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Zahlungsbedingungen in Jordanien
Das Devisenrecht in Jordanien regelt das Gesetz Nr. 1 aus dem Jahr 2017.
16.12.2021
Von Jakob Kemmer | Bonn
Das sogenannte Devisengesetz soll ein strengeres Schutzsystem für Anleger schaffen, um betrügerische Geschäfte zu verhindern. Dazu beschränkt es den Kreis der Unternehmen, die an der jordanischen Börse handeln können. Denn in Artikel 3 des Devisengesetzes heißt es ausdrücklich, dass der Handel an Börsen oder die Vermittlung im Namen Dritter an Börsen ausschließlich auf Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen beschränkt ist, die von der jordanischen Wertpapierkommission zugelassen sind.
Erwähnenswert ist auch, dass das neue Devisengesetz im Gegensatz zum vorherigen Gesetz über ausländische Börsen von 2008, ausländische Banken nicht ausdrücklich von den in Artikel 3 genannten Beschränkungen ausnimmt. Nach der früheren Regelung konnten ausländische Banken noch von der Wertpapierkommission und mit Genehmigung des Ministerrats von diesen Beschränkungen befreit werden. Das ist seit 2017 nun nicht mehr möglich.
Artikel 4 des Gesetzes sieht strenge Strafen für Verstöße gegen Art. 3 des Devisengesetzes vor. Es kann eine Geldstrafe von mindestens 1.000 Jordan-Dinar (JD) (ca. 1.250 Euro) höchstens 100.000 JD (ca. 125.000 Euro) verhängt werden. Als letztes Mittel droht das Devisengesetz sogar eine einjährige Freiheitsstrafe an. Mit diesen strengen Strafen soll der Devisenmarkt in Jordanien stärker reguliert werden.
Ausländische Investoren können ansonsten bei jordanischen Banken Konten in Fremdwährung eröffnen und ihr Investitionskapital in vollständig konvertierbarer Währung ins Ausland überweisen, ebenso wie die Erträge und Gewinne aus der Abwicklung ihrer Investitionsprojekte in Jordanien. Ausländische Arbeitnehmer, die in Jordanien beschäftigt sind, haben ebenfalls das Recht, ihre Bezüge frei von Devisenbeschränkungen ins Ausland zu überweisen.