Rechtsmeldung | Kasachstan | Einkommensteuer
Änderungen des kasachischen Steuerrechts ab dem 1. Januar 2023
Das kasachische Steuergesetzbuch bekommt ein neues Kapitel: Für bestimmte Unternehmen wird die Zahlung einer einheitlichen Einkommenssteuer eingeführt.
03.01.2023
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Durch das Gesetz Nr. 135-VII vom 11. Juli 2022 "Über Änderungen und Ergänzungen des Steuergesetzbuches der Republik Kasachstan" bekommt das Steuergesetzbuch ("Saliq Kodeks") ein neues Kapitel. Das Kapitel regelt die Zahlung der einheitlichen Einkommensteuer für bestimmte Unternehmen. Mit der Einführung der neuen Regel wird die Verringerung der Steuerlast bei der Einkommensteuer bezweckt. Die einheitliche Zahlung umfasst fünf Arten von Steuern, die üblicherweise gesondert abgeführt werden: Dazu zählen unter anderem Sozialabgaben, Krankenversicherungsbeiträge und die Einkommensteuer. Ab dem 1. Januar 2023 beträgt die einheitliche Einkommensteuer 20 Prozent und soll jährlich gesteigert werden, zunächst bis zum Jahr 2027. Danach gilt ein Steuersatz von 25,8 Prozent.
Die Regelung soll für Einzelunternehmer und juristische Personen gelten, die an Beschäftigte Gehälter zahlen und die sich freiwillig entschieden haben, die Steuern auf die Einkünfte im Rahmen der einheitlichen Einkommensteuer abzuführen. Dieses besondere Steuerregime wird unter anderem auf Unternehmen angewendet, die
- die vereinfachte Steuererklärung nutzen und/oder
- landwirtschaftliche Erzeugnisse herstellen.
Für alle anderen Unternehmen gilt das besondere Steuerregime nicht.
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