Recht kompakt | Irland | Gewerblicher Rechtsschutz
Irland: Gewerblicher Rechtsschutz
Zum 1. Dezember 2019 wurde das Recht des Geistigen Eigentums in Irland reformiert. Wir bieten einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen für Patente, Marken sowie Muster.
15.01.2024
Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf, Karl Martin Fischer | Bonn
Patentrecht
Falls man eine Erfindung nur in Irland schützen möchte - in Abgrenzung zum europaübergreifend schützenden europäischen Patent -, so bedarf es hierzu eines nationalen Patentes. Das irische Patentrecht findet seine gesetzliche Grundlage im Patents Act, 1992. Die Dauer des gewährten Schutzes beträgt für das sogenannte kurzzeitige Patent (short-term patent, sec. 63 des Patent Act 1992) zehn Jahre, für das langzeitige Patent (full-term patent, sec. 36 des Patent Act 1992) 20 Jahre. Während ersteres nur die industrielle Anwendbarkeit und Neuheit verlangt, so bedarf es für die Ausstellung eines langzeitigen Patentes zusätzlich noch einer erfinderischen Tätigkeit im Hinblick auf die zu patentierende Neuheit. Das kurzzeitige Patent wird in der Regel innerhalb von zwölf Monaten erteilt. Beantragt man für die selbe Erfindung sowohl ein kurz- wie auch ein langzeitiges Patent, so wird das kurzzeitige Patent nach umfangreicher Prüfung und Genehmigung durch das langzeitige ersetzt. Durch die Beantragung beider Patentformen kann ein schnellerer Schutz erlangt werden. Um ein nationales Patent aufrecht zu erhalten, muss (beginnend mit dem dritten Jahr) eine jährliche Gebühr für die Verlängerung (annual renewal fee) entrichtet werden. Eine Übersicht der zu entrichtenden Gebühren hält das Irische Amt für Geistiges Eigentum auf Englisch bereit.
Markenrecht
Seine nationale Regelung hat das Markenrecht in Irland im Trademarks Act, 1996 gefunden. Eine Marke kann aus Wörtern (einschließlich Personennamen), Mustern, Logos, Buchstaben, Zahlen oder der Form des Produktes oder seiner Verpackung oder aus anderen Zeichen oder Angaben bestehen, die geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (sec. 6 des Trade Marks Act 1996). Sobald eine Marke beim irischen Amt für Geistiges Eigentum erfolgreich angemeldet, die Marke im offiziellen Journal of the Intellectual Property Office of Ireland veröffentlicht und keine begründeten Zweifel Dritter (sogenannte opposition) innerhalb von drei Monaten angemeldet wurden, genießt die Marke einen Schutz von zunächst zehn Jahren (sec. 47 Trade Marks Act 1996). Daran anschließend sind Verlängerungen für Intervalle gleichen Zeitraumes möglich. Eine Übersicht der zu entrichtenden Gebühren hält das Irische Amt für Geistiges Eigentum auf Englisch bereit. Das Journal of the Intellectual Property Office of Ireland kann online eingesehen werden.
Geschmacksmusterschutz
Registrierte Geschmacksmuster (registered designs) sind auf der Grundlage des Industrial Designs Act, 2001 geschützt. Design meint die Erscheinungsform eines Teils oder der Gesamtheit eines Erzeugnisses, die sich aus Merkmalen wie Linien, Konturen, Farbe, Gestalt, Oberflächenstruktur oder Werkstoffen des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt. Die grundsätzliche Schutzdauer beträgt fünf Jahre. Bis zu einer maximalen Schutzdauer von 25 Jahren ist eine Verlängerung um jeweils weitere fünf Jahre möglich. Eine Übersicht der zu entrichtenden Gebühren hält das Irische Amt für Geistiges Eigentum auf Englisch bereit.
Zugehörigkeit zu Internationalen Übereinkommen
Irland ist unter anderem Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums in der Fassung vom 14.7.1967 (mit Änderung vom 26.4.1970); des Straßburger Abkommens über die internationale Patentklassifikation vom 24.3.1971; des Europäischen Patentübereinkommens vom 5.10.1973 in den Fassungen von 1978/85 und der revidierten Fassung von 13.12.2007; des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 19.6.1978; der Weltorganisation für geistiges Eigentum auf der Grundlage der Stockholmer Fassung des Übereinkommens vom 14.7.1967 und seiner Änderung vom 2.10.1979; sowie des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken in der Fassung vom 14.7.1967.
Weitergehende Informationen finden sich auf der Webseite des Irischen Amtes für Geistiges Eigentum (Intellectual Property Office of Ireland – IPOI). Dort findet sich ebenfalls eine aktuelle Übersicht über die irische Gesetzgebung zum geistigen Eigentum.