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Importpriorisierung in Israel: Was Exporteure beachten sollten

Israel setzt im Krieg Importprioritäten. Das kann Liefertermine deutscher Exporteure beeinflussen. Wer frühzeitig koordiniert, kann Verzögerungen oft begrenzen.

Von Wladimir Struminski | Jerusalem

Im Kriegsfall treten in Israel wirtschaftliche Notstandsregelungen in Kraft. Sie erlauben dem Staat Eingriffe in die Wirtschaft, um die Funktionsfähigkeit des Landes zu sichern. Priorität haben dabei die industrielle Produktion sowie die Versorgung mit Wasser, Strom und Lebensmitteln. Auch Gesundheits‑, Verkehrs‑ und Telekommunikationsdienste gelten als essenziell. Diese Prioritäten wirken sich unmittelbar auf Warenimporte aus – auch aus Deutschland.

Für Exporteure ist entscheidend: Nicht jede Lieferung ist automatisch betroffen. Ob Waren bevorzugt behandelt oder zurückgestellt werden, hängt vom Verwendungszweck ab. Frühzeitige Informationsbeschaffung und enge Abstimmung mit israelischen Geschäftspartnern können operative und rechtliche Risiken mindern. Die Zollabfertigung selbst stellt dabei kein Lieferhindernis dar.

Verwendungszweck entscheidet Priorisierung

Die im Notstandsfall gesetzten Prioritäten spiegeln sich auch im Außenhandel wider. Die israelische Regierung verfügt über Weisungsbefugnisse gegenüber Spediteuren, Reedern, Fluggesellschaften sowie Hafen‑ und Flughafenbetreibern. Ministerien können in ihrem Zuständigkeitsbereich Lieferprioritäten festlegen, um die Einfuhr essenzieller Produkte sicherzustellen.

Diese Vorgaben gelten nicht für jede einzelne Warensendung, sondern werden über Prioritätsregelungen für Betriebe und Projekte umgesetzt. Für ausländische, auch deutsche Exporteure kann das im Einzelfall bedeuten, dass vereinbarte Liefertermine schwieriger einzuhalten sind – insbesondere dann, wenn die Waren nicht unmittelbar für prioritätsrelevante Anwendungen bestimmt sind.

Israel führt keine offizielle Liste prioritätsrelevanter Branchen. Maßgeblich ist stets der konkrete Einsatz der importierten Ware. Lieferungen zur Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur oder essenzieller Produktionsprozesse werden bevorzugt behandelt. Identische Güter für nicht essenzielle Zwecke können dagegen zurückgestellt werden.

Auch Unternehmen, die grundsätzlich als essenziell gelten, erhalten nur dann Vorrang, wenn die eingeführten Waren unmittelbar für prioritätsrelevante Tätigkeiten bestimmt sind. Das flexibel ausgestaltete Notstandssystem ermöglicht eine situative Steuerung, wirkt aus Unternehmenssicht jedoch wenig transparent. Für deutsche Exporteure bedeutet das: Lieferfähigkeit und Priorisierung lassen sich nur im konkreten Einzelfall klären – nicht abstrakt über Branchenzuordnungen.

Liefermöglichkeiten frühzeitig klären

Wie die Israel Manufacturers’ Association gegenüber Germany Trade & Invest erklärte, entstehen keine Engpässe beim Zoll. Waren, deren Transport verschoben werden muss, werden vorab herausgefiltert – die Zollabfertigung läuft reibungslos. 

Der Engpass liegt vielmehr bei den Transportkapazitäten. Besonders ausgeprägt sind die Einschränkungen in der Luftfracht. Im Seeverkehr ist die Lage entspannter, wenngleich es auch dort vereinzelt zu Einschränkungen kommt.

Israelische Wirtschaftsexperten empfehlen Exporteuren, sich frühzeitig über Transportengpässe für ihre Produkte zu informieren. Zentrale Ansprechpartner sind die Spediteure, betont Michel Weinberg, Geschäftsführer der Deutsch-Israelischen Industrie- und Handelskammer (AHK). Sie verfügten über den besten Überblick zu verfügbaren Kapazitäten und aktuellen behördlichen Vorgaben.

Weinberg nennt als Beispiel die Lieferung elektronischer Bauelemente eines deutschen Unternehmens nach Israel. Nach Rücksprache mit dem Spediteur verlief der Transport erfolgreich. Die Industriellenvereinigung betont, dass ein koordiniertes Vorgehen von Lieferanten und Abnehmern Lieferprobleme verringern kann. 

Vertrags‑ und Haftungsfragen im Blick behalten

Für Exporteure ist zudem wichtig, wie sich Verzögerungen haftungsrechtlich auswirken. Lehnt ein Spediteur einen Auftrag aufgrund aktueller staatlicher Vorgaben bereits bei der Auftragsannahme ab, kommt kein Beförderungsvertrag zustande. Wird die Ware nach Übergabe wegen geänderter Prioritäten verzögert, haften Spediteur oder Reeder in der Regel ebenfalls nicht, sofern kein Verschulden vorliegt. Maßgeblich ist, wann das Transportrisiko vertraglich vom Verkäufer auf den Käufer übergeht, etwa nach INCOTERMS oder Rahmenvertrag. 

Bei Lieferengpässen können sich weitere Rechtsprobleme ergeben. Ron Abelski, Partner der Kanzlei Epstein Rosenblum Maoz (ERM), verweist darauf, dass es auf die vereinbarten INCOTERMS und das anwendbare Recht ankommt. Kriegsbedingte Wirtschaftsbehinderungen gelten in Israel in der Regel nicht als unvorhersehbare Umstände – das erschwert sowohl Rücktritte als auch Schadensersatzforderungen.

Praktisch relevant ist zudem die Absicherung von Kriegsschäden: Die israelische Regierung hat über einen Entschädigungsfonds der Steuerbehörde ein Programm reaktiviert, um den Warenfluss bei Ausfall privater Versicherer abzusichern. In der Regel beantragt der israelische Importeur oder Frachtführer diese Versicherung. Ausländische Exporteur können davon indirekt profitieren.

Detaillierte Handelsverträge zwischen deutschen und israelischen Unternehmen mindern laut Ron Abelski das Risiko von Rechtsstreitigkeiten. Die Kriegsproblematik sei bekannt; sowohl die Coronapandemie als auch der Gazakrieg hätten den Trend zu präziseren Vertragsklauseln verstärkt. In langjährigen Geschäftsbeziehungen suchten die Parteien bei Problemen häufig pragmatische Lösungen statt juristischer Auseinandersetzungen.

Als Beispiel nennt Abelski den Fall eines israelischen Herstellers medizintechnischer Produkte, der Vorprodukte eines deutschen Zulieferers wegen fehlender Transportkapazitäten nicht rechtzeitig erhielt. Zwar gilt Medizintechnik grundsätzlich als prioritätsrelevant; in diesem Fall handelte es sich jedoch um Produkte für elektive Behandlungen. Das Unternehmen wich operativ aus und verlagerte Teile der Produktion an ein Tochterunternehmen in den USA.

Wo möglich, setzen israelische Importeure und ihre deutschen Partner zudem auf alternative Transportwege, etwa den jordanischen Hafen Akaba und den Landweg nach Israel.

Lieferfähigkeit trotz Importpriorisierung sichern: To Do's für deutsche Lieferanten

  • Priorisierung der zu versendenden Ware abklären
  • Transportmöglichkeiten über Spediteure klären
  • Alternative Transportrouten prüfen (Lieferungen über Drittländer wie etwa Larnaca als Hub-Flughafen oder Luft-Land-Transporte über Jordanien)
  • Verträge auf Notfallklauseln checken
  • Frühzeitige Koordination mit israelischem Importeur