Ausländisches Wirtschaftsrecht

Recht kompakt Singapur

Der Länderbericht Recht kompakt Singapur bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.

  • In Singapur wird als Commonwealth-Staat und ehemalige britische Kronkolonie das Rechtssystem des Common Law angewendet.

    Singapur wurde im Jahr 1819 als britische Handelskolonie gegründet und ist eine seit dem Jahr 1965 unabhängige Republik mit parlamentarisch-demokratischem System. 

    Oberste Rechtsquelle ist die Verfassung (Constitution of the Republic of Singapore). Als Commonwealth-Staat und ehemalige britische Kronkolonie wird das Rechtssystem des Common Law angewendet. Neben eigenständigen singapurischen Gesetzen (Acts) haben Präzedenzentscheidungen der Obergerichte normative Bindungswirkung (stare decisis).

    Mit dem Application of English Law Act wurden einige englische Gesetze ganz oder teilweise für unmittelbar anwendbar erklärt, zum Beispiel: Misrepresentation Act 1967, Unfair Contract Terms Act 1977, Sale of Goods Act 1979, Supply of Goods and Services Act 1982, Minors’ Contracts Act 1987, Carriage of Goods by Sea Act 1992.

    Handels- und Verkehrssprache ist Englisch, dem allerdings Malaiisch, Chinesisch (Mandarin) sowie Tamil offiziell gleichgestellt sind. Gerichtssprache ist Englisch.

    Singapur ist seit dem Jahr 1995 Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) und eines der fünf Gründungsmitglieder der Association of Southeast Asian Nations (ASEAN). Die Verträge zur Gründung der weltweit größten Freihandelszone Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP), deren Mitglied Singapur ist, wurden am 15. November 2020 unterzeichnet. RCEP trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Das seit dem Jahr 2010 mit der Europäischen Union (EU) verhandelte Freihandelsabkommen ist am 21. November 2019 offiziell in Kraft getreten. Am 20. Juli 2023 begannen die Verhandlungen über ein "Digital Trade Agreement" zwischen der EU und Singapur.

    Von Julia Merle, Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Singapur ist Mitglied zahlreicher internationaler Abkommen.

    Seit dem Jahr 1996 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) in Singapur in Kraft, es ist jedoch nur auf Verträge anwendbar, deren Parteien in Mitgliedsstaaten des CISG ansässig sind. Für Deutschland ist das CISG seit dem 1. Januar 1991 in Kraft. 

    Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht enthält die GTAI-Publikation UN-Kaufrecht in Deutschland, 25 Jahre Relevanz für den Warenexport, 2017.

    Im Jahr 2017 hat Singapur das Modellgesetz zu grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL Model Law) unterzeichnet und ist Mitglied der OECD-Multilateral Convention (2016) (MLI) und der sogenannten Anti-BEPS-Initiative (Base Erosion and Profit Shifting) zur Vermeidung von Steueroptimierung beigetreten.

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  • Das Kaufrecht Singapurs bestimmt sich maßgeblich nach den Vorgaben des Sale of Goods Act sowie dem Common Law.

    Der Sale of Goods Act entspricht im Wesentlichen dem britischen Sale of Goods Act 1979. Bei Auslegung und Anwendung des Sale of Goods Act findet häufig englische Rechtsprechung Berücksichtigung.

    Der Käufer einer Ware kann Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn die Ware nicht frei von Rechten Dritter ist oder eine nicht zufriedenstellende Qualität (satisfactory quality) aufweist:

    • Bei einem "breach of warranty" (unwesentliche Vertragsverletzung) kann der Käufer den Preis mindern. Zudem stehen ihm Schadensersatzansprüche zu, die Mangel- und Mangelfolgeschäden erfassen. Bei einem "breach of condition" (wesentliche Vertragspflichtverletzung, ohne die die Erfüllung der übrigen Vertragspflichten substantiell nicht der versprochenen Leistung entspricht) kann der Käufer die Ware zurückweisen.
    • Bei Nichtlieferung kann der Käufer regelmäßig Schadensersatz, jedoch nur in Ausnahmefällen Erfüllung (specific performance), verlangen.
    • Der Verkäufer kann auf Kaufpreiszahlung und Schadensersatzleistung klagen, wenn der Käufer unberechtigterweise die Ware zurückweist.

    Vertragliche Ansprüche verjähren innerhalb von sechs Jahren. Welches Verjährungsrecht in Bezug auf vertragliche Streitigkeiten mit Auslandsbezug Anwendung findet, bestimmt der Foreign Limitation Periods Act. Danach finden ausländische Verjährungsregelungen, unabhängig, ob sie als prozessuale oder sachrechtliche Einwendungen zu qualifizieren sind, dann vor den Gerichten Singapurs Anwendung, wenn das entsprechende Recht zur Anwendung berufen ist. 

    Von Julia Merle, Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Im singapurischen Recht besteht eine Vielzahl an Sicherheiten sowohl für bewegliche Sachen (Mobiliarsicherheiten) als auch für unbewegliche Sachen (Immobiliarsicherheiten).

    Mobiliarsicherheiten

    Eigentumsvorbehalt

    Nach dem Sale of Goods Act 1979 ist es möglich, einen einfachen Eigentumsvorbehalt (retention of title, conditional sale agreement) zu vereinbaren, wodurch allerdings ein gutgläubiger Erwerb durch Dritte nicht ausgeschlossen wird.

    Eigentumsvorbehalte an Waren, die durch Vermischung bei der Herstellung ihre Identität verlieren, können in eine charge am Endprodukt umqualifiziert werden. Eine dementsprechende Vereinbarung sollte möglichst detailliert erfolgen.

    Mietkauf

    Eine weitere Sicherungsmöglichkeit ist der Mietkauf (hire purchase agreement), bei dem das Sacheigentum beim Verkäufer verbleibt. Er ist geregelt im Hire-Purchase Act. Beim hire-purchase schließt der Verkäufer mit dem Käufer einen Mietvertrag ab, in dem dem Käufer eine Kaufoption eingeräumt wird. Mietkaufverträge sind bei Gegenständen mit Werten bis zu 20.000 Singapur-Dollar (S$) möglich, bei Kraftfahrzeugen beträgt die Obergrenze 55.000 S$.

    Charge/Pledge an chattels

    Bewegliche körperliche Gegenstände sind in Singapur auch als "chattels" bekannt. Sicherheiten an chattels sind typischerweise die fixed charge oder die floating charge. Die fixed charge bezieht sich dabei auf einen bestimmten Gegenstand, wohingegen die floating charge sich auf eine Klasse von mehreren bestehenden oder zukünftigen Gegenständen bezieht. Diese Gegenstände können ohne den Bestand der floating charge zu gefährden, ausgetauscht werden. Je nach Art des zugrundeliegenden chattels, bestehen unterschiedliche Verfahren, nach denen die charge zu bestellen und zu registrieren ist.

    Ebenfalls möglich ist die pledge, bei der das chattel an den Gläubiger übergeben wird, sie ist vergleichbar mit einem deutschen Besitzpfandrecht.

    Dokumentenakkreditiv

    Gebräuchlich ist zudem die Forderungssicherung mittels Dokumentenakkreditivs.

    Immobiliarsicherheiten

    Für Immobilien gibt es vor allem die "legal mortgage" und die "equitable mortgage" als Sicherungsmittel. In Singapur bezeichnet der Begriff Immobilien in diesem Zusammenhang Grundstücke, Gebäude und alle auf dem Grundstück angebrachten Zubehörgegenstände und kann auch alle unterirdischen Flächen oder den Luftraum in Bezug auf das Grundstück umfassen.

    Eine legal mortgage entsteht, wenn der Mortgage-Schuldner (mortgagor) sein rechtliches Eigentum (legal title) an dem Grundstück an den Mortgage-Gläubiger (mortgagee) als Gegenleistung für ein Darlehen überträgt.

    Hat der mortgagor lediglich einen equitable title (vergleichbar mit einem Anwartschaftsrecht) an dem Grundstück, so kann er nur diesen an den mortgagee übertragen und daraus resultiert die equitable mortgage. Die equitable mortgage kann auch durch den Volleigentümer durch Vereinbarung oder bei fehlender Erfüllung der Formalitäten für die legal mortgage bestellt werden.

    Von Julia Merle, Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Der Verbraucherschutz in Singapur wird durch neue Gesetze immer mehr gestärkt.

    Produzentenhaftung

    Eine gesetzlich normierte spezielle Produzentenhaftung existiert in Singapur bisher nicht. Punktuelle deliktische Regelungen finden sich im Civil Law Act sowie im Contributory Negligence and Personal Injuries Act.

    Eine auf 1.000 Singapur-Dollar (S$) beschränkte Haftung kann aus dem Consumer Protection (Trade Descriptions and Safety Requirements) Act gegenüber Verbrauchern entstehen (Art. 31 des Gesetzes). Eine darüber hinausgehende Haftung kann sich aus den Gewährleistungsregeln des Common Law sowie aus dem allgemeinen Deliktsrecht (tort law) ergeben, insbesondere dem tort of negligence. Dieses greift ein, wenn bestimmte Verhaltenspflichten verletzt werden und daraus ein Schaden an Rechtsgütern anderer Personen entsteht.

    Unredliches Geschäftsverhalten

    Der Consumer Protection (Fair Trading) Act 2003 bietet Verbrauchern Ansprüche gegen Unternehmer im Falle von unredlichem Geschäftsverhalten (unfair practice). Der Verbraucher hat Ansprüche auf Rückerstattung bereits übertragener Geld- oder Vermögenswerte, auf Schadensersatz, auf Reparatur beziehungsweise Ergänzungslieferung oder auf Vertragsanpassung durch das Gericht. Allerdings haftet der Unternehmer maximal in Höhe von 30.000 S$.

    Lemon Law

    In den Consumer Protection (Fair Trading) Act wurde im Jahr 2012 durch das sogenannte Lemon Law ein Gesetz zur Erweiterung des Verbraucherschutzes eingefügt. Es ermöglicht Verbrauchern die wirksamere und einfachere Geltendmachung von vertraglichen Gewährleistungsansprüchen, wenn innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe ein Mangel an der Kaufsache auftritt. Zugunsten des Verbrauchers wird vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf der Sache vorgelegen hat. In diesem Falle kann der Verbraucher die Reparatur der Sache beziehungsweise Nachbesserung, den Austausch der Sache gegen eine gleichwertige, eine Minderung des Kaufpreises oder die Zurücknahme der Sache unter Erstattung des Kaufpreises verlangen.

    Das Lemon Law berechtigt jedoch nicht zur Zahlung von Schadensersatz. Dieser kann im Rahmen der nach dem Sale of Goods Act geltenden Gewährleistungsregeln sowie eventuellen weitergehenden vertraglichen Bestimmungen verlangt werden. Allerdings hat der Käufer in diesem Falle zu beweisen, dass die gekaufte Sache bereits bei Übergabe fehlerhaft war.

    Spezialregelungen

    Sonderverbraucherschutzrechte ergeben sich aus Spezialregelungen: So gestatten die Consumer Protection (Fair Trading) (Cancellation of Contracts) Regulations 2009 die Auflösung speziell von Haustürgeschäften (Direct Sale), Time-Sharing-Verträgen oder Dauerurlaubsverträgen sowie mit Time-Sharing-Verträgen zusammenhängenden Verträgen (beispielsweise Verwaltungsverträgen) ohne Angaben von Gründen innerhalb von fünf Tagen, teils auch einen längeren Zeitraum, nach Vertragsschluss.

    Von Julia Merle, Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Ein eigenes Gesetz zum Handelsvertreterrecht gibt es in Singapur nicht. Allgemeine Common-Law-Grundsätze finden in diesem Bereich Anwendung.

    Singapur hat keine eigenen Regeln zum Vertriebsrecht normiert, weshalb die Common Law-Grundsätze zum Recht des Handelsvertreters (commercial agent) und des Eigenhändlers (distributor) anwendbar sind. An die inhaltliche Ausgestaltung des Innenverhältnisses werden keine großen Anforderungen gestellt, auch ein Formzwang besteht nicht. Rechtswahlklauseln sind zulässig. Da es keine normierten Kündigungsgründe oder -fristen gibt und die singapurische Rechtsprechung ohne Vereinbarung nur einige wenige Kündigungsgründe annimmt, empfiehlt sich eine möglichst weitgehende vertragliche Ausgestaltung. Einen mit § 89b des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) vergleichbaren Abfindungsanspruch räumt das Recht Singapurs dem Handelsvertreter nicht ein.

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  • Zur Förderung der privaten Investitionsmöglichkeiten bietet Singapur eine Reihe von fiskalischen und anderen Anreizen.

    Zwischen Deutschland und Singapur ist seit dem Jahr 1975 ein Investitionsschutzabkommen in Kraft, die Fortführung erfolgt im Rahmen des Handels- und Investitionsabkommens zwischen der EU und Singapur. Das Handelsabkommen trat am 21. November 2019 in Kraft. Das Investitionsschutzabkommen folgt, sobald es von allen EU-Mitgliedstaaten nach deren jeweiligen nationalen Verfahren ratifiziert wurde.

    Ausländische Investitionen sind grundsätzlich ohne weitere behördliche Genehmigung zulässig. Gleichwohl werden ausländische Beteiligungen in bestimmten Branchen wie Rundfunk oder Medien von den Behörden beschränkt. Auch gibt es für Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung Einschränkungen bezüglich des Grundstückserwerbs.

    Zur Förderung der privaten Investitionsmöglichkeiten bietet das Land hingegen eine Reihe von fiskalischen und anderen Anreizen. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus dem Economic Expansion Incentives (Relief from Income Tax) Act, der regelmäßig überarbeitet wird.

    Hauptanlaufstelle für Investitionsförderanträge ist das Economic Development Board (EDB). Darüber hinaus bieten

    1. Enterprise Singapore (ESG) im Bereich der Außenwirtschaft,
    2. Skills Future zur Förderung von Aus-, Fort- und Weiterbildung von Arbeitnehmenden,
    3. die Agency for Science, Technology and Research (kurz: A*STAR) für Vorhaben im Bereich Forschung und Entwicklung,
    4. die Monetary Authority of Singapore (MAS) zur Vergabe günstiger Kredite für den Export von in Singapur hergestellten Produkten

    sowie diverse Business-, Science- und Technology-Parks (zur Bereitstellung günstiger Mietobjekte) und weitere Institutionen verschiedenste Förderungsmöglichkeiten an.

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  • Das singapurische Gesellschaftsrecht ist immer noch sehr stark durch englisches Recht geprägt.

    Das Gesellschaftsrecht richtet sich vornehmlich nach dem Companies Act 1967. Die folgenden fünf Gesellschaftsformen können registriert werden: sole proprietorship (Einzelkaufmann), partnership (Personengesellschaft), limited partnership, limited liability partnership (LLP) und verschiedene Arten der company. Die Eintragung erfolgt bei der Accounting and Corporate Regulatory Authority (ACRA), die Handelsregisterbehörde führt ein elektronisches Gesellschafterverzeichnis.

    Sole Proprietorship

    Dem Einzelkaufmann gehört das Unternehmen als unselbständiger Teil seines Privatvermögens und er haftet mit diesem für alle Verbindlichkeiten.

    Partnership

    Die Personengesellschaft (partnership) ist wegen einer Gesetzesverweisung nach englischem Recht zu beurteilen und kann von zwei bis 20 persönlich haftenden Gesellschaftern gegründet werden. Die Höchstzahl gilt jedoch nicht für professional partnerships, die von Freiberuflern wie zum Beispiel Architekt:innen, Anwält:innen oder Ingenieur:innen zum Zwecke der Berufsausübung gebildet werden. Die partnership ist nicht rechtsfähig und entspricht in etwa der deutschen offenen Handelsgesellschaft.

    Limited Partnership

    Die limited partnership ähnelt der Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht und verfügt über mindestens einen unbeschränkt persönlich haftenden Partner (general partner) und weitere Partner (limited partner), die nur mit ihrer Einlage haften, dafür aber von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind. Wohnen alle Gesellschafter außerhalb Singapurs, so muss ein lokal ansässiger Geschäftsführer eingesetzt werden.

    Der unbeschränkt haftende Partner kann eine natürliche, aber auch eine juristische Person sein. Die limited partnership verfügt nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Partner unterliegen in Bezug auf die Unternehmensgewinne der persönlichen Einkommensbesteuerung.

    Limited Liability Partnership (LLP)

    Die Rechtsform der limited liability partnership existiert seit dem Jahr 2005. Sie verbindet Elemente der partnership mit denen einer Kapitalgesellschaft. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Kapitaleinlage beschränkt. Auch verfügt die LLP über eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann klagen und verklagt werden. In steuerlicher Hinsicht wird die LLP jedoch behandelt wie die partnership, das heißt sie unterliegt nicht der Körperschaftsteuer. Vielmehr werden die Gewinne durch die Einkommensbesteuerung der einzelnen Gesellschafter abgeschöpft. Die LLP ist in das Handelsregister (registrar) einzutragen.

    Company

    Companies (Kapitalgesellschaften) unterliegen den Vorgaben des Companies Act, es wird zwischen private company und public company unterschieden. Bei private companies sind die Anteile für die allgemeine Öffentlichkeit - anders als bei public companies - nicht erhältlich; die Anteile dürfen also nicht an der Börse gehandelt werden.

    Zur Geschäftsführung einer company wird mindestens ein director berufen. Diesem weisungsunterworfen ist auch der company secretary, der die Einhaltung der gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Vorgaben zu überwachen hat. Es ist zu berücksichtigen, dass ein einzelner director nicht gleichzeitig der company secretary einer company sein kann.

    Hinsichtlich der Haftung wird zwischen drei Formen unterschieden: Bei der company limited by shares ist die Einstandspflicht der Anteilseigner auf das eingezahlte Stammkapital beschränkt, bei der company limited by guarantee haften die Gesellschafter bei Zahlungsunfähigkeit mit einem bei Unternehmensgründung garantierten Betrag. Im Falle der Gründung einer unlimited company haften die Gesellschafter im Falle der Gesellschaftsauflösung persönlich.

    Virtuelle Gesellschafterversammlungen sind gesetzlich erlaubt.

    Private Company limited by shares

    Die private company limited by shares hat maximal 50 Gesellschafter. Soll die Gesellschaft mehr als 50 Gesellschafter haben, muss die Form der public company limited by shares gewählt werden.

    Exempt Private Company (EPC)

    Die EPC ist eine private company mit maximal 20 Gesellschaftern, von denen alle natürliche Personen sein müssen (oder die vom zuständigen Minister als EPC erklärt worden ist). Für die EPC gelten Erleichterungen bei Steuer und Jahresabschluss.  

    Public Company Limited by Shares

    Die public company limited by shares kann mehr als 50 Aktionäre haben und darf Kapital durch öffentliches Angebot von Aktien oder Schuldverschreibungen aufnehmen. Allerdings muss sie einen Prospekt bei der Monetary Authority of Singapore (MAS) registrieren lassen, bevor sie öffentliche Angebote macht.

    Public Company Limited by Guarantee

    Die public company limited by guarantee wird in der Regel gegründet, um gemeinnützige Aktivitäten durchzuführen, wie zum Beispiel die Förderung von Kunst. Sie hat Mitglieder anstelle von Gesellschaftern oder Aktionären. Die Mitglieder verpflichten sich, eine feste Summe zu zahlen, wenn die Gesellschaft liquidiert wird.

    Sonderform: Variable Capital Company (VCC)

    Die im Jahr 2020 eingeführte Variable Capital Company ist ein juristisches Vehikel, welches für kollektive Kapitalanlagen maßgeschneidert wurde.

    Die VCC hat eine von den Direktoren getrennte Rechtspersönlichkeit. Sie hat Mitglieder (beziehungsweise Aktionäre) und einen Vorstand, der für die Leitung der Geschäfte der VCC verantwortlich ist. Der Vorstand der VCC entspricht demjenigen einer nach dem Companies Act gegründeten Gesellschaft.

    Sie muss von einem zulässigen Fondsmanager verwaltet werden, der von der MAS reguliert wird.

    Die VCC ist nicht verpflichtet, ihr Mitgliederregister der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, aber es muss auf Anfrage für Aufsichts- und Strafverfolgungszwecke an die Behörden weitergegeben werden.

    Eine VCC kann Aktien ausgeben und zurücknehmen, ohne dass die Zustimmung der Aktionäre erforderlich ist und kann außerdem Dividenden aus dem Kapital und nicht nur aus den Gewinnen zahlen. Für die Erstellung ihres Jahresabschlusses kann die VCC entweder singapurische oder andere anerkannte internationale Rechnungslegungsstandards verwenden.

    Von Julia Merle, Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Weitere Möglichkeiten in Singapur tätig zu werden, bieten die Zweigniederlassung und die Repräsentanz. Zudem finden Sie hier weitere Informationen unter anderem zur Registrierung.

    Zweigniederlassung

    Ausländische Unternehmen können in Singapur unselbständige Zweigniederlassungen (branch offices) errichten, für deren Verbindlichkeiten das Mutterunternehmen einstehen muss.

    Die Reform des Companies Act erleichtert Gründung und Betrieb einer in Singapur registrierten ausländischen Niederlassung, indem auf das Erfordernis zweier authorized representatives verzichtet wird. Die Niederlassung bedarf nur eines einzigen Repräsentanten vor Ort.

    Auf der anderen Seite wird die Überprüfbarkeit ausländischer Niederlassungen erhöht, indem sie neben den Vorgaben des Heimatlandes auch die buchhalterischen und prüfungsrechtlichen Grundvoraussetzungen, wie sie in Singapur gelten, erfüllen müssen.

    Repräsentanz

    Auch kann ein ausländisches Unternehmen eine Repräsentanz (representative office) gründen, die allerdings nur unterstützend (zum Beispiel durch Werbung, Vermittlung, Marktrecherche) tätig werden, aber nicht selbständig handeln darf. Gewinnorientierte Aktivitäten sind ihr untersagt. Außerdem darf die Repräsentanz maximal drei Jahre lang betrieben werden, danach müssen die Aktivitäten bei der Accounting and Corporate Regulatory Authority (ACRA) Singapurs registriert werden.

    Registrierung und Allgemeines

    Die Registrierung erfolgt online über die Internetplattform Bizfile. Unterschriften wurden ersetzt durch ein elektronisches Identifizierungssystem. Der Antragsteller weist sich im System anhand seiner SingPass-Number aus. Anstelle förmlicher Erklärungen, die bislang vor öffentlichen Institutionen (Gerichten, Notaren etc.) abgegeben werden mussten, treten elektronische Erklärungen innerhalb des Bizfile-Systems. Falsche elektronische Angaben sind ebenso strafbewehrt wie dies bei vormaligen beglaubigten Urkunden der Fall war.

    Durch die vollständige Umstellung auf E-Filing konnte die Registrierungsdauer einer company von fünf Tagen auf (in einfachen Fällen) 15 Minuten abgesenkt werden. Die Kosten für eine Registrierung sanken ebenfalls merklich: Sie betragen nunmehr 15 Singapur-Dollar (S$) für die Registrierung eines Unternehmensnamens sowie 300 S$ für die Errichtung einer Zweigniederlassung. Fälle, die neben einer gesellschaftsrechtlichen Registrierung weitere Genehmigungen oder behördliche Einschätzungen erfordern, werden nunmehr ebenfalls systemintern bearbeitet. So unterrichtet Bizfile die zu beteiligenden Behörden per E-Mail über ihre Zuständigkeit; diese können daraufhin in Bizfile auf die erforderlichen Daten zugreifen.

    Nach erfolgter Registrierung des Unternehmens erhält der Inhaber einen Zugang zu CorpPass, mit dessen Hilfe er für das Unternehmen mit den singapurischen Behörden in Kontakt treten kann.

    Mustersatzungen und Anleitung zur Gründung stehen auf der Webseite der ACRA zur Verfügung. Ferner führt ACRA ein elektronisches Gesellschafterverzeichnis, wonach Private Companies nicht mehr verpflichtet sind, eine eigene Gesellschafterliste zu unterhalten. Anteilsübertragungen und Gesellschafterwechsel werden erst mit Eintragung der gesellschaftsrechtlichen Änderungen im ACRA-Register wirksam.

    Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden, Buchwerten von bis zu 10 Millionen S$ und einem Umsatz von bis zu 10 Millionen S$ müssen keinen Jahresaudit durchführen. Die Entbindung von diesen Pflichten gilt auch für SME, die Bestandteil einer Holding sind, vorausgesetzt, die Unternehmensgruppe erfüllt auf konsolidierter Basis mindestens zwei der drei Kriterien.

    Hinweis: Weitere Informationen zum singapurischen Gesellschaftsrecht enthält der GTAI-Rechtsbericht Singapur: Gesellschaftsrecht.

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  • In Singapur gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungstiteln.

    Deutsche Staatsangehörig benötigen für die Einreise nach Singapur einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass, jedoch bis zu 90 Tagen Aufenthalt kein Visum. Für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sowie für spezielle Aufenthaltstitel wie Permanent Residence Pass, Long Term Visit Pass (für Familienbesuche) oder Student’s Pass ist die Immigration and Checkpoints Authority (ICA) zuständig.

    Ausländer, die in Singapur eine unselbständige Arbeit aufnehmen wollen, benötigen grundsätzlich eine Arbeitsgenehmigung, das heißt einen Work Pass. Dieser wird von dem Ministry of Manpower ausgestellt. Hierbei gibt es je nach Ausbildungsstand und Gehalt beziehungsweise für besondere Beschäftigungsarten verschiedene Arten, zum Beispiel: Employment Pass für ausländische Berufstätige mit qualifizierter Ausbildung, Führungskräfte, Geschäftsführer oder Spezialisten und den S-Pass für ausländische Facharbeiter. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Personalised Employment Pass erteilt werden. Dieser berechtigt bisherige Halter des Employment Pass zur Arbeitsausübung in Singapur, ohne dass die Arbeitserlaubnis an ein bestimmtes Arbeitsverhältnis gekoppelt ist. Vielmehr ist es Inhabern eines Personalised Employment Passes möglich, die Arbeitsstelle zu wechseln und sogar für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten ohne Arbeit beziehungsweise arbeitssuchend zu sein.

    Für kurzfristige Entsendungen von Mitarbeitenden beispielsweise im Rahmen von Montagen ist eine Arbeitserlaubnis allerdings nicht erforderlich. Ausreichend ist vielmehr der bei der Einreise erteilte Short-Term Visit Pass. Die Dauer der Tätigkeiten ist auf einen Gesamtaufenthalt von 90 Tagen im Kalenderjahr beschränkt. Auch ist das Ministry of Manpower über die entsprechenden Tätigkeiten zu informieren.

    Antragsformulare für den Antrag auf Erteilung einer Arbeitsgenehmigung können auf den Internetseiten des Ministry of Manpower heruntergeladen werden.

    Hinweis: Das Auswärtige Amt stellt aktuelle Informationen zur Einreise auf seiner Webseite bereit.

    Informationen zum singapurischen Arbeitsrecht finden Sie im GTAI-Bericht Arbeitsmarkt Singapur.

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  • Singapur hat einen umfassenden Rechtsrahmen zum Schutz geistigen Eigentums geschaffen, was sich in dem sehr guten Abschneiden in entsprechenden Rankings widerspiegelt.

    Rechtsquellen

    Grundlagen sind insbesondere die Gesetze Patents Act 1994, Trade Marks Act 1998, Registered Designs Act 2000 und Copyright Act 2021.

    Patentrecht

    Das Patentrecht nach dem Patents Act und der Begriff der patentfähigen Erfindung sind dem des deutschen Rechts ähnlich, die maximale Schutzdauer beträgt 20 Jahre (Sec. 36 Patents Act). Der Patentinhaber kann Lizenzen frei vergeben, möglich ist aber auch eine Zwangslizenz gegen Entschädigung (Sec. 53ff. Patents Act). Patentfähig sind Produkte, die neu und gewerblich anwendbar sind sowie eine innovative Entwicklung darstellen.

    Markenrecht

    Das Marken- und Warenzeichenrecht ist im Trade Marks Act sowie über das Common Law geregelt. Der Markenschutz nach dem Trade Marks Act beginnt mit Eintragung des Waren- oder Dienstleistungszeichens über das Intellectual Property Office of Singapore (IPOS) im Registry of Trade Marks und dauert grundsätzlich zehn Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit um jeweils weitere zehn Jahre) an. Von dieser Regel besteht eine Ausnahme für in Singapur bekannte Marken, welche auch ohne Eintragung geschützt sind (Sec. 55 Trade Marks Act). Dem Markeninhaber stehen bei Verletzungen Unterlassungs-, Löschungs-, Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche zu (Sec. 31ff. Trade Marks Act).

    Der Markenrechtsschutz nach dem Common Law besteht über die unerlaubte Handlung des passing off, deren Voraussetzungen goodwill (Firmenwert), misrepresentation (Täuschung) und damage (Schaden) sind.

    Geschmacksmusterrecht

    Das Geschmacksmusterrecht richtet sich nach dem Registered Designs Act und den dazu erlassenen Registered Designs Rules. Die Schutzdauer beträgt grundsätzlich fünf Jahre, sie kann zwei Mal gebührenpflichtig um jeweils fünf Jahre verlängert werden (Sec. 21 des Gesetzes). Voraussetzung für die Registrierung über das IPOS ist ein neues und registrierfähiges Design. Singapur ist nun auch dem Abkommen von Locarno zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle beigetreten, welches dort am 19. März 2020 in Kraft getreten ist.

    Urheberrecht

    Urheberrechtliche Ansprüche werden nach den Vorgaben des Copyrights Act geschützt. Im Gegensatz zu Patenten gibt es in Singapur kein Registrierungsverfahren für das Urheberrecht. Das Urheberrecht beginnt, wenn das Werk geschaffen wird und steht in der Regel demjenigen zu, der es geschaffen hat.

    Nähere Informationen, insbesondere zum neuen Copyright Act 2021 (in Kraft seit 21. November 2021), finden sich auf der Website des IPOS.

    Internationale Abkommen

    Singapur ist Mitglied einiger internationaler Abkommen zum gewerblichen Rechtsschutz, unter anderem der Pariser Verbandsübereinkunft, der Berner Übereinkunft, der WIPO, dem Abkommen von Locarno (zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle) sowie dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Abkommen; siehe dazu: GTAI-Rechtsbericht WTO und geistiges Eigentum).

    Sonstiges

    Im Zuge der Einigung über das EU-Singapur-Freihandelsabkommen im Jahr 2013 hat das Parlament Singapurs das Gesetz zum Schutz geografischer Ursprungsbezeichnungen (Geographical Indications Act 2014) verabschiedet. Unter anderem hat Singapur mit Inkrafttreten des Gesetzes ein Register über geschützte Ursprungsbezeichnungen eingerichtet.

    Ferner besteht mit dem Competition Act 2004 ein Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

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  • Alle in Singapur gewerblich tätigen Unternehmen und Personen müssen den Vorgaben des Personal Data Protection Act 2012 folgen - auch Unternehmen ohne Betriebsstätte in Singapur.

    Nach dem Personal Data Protection Act 2012 (PDPA) ist die Sammlung und Verwertung persönlicher Kundendaten, die über die Erfassung reiner Kontaktdaten hinausgeht, ausschließlich dann zulässig, wenn das Einverständnis in Bezug auf die Datensammlung und den Zweck der Datenerfassung erteilt wurde oder ausnahmsweise nicht erforderlich ist. Details hierzu regeln die Personal Data Protection Regulations. Am 1. Oktober 2022 trat eine Erhöhung der bei Verletzungen des PDPA drohenden Geldbußen in Kraft. Nähere Informationen zum Datenschutz in Singapur finden sich auf der Website der Personal Data Protection Commission Singapore.

    Am 31. August 2018 trat der Cybersecurity Act in Kraft, der Bestimmungen zur Vorbeugung von Cyberangriffen enthält und kritische Informationsinfrastruktur (Critical Information Infrastructure, kurz: CII) definiert. Dabei werden die Voraussetzungen festgelegt, unter denen der Commissioner of Cybersecurity ein IT-System als CII bewerten kann (dazu Sec. 7 des Gesetzes). Das Gesetz orientiert sich dabei an internationalen Regelungen.

    Im Jahr 2021 ist der Electronic Transactions (Amendment) Act 2021 hinsichtlich der elektronischen Signatur in Kraft getreten. 

    In Singapur wird die Mehrwertsteuer (Goods and Services Tax) auch auf die Einfuhr von E-Commerce-Dienstleistungen erhoben. Im B2C-Bereich müssen sich ausländische Anbieter hierzu seit 1. Januar 2020 im Rahmen der Overseas Vendor Registration (OVR) registrieren. Mehr Informationen zur singapurischen Mehrwertsteuer finden sich im GTAI-Rechtsbericht Singapur: Steuerrecht.

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  • Steuerbehörde in Singapur ist die Inland Revenue Authority of Singapore (IRAS).

    Doppelbesteuerung

    Die Neufassung des bilateralen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) wird seit dem 1. Januar 2007 angewendet. Nach der hier praktizierten Freistellungsmethode ist Einkommen, welches bereits im Quellenstaat besteuert werden kann, von einer (eventuell höheren) Besteuerung in Deutschland freigestellt. Am 29. März 2021 ist das Änderungsprotokoll vom 9. Dezember 2019 zum DBA zwischen Deutschland und Singapur in Deutschland in Kraft getreten.

    In Ergänzung zum bestehenden DBA haben Singapur und Deutschland im Oktober 2012 ein Abkommen über den Informationsaustausch geschlossen, das eine Verpflichtung beider Staaten zur Auskunftserteilung in Steuersachen in Bezug auf alle Steuerarten (das heißt nicht nur in Bezug auf die durch das DBA erfassten Steuern) vorsieht, Singapur ist seit dem 1. Mai 2016 Vertragsstaat.

    Ferner haben die beiden Staaten am 7. Juni 2017 die Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (MLI) der OECD unterzeichnet. Dies verkürzt den Prozess zur Änderung von Doppelbesteuerungsabkommen deutlich und sorgt für eine flächendeckende Implementierung der BEPS-Empfehlungen. Das MLI der OECD trat am 1. April 2019 für Singapur in Kraft.

    Einkommensteuer

    Die Einkommensteuersätze für natürliche Personen (individuals), die in Singapur ansässig sind oder sich dort mindestens 183 Tage im Kalenderjahr aufhalten - andere Regeln gelten für Geschäftsführer (directors) eines Unternehmens - unterliegen bei einem Grundsteuerfreibetrag von 20.000 Singapur-Dollar (S$) nach Maßgabe der Anlage II (Second Schedule) des Income Tax Act folgender progressiver Staffelung ab dem Veranlagungsjahr 2024:

    Steuerpflichtiges Einkommen p.a. (in S$)

    Steuersatz (in %)

    Steuerschuld

    0 bis 20.000

    0

    0

    20.001 bis 30.000

    2

    2% des 20.000 S$ übersteigenden Einkommens

    30.001 bis 40.000

    3,5

    200 S$ zzgl. 3,5% des 30.000 S$ übersteigenden Einkommens

    40.001 bis 80.000

    7

    550 S$ zzgl. 7% des 40.000 S$ übersteigenden Einkommens

    80.001 bis 120.000

    11,5

    3.350 S$ zzgl. 11,5% des 80.000 S$ übersteigenden Einkommens

    120.001 bis 160.000

    15

    7.950 S$ zzgl. 15% des 120.000 S$ übersteigenden Einkommens

    160.001 bis 200.000

    18

    13.950 S$ zzgl. 18% des 160.000 S$ übersteigenden Einkommens

    200.001 bis 240.000

    19

    21.150 S$ zzgl. 19% des 200.000 S$ übersteigenden Einkommens

    240.001 bis 280.000

    19,5

    28.750 S$ zzgl. 19,5% des 240.000 S$ übersteigenden Einkommens

     

    280.001 bis 320.000

    20

    36.550 S$ zzgl. 20% des 280.000 S$ übersteigenden Einkommens

    320.001 bis 500.000

    22

    44.550 S$ zzgl. 22% des 320.000 S$ übersteigenden Einkommens

    500.001 bis 1 Mio.2384.150 S$ zzgl. 23 % des 500.000 S$ übersteigenden Einkommens
    Mehr als 1 Mio. 24199.150 S$ zzgl. 24 % des 1 Mio. S$ übersteigenden Einkommens

    Quelle: Recherchen von Germany Trade & Invest 2024

    Steuerzahler können Freibeträge und Abzüge beispielsweise für die Pflege von Angehörigen oder Aufwendungen für Lebensversicherungen und Fortbildungsmaßnahmen geltend machen. Besondere Abzugsmöglichkeiten bieten Spenden: Spenden an qualifizierte Empfänger können mit dem 2,5-fachen Satz geltend gemacht werden.

    Die Inland Revenue Authority of Singapore (IRAS) stellt auf ihrer Webseite einen Steuerrechner zur Verfügung.

    Körperschaftsteuer

    Der Körperschaftsteuersatz beträgt 17 Prozent (Sec. 43 Income Tax Act).

    Singapur bietet Unternehmen viele verschiedene Steueranreize (siehe dazu beispielsweise die Übersicht auf der Internetseite der IRAS).

    Bestimmten neu gegründeten und in Singapur ansässigen Start-ups werden Steuerersparnisse von bis zu drei Jahren gewährt: Es kann eine Steuerersparnis von bis zu 125.000 S$ je Steuerjahr erzielt werden. Davon begünstigt sind nur Unternehmen mit bis zu 20 Anteilseignern, wobei alle Anteilseigner natürliche Personen sein müssen oder ein Anteilseigner eine natürliche Person sein und 10 Prozent der Anteile halten muss. Von dieser Begünstigung ausgenommen werden Investmentfonds sowie Immobiliengesellschaften.

    Alternativ gilt durch die Partial Tax Exemption eine Steuererleichterung von bis 102.500 S$ für alle Unternehmen. 

    Weitere Steuererleichterungen sind zum Beispiel für Forschungsausgaben (Research & Development expenses) möglich.

    Mehrwertsteuer

    Der Mehrwertsteuersatz (Goods and Services Tax, GST) beträgt seit dem 1. Januar 2024 9 Prozent. Mehrwertsteuer fällt größtenteils an bei der Veräußerung von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen. Warenexporte und internationale Dienstleistungen sowie grenzüberschreitende Transportdienstleistungen unterliegen einem Nullsteuersatz.

    Steuerschuldner ist regelmäßig der zur Mehrwertsteuer angemeldete Veräußerer oder der Dienstleistungserbringer. Unternehmen mit einem jährlichen (beziehungsweise 12-Monatszeitraum) versteuerbaren Umsatz von über einer Million S$ müssen sich mittels ihres CorpPass über die e-Services (Onlineportal) bei der IRAS registrieren. Es besteht die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.

    Seit 1. Januar 2023 sind auch nicht-digitale Ferndienstleistungen, die ausländische Unternehmen an in Singapur ansässige und nicht GST-registrierte Kunden erbringen (B2C), grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Dafür müssen die Unternehmen bestimmte Schwellenwerte überschreiten.

    Quellensteuer

    Die Höhe der Quellensteuer (Withholding Tax) auf aus dem Ausland erbrachte Dienstleistungen richtet sich nach der Körperschaftsteuer. Die geltenden Quellensteuersätze können auf der Internetseite der IRAS abgerufen werden.

    Von Julia Merle, Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Die Zivilgerichtsbarkeit unterteilt sich unter anderem in die Subordinate Courts und den Supreme Court of Judicature. Anwaltszwang besteht nur für juristische Personen.

    Zivilgerichtsbarkeit

    Diese ist unterteilt in den Supreme Court of Judicature, die State Courts und die Family Justice Courts.

    Zu den State Courts gehören unter anderem Magistrates´ Courts, District Courts und Small Claims Tribunals, deren erstinstanzliche Zuständigkeiten nach Streitwerten voneinander abgegrenzt werden. Das State Courts Centre for Dispute Resolution (SCCDR) bietet zudem für alle bei den State Courts anhängigen Verfahren die Möglichkeit außergerichtlicher Streitbeilegung.

    Der Supreme Court of Judicature besteht aus zwei Gerichten, dem High Court und dem Court of Appeal. Der High Court wiederum setzt sich zusammen aus der General Division und der Appellate Division. Die General Division des High Court ist in zivilgerichtlichen Verfahren ab einem Streitwert von 250.000 Singapur-Dollar ausschließlich erstinstanzlich zuständig. Die Appellate Division ist für alle zivilrechtlichen Rechtsmittel zuständig, die nicht dem Court of Appeal zugewiesen sind.

    Im Jahr 2015 wurde für Rechtsstreitigkeiten mit internationalem wirtschaftlichem Bezug der Singapore International Commercial Court (SICC) eröffnet, eine dem High Court zugeordnete Sonderkammer für internationale Wirtschaftssachen (Sec. 18A ff. Supreme Court of Judicature Act 1969). Vor dieser sind auch ausländische, beim SICC für diesen Zweck registrierte Anwälte vertretungsbefugt. Die prozessualen Regeln bei Verfahren vor dem SICC können in verschiedenen Aspekten den Präferenzen der Parteien angepasst werden; so kann durch Zustimmung beider Parteien ein anderes als singapurisches Beweisrecht Anwendung finden oder die Vertraulichkeit des Verfahrens beantragt werden. Abweichungen zum Prozessrecht Singapurs ergeben sich insbesondere hinsichtlich der Vorlage von Dokumenten und Prozessunterlagen sowie den in Bezug auf ausländische Rechte zu erbringenden Nachweisen. Zudem können die Parteien bei Verfahren vor dem SICC schriftlich auf das Recht verzichten, Berufung gegen ein SICC-Urteil einzulegen oder sie können das Recht auf Berufung einschränken.

    Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile

    Die Anerkennung deutscher Endurteile in internationalen Zivil- oder Handelssachen über einschlägige Streitgegenstände, die aufgrund einer ausschließlichen Gerichtsstandsvereinbarung zustande gekommen sind, erfolgt nach dem Choice of Court Agreements Act. Gleiches gilt für Urteile von Gerichten aller anderen Vertragsstaaten des Haager Abkommens über Gerichtsstandsvereinbarungen, auf dem das Gesetz basiert. Für Urteile aus den Staaten des Commonwealth sowie dem Vereinigten Königreich sind der Reciprocal Enforcement of Commonwealth Judgments Act beziehungsweise der Reciprocal Enforcement of Foreign Judgments Act anwendbar. Die Anerkennung aller anderen Urteile ist nach den Regeln des Common Law im Wege der action for the judgment debt, also eines eigenen Gerichtsverfahrens, möglich.

    Anwaltszwang und Anwaltstätigkeit

    Anwaltszwang besteht nur für juristische Personen, das zuständige Gericht kann jedoch ausnahmsweise auf Antrag die Vertretung durch einen officer der juristischen Person erlauben.

    Die Höhe des Anwaltshonorars richtet sich meist nach Stundensatzvereinbarungen. Ausländische Anwälte können in Singapur tätig werden und Kanzleien eröffnen. Erlaubte Tätigkeitsformen sind eine Anwaltsrepräsentanz (Representative Office), Joint Law Company, eine Foreign Law Practice sowie eine Qualifying Foreign Law Practice.

    Grundsätzlich ist der Tätigkeitsbereich ausländischer Anwälte auf die Beratung zum ausländischen (nicht singapurischen) Recht beschränkt, in Bezug auf Schiedsgerichtsbarkeit in Singapur kann die Beratungstätigkeit auf das Schiedsrecht Singapurs erstreckt werden. Seit dem Jahr 2011 dürfen in Singapur tätige ausländische Anwälte allerdings auch zu Fragen des singapurischen Rechts beraten. Voraussetzung ist unter anderem das Ablegen einer bislang einmal jährlich angebotenen Befähigungsprüfung, der Foreign Practitioner Examination. Bei Bestehen dieser Prüfung dürfen ausländische Anwälte in Angelegenheiten des singapurischen Wirtschafts- und Steuerrechts tätig werden und ihre Mandanten vor Gericht sowie außergerichtlich vertreten. Bereiche wie Familien- und Erbrecht sowie Verfassungs- und Verwaltungsrecht bleiben - wie bisher üblich - ausländischen Anwälten verschlossen.

    Hinweis: Unter Anwälte im Ausland sind die von den deutschen Auslandsvertretungen erstellten Anwaltslisten abrufbar.

    Schiedsgerichtsbarkeit

    Singapur hat das unabhängige Singapore International Arbitration Centre (SIAC) gegründet, das einen international ausgezeichneten Ruf genießt. Gesetzliche Grundlage des singapurischen internationalen Schiedsrechts ist der International Arbitration Act 1994, der sich eng an die Vorgaben des UNCITRAL-Modellschiedsgesetzes anlehnt. Die Schiedsregeln von 2016 erweiterten die Kompetenzen der SIAC-Schiedsgerichtsbarkeit. So können Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien aus Vertragsverhältnissen in einem Schiedsverfahren geklärt werden. Für den Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit bei internationalen Investitionen gibt es die SIAC Investment Rules 2017.

    Zudem besteht ein internationales Mediationszentrum (Singapore International Mediation Institute). Die Singapur-Konvention über Mediation (Englisch) trat am 12. September 2020 für Singapur in Kraft.

    Singapur ist wie Deutschland Mitgliedstaat des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, sodass die Anerkennung und Vollstreckung deutscher Schiedssprüche unkompliziert möglich ist. Die Vollstreckung des Schiedsspruchs erfordert eine Vollstreckungsbewilligung (leave) durch den High Court. Singapur hat den Vorbehalt erklärt, wonach der Stadtstaat nur diejenigen ausländischen Schiedssprüche nach den Vorgaben der Übereinkunft anerkennen und vollstrecken wird, die im Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangen sind. Die Vollstreckung von Schiedssprüchen aus Staaten, die nicht Mitglied des Übereinkommens sind, unterfällt daher nationalem Schiedsrecht.

    Von Julia Merle, Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Singapur erhebt eine Kohlenstoffsteuer und verfügt unter anderem über ein Gesetz zum nachhaltigen Umgang mit Ressourcen.

    Eine wesentliche Rechtsgrundlage im Bereich des Umweltschutzes ist der Environmental Protection and Management Act 1999. Er enthält unter anderem Bestimmungen in Bezug auf die Kontrolle der Wasser- und Luftverschmutzung sowie beispielsweise Treibhausgasemissionen. Für die Nutzung bestimmter, im Anhang 1 des Gesetzes aufgelisteter Räumlichkeiten/Werke sind entsprechende Genehmigungen erforderlich (Art. 6 ff. des Gesetzes). 

    Der Resource Sustainability Act 2019 stellt insbesondere Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Handhabung von elektronischem Abfall (E-Waste), Verpackungs- sowie Lebensmittelabfällen auf, fördert die Nachhaltigkeit von Ressourcen und regelt auch Voraussetzungen bezüglich Herstellerverantwortungssystemen (producer responsibility schemes), insbesondere entsprechende Lizenzvorgaben. 

    Im Jahr 2018 wurde hinsichtlich der Regulierung des CO2-Fußabdrucks von Unternehmen der Carbon Pricing Act erlassen. Er betrifft Berichte sowie Steuern in Bezug auf Treibhausgasemissionen. So sind darin Bestimmungen zur sogenannten Carbon Tax (Kohlenstoffsteuer) in Art. 16 ff. enthalten; aktuelle Steuersätze finden sich in Anhang 3 des Gesetzes. Am 1. Januar 2024 sind zuletzt Gesetzesänderungen in Kraft getreten (Carbon Pricing (Amendment) Act 2022).

    Auch der Environmental Public Health Act zum öffentlichen Gesundheitsschutz aus dem Jahr 1987 betrifft Umweltschutzgesichtspunkte.

    Zuständiges Ministerium ist das Ministry of Sustainability and the Environment (MSE), das auf seiner Webseite verschiedene Berichte und Leitfäden zur Verfügung stellt. Verschiedene umweltrechtliche Gesetze finden sich auch auf der Webseite der National Environment Agency

    Das Pariser Klimaschutzabkommen hat Singapur am 21. September 2016 ratifiziert. 

    Singapurs Regierung hat im Jahr 2021 im Hinblick auf das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 den sogenannten Singapore Green Plan 2030 veröffentlicht. Insbesondere sollen demnach Abfälle verringert und erneuerbare Energien gefördert werden. 

    Im Energierecht ist eine wesentliche Rechtsgrundlage der Energy Conservation Act 2012. Darin werden zur Förderung des Energieerhalts Anforderungen in Bezug auf Energieeffizienz aufgestellt und Handlungsweisen des Energiemanagements vorgegeben. Zum einen sollen damit die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert und zum anderen die Energieeffizienz verbessert werden. 

    Ein weiteres Gesetz, der Public Utilities Act 2001, betrifft öffentliche Versorgungsbetriebe im Bereich der Wasserversorgung.

    Julia Merle

    Von Julia Merle | Bonn

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  • Im Folgenden finden Sie hilfreiche Anlaufstellen betreffend die unternehmerische Tätigkeit in Singapur.

     Hinweis: Weitere Länderberichte aus der Reihe Recht kompakt sind online abrufbar.

    Von Julia Merle, Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick