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USA: UN-Kaufrecht
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist für die USA am 1. Januar 1988 in Kraft getreten.
08.04.2024
Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen
Das UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) ist automatisch anwendbar, sobald der Anwendungsbereich eröffnet ist (Art. 1 ff.); dies ist bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen und Werklieferungsverträgen der Fall. Allerdings können die Parteien die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ausdrücklich ausschließen (Art. 6). Wann ein solcher Ausschluss sinnvoll ist, hängt von dem jeweiligen Einzelfall ab.
Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht enthält die GTAI-Publikation UN-Kaufrecht in Deutschland, 25 Jahre Relevanz für den Warenexport, 2017.