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Rechtsmeldung | Japan | Arbeitsrecht

Reform der Arbeitsweise in Japan

Seit dem 1. April 2019 finden in Japan einige Regelungen des im Jahr 2018 verabschiedeten, aus mehreren Teilen bestehenden Gesetzes zur Reform der Arbeitsweise Anwendung.

Von Julia Merle | Bonn

Hinweis: Die Rechtsmeldung wurde erstmals am 23. April 2019 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit dies erforderlich war - aktualisiert im Oktober 2022.


Die Gesetzesreform soll insbesondere zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer beitragen.

Die im Arbeitsstandardgesetz (Labor Standards Act) vorgeschriebenen Höchstgrenzen für Überstunden betragen nunmehr grundsätzlich maximal 45 Stunden im Monat und höchstens 360 Stunden im Jahr. In Ausnahmefällen sind maximal 100 Überstunden pro Monat zulässig. Verstöße gegen diese Regelungen sind straf- und bußgeldbewehrt. Die neue Überstundenregelung findet zunächst für große Unternehmen Anwendung und ab 1. April 2020 auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Außerdem sind Arbeitnehmer, die Anspruch auf mindestens zehn Urlaubstage pro Jahr haben, nun verpflichtet, wenigstens fünf Urlaubstage im Jahr tatsächlich in Anspruch zu nehmen, worauf Arbeitgeber (auch schon KMU) hinzuwirken haben.

Für "hochqualifizierte" Arbeitnehmer gelten die Regelungen über die Arbeitszeiten unter bestimmten Voraussetzungen nicht.

Anwendung finden nun des Weiteren Änderungen des Arbeitssicherheits- und Hygienegesetzes sowie des Gesetzes zur verbesserten Gestaltung von Arbeitszeiten.

Das Inkrafttreten der letzten Stufe der Reform ist für den 1. April 2023 vorgesehen.

Zum Thema:

  • Labor Standards Act von 1947 (Englisch)
  • Industrial Safety and Health Act (Englisch)
  • Übersicht der Maßnahmen zur Vermeidung von Tod und Verletzungen durch Überarbeitung (Outline for Measures to Prevent Death and Injury from Overwork) vom 24. Juli 2015 (Japanisch/Englisch)



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