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Zollmeldung Israel Einfuhrverbote und Beschränkungen

Israel ändert Einfuhrbedingungen für Weizen

Die Einschleppung eines Weizenpilzes und die damit verbundene Gesundheitsgefährdung bewegte die Regierung zur Änderung. Die neuen Einfuhrbedingungen sind ab sofort wirksam.

Von Karin Appel | Bonn

Israel bezieht seinen Weizen weltweit aus unterschiedlichen Bezugsquellen, bisher gab es bei der Einfuhr keine Kontrollen bezüglich der Pilzart Tilletia indica. Da es in der Vergangenheit jedoch vermehrt zur Einschleppung des Pilzes kam, änderte die Regierung ihre Einfuhrbedingungen:

Nach der Neufassung muss ab sofort jede Weizensendung, die nach Israel eingeführt wird, von einem Pflanzengesundheitszeugnis, das die Einhaltung der Einfuhrvorschriften bzw. die Freiheit von dem Pilz bestätigt, begleitet werden.  

Weizenkörner sollten vorwiegend aus Ländern eingeführt werden, die komplett frei von Tilletia indica sind. Andernfalls sollten die Körner aus Gebieten stammen, die auf der Grundlage amtlicher Erhebungen, mit Probenahmen und Tests der Sendungen vor der Ausfuhr gemäß Standardverfahren bestätigen, dass sie frei von dem Pilz sind. 

Quelle:
Veröffentlichung des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung  

 

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