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Recht kompakt | Ägypten | Zahlungsbedingungen

Ägypten: Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen hängen stark von der Verfügbarkeit von Devisen ab. (Stand: 07.07.2025)

Von Sherif Rohayem | Bonn

Die Verfügbarkeit von Devisen ist in Ägypten ein Dauerproblem. Mit anderen Worten sind harte Währungen mal mehr, mal weniger knapp. Diese Knappheit an Devisen wirkt sich auf die zulässigen Zahlungsmethoden im Außenhandel aus. So führte die ägyptische Zentralbank im Februar 2022 die Akkreditivpflicht für Importzahlungen ein. Auf diese Weise kann die Zentralbank kontrollieren, inwieweit einem Abfluss an Devisen auch eine Warenlieferung nach Ägypten gegenübersteht. Diese Methode der Devisenkontrolle war erforderlich, weil sich die Devisenknappheit in Ägypten infolge der Corona-Krise verschärft hatte. Nachdem sich die Situation verbessert hat, sprich: harte Währung wieder verfügbarer geworden ist, hat die ägyptische Zentralbank die Akkreditivpflicht im Januar 2023 aufgehoben. Ägyptische Importeure können Zahlungen ins Ausland wieder über Dokumenteninkasso abwickeln, was im Gegensatz zum Akkreditiv eine spürbare Erleichterung der Zahlungsabwicklung zur Folge hat. 

Da Devisenkrisen in Ägypten zyklisch wiederkehren, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Zentralbank wieder Maßnahmen zur Devisenkontrolle ergreift und die Akkreditivpflicht wiederbelebt. Zwar ist das Akkreditiv als Zahlungsmethode mit viel Zeit- und Bürokratieaufwand verbunden; dennoch ist das Problem an der Akkreditivpflicht nicht die Pflicht als solche, sondern die zugrundeliegende Knappheit an Devisen. In einer Situation der Knappheit verzögert sich die Eröffnung des Akkreditivs gegebenenfalls um Monate, weil Banken schlicht die Devisen fehlen.

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