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Philippinen: UN-Kaufrecht
Die Philippinen sind dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf bislang nicht beigetreten.
10.04.2024
Die Philippinen sind dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) bislang nicht beigetreten. Allerdings besteht kraft Art. 1306 Civil Code (CC) Rechtswahlfreiheit, so dass die Parteien das anwendbare Recht frei bestimmen und auf diesem Wege UN-Kaufrecht einbeziehen können. Grenzen der Rechtswahlfreiheit finden sich in den Vorgaben des philippinischen Rechts, Sitte und Moral sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.