Wirtschaftsrecht | Singapur

Recht kompakt Singapur

Der Länderbericht Recht kompakt Singapur bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.

Von Julia Merle, Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Der Stadtstaat Singapur verfügt über ein stabiles Rechtssystem, das eine hohe Rechtssicherheit bietet. Im Rule of Law Index 2025 des World Justice Project belegt Singapur mit einem Wert von 0,78 im weltweiten Ranking Platz 16.

Vorteile

  • Englisch als eine der Amtssprachen
  • Freihandelsabkommen mit EU, Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
  • einfache Gesellschaftsgründung, viele Steueranreize
  • gute Planbarkeit und Infrastruktur
  • Schiedsgerichtbarkeit als Alternative

Herausforderungen

  • Fläche des Stadtstaats und Binnenmarkt sehr begrenzt
  • vergleichsweise hohe Kosten (Mieten, Personal, Lebenshaltung etc.)
  • Konkurrenzdruck
  • kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland
  • hohe Datenschutzstandards

  • In Singapur wird als Commonwealth-Staat und ehemalige britische Kronkolonie das Rechtssystem des Common Law angewendet. (Stand: 17.07.2026)

    Singapur wurde im Jahr 1819 als britische Handelskolonie gegründet und ist eine seit dem Jahr 1965 unabhängige Republik mit parlamentarisch-demokratischem System. 

    Oberste Rechtsquelle ist die Verfassung (Constitution of the Republic of Singapore). Als Commonwealth-Staat und ehemalige britische Kronkolonie wird das Rechtssystem des Common Law angewendet. Neben eigenständigen singapurischen Gesetzen (Acts) haben Präzedenzentscheidungen der Obergerichte normative Bindungswirkung (stare decisis).

    Mit dem Application of English Law Act 1993 wurden einige englische Gesetze ganz oder teilweise für unmittelbar anwendbar erklärt, zum Beispiel: Misrepresentation Act 1967, Unfair Contract Terms Act 1977, Sale of Goods Act 1979, Supply of Goods and Services Act 1982, Minors’ Contracts Act 1987, Carriage of Goods by Sea Act 1992. Andere als die in dem Gesetz aufgeführten englischen Gesetze sind nach dessen Sec. 5 nicht Teil des Rechts Singapurs.

    Handels- und Verkehrssprache ist Englisch, dem allerdings Malaiisch, Chinesisch (Mandarin) sowie Tamil offiziell gleichgestellt sind. Gerichtssprache ist Englisch.

    Singapur ist seit dem Jahr 1995 Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) und eines der fünf Gründungsmitglieder der Association of Southeast Asian Nations (ASEAN). Die Verträge zur Gründung der weltweit größten Freihandelszone Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP), deren Mitglied Singapur ist, wurden am 15. November 2020 unterzeichnet. RCEP trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Das seit dem Jahr 2010 mit der Europäischen Union (EU) verhandelte Freihandelsabkommen ist am 21. November 2019 offiziell in Kraft getreten. Am 20. Juli 2023 begannen die Verhandlungen über ein "Digital Trade Agreement" zwischen der EU und Singapur. Das Abkommen über den digitalen Handel ist am 1. Februar 2026 in Kraft getreten.

    Im Jahr 2017 hat Singapur das Modellgesetz zu grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL Model Law) unterzeichnet und ist Mitglied der OECD-Multilateral Convention (2016) (MLI) und der sogenannten Anti-BEPS-Initiative (Base Erosion and Profit Shifting) zur Vermeidung von Steueroptimierung beigetreten.

    08 Mai 2024

    Wirtschaftsrecht im ASEAN-Raum – Singapur und Indonesien im Fokus (Mai 2024)

    Das Webinar bot einen Überblick über Rechtsthemen im Zusammenhang mit Investitionen, Steuern und Unternehmensformen in Indonesien und Singapur sowie über Exportkreditgarantien.

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  • Das Kaufrecht Singapurs bestimmt sich maßgeblich nach den Vorgaben des Sale of Goods Act sowie dem Common Law. (Stand: 17.07.2026)

    UN-Kaufrecht

    Singapur ist Mitglied zahlreicher internationaler Abkommen. Seit dem Jahr 1996 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) in Singapur in Kraft, es ist jedoch nur auf Verträge anwendbar, deren Parteien in Mitgliedsstaaten des CISG ansässig sind. Für Deutschland ist das CISG seit dem 1. Januar 1991 in Kraft. 

    Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht enthält die GTAI-Publikation UN-Kaufrecht in Deutschland, 25 Jahre Relevanz für den Warenexport, 2017.

    Gewährleistungsrecht

    Der Sale of Goods Act entspricht im Wesentlichen dem britischen Sale of Goods Act 1979. Bei Auslegung und Anwendung des Sale of Goods Act findet häufig englische Rechtsprechung Berücksichtigung.

    Der Käufer einer Ware kann Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn die Ware nicht frei von Rechten Dritter ist oder eine nicht zufriedenstellende Qualität (satisfactory quality) aufweist:

    • Bei einem "breach of warranty" (unwesentliche Vertragsverletzung) kann der Käufer den Preis mindern. Zudem stehen ihm Schadensersatzansprüche zu, die Mangel- und Mangelfolgeschäden erfassen. Bei einem "breach of condition" (wesentliche Vertragspflichtverletzung, ohne die die Erfüllung der übrigen Vertragspflichten substantiell nicht der versprochenen Leistung entspricht) kann der Käufer die Ware zurückweisen.
    • Bei Nichtlieferung kann der Käufer regelmäßig Schadensersatz, jedoch nur in Ausnahmefällen Erfüllung (specific performance), verlangen.
    • Der Verkäufer kann auf Kaufpreiszahlung und Schadensersatzleistung klagen, wenn der Käufer unberechtigterweise die Ware zurückweist.

    Verjährung

    Vertragliche Ansprüche verjähren innerhalb von sechs Jahren. Welches Verjährungsrecht in Bezug auf vertragliche Streitigkeiten mit Auslandsbezug Anwendung findet, bestimmt der Foreign Limitation Periods Act. Danach finden ausländische Verjährungsregelungen, unabhängig, ob sie als prozessuale oder sachrechtliche Einwendungen zu qualifizieren sind, dann vor den Gerichten Singapurs Anwendung, wenn das entsprechende Recht zur Anwendung berufen ist.

    26.11.2025 Rechtsbericht | Welt | Internationales Vertragsrecht
    Rechtliche Aspekte bei Verträgen mit Geschäftspartnern im Ausland

    Wer einen Vertrag mit einem ausländischen Geschäftspartner schließt, hat Einiges zu beachten. Das UN-Kaufrecht und das zuständige Gericht sind nur zwei Aspekte.

    Von Julia Merle, Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Im singapurischen Recht besteht eine Vielzahl an Sicherheiten sowohl für bewegliche Sachen (Mobiliarsicherheiten) als auch für unbewegliche Sachen (Immobiliarsicherheiten). (Stand: 17.07.2026)

    Mobiliarsicherheiten

    Eigentumsvorbehalt

    Nach dem Sale of Goods Act 1979 ist es möglich, einen einfachen Eigentumsvorbehalt (retention of title, conditional sale agreement) zu vereinbaren, wodurch allerdings ein gutgläubiger Erwerb durch Dritte nicht ausgeschlossen wird.

    Eigentumsvorbehalte an Waren, die durch Vermischung bei der Herstellung ihre Identität verlieren, können in eine charge am Endprodukt umqualifiziert werden. Eine dementsprechende Vereinbarung sollte möglichst detailliert erfolgen.

    Mietkauf

    Eine weitere Sicherungsmöglichkeit ist der Mietkauf (hire purchase agreement), bei dem das Sacheigentum beim Verkäufer verbleibt. Er ist geregelt im Hire-Purchase Act. Beim hire-purchase schließt der Verkäufer mit dem Käufer einen Mietvertrag ab, in dem dem Käufer eine Kaufoption eingeräumt wird. Mietkaufverträge sind bei Gegenständen mit Werten bis zu 20.000 Singapur-Dollar (S$) möglich, bei Kraftfahrzeugen beträgt die Obergrenze 55.000 S$.

    Charge/Pledge an chattels

    Bewegliche körperliche Gegenstände sind in Singapur auch als "chattels" bekannt. Sicherheiten an chattels sind typischerweise die fixed charge oder die floating charge. Die fixed charge bezieht sich dabei auf einen bestimmten Gegenstand, wohingegen die floating charge sich auf eine Klasse von mehreren bestehenden oder zukünftigen Gegenständen bezieht. Diese Gegenstände können ohne den Bestand der floating charge zu gefährden, ausgetauscht werden. Je nach Art des zugrundeliegenden chattels, bestehen unterschiedliche Verfahren, nach denen die charge zu bestellen und zu registrieren ist.

    Ebenfalls möglich ist die pledge, bei der das chattel an den Gläubiger übergeben wird, sie ist vergleichbar mit einem deutschen Besitzpfandrecht.

    Dokumentenakkreditiv

    Gebräuchlich ist zudem die Forderungssicherung mittels Dokumentenakkreditivs.

    Immobiliarsicherheiten

    Für Immobilien gibt es vor allem die "legal mortgage" und die "equitable mortgage" als Sicherungsmittel. In Singapur bezeichnet der Begriff Immobilien in diesem Zusammenhang Grundstücke, Gebäude und alle auf dem Grundstück angebrachten Zubehörgegenstände und kann auch alle unterirdischen Flächen oder den Luftraum in Bezug auf das Grundstück umfassen.

    Eine legal mortgage entsteht, wenn der Mortgage-Schuldner (mortgagor) sein rechtliches Eigentum (legal title) an dem Grundstück an den Mortgage-Gläubiger (mortgagee) als Gegenleistung für ein Darlehen überträgt.

    Hat der mortgagor lediglich einen equitable title (vergleichbar mit einem Anwartschaftsrecht) an dem Grundstück, so kann er nur diesen an den mortgagee übertragen und daraus resultiert die equitable mortgage. Die equitable mortgage kann auch durch den Volleigentümer durch Vereinbarung oder bei fehlender Erfüllung der Formalitäten für die legal mortgage bestellt werden.

    Von Julia Merle, Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Der Verbraucherschutz in Singapur wird durch neue Gesetze immer mehr gestärkt. (Stand: 17.07.2026)

    Produzentenhaftung

    Eine gesetzlich normierte spezielle Produzentenhaftung existiert in Singapur bisher nicht. Punktuelle deliktische Regelungen finden sich im Civil Law Act sowie im Contributory Negligence and Personal Injuries Act.

    Eine auf 1.000 Singapur-Dollar (S$) beschränkte Haftung kann aus dem Consumer Protection (Trade Descriptions and Safety Requirements) Act gegenüber Verbrauchern entstehen (Art. 31 des Gesetzes). Eine darüber hinausgehende Haftung kann sich aus den Gewährleistungsregeln des Common Law sowie aus dem allgemeinen Deliktsrecht (tort law) ergeben, insbesondere dem tort of negligence. Dieses greift ein, wenn bestimmte Verhaltenspflichten verletzt werden und daraus ein Schaden an Rechtsgütern anderer Personen entsteht.

    Unredliches Geschäftsverhalten

    Der Consumer Protection (Fair Trading) Act 2003 bietet Verbrauchern Ansprüche gegen Unternehmer im Falle von unredlichem Geschäftsverhalten (unfair practice). Der Verbraucher hat Ansprüche auf Rückerstattung bereits übertragener Geld- oder Vermögenswerte, auf Schadensersatz, auf Reparatur beziehungsweise Ergänzungslieferung oder auf Vertragsanpassung durch das Gericht. Allerdings haftet der Unternehmer maximal in Höhe von 30.000 S$.

    Lemon Law

    In den Consumer Protection (Fair Trading) Act wurde im Jahr 2012 durch das sogenannte Lemon Law ein Gesetz zur Erweiterung des Verbraucherschutzes eingefügt. Es ermöglicht Verbrauchern die wirksamere und einfachere Geltendmachung von vertraglichen Gewährleistungsansprüchen, wenn innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe ein Mangel an der Kaufsache auftritt. Zugunsten des Verbrauchers wird vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf der Sache vorgelegen hat. In diesem Falle kann der Verbraucher die Reparatur der Sache beziehungsweise Nachbesserung, den Austausch der Sache gegen eine gleichwertige, eine Minderung des Kaufpreises oder die Zurücknahme der Sache unter Erstattung des Kaufpreises verlangen.

    Das Lemon Law berechtigt jedoch nicht zur Zahlung von Schadensersatz. Dieser kann im Rahmen der nach dem Sale of Goods Act geltenden Gewährleistungsregeln sowie eventuellen weitergehenden vertraglichen Bestimmungen verlangt werden. Allerdings hat der Käufer in diesem Falle zu beweisen, dass die gekaufte Sache bereits bei Übergabe fehlerhaft war.

    Spezialregelungen

    Sonderverbraucherschutzrechte ergeben sich aus Spezialregelungen: So gestatten die Consumer Protection (Fair Trading) (Cancellation of Contracts) Regulations 2009 die Auflösung speziell von Haustürgeschäften (Direct Sale), Time-Sharing-Verträgen oder Dauerurlaubsverträgen sowie mit Time-Sharing-Verträgen zusammenhängenden Verträgen (beispielsweise Verwaltungsverträgen) ohne Angaben von Gründen innerhalb von fünf Tagen, teils auch einen längeren Zeitraum, nach Vertragsschluss.

    Von Julia Merle, Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Ein eigenes Gesetz zum Handelsvertreterrecht gibt es in Singapur nicht. Allgemeine Common-Law-Grundsätze finden in diesem Bereich Anwendung. (Stand: 17.07.2026)

    Singapur hat keine eigenen Regeln zum Vertriebsrecht normiert, weshalb die Common Law-Grundsätze zum Recht des Handelsvertreters (commercial agent) und des Eigenhändlers (distributor) anwendbar sind. An die inhaltliche Ausgestaltung des Innenverhältnisses werden keine großen Anforderungen gestellt, auch ein Formzwang besteht nicht. Rechtswahlklauseln sind zulässig.

    Da es keine normierten Kündigungsgründe oder -fristen gibt und die singapurische Rechtsprechung ohne Vereinbarung nur einige wenige Kündigungsgründe annimmt, empfiehlt sich eine möglichst weitgehende vertragliche Ausgestaltung. Einen mit § 89b des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) vergleichbaren Abfindungsanspruch räumt das Recht Singapurs dem Handelsvertreter nicht ein.

    Von Julia Merle, Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Zur Förderung der privaten Investitionsmöglichkeiten bietet Singapur eine Reihe von fiskalischen und anderen Anreizen. (Stand: 17.07.2026)

    Zwischen Deutschland und Singapur ist seit dem Jahr 1975 ein Investitionsschutzabkommen in Kraft, die Fortführung erfolgt im Rahmen des Handels- und Investitionsabkommens zwischen der EU und Singapur. Das Handelsabkommen trat am 21. November 2019 in Kraft. Das Investitionsschutzabkommen folgt, sobald es von allen EU-Mitgliedstaaten nach deren jeweiligen nationalen Verfahren ratifiziert wurde. In Deutschland ist mittlerweile das "Gesetz zum Investitionsschutzabkommen vom 19. Oktober 2018 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits" am 13. Januar 2026 in Kraft getreten.

    Ausländische Investitionen sind grundsätzlich ohne weitere behördliche Genehmigung zulässig. Gleichwohl werden ausländische Beteiligungen in bestimmten Branchen wie Rundfunk oder Medien von den Behörden beschränkt. Auch gibt es für Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung Einschränkungen bezüglich des Grundstückserwerbs.

    Am 28. März 2024 trat der Significant Investments Review Act 2024 in Kraft. Dieses Gesetz betrifft insbesondere bedeutende (in- und ausländische) Investitionen in bestimmte kritische Unternehmen in Singapur und dient nach Sec. 2 des Gesetzes dem Schutz der nationalen Sicherheitsinteressen Singapurs.

    Zur Förderung der privaten Investitionsmöglichkeiten bietet das Land hingegen eine Reihe von fiskalischen und anderen Anreizen. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus dem Economic Expansion Incentives (Relief from Income Tax) Act, der regelmäßig überarbeitet wird.

    Hauptanlaufstelle für Investitionsförderanträge ist das Economic Development Board (EDB). Darüber hinaus bieten

    1. Enterprise Singapore im Bereich der Außenwirtschaft,
    2. Skills Future zur Förderung von Aus-, Fort- und Weiterbildung von Arbeitnehmern,
    3. die Agency for Science, Technology and Research (kurz: A*STAR) für Vorhaben im Bereich Forschung und Entwicklung,
    4. die Monetary Authority of Singapore (MAS) zur Vergabe günstiger Kredite für den Export von in Singapur hergestellten Produkten

    sowie diverse Business-, Science- und Technology-Parks (zur Bereitstellung günstiger Mietobjekte) und weitere Institutionen verschiedenste Förderungsmöglichkeiten an.

    Von Julia Merle, Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Das singapurische Gesellschaftsrecht ist immer noch sehr stark durch englisches Recht geprägt. (Stand: 20.07.2026)

    Das Gesellschaftsrecht richtet sich vornehmlich nach dem Companies Act 1967. Die folgenden fünf Gesellschaftsformen können registriert werden: sole proprietorship (Einzelkaufmann), partnership (Personengesellschaft), limited partnership, limited liability partnership (LLP) und verschiedene Arten der company. Die Eintragung erfolgt bei der Accounting and Corporate Regulatory Authority (ACRA), die Handelsregisterbehörde führt ein elektronisches Gesellschafterverzeichnis.

    Sole Proprietorship

    Dem Einzelkaufmann gehört das Unternehmen als unselbständiger Teil seines Privatvermögens und er haftet mit diesem für alle Verbindlichkeiten.

    Partnership

    Die Personengesellschaft (partnership) ist wegen einer Gesetzesverweisung nach englischem Recht zu beurteilen und kann von zwei bis 20 persönlich haftenden Gesellschaftern gegründet werden. Die Höchstzahl gilt jedoch nicht für professional partnerships, die von Freiberuflern wie zum Beispiel Architekt:innen, Anwält:innen oder Ingenieur:innen zum Zwecke der Berufsausübung gebildet werden. Die partnership ist nicht rechtsfähig und entspricht in etwa der deutschen offenen Handelsgesellschaft.

    Limited Partnership

    Die limited partnership ähnelt der Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht und verfügt über mindestens einen unbeschränkt persönlich haftenden Partner (general partner) und weitere Partner (limited partner), die nur mit ihrer Einlage haften, dafür aber von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind. Wohnen alle Gesellschafter außerhalb Singapurs, so muss ein lokal ansässiger Geschäftsführer eingesetzt werden.

    Der unbeschränkt haftende Partner kann eine natürliche, aber auch eine juristische Person sein. Die limited partnership verfügt nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Partner unterliegen in Bezug auf die Unternehmensgewinne der persönlichen Einkommensbesteuerung.

    Limited Liability Partnership (LLP)

    Die Rechtsform der limited liability partnership existiert seit dem Jahr 2005. Sie verbindet Elemente der partnership mit denen einer Kapitalgesellschaft. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Kapitaleinlage beschränkt. Auch verfügt die LLP über eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann klagen und verklagt werden. In steuerlicher Hinsicht wird die LLP jedoch behandelt wie die partnership, das heißt sie unterliegt nicht der Körperschaftsteuer. Vielmehr werden die Gewinne durch die Einkommensbesteuerung der einzelnen Gesellschafter abgeschöpft. Die LLP ist in das Handelsregister (registrar) einzutragen.

    Company

    Companies (Kapitalgesellschaften) unterliegen den Vorgaben des Companies Act, es wird zwischen private company und public company unterschieden. Bei private companies sind die Anteile für die allgemeine Öffentlichkeit - anders als bei public companies - nicht erhältlich; die Anteile dürfen also nicht an der Börse gehandelt werden.

    Zur Geschäftsführung einer company wird mindestens ein director berufen. Diesem weisungsunterworfen ist auch der company secretary, der die Einhaltung der gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Vorgaben zu überwachen hat. Es ist zu berücksichtigen, dass ein einzelner director nicht gleichzeitig der company secretary einer company sein kann.

    Hinsichtlich der Haftung wird zwischen drei Formen unterschieden: Bei der company limited by shares ist die Einstandspflicht der Anteilseigner auf das eingezahlte Stammkapital beschränkt, bei der company limited by guarantee haften die Gesellschafter bei Zahlungsunfähigkeit mit einem bei Unternehmensgründung garantierten Betrag. Im Falle der Gründung einer unlimited company haften die Gesellschafter im Falle der Gesellschaftsauflösung persönlich.

    Virtuelle Gesellschafterversammlungen sind gesetzlich erlaubt.

    Private Company limited by shares

    Die private company limited by shares hat maximal 50 Gesellschafter. Soll die Gesellschaft mehr als 50 Gesellschafter haben, muss die Form der public company limited by shares gewählt werden.

    Exempt Private Company (EPC)

    Die EPC ist eine private company mit maximal 20 Gesellschaftern, von denen alle natürliche Personen sein müssen (oder die vom zuständigen Minister als EPC erklärt worden ist). Für die EPC gelten Erleichterungen bei Steuer und Jahresabschluss.  

    Public Company Limited by Shares

    Die public company limited by shares kann mehr als 50 Aktionäre haben und darf Kapital durch öffentliches Angebot von Aktien oder Schuldverschreibungen aufnehmen. Allerdings muss sie einen Prospekt bei der Monetary Authority of Singapore (MAS) registrieren lassen, bevor sie öffentliche Angebote macht.

    Public Company Limited by Guarantee

    Die public company limited by guarantee wird in der Regel gegründet, um gemeinnützige Aktivitäten durchzuführen, wie zum Beispiel die Förderung von Kunst. Sie hat Mitglieder anstelle von Gesellschaftern oder Aktionären. Die Mitglieder verpflichten sich, eine feste Summe zu zahlen, wenn die Gesellschaft liquidiert wird.

    Sonderform: Variable Capital Company (VCC)

    Die im Jahr 2020 eingeführte Variable Capital Company ist ein juristisches Vehikel, welches für kollektive Kapitalanlagen maßgeschneidert wurde.

    Die VCC hat eine von den Direktoren getrennte Rechtspersönlichkeit. Sie hat Mitglieder (beziehungsweise Aktionäre) und einen Vorstand, der für die Leitung der Geschäfte der VCC verantwortlich ist. Der Vorstand der VCC entspricht demjenigen einer nach dem Companies Act gegründeten Gesellschaft.

    Sie muss von einem zulässigen Fondsmanager verwaltet werden, der von der MAS reguliert wird.

    Die VCC ist nicht verpflichtet, ihr Mitgliederregister der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, aber es muss auf Anfrage für Aufsichts- und Strafverfolgungszwecke an die Behörden weitergegeben werden.

    Eine VCC kann Aktien ausgeben und zurücknehmen, ohne dass die Zustimmung der Aktionäre erforderlich ist und kann außerdem Dividenden aus dem Kapital und nicht nur aus den Gewinnen zahlen. Für die Erstellung ihres Jahresabschlusses kann die VCC entweder singapurische oder andere anerkannte internationale Rechnungslegungsstandards verwenden.

    08 Mai 2024

    Wirtschaftsrecht im ASEAN-Raum – Singapur und Indonesien im Fokus (Mai 2024)

    Das Webinar bot einen Überblick über Rechtsthemen im Zusammenhang mit Investitionen, Steuern und Unternehmensformen in Indonesien und Singapur sowie über Exportkreditgarantien.

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    28.08.2026 Recht kompakt | Singapur | Gesellschaftsrecht
    Singapur: Zweigniederlassung, Repräsentanz und Registrierung

    Erste Möglichkeiten, in Singapur tätig zu werden, bieten die Zweigniederlassung und die Repräsentanz. Zudem finden Sie hier Informationen unter anderem zur Registrierung. (Stand: 20.07.2026)

    Von Julia Merle, Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Erste Möglichkeiten, in Singapur tätig zu werden, bieten die Zweigniederlassung und die Repräsentanz. Zudem finden Sie hier Informationen unter anderem zur Registrierung. (Stand: 20.07.2026)

    Zweigniederlassung

    Ausländische Unternehmen können in Singapur unselbständige Zweigniederlassungen (branch offices) errichten, für deren Verbindlichkeiten das Mutterunternehmen einstehen muss.

    Die Reform des Companies Act erleichtert Gründung und Betrieb einer in Singapur registrierten ausländischen Niederlassung, indem auf das Erfordernis zweier authorized representatives verzichtet wird. Die Niederlassung bedarf nur eines einzigen Repräsentanten vor Ort.

    Auf der anderen Seite wird die Überprüfbarkeit ausländischer Niederlassungen erhöht, indem sie neben den Vorgaben des Heimatlandes auch die buchhalterischen und prüfungsrechtlichen Grundvoraussetzungen, wie sie in Singapur gelten, erfüllen müssen.

    Repräsentanz

    Auch kann ein ausländisches Unternehmen eine Repräsentanz (representative office) gründen, die allerdings nur unterstützend (zum Beispiel durch Werbung, Vermittlung, Marktrecherche) tätig werden, aber nicht selbständig handeln darf. Gewinnorientierte Aktivitäten sind ihr untersagt. Außerdem darf die Repräsentanz maximal drei Jahre lang betrieben werden, danach müssen die Aktivitäten bei der Accounting and Corporate Regulatory Authority (ACRA) Singapurs registriert werden.

    Registrierung und Allgemeines

    Die Registrierung erfolgt online über die Internetplattform Bizfile. Unterschriften wurden ersetzt durch ein elektronisches Identifizierungssystem. Der Antragsteller weist sich im System anhand seiner SingPass-Number aus. Anstelle förmlicher Erklärungen, die bislang vor öffentlichen Institutionen (Gerichten, Notaren etc.) abgegeben werden mussten, treten elektronische Erklärungen innerhalb des Bizfile-Systems. Falsche elektronische Angaben sind ebenso strafbewehrt wie dies bei vormaligen beglaubigten Urkunden der Fall war.

    Durch die vollständige Umstellung auf E-Filing konnte die Registrierungsdauer einer company von fünf Tagen auf (in einfachen Fällen) 15 Minuten abgesenkt werden. Die Kosten für eine Registrierung sanken ebenfalls merklich: Sie betragen nunmehr 15 Singapur-Dollar (S$) für die Registrierung eines Unternehmensnamens sowie 300 S$ für die Errichtung einer Zweigniederlassung. Fälle, die neben einer gesellschaftsrechtlichen Registrierung weitere Genehmigungen oder behördliche Einschätzungen erfordern, werden nunmehr ebenfalls systemintern bearbeitet. So unterrichtet Bizfile die zu beteiligenden Behörden per E-Mail über ihre Zuständigkeit; diese können daraufhin in Bizfile auf die erforderlichen Daten zugreifen.

    Nach erfolgter Registrierung des Unternehmens erhält der Inhaber einen Zugang zu CorpPass, mit dessen Hilfe er für das Unternehmen mit den singapurischen Behörden in Kontakt treten kann.

    Mustersatzungen und Anleitung zur Gründung stehen auf der Webseite der ACRA zur Verfügung. Ferner führt ACRA ein elektronisches Gesellschafterverzeichnis, wonach Private Companies nicht mehr verpflichtet sind, eine eigene Gesellschafterliste zu unterhalten. Anteilsübertragungen und Gesellschafterwechsel werden erst mit Eintragung der gesellschaftsrechtlichen Änderungen im ACRA-Register wirksam.

    Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden, Buchwerten von bis zu 10 Millionen S$ und einem Umsatz von bis zu 10 Millionen S$ müssen keinen Jahresaudit durchführen. Die Entbindung von diesen Pflichten gilt auch für SME, die Bestandteil einer Holding sind, vorausgesetzt, die Unternehmensgruppe erfüllt auf konsolidierter Basis mindestens zwei der drei Kriterien.

    Hinweis: Weitere Informationen zum singapurischen Gesellschaftsrecht enthält der folgende GTAI-Rechtsbericht:

    28.08.2026 Recht kompakt | Singapur | Gesellschaftsrecht
    Singapur: Gesellschaftsrecht

    Das singapurische Gesellschaftsrecht ist immer noch sehr stark durch englisches Recht geprägt. (Stand: 20.07.2026)

    Von Julia Merle, Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Singapur hat einen umfassenden Rechtsrahmen zum Schutz geistigen Eigentums geschaffen, was sich in dem sehr guten Abschneiden in entsprechenden Rankings widerspiegelt. (Stand: 20.07.2026)

    Grundlagen sind insbesondere die Gesetze Patents Act 1994, Trade Marks Act 1998, Registered Designs Act 2000 und Copyright Act 2021. Auf Basis des Intellectual Property (Amendment) Act 2022 erfolgten zuletzt Gesetzesanpassungen.

    Patentrecht

    Das Patentrecht nach dem Patents Act und der Begriff der patentfähigen Erfindung sind dem des deutschen Rechts ähnlich, die maximale Schutzdauer beträgt 20 Jahre (Sec. 36 Patents Act). Der Patentinhaber kann Lizenzen frei vergeben, möglich ist aber auch eine Zwangslizenz gegen Entschädigung (Sec. 53ff. Patents Act). Patentfähig sind Produkte, die neu und gewerblich anwendbar sind sowie eine innovative Entwicklung darstellen.

    Markenrecht

    Das Marken- und Warenzeichenrecht ist im Trade Marks Act sowie über das Common Law geregelt. Der Markenschutz nach dem Trade Marks Act beginnt mit Eintragung des Waren- oder Dienstleistungszeichens über das Intellectual Property Office of Singapore (IPOS) im Registry of Trade Marks und dauert grundsätzlich zehn Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit um jeweils weitere zehn Jahre) an. Von dieser Regel besteht eine Ausnahme für in Singapur bekannte Marken, welche auch ohne Eintragung geschützt sind (Sec. 55 Trade Marks Act). Dem Markeninhaber stehen bei Verletzungen Unterlassungs-, Löschungs-, Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche zu (Sec. 31ff. Trade Marks Act).

    Der Markenrechtsschutz nach dem Common Law besteht über die unerlaubte Handlung des passing off, deren Voraussetzungen goodwill (Firmenwert), misrepresentation (Täuschung) und damage (Schaden) sind.

    Geschmacksmusterrecht

    Das Geschmacksmusterrecht richtet sich nach dem Registered Designs Act und den dazu erlassenen Registered Designs Rules. Die Schutzdauer beträgt grundsätzlich fünf Jahre, sie kann zwei Mal gebührenpflichtig um jeweils fünf Jahre verlängert werden (Sec. 21 des Gesetzes). Voraussetzung für die Registrierung über das IPOS ist ein neues und registrierfähiges Design. Singapur ist mittlerweile auch dem Abkommen von Locarno zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle beigetreten, welches dort am 19. März 2020 in Kraft getreten ist.

    Urheberrecht

    Urheberrechtliche Ansprüche werden nach den Vorgaben des Copyrights Act geschützt. Im Gegensatz zu Patenten gibt es in Singapur kein Registrierungsverfahren für das Urheberrecht. Das Urheberrecht beginnt, wenn das Werk geschaffen wird und steht in der Regel demjenigen zu, der es geschaffen hat.

    Nähere Informationen, insbesondere zum Copyright Act 2021 (in Kraft seit 21. November 2021), finden sich auf der Website des IPOS.

    Internationale Abkommen

    Singapur ist Mitglied einiger internationaler Abkommen zum gewerblichen Rechtsschutz, unter anderem der Pariser Verbandsübereinkunft, der Berner Übereinkunft, der WIPO, dem Abkommen von Locarno (zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle) sowie dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Abkommen; siehe dazu: GTAI-Rechtsbericht WTO und geistiges Eigentum).

    Sonstiges

    Im Zuge der Einigung über das EU-Singapur-Freihandelsabkommen im Jahr 2013 hat das Parlament Singapurs das Gesetz zum Schutz geografischer Ursprungsbezeichnungen (Geographical Indications Act 2014) verabschiedet. Unter anderem hat Singapur mit Inkrafttreten des Gesetzes ein Register über geschützte Ursprungsbezeichnungen eingerichtet.

    Ferner besteht mit dem Competition Act 2004 ein Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

    Von Julia Merle, Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Steuerbehörde in Singapur ist die Inland Revenue Authority of Singapore (IRAS). Mit Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. (Stand: 11.08.2026)

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine Steuerberatung an.

    Doppelbesteuerung

    Die Neufassung des bilateralen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) wird seit dem 1. Januar 2007 angewendet. Nach der hier praktizierten Freistellungsmethode ist Einkommen, welches bereits im Quellenstaat besteuert werden kann, von einer (eventuell höheren) Besteuerung in Deutschland freigestellt. Am 29. März 2021 ist das Änderungsprotokoll vom 9. Dezember 2019 zum DBA zwischen Deutschland und Singapur in Deutschland in Kraft getreten.

    In Ergänzung zum bestehenden DBA haben Singapur und Deutschland im Oktober 2012 ein Abkommen über den Informationsaustausch geschlossen, das eine Verpflichtung beider Staaten zur Auskunftserteilung in Steuersachen in Bezug auf alle Steuerarten (das heißt nicht nur in Bezug auf die durch das DBA erfassten Steuern) vorsieht, Singapur ist seit dem 1. Mai 2016 Vertragsstaat.

    Ferner haben die beiden Staaten am 7. Juni 2017 die Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (MLI) der OECD unterzeichnet. Dies verkürzt den Prozess zur Änderung von Doppelbesteuerungsabkommen deutlich und sorgt für eine flächendeckende Implementierung der BEPS-Empfehlungen. Das MLI der OECD trat am 1. April 2019 für Singapur in Kraft.

    Einkommensteuer

    Die Einkommensteuersätze für natürliche Personen (individuals), die in Singapur ansässig sind oder sich dort mindestens 183 Tage im Kalenderjahr aufhalten - andere Regeln gelten für Geschäftsführer (directors) eines Unternehmens - unterliegen bei einem Grundsteuerfreibetrag von 20.000 Singapur-Dollar (S$) nach Maßgabe der Anlage II (Second Schedule) des Income Tax Act folgender progressiver Staffelung seit dem Veranlagungsjahr 2024: 

    Einkommensteuersätze ab dem Veranlagungsjahr 2024

    Steuerpflichtiges Einkommen p.a. (in S$)

    Steuersatz (in %)

    Steuerschuld

    0 bis 20.000

    0

    0

    20.001 bis 30.000

    2

    2% des 20.000 S$ übersteigenden Einkommens

    30.001 bis 40.000

    3,5

    200 S$ zzgl. 3,5% des 30.000 S$ übersteigenden Einkommens

    40.001 bis 80.000

    7

    550 S$ zzgl. 7% des 40.000 S$ übersteigenden Einkommens

    80.001 bis 120.000

    11,5

    3.350 S$ zzgl. 11,5% des 80.000 S$ übersteigenden Einkommens

    120.001 bis 160.000

    15

    7.950 S$ zzgl. 15% des 120.000 S$ übersteigenden Einkommens

    160.001 bis 200.000

    18

    13.950 S$ zzgl. 18% des 160.000 S$ übersteigenden Einkommens

    200.001 bis 240.000

    19

    21.150 S$ zzgl. 19% des 200.000 S$ übersteigenden Einkommens

    240.001 bis 280.000

    19,5

    28.750 S$ zzgl. 19,5% des 240.000 S$ übersteigenden Einkommens

     

    280.001 bis 320.000

    20

    36.550 S$ zzgl. 20% des 280.000 S$ übersteigenden Einkommens

    320.001 bis 500.000

    22

    44.550 S$ zzgl. 22% des 320.000 S$ übersteigenden Einkommens

    500.001 bis 1 Mio.2384.150 S$ zzgl. 23 % des 500.000 S$ übersteigenden Einkommens
    Mehr als 1 Mio. 24199.150 S$ zzgl. 24 % des 1 Mio. S$ übersteigenden Einkommens
    Quelle: Recherchen von Germany Trade & Invest 2026

    Steuerzahler können Freibeträge und Abzüge beispielsweise für die Pflege von Angehörigen oder Aufwendungen für Lebensversicherungen und Fortbildungsmaßnahmen geltend machen. Besondere Abzugsmöglichkeiten bieten Spenden: Spenden an qualifizierte Empfänger können mit dem 2,5-fachen Satz geltend gemacht werden.

    Bei Nichtansässigen unterliegt das Einkommen aus Singapur grundsätzlich einem pauschalen Steuersatz von 24 Prozent. Einkommen aus unselbstständiger Arbeit wird jedoch (sofern die Tätigkeit über 60 Tage im vorangegangenen Jahr dort ausgeübt wurde, vgl. Sec. 13 Abs. 6 Income Tax Act) mit einem pauschalen Steuersatz von 15 Prozent beziehungsweise nach den oben genannten Sätzen für Ansässige versteuert - abhängig davon, welcher Satz die höhere Steuerbelastung mit sich bringt (siehe Sec. 40B Income Tax Act).

    Die Inland Revenue Authority of Singapore (IRAS) stellt einen Steuerrechner zur Verfügung.

    Körperschaftsteuer

    Der Körperschaftsteuersatz beträgt 17 Prozent (Sec. 43 Income Tax Act).

    Singapur bietet Unternehmen viele verschiedene Steueranreize (dazu etwa die Übersicht auf der Internetseite der IRAS).

    Bestimmten neu gegründeten und in Singapur ansässigen Start-ups werden Steuerersparnisse von bis zu drei Jahren gewährt: Es kann eine Steuerersparnis von bis zu 125.000 S$ je Steuerjahr erzielt werden. Davon begünstigt sind nur Unternehmen mit bis zu 20 Anteilseignern, wobei alle Anteilseigner natürliche Personen sein müssen oder ein Anteilseigner eine natürliche Person sein und 10 Prozent der Anteile halten muss. Von dieser Begünstigung ausgenommen werden Investmentfonds sowie Immobiliengesellschaften.

    Alternativ gilt durch die Partial Tax Exemption eine Steuererleichterung von bis 102.500 S$ für alle Unternehmen. 

    Weitere Steuererleichterungen sind zum Beispiel für Forschungsausgaben (research and development expenses) möglich.

    Mehrwertsteuer

    Der Mehrwertsteuersatz (Goods and Services Tax, GST) beträgt seit dem 1. Januar 2024 9 Prozent. Mehrwertsteuer fällt größtenteils an bei der Veräußerung von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen. Warenexporte und internationale Dienstleistungen unterliegen einem Nullsteuersatz (Sec. 21 GST Act).

    Steuerschuldner ist regelmäßig der zur Mehrwertsteuer angemeldete Veräußerer oder der Dienstleistungserbringer. Unternehmen mit einem jährlichen (beziehungsweise 12-Monatszeitraum) versteuerbaren Umsatz von über 1 Million S$ (entspricht ca. 680.000 Euro) müssen sich mittels ihres CorpPass über die e-Services (Onlineportal) bei der IRAS registrieren. Es besteht die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.

    Hatten zuvor lediglich importierte digitale B2C-Dienstleistungen der GST unterlegen, sind seit 1. Januar 2023 auch nicht-digitale Ferndienstleistungen, die ausländische Unternehmen an in Singapur ansässige und nicht GST-registrierte Kunden erbringen (B2C), grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Dafür müssen die Unternehmen bestimmte Schwellenwerte überschreiten:

    So ist die Registrierung als "Overseas Vendor" (ausländischer Verkäufer) bei

    • einem globalen Jahresumsatz von mehr als 1 Million S$ sowie
    • digitalen und nicht-digitalen Leistungen an in Singapur ansässige Endverbraucher von über 100.000 S$ pro Jahr erforderlich.

    Ist der Kunde in Singapur umsatzsteuerregistriert, findet gegebenenfalls ein Reverse-Charge-Verfahren Anwendung.

    Hinweis: Weitere Informationen zur GST auf nicht-digitale B2C-Dienstleistungen stellt die IRAS zur Verfügung (Englisch).

    Quellensteuer

    Der sogenannten Quellensteuer (Withholding Tax) unterliegen bestimmte Zahlungen, darunter etwa Vergütungen für technische Dienstleistungen, an nicht in Singapur ansässige Unternehmen oder natürliche Personen. Die Höhe der Quellensteuer richtet sich bei in Singapur erbrachten technischen Dienstleistungen nicht dort ansässiger Unternehmen nach der Körperschaftsteuer.

    Die geltenden Quellensteuersätze sind auf der Internetseite der IRAS abrufbar. Der in Singapur ansässige Zahlungsleistende behält die Quellensteuer ein und führt sie an die singapurische Steuerbehörde ab (dazu: Sec. 45, 45A Income Tax Act).

    Reduzierte Quellensteuersätze können sich aus DBAs ergeben.

    08 Mai 2024

    Wirtschaftsrecht im ASEAN-Raum – Singapur und Indonesien im Fokus (Mai 2024)

    Das Webinar bot einen Überblick über Rechtsthemen im Zusammenhang mit Investitionen, Steuern und Unternehmensformen in Indonesien und Singapur sowie über Exportkreditgarantien.

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    Von Julia Merle, Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Wesentliche Rechtsgrundlage des singapurischen Individualarbeitsrechts ist der Employment Act 1968. (Stand: 13.08.2026)

    Der Employment Act 1968 (EA) findet grundsätzlich auf lokale und ausländische Arbeitnehmer Anwendung. Inzwischen werden auch Manager und leitende Angestellte mit einem monatlichen Grundeinkommen von über 4.500 Singapur-Dollar erfasst. Zur Beschäftigung von ausländischen Angestellten finden sich darüber hinaus Vorgaben im Employment of Foreign Manpower Act 1990.

    Im Bereich des Arbeitsschutzes gibt es insbesondere das Gesetz zur Sicherheit am Arbeitsplatz (Workplace Safety and Health Act 2006).

    Arbeitsverhältnisse können befristet oder auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Eine bestimmte Form ist für den Vertragsschluss nicht vorgegeben. Im Vertrag werden regelmäßig die Pflichten des Arbeitnehmers festgelegt. Der Arbeitgeber hat das vereinbarte Gehalt zu zahlen und insbesondere für angemessene Arbeitsschutzmaßnahmen zu sorgen (Sec. 12 Workplace Safety and Health Act). Gesetzliche Mindestlohnvorgaben bestehen grundsätzlich nicht.

    Bei den sogenannten Key Employment Terms (dazu Sec. 95A EA) handelt es sich um die wesentlichen Vertragsbestandteile wie Angaben zu den Vertragsparteien, Hauptpflichten, Arbeitszeit, Gehalt, Urlaubsanspruch, Leistungen im Krankheitsfall sowie Fristen hinsichtlich Probezeit und Kündigung.

    Die regelmäßige Wochenarbeitszeit liegt grundsätzlich bei höchstens 44 Stunden und acht Stunden pro Tag (Sec. 38 EA). Es sind grundsätzlich maximal 72 Überstunden im Monat zulässig, die mindestens mit dem eineinhalbfachen Stundenlohn zu vergüten sind. Ab dem ersten Jahr besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von sieben Tagen, für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit kommt ein weiterer Tag hinzu bis zu maximal 14 Tagen (Sec. 88A EA).

    Falls im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich Kündigungsfristen geregelt werden, sieht der EA minimale Fristen vor, die in Abhängigkeit von der Beschäftigungsdauer einen Tag bis vier Wochen (bei über fünfjähriger Betriebszugehörigkeit) betragen (Sec. 10 Abs. 3 EA). Nach Sec. 10 Abs. 2 EA gelten für beide Parteien dieselben Kündigungsfristen. Abfindungszahlungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.

    Hinweis: Weiterführende Informationen zum singapurischen Arbeitsrecht (unter anderem: Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, Vertragsbeendigung) enthält die GTAI-Publikation Arbeitsmarkt Singapur.

    03.06.2025 Arbeitsmarkt | Singapur
    Fachkräftemangel bereitet Singapur Sorgen

    Die Wirtschaft in Singapur boomt, die Löhne steigen. Das stellt Unternehmen zunehmend vor Probleme, wie auch fehlende Fachkräfte.

    Julia Merle

    Von Julia Merle | Bonn

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  • In Singapur gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungstiteln. (Stand: 21.07.2026)

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich Entsendungen - insbesondere auch keine visarechtliche Beratung - an.

    Entsendevertrag/Arbeitsrecht

    Für die Vertragsgestaltung im Einzelfall sind unter anderem die Dauer des Auslandsaufenthalts und gegebenenfalls im bestehenden inländischen Arbeitsvertrag bereits vorhandene Regelungen hinsichtlich Entsendungen von Relevanz. Für die vertragliche Gestaltung sollte anwaltliche Unterstützung in Betracht gezogen werden.

    Hinweis: Informationen zum singapurischen Arbeitsrecht finden Sie in der GTAI-Publikation Arbeitsmarkt Singapur. Eine Liste mit Adressen von in Singapur tätigen Anwält:innen ist auf der Webseite der Deutschen Botschaft Singapur abrufbar.

    Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht

    Ausländer, die in Singapur eine unselbständige Arbeit aufnehmen wollen, benötigen grundsätzlich eine Arbeitsgenehmigung, das heißt einen Work Pass. Dieser wird von dem Ministry of Manpower ausgestellt. Hierbei gibt es je nach Ausbildungsstand und Gehalt beziehungsweise für besondere Beschäftigungsarten verschiedene Arten, zum Beispiel: Employment Pass für ausländische Berufstätige mit qualifizierter Ausbildung, Führungskräfte, Geschäftsführer oder Spezialisten und den S-Pass für ausländische Facharbeiter. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Personalised Employment Pass erteilt werden. Dieser berechtigt bisherige Halter des Employment Pass zur Arbeitsausübung in Singapur, ohne dass die Arbeitserlaubnis an ein bestimmtes Arbeitsverhältnis gekoppelt ist. Vielmehr ist es Inhabern eines Personalised Employment Passes möglich, die Arbeitsstelle zu wechseln und sogar für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten ohne Arbeit beziehungsweise arbeitssuchend zu sein.

    Für kurzfristige Entsendungen von Mitarbeitenden beispielsweise im Rahmen von Montagen ist eine Arbeitserlaubnis allerdings nicht erforderlich. Ausreichend ist vielmehr der bei der Einreise erteilte Short-Term Visit Pass. Die Dauer der Tätigkeiten ist auf einen Gesamtaufenthalt von 90 Tagen im Kalenderjahr beschränkt. Auch ist das Ministry of Manpower über die entsprechenden Tätigkeiten zu informieren.

    Antragsformulare für den Antrag auf Erteilung einer Arbeitsgenehmigung können auf den Internetseiten des Ministry of Manpower heruntergeladen werden.

    Einwanderungsbehörde ist die Immigration and Checkpoints Authority (ICA). Sie ist unter anderem für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zuständig.

    Hinweis: Das Auswärtige Amt stellt aktuelle Informationen zur Einreise auf seiner Webseite bereit. Vorrangig sollte zum Thema Visum und Einreise die zuständige Auslandsvertretung in Deutschland konsultiert werden.

    Kein Sozialversicherungsabkommen

    Zwischen Deutschland und Singapur besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Im Sozialversicherungsrecht sind daher Doppelversicherungen möglich. Aufgrund des Territorialitätsprinzips kommt bei Tätigkeit in Singapur auch das singapurische Sozialversicherungsrecht zur Anwendung.

    Eine wesentliche Rechtsgrundlage im Sozialversicherungsrecht ist der Central Provident Fund (CPF) Act 1953. Nur ausländische Staatsangehörige mit "Permanent Resident"-Status sind neben singapurischen Staatsangehörigen vom CPF umfasst. Erste Informationen zu den Sozialversicherungsbeiträgen (insbesondere Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) finden Sie in der GTAI-Publikation Arbeitsmarkt Singapur.

    Besteuerung des Arbeitnehmers

    Zwischen Singapur und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Am 29. März 2021 trat das Änderungsprotokoll vom 9. Dezember 2019 zum DBA in Kraft.

    Die Einkommensteuer fällt jeweils unter das DBA (dazu: Art. 2 DBA); siehe außerdem zum Beispiel Art. 4 DBA zur Bestimmung der Ansässigkeit des Mitarbeitenden ("ansässige Person").

    Bei Entsendungen ist insbesondere Art. 15 DBA (nichtselbständige Arbeit) von Relevanz: In Art. 15 Abs. 2 DBA sind die Voraussetzungen genannt, unter denen Deutschland als Ansässigkeitsstaat ausnahmsweise das Besteuerungsrecht (Einkommensteuer) für die Vergütungen nach Singapur entsandter Arbeitnehmer innehat (Stichwort: 183-Tage-Regelung; maßgeblich ist hier ein 12-Monatszeitraum mit Beginn oder Ende während des betreffenden Steuerjahres). Diese müssen kumulativ vorliegen. Sollten die Bedingungen nicht erfüllt sein, kommt gemäß Art. 15 Abs. 1 DBA grundsätzlich das singapurische Einkommensteuerrecht zur Anwendung.

    Bei Entsendungen sollten Arbeitgeber auch im Blick haben, ob eventuell durch die Tätigkeit des Mitarbeitenden in Singapur dort eine sogenannte steuerliche Betriebsstätte begründet wird ("Betriebsstättenrisiko"); siehe dazu: Art. 5 DBA (insbesondere zur "Montagebetriebsstätte" und "Vertreterbetriebsstätte"). Dies kann zu körperschaftsteuerlichen Verpflichtungen führen. Artikel 24 DBA betrifft die Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (siehe dazu auch die Änderungen durch Art. 9 des Protokolls von 2019 zur Änderung des Abkommens).

    Hinweis: Weitere Informationen zum singapurischen Steuerrecht finden sich unter Singapur: Steuerrecht.

    Welt: Richtig entsenden: Ein Blick in die EU und ins Drittland (Oktober 2023)

    Germany Trade & Invest veranstaltete ein Webinar zur Entsendung von Mitarbeitenden und den damit verbundenen rechtlichen Besonderheiten.

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    Julia Merle

    Von Julia Merle | Bonn

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  • Alle in Singapur gewerblich tätigen Unternehmen oder Personen müssen den Vorgaben des Personal Data Protection Act 2012 folgen. (Stand: 14.08.2026)

    Nach dem Personal Data Protection Act 2012 (PDPA) ist die Sammlung oder Verwertung persönlicher Daten (außer geschäftliche Kontaktdaten) ausschließlich dann zulässig, wenn die Einwilligung in Bezug auf die Datensammlung und den Zweck der Datenerfassung erteilt wurde oder ausnahmsweise nicht erforderlich ist (vgl. Sec. 13ff. PDPA sowie die Anhänge 1 und 2 zum PDPA). Details hierzu regeln die Personal Data Protection Regulations. Am 1. Oktober 2022 trat eine Erhöhung der bei Verletzungen des PDPA drohenden Sanktionen in Kraft. So sieht das Gesetz nach seiner letzten Überarbeitung Ende 2020 in Sec. 48J PDPA höhere mögliche Bußgelder vor: Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Unternehmen mit einem lokalen Jahresumsatz von über 10 Millionen Singapur-Dollar (S$; entspricht ca. 6,8 Millionen Euro) Bußgelder von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes in Singapur. In anderen Fällen sind Geldbußen von bis zu 1 Million S$ (ca. 680.000 Euro) möglich. Nähere Informationen zum Datenschutz in Singapur finden sich auf der Website der Personal Data Protection Commission Singapore (PDPC).

    Am 31. August 2018 trat der Cybersecurity Act in Kraft, der Bestimmungen zur Vorbeugung von Cyberangriffen enthält und kritische Informationsinfrastruktur (Critical Information Infrastructure, kurz: CII) definiert. Dabei werden die Voraussetzungen festgelegt, unter denen der Commissioner of Cybersecurity ein IT-System als CII bewerten kann (dazu Sec. 7 des Gesetzes). Das Gesetz orientiert sich dabei an internationalen Regelungen. Die jüngsten Gesetzesänderungen erfolgten durch den Cybersecurity (Amendment) Act 2024.

    Im Jahr 2021 ist in Bezug auf das aus 2010 stammende Gesetz der Electronic Transactions (Amendment) Act 2021 zur elektronischen Signatur in Kraft getreten.

    In Singapur wird die Mehrwertsteuer (Goods and Services Tax) auch auf den Import von E-Commerce-Dienstleistungen erhoben: Im B2C-Bereich müssen sich ausländische Anbieter hierzu seit 1. Januar 2020 im Rahmen der Overseas Vendor Registration (OVR) registrieren. Mehr Informationen zur singapurischen Mehrwertsteuer finden sich im GTAI-Rechtsbericht Singapur: Steuerrecht.

    Über ein eigenes Gesetz zum Thema künstliche Intelligenz (KI) verfügt Singapur nicht. Dennoch gibt es in dem Bereich inzwischen einige unverbindliche Rahmenwerke. Die PDPC hat beispielsweise am 20. Juli 2026 die neuen Leitlinien "Advisory Guidelines on Use of Personal Data in Generative AI" (Englisch) herausgebracht.

    26.03.2026 Rechtsbericht Singapur Recht der künstlichen Intelligenz
    Ausgewählte Entwicklungen im singapurischen KI-Recht

    Singapur hat kein eigenes KI-Gesetz. Es bestehen aber unverbindliche Rahmenwerke und verschiedene gesetzliche Bestimmungen, die das Thema KI betreffen. (Stand: 25.03.2026)

    18.03.2025 Rechtsbericht Singapur Wirtschaftsverwaltungsrecht
    Spielraum für Innovationen in Singapurs Reallaboren

    In Singapur bestehen in verschiedenen Bereichen sogenannte regulatory sandboxes zum Erproben von Innovationen - neuerdings insbesondere auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz.

    Einen Überblick zu den rechtlichen Entwicklungen zum Thema KI bietet die GTAI-Publikation Rechtsatlas KI.

    Virtual Screen with Artificial intelligence AI, Justice Scales, and Judge's Gavel. Screen with Artificial intelligence AI, Justice Scales, and Judge's Gavel | © Alexander Sikov - gettyimages.com

    06.08.2026 Ausländisches Wirtschaftsrecht | Künstliche Intelligenz
    Rechtsatlas KI

    Ein weltweiter Überblick über die Entwicklung der Gesetzeslage zum Thema künstliche Intelligenz - KI (Artificial intelligence - AI).

    Julia Merle

    Von Julia Merle | Bonn

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  • Singapur erhebt eine Kohlenstoffsteuer und verfügt unter anderem über ein Gesetz zum nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. (Stand: 22.07.2026)

    Eine wesentliche Rechtsgrundlage im Bereich des Umweltschutzes ist der Environmental Protection and Management Act 1999. Er enthält unter anderem Bestimmungen in Bezug auf die Kontrolle der Wasser- und Luftverschmutzung sowie beispielsweise Treibhausgasemissionen. Für die Nutzung bestimmter, im Anhang 1 des Gesetzes aufgelisteter Räumlichkeiten/Werke sind entsprechende Genehmigungen erforderlich (Art. 6 ff. des Gesetzes). 

    Der Resource Sustainability Act 2019 stellt insbesondere Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Handhabung von elektronischem Abfall (E-Waste), Verpackungs- sowie Lebensmittelabfällen auf, fördert die Nachhaltigkeit von Ressourcen und regelt auch Voraussetzungen bezüglich Herstellerverantwortungssystemen (producer responsibility schemes), insbesondere entsprechende Lizenzvorgaben. 

    Im Jahr 2018 wurde hinsichtlich der Regulierung des CO2-Fußabdrucks von Unternehmen der Carbon Pricing Act erlassen. Er betrifft Berichte sowie Steuern in Bezug auf Treibhausgasemissionen. So sind darin Bestimmungen zur sogenannten Carbon Tax (Kohlenstoffsteuer) in Art. 16 ff. enthalten; aktuelle Steuersätze finden sich in Anhang 3 des Gesetzes. Am 1. Januar 2024 sind zuletzt Gesetzesänderungen in Kraft getreten (Carbon Pricing (Amendment) Act 2022).

    Auch der Environmental Public Health Act zum öffentlichen Gesundheitsschutz aus dem Jahr 1987 betrifft Umweltschutzgesichtspunkte.

    Zuständiges Ministerium ist das Ministry of Sustainability and the Environment (MSE), das auf seiner Webseite verschiedene Berichte und Leitfäden zur Verfügung stellt. Verschiedene umweltrechtliche Gesetze finden sich auch auf der Webseite der National Environment Agency.

    Zum 1. April 2026 hat Singapur ein Pfandsystem für Getränkebehälter (Beverage Container Return Scheme) eingeführt. Das Pfand pro Behälter (Flaschen und Dosen aus Plastik oder Metall) beträgt 0,10 Singapur-Dollar (entspricht ca. 0,07 Euro).

    Das Pariser Klimaschutzabkommen hat Singapur am 21. September 2016 ratifiziert.

    Singapurs Regierung hat im Jahr 2021 im Hinblick auf das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 den sogenannten Singapore Green Plan 2030 veröffentlicht. Insbesondere sollen demnach Abfälle verringert und erneuerbare Energien gefördert werden. 

    Im Energierecht ist eine wesentliche Rechtsgrundlage der Energy Conservation Act 2012. Darin werden zur Förderung des Energieerhalts Anforderungen in Bezug auf Energieeffizienz aufgestellt und Handlungsweisen des Energiemanagements vorgegeben. Zum einen sollen damit die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert und zum anderen die Energieeffizienz verbessert werden. 

    Ein weiteres Gesetz, der Public Utilities Act 2001, betrifft öffentliche Versorgungsbetriebe im Bereich der Wasserversorgung.

    Hinweis: Weiterführende Informationen zur Energiebranche in Singapur enthält der GTAI-Bericht Singapur will zusätzlichen Strombedarf aus Erneuerbaren decken.

    Julia Merle

    Von Julia Merle | Bonn

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  • Die Zivilgerichtsbarkeit unterteilt sich unter anderem in die Subordinate Courts und den Supreme Court of Judicature. (Stand: 22.07.2026)

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtspraxis dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich der Rechtsverfolgung an.

    Zivilgerichtsbarkeit

    Diese ist unterteilt in den Supreme Court of Judicature, die State Courts und die Family Justice Courts.

    Zu den State Courts gehören unter anderem Magistrates´ Courts, District Courts und Small Claims Tribunals, deren erstinstanzliche Zuständigkeiten nach Streitwerten voneinander abgegrenzt werden. Das State Courts Centre for Dispute Resolution (SCCDR) bietet zudem für alle bei den State Courts anhängigen Verfahren die Möglichkeit außergerichtlicher Streitbeilegung.

    Der Supreme Court of Judicature besteht aus zwei Gerichten, dem High Court und dem Court of Appeal. Der High Court wiederum setzt sich zusammen aus der General und der Appellate Division. Die General Division des High Court ist in zivilgerichtlichen Verfahren ab einem Streitwert von 250.000 Singapur-Dollar ausschließlich erstinstanzlich zuständig. Die Appellate Division ist für alle zivilrechtlichen Rechtsmittel zuständig, die nicht dem Court of Appeal zugewiesen sind.

    Für Rechtsstreitigkeiten mit internationalem wirtschaftlichem Bezug wurde 2015 der Singapore International Commercial Court (SICC) eröffnet, eine dem High Court zugeordnete Sonderkammer für internationale Wirtschaftssachen (Sec. 18A ff. Supreme Court of Judicature Act 1969). Vor dieser sind auch ausländische, beim SICC für diesen Zweck registrierte Anwälte vertretungsbefugt. Die prozessualen Regeln bei Verfahren vor dem SICC können in verschiedenen Aspekten den Präferenzen der Parteien angepasst werden; so kann durch Zustimmung beider Parteien ein anderes als singapurisches Beweisrecht Anwendung finden oder die Vertraulichkeit des Verfahrens beantragt werden. Abweichungen zum Prozessrecht Singapurs ergeben sich insbesondere hinsichtlich der Vorlage von Dokumenten und Prozessunterlagen sowie den in Bezug auf ausländische Rechte zu erbringenden Nachweisen. Zudem können die Parteien bei Verfahren vor dem SICC schriftlich auf das Recht verzichten, Berufung gegen ein SICC-Urteil einzulegen oder sie können das Recht auf Berufung einschränken.

    Seit 1. Dezember 2023 ist das sogenannte Haager Zustellungsübereinkommen für Singapur in Kraft.

    Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile

    Die Anerkennung deutscher Endurteile in internationalen Zivil- oder Handelssachen über einschlägige Streitgegenstände, die aufgrund einer ausschließlichen Gerichtsstandsvereinbarung zustande gekommen sind, erfolgt nach dem Choice of Court Agreements Act. Gleiches gilt für Urteile von Gerichten aller anderen Vertragsstaaten des Haager Abkommens über Gerichtsstandsvereinbarungen, auf dem das Gesetz basiert. Für Urteile aus den Staaten des Commonwealth sowie dem Vereinigten Königreich sind der Reciprocal Enforcement of Commonwealth Judgments Act beziehungsweise der Reciprocal Enforcement of Foreign Judgments Act anwendbar. Die Anerkennung aller anderen Urteile ist nach den Regeln des Common Law im Wege der action for the judgment debt, also eines eigenen Gerichtsverfahrens, möglich.

    Anwaltszwang

    Anwaltszwang besteht nur für juristische Personen, das zuständige Gericht kann jedoch ausnahmsweise auf Antrag die Vertretung durch einen officer der juristischen Person erlauben.

    Die Höhe des Anwaltshonorars richtet sich meist nach Stundensatzvereinbarungen. Ausländische Anwälte können in Singapur tätig werden und Kanzleien eröffnen. Erlaubte Tätigkeitsformen sind eine Anwaltsrepräsentanz (Representative Office), Joint Law Company, eine Foreign Law Practice sowie eine Qualifying Foreign Law Practice.

    Grundsätzlich ist der Tätigkeitsbereich ausländischer Anwälte auf die Beratung zum ausländischen (nicht singapurischen) Recht beschränkt, in Bezug auf Schiedsgerichtsbarkeit in Singapur kann die Beratungstätigkeit auf das Schiedsrecht Singapurs erstreckt werden. Seit 2011 dürfen in Singapur tätige ausländische Anwälte allerdings unter bestimmten Voraussetzungen auch zu Fragen des singapurischen Rechts beraten.

    Über das GTAI-Angebot Rechtsberatung im Ausland können die von den deutschen Auslandsvertretungen erstellten Anwaltslisten aufgerufen werden.

    Schiedsgerichtsbarkeit

    Singapur hat das unabhängige Singapore International Arbitration Centre (SIAC) gegründet, das einen international ausgezeichneten Ruf genießt. Gesetzliche Grundlage des singapurischen internationalen Schiedsrechts ist der International Arbitration Act 1994, der sich eng an die Vorgaben des UNCITRAL-Modellschiedsgesetzes anlehnt. Die Schiedsregeln von 2016 erweiterten die Kompetenzen der SIAC-Schiedsgerichtsbarkeit. So können Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien aus Vertragsverhältnissen in einem Schiedsverfahren geklärt werden. Mittlerweile liegen sie als SIAC Rules 2025 vor. Für den Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit bei internationalen Investitionen gibt es die SIAC Investment Rules 2017.

    Zudem besteht ein internationales Mediationszentrum (Singapore International Mediation Institute). Die Singapur-Konvention über Mediation (Englisch) trat am 12. September 2020 für Singapur in Kraft.

    Singapur ist wie Deutschland Mitgliedstaat des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, sodass die Anerkennung und Vollstreckung deutscher Schiedssprüche unkompliziert möglich ist. Umgesetzungsbestimmungen finden sich in Sec. 27ff. International Arbitration Act 1994.

    Die Vollstreckung des Schiedsspruchs erfordert eine Vollstreckungsbewilligung (leave) durch den High Court. Singapur hat den Vorbehalt erklärt, wonach der Stadtstaat nur diejenigen ausländischen Schiedssprüche nach den Vorgaben der Übereinkunft anerkennen und vollstrecken wird, die im Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangen sind. Die Vollstreckung von Schiedssprüchen aus Staaten, die nicht Mitglied des Übereinkommens sind, unterfällt daher nationalem Schiedsrecht.

    Von Julia Merle, Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Im Folgenden finden Sie ausgewählte Anlaufstellen betreffend die unternehmerische Tätigkeit in Singapur. (Stand: 20.07.2026)

    Im Folgenden finden Sie Kontakte und weitere Informationen zu rechtlichen Fragestellungen in Singapur.

    Weitere Länderberichte aus der Reihe Recht kompakt sind online abrufbar

    Von Julia Merle, Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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