Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Recht kompakt | Irland | Gewährleistung

Irland: Gewährleistungsrecht

Die Möglichkeit des Käufers Mängelrechte gegenüber seinem Vertragspartner geltend zu machen, folgt aus dem Sale of Goods and Supply of Services Act, 1980.

Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf, Karl Martin Fischer | Bonn

Allgemeines

Der Sale of Goods and Supply of Services Act, 1980 gibt dem Käufer bestimmte Rechte in den Fällen, in denen der Verkäufer dem Käufer das Eigentum nicht wirksam übertragen kann, wenn die Sache vom Verkäufer falsch beschrieben worden ist oder wenn die erworbene Sache von schlechter Qualität ist und sich daher nicht für die vertraglich festgelegte oder angebotene Verwendung (fit for the purpose) eignet.

Jeder Kaufvertrag impliziert, dass die Sachen ihrer Beschreibung entsprechen müssen (Section 10 Sale of Goods and Supply of Services Act, 1980), wobei der Begriff „Beschreibung“ weit zu verstehen ist und auch Inhaltsstoffe, Abmessungen, Verpackung und Menge umfasst. Auch muss die Kaufsache von handelsüblicher Qualität (of merchantable quality) sein, andernfalls werden Gewährleistungsansprüche ausgelöst. Eine Sache ist stets dann von handelsüblicher Qualität, wenn sie für den konkreten oder den für die Sache üblichen Verwendungszweck geeignet und so haltbar ist, wie es von einer Sache unter Berücksichtigung der entsprechenden Beschreibung, des Preises und aller anderen relevanten Umstände vernünftigerweise erwartet werden kann. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers gehen allerdings verloren, sofern er vor Abschluss des Kaufvertrages Kenntnis von der Abweichung hatte oder diese bei vorheriger Prüfung hätte haben müssen.

Gemäß Section 11 Statute of Limitations gilt eine Verjährungsfrist von sechs Jahren, innerhalb derer Käufer ihre Rechte sowohl beim Kauf neuer als auch gebrauchter Waren geltend machen können.

Verbrauchsgüterkauf

Im Fall eines Kaufvertragsschlusses zwischen Unternehmer (trader) und Verbraucher (consumer) wird der Käufer in Folge der aus seiner Verbrauchereigenschaft hergeleiteten Schutzbedürftigkeit besonders geschützt. Die Mängelrechte des Käufers im Hinblick auf die Beschreibung der Sachen, der Mangelfreiheit und des Verkaufes nach Muster dürfen nicht ausgeschlossen werden. Auch im Übrigen ist ein Ausschluss von Rechten nur möglich, soweit dieser fair und angemessen ist. Anknüpfungspunkt für die Bewertung eines Haftungsausschlusses ist in erster Linie die Schutzdürftigkeit des Verbrauchers in der konkreten Situation.

Die europäische Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (1999/44/EG) wurde durch die Section 5 (1) of the European Communities Regulations 2003 (SI 11/2003) in nationales Recht umgesetzt. Mittlerweile wurde diese Richtlinie durch die neue Richtlinie (EU) 2019/771 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs ersetzt. Diese Richtlinie wurde durch den Consumer Rights Act 2022 in nationales irisches Recht umgesetzt. 

Nach diesem Gesetz müssen Waren, die an Verbraucher:innen verkauft werden, bestimmte Anforderungen erfüllen. So müssen sie den vertraglich festgelegten Spezifizierungen hinsichtlich Qualität, Quantität, Funktionalität und Kompatibilität entsprechen. Sie müssen sich für den normalen Gebrauch einer solchen Ware eignen und auch weitere Anforderungen erfüllen, wenn diese dem Verkäufer zur Kenntnis gebracht wurden. Die Details hierzu finden sich in den Sections 15 ff. des Consumer Rights Act 2022. Weitergehende Informationen hierzu hält außerdem der irische Bürgerservice (Citizens Information) bereit (auf Englisch).

Entsprechend der europäischen Vorgaben besteht die gesetzliche Vermutung, dass Waren, die sich innerhalb von zwölf Monaten nach Übergabe beziehungsweise Ablieferung in Folge eines aus der Sphäre des Händlers stammenden Mangels als nicht vertragsgemäß erweisen, schon im Zeitpunkt der Ablieferung mangelbehaftet waren (Section 22 des Consumer Rights Act 2022).

Liegt ein Mangel vor, so muss der Verbraucher innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung des Mangels dies dem Verkäufer mitteilen. Spezielle Verjährungsfristen für den Verbrauchsgüterkauf bestehen nicht. Insoweit ist auf das allgemeine Verjährungsrecht zurückzugreifen.

Ergänzung: Harmonisierung der Gewährleistungsrechte im Bereich Online-Warenkauf

Im Rahmen der Strategie für den digitalen Binnenmarkt hat die EU eine neue Richtlinie auf den Weg gebracht, die eine Harmonisierung der Gewährleistungsrechte im Bereich Online- und Offline-Warenkauf und damit eine Stärkung des Verbraucherschutzes vor allem bei grenzüberschreitenden Käufen erzielen sollen. Auch diese Richtlinie hat Irland mit dem Consumer Rights Act 2022 in nationales Recht umgesetzt. Die konkreten Regelungen finden sich in Teil 3 des Gesetzes (Sections 48 ff.).

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.