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Rechtsmeldung Japan Umsatzsteuer

Erhöhung der Mehrwertsteuer in Japan auf 10 Prozent

Zum 1. Oktober 2019 hat Japan den Mehrwertsteuersatz von 8 Prozent auf 10 Prozent erhöht.

Von Julia Merle | Bonn

Hinweis: Der Rechtsbericht wurde erstmals am 14. Oktober 2019 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit dies erforderlich war - aktualisiert im Februar 2022.


Die japanische Mehrwertsteuer (Consumption Tax) ist wie die deutsche Umsatzsteuer als Allphasensteuer ausgestaltet, die vom Endverbraucher getragen wird. Der Steuersatz setzt sich zusammen aus der staatlichen und kommunalen Mehrwertsteuer. Der Anteil der nationalen Consumption Tax beträgt nun 7,8 Prozent und der Anteil der Kommunalsteuer 2,2 Prozent.

Zum ersten Mal gelten in Japan mehrere Steuersätze. So bleibt der Steuersatz für Nahrungsmittel (außer Alkohol) und abonnierte Zeitungen, die pro Woche mindestens zweimal erscheinen, grundsätzlich bei 8 Prozent. Dabei ist nun allerdings insbesondere danach zu differenzieren, ob die Lebensmittel zum Mitnehmen gekauft (dann gilt der ermäßigte Satz von 8 Prozent) oder vor Ort im Restaurant verzehrt werden (dann der reguläre Satz von 10 Prozent).

Mit den Steuermehreinnahmen soll unter anderem kostenloser Kindergartenbesuch realisiert werden.

Zuletzt hatte Japan die Mehrwertsteuer im Jahr 2014 von 5 auf 8 Prozent erhöht. Die Steuer wird zentral durch die National Tax Agency (NTA) eingezogen.

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