorbereitend tätig und übernimmt insoweit die Mandantenbetreuung. Es besteht in Irland für Privatpersonen - anders als für Unternehmen - vor Gericht kein Anwaltszwang. Will man sich allerdings dennoch vor Gericht anwaltlich vertreten lassen, so übernimmt dies in aller Regel ein Barrister. Diesem kommt nach dem irischen und angloamerikanischen System nämlich die Aufgabe zu, vor Gericht die Interessen des Mandanten entsprechend der Ausarbeitungen des Solicitors zu vertreten. Eine Beauftragung eines Barristers kann ausschließlich durch einen Solicitor, nicht aber durch den Mandanten selber erfolgen.

    Die Anwaltskosten richten sich nach dem Umfang der Tätigkeit und ergeben sich nur nachrangig aus dem Streitwert. Wichtig ist, dass der Mandant trotz eines Obsiegens anders als im deutschen Recht seine Beratungskosten grundsätzlich selber zu tragen hat und nur die Verfahrenskosten ersetzt werden. Ein weiterer Unterschied zum deutschen Recht besteht in der Möglichkeit der Vereinbarung von Erfolgshonoraren. Eine gesetzliche Gebührenordnung gibt es im irischen Recht nicht, Solicitors treffen allerdings die in Section 68 Solicitors (Amendment) Act 1994 genannten Pflichten, zu denen unter anderem die schriftliche Mitteilung der (voraussichtlichen) aktuellen Gebühren zählt.

    Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf, Karl Martin Fischer | Bonn

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  • Im Folgenden finden Sie hilfreiche Anlaufstellen betreffend die unternehmerische Tätigkeit in Irland.

    Bezeichnung und Internetadresse
    Deutsche Botschaft Dublin
    Webseite der irischen Regierung
    Webseite des irischen Wirtschaftsministeriums
    Deutsch-Irische Industrie- und Handelskammer (AHK Irland)
    Irische Wirtschaftskammer
    Irisches Firmenregister (Company Registration Office - CRO)
    Irish Point of Single Contact - Einheitlicher Ansprechpartner in Irland (Binnenmarktabteilung des irischen Wirtschaftsministeriums)
    Industrial Development Authority (zentraler Ansprechpartner zur Investitionsförderung)
    Irischer Bürgerservice (Citizens Information Board)

    Hinweis: Weitere Länderberichte aus der Reihe Recht kompakt sind online abrufbar.

    Von Nadine Bauer, Karl Martin Fischer | Bonn