Zollbericht Kamerun Warenbegleitpapiere
Warenbegleitpapiere
Für die Anmeldung der Ware zu einem Zollverfahren sind bestimmte Unterlagen vorzulegen.
20.07.2022
Von Andrea Mack | Bonn
Der Zollanmeldung sind folgende Dokumente, in einer der beiden Amtssprachen Französisch oder Englisch, beizufügen:
- Handelsrechnung mit allen handelsüblichen Angaben;
falls eine Wareninspektion bei Ankunft (PVI) erforderlich ist, müssen fob-Wert, Frachtkosten und gesamter Warenwert aufgeführt werden - Prüfbericht RVC der Wareninspektion bei Ankunft
- Zollwerterklärung „Declaration spécifique sur la valeur" (DSV) in französischer Sprache
- Frachtpapiere (Konnossement oder Luftfrachtbrief mit BESC-Nummer)
- detaillierte Packliste
- Transportversicherungszertifikat
- Konformitätszeugnis für zertifizierungspflichtige Produkte
- Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 als Präferenznachweis für Waren, die unter die Ursprungsregeln des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU/Kamerun fallen;
für Sendungen im Wert von bis zu 6.000 Euro genügt als Nachweis eine Ursprungserklärung des Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier nach folgendem festgelegten Wortlaut:
„L'exportateur des produits couverts par le présent document (autorisation douanière n° ...), déclare que, sauf indication claire du contraire, ces produits ont l'origine préférentielle ...”
oder in der englischen Fassung:
„The exporter of the products covered by this document (customs authorisation No ...) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of ...preferential origin.”
Ermächtigte Ausführer können die Ursprungserklärung ohne wertmäßige Beschränkung abgeben. - (IHK-)Ursprungszeugnis nur auf Anforderung
- sonstige je nach Ware erforderliche Bescheinigungen wie Einfuhrgenehmigung, Analysebericht, Pflanzen- oder Tiergesundheitszeugnis.