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Zollbericht Kamerun Internationale Handelsabkommen, übergreifend

Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in WTO

Kamerun ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen und gehört der Zollunion der Zentralafrikanischen Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft CEMAC an.

Von Andrea Mack | Bonn

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Europäische Union - Zentralafrika

Die Republik Kamerun ist das einzige Land Zentralafrikas, das im Dezember 2007 einem Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der Europäischen Union (EU) und Zentralafrika zugestimmt hat. Dieses Interim-WPA wird seit 4. August 2014 vorläufig angewendet. Es garantiert Exporten aus Kamerun einen zoll- und kontingentfreien Zugang zum EU-Markt.

Im Gegenzug wird Kamerun die Zölle auf 80 Prozent der EU-Importe über einen Zeitraum von 15 Jahren bis August 2029 schrittweise beseitigen. Eine Reihe von sensiblen Waren, insbesondere aus dem Agrarsektor, ist zum Schutz der heimischen Wirtschaft und zur Sicherung der Staatseinnahmen in Kamerun komplett von der Liberalisierung ausgenommen.

Der Wortlaut des bilateralen Übergangsabkommens zwischen Kamerun und der EU wurde im Amtsblatt (EU) Nr. L 57/2 vom 28. Februar 2009 veröffentlicht. Es wird als Zwischenschritt hin zu einem umfassenden WPA zwischen Zentralafrika und der EU betrachtet, das anderen Ländern der Region zum Beitritt offen steht. Zur Gruppe der zentralafrikanischen Staaten gehören neben Kamerun Äquatorialguinea, Gabun, Kongo, Kongo (Dem.), São Tomé und Principe, Tschad und die Zentralafrikanische Republik.

Nach Angaben der EU-Kommission prüfen die EU und die zentralafrikanischen Regionalorganisationen CEMAC und ECCAS derzeit die Möglichkeit, ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen auf der Grundlage des mit Kamerun bereits bestehenden Interimsabkommens zu schließen.

Zentralafrikanische Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft CEMAC

Kamerun gehört der 1994 gegründeten Zentralafrikanischen Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft CEMAC (Communauté Economique et Monétaire de l'Afrique Centrale) an. Weitere Mitgliedstaaten der Regionalorganisation sind Äquatorialguinea, Gabun, Republik Kongo, Tschad und Zentralafrikanische Republik. Die CEMAC verfügt über den an den Euro gekoppelten CFA-Franc BEAC als Gemeinschaftswährung. Als Zollunion besteht sie aus einem gemeinsamen Zollgebiet mit einheitlichem Außenzoll (Tarif Extérieur Commun – TEC) gegenüber Wareneinfuhren aus Drittländern. Die Zölle betragen 5, 10, 20 und 30 Prozent. Innerhalb der CEMAC herrscht freier Warenverkehr.  

Alle sechs CEMAC-Länder sind auch Mitglieder der 1983 gegründeten Zentralafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft CEEAC (Communauté Economique des Etats de l'Afrique Centrale, englisch ECCAS), der zusätzlich Angola, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Ruanda sowie São Tomé und Príncipe angehören. Die CEEAC ist eine der acht von der Afrikanischen Union (AU) anerkannten Regionalorganisationen, die die Entstehung eines kontinentalen Binnenmarktes in Afrika vorantreiben sollen. Die Mitglieder der CEEAC haben mittlerweile Präferenzzölle für den Handel untereinander ausgehandelt, diese werden aber noch nicht in der Praxis umgesetzt. Dementsprechend wird auf Einfuhren aus anderen CEEAC-Ländern in die CEMAC weiterhin der CEMAC-Zollsatz erhoben.

Die elf Mitgliedstaaten der Blöcke CEMAC und CEEAC arbeiten daran, ihre Handels- und Industriepolitik zu harmonisieren. Mit einem gemeinsamen Außenzoll und Zollkodex wollen die Länder die regionale Integration in Zentralafrika stärken.  

Afrikanische Freihandelszone AfCFTA

Im März 2018 unterzeichneten 44 der insgesamt 55 Mitgliedstaaten der AU das Rahmenabkommen zur Schaffung einer Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone AfCFTA (African Continental Free Trade Agreement). Das Abkommen trat offiziell am 30. Mai 2019 zwischen den 22 Staaten, die ihre Ratifizierungsurkunde hinterlegt hatten, in Kraft. Mittlerweile sind außer Eritrea alle afrikanischen Länder dem AfCFTA beigetreten, rund vier Fünftel haben ihre Ratifikationsurkunde hinterlegt, darunter auch Kamerun.

Die Ziele des Abkommens sind, den innerafrikanischen Handel anzukurbeln, die Industrialisierung zu fördern und regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen. Langfristig streben die Mitglieder eine kontinentale Zollunion und einen afrikanischen Binnenmarkt an, mit freiem Austausch von Gütern und Dienstleistungen sowie freiem Personenverkehr.

90 Prozent der bestehenden Zölle sollen wegfallen. Einzelne Vertragsstaaten oder Regionalorganisationen, die bereits wie die CEMAC eine Zollunion bilden, können bis zu 7 Prozent der gesamten Zolltariflinien als sensible Waren einstufen, deren Zölle schrittweise abgebaut werden. Für 3 Prozent der Zolltariflinien bleiben die Zölle dauerhaft bestehen. Wegen der Corona-Pandemie startete die praktische Umsetzung der afrikanischen Freihandelszone verspätet am 1. Januar 2021. Die Verhandlungen der ersten Phase über einzelne Themen wie Zollangebote, Ursprungsregeln und Zeitpläne für bestimmte Dienstleistungssektoren sind allerdings noch nicht vollständig abgeschlossen. Informationen über die Inhalte des Abkommens und den Stand der Verhandlungen, die schrittweise und in Phasen erfolgen, liefert das in Accra angesiedelte Sekretariat der AfCFTA. Dort sind auch die vorläufigen Listen der Zollzugeständnisse von Vertragsparteien abrufbar. Die Mitgliedsländer der CEMAC Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Republik Kongo, Tschad und Zentralafrikanische Republik haben als Zollunion eine gemeinsame Zollabbauliste für das afrikanische Freihandelsabkommen eingereicht.  

Weitere Mitgliedschaften und Abkommen

Kamerun ist Mitglied der Welthandelsorganisation WTO. Nach dem Austritt aus der EU haben das Vereinigte Königreich und Kamerun ein bilaterales Wirtschaftspartnerschaftsabkommen geschlossen, das seit 1. Januar 2021 in Kraft ist.

Das Land kann derzeit nicht von Zollvergünstigungen im Rahmen des US-amerikanischen African Growth and Opportunity Act (AGOA) profitieren. Aufgrund der Menschenrechtslage kündigten die USA das Präferenzabkommen mit Kamerun zum 1. Januar 2020 auf.

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