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Recht kompakt | Irland | Zahlungsverkehr

Irland: Zahlungsbedingungen

Der Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union ist grundsätzlich frei von Beschränkungen.

Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf | Bonn

Seit Anfang 1993 gilt der freie Kapitalverkehr als Grundfreiheit der Europäischen Union. Damit sind sämtliche Beschränkungen im innereuropäischen Devisenverkehr aufgehoben. Zahlungen für Waren sowie Dienstleistungen unterliegen keinerlei Transferbeschränkungen. 

Für Reisende, die mit mehr als 10.000 Euro Bargeld (oder dem entsprechenden Geldwert in anderen Währungen) aus Drittländern in die EU einreisen oder in solche ausreisen, sind diese Devisen deklarationspflichtig. Weitergehende Informationen hierzu hält die irische Zoll- und Steuerbehörde auf ihrer Webseite bereit.

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