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Portal 21 Irland

Neues Berufungsgericht

Seit Ende Oktober 2014 gibt es den Court of Appeal.

Am 28.10.2014 wurde in Irland ein neues Berufungsgericht, der Court of Appeal, geschaffen. Die Verfahrensvorschriften für den Court of Appeal sind in Order 86 ff.--folgende der Verfahrensregeln der Obergerichte (Rules of the Superior Courts) aufgenommen.

Bis zur Schaffung des Court of Appeal gab es in der Zivilgerichtsbarkeit insbesondere zwei Untergerichte, den District Court und den Circuit Court, sowie zwei Obergerichte, den High Court und den Obersten Gerichtshof Irlands (Supreme Court). In erster Instanz waren entweder der District Court, der Circuit Court oder der High Court zuständig. Welches Gericht anzurufen war, hing zum Einen vom Streitwert und zum Anderen zum Teil vom Verfahrensgegenstand ab (vgl.--vergleiche zu den derzeitig geltenden Regelungen den Abschnitt örtliche und sachliche Zuständigkeit des Länderberichts Irland im Portal 21). Gegen erstinstanzliche Entscheidungen konnte Berufung (appeal) eingelegt werden. Für Entscheidungen des District Court war grundsätzlich der Circuit Court, für Entscheidungen des Circuit Court der High Court und für Entscheidungen des High Court der Supreme Court zuständig. Unter bestimmten Umständen konnte auch direkt beim Supreme Court Berufung eingelegt werden. Insgesamt bündelte die Tätigkeit des Supreme Court als Berufungsinstanz sehr viel Arbeitskapazität. Dies führte dazu, dass die Verfahren vor dem Supreme Court sehr lange dauerten.

Um den Supreme Court zu entlasten, verabschiedete das irische Parlament im Juli 2013 einen Gesetzesentwurf, mit dem ein zusätzliches Berufungsgericht geschaffen werden sollte. Dieses sollte den Supreme Court als Berufungsinstanz ablösen. Allerdings musste für die Schaffung des Court of Appeal Artikel 34 der irischen Verfassung (Constitution of Ireland) geändert werden. Das irische Volk stimmte dieser 33. Verfassungsänderung mittels Referendum am 4.10.2013 zu. In der Folge erließ das irische Parlament das Gesetz Nr.--Nummer 18/2014 zum Court of Appeal (Court of Appeal Act 2014). In der Verordnung Nr. 477/2014 (Court of Appeal Act 2014 (Establishment Day) Order 2014) wurde das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 28.10.2014 festgelegt.

Seither wird der Supreme Court nur noch in eingeschränktem Maße als Rechtsmittelgericht tätig (vgl. den Abschnitt Rechtsmittel des Länderberichts Irland im Portal 21) und kann sich stattdessen auf die Fälle mit verfassungsrechtlichem Bezug konzentrieren. Die Verordnung Nr. 485/2014 (Rules of the Superior Courts (Court of Appeal Act 2014) 2014) hat dementsprechend auch die für den Supreme Court geltenden Verfahrensvorschriften der Obergerichte, die in Order 58 Rules of the Superior Courts enthalten sind, angepasst.

Zum Thema:

Germany Trade & Invest (23.4.2015)

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