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Kasachstan: Neues Gesetz über Sonderwirtschaftszonen
Das neue Gesetz regelt die Besonderheiten des Rechtsregimes für Sonderwirtschaftszonen.
01.11.2022
Von Dmitry Marenkov
Hinweis: Der Rechtsbericht wurde erstmals am 20. Mai 2019 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit dies erforderlich war - aktualisiert im November 2022.
Am 3. April 2019 ist in Kasachstan das neue Gesetz (Gesetz. Nr. 242-VI) über Sonderwirtschafts- und Industriezonen verabschiedet worden. Es ersetzt die Vorgängerfassung vom 21. Juli 2011.
Das neue Gesetz regelt die Errichtung, die Funktionsweise und die Auflösung von Sonderwirtschafts- und Industriezonen, die Besonderheiten des darin geltenden Sonderrechtsregimes sowie die Zuständigkeit von staatlichen Stellen.
Die Errichtung von Sonderwirtschaftszonen soll der schnellen Entwicklung von modernen, hochleistungsfähigen und wettbewerbsfähigen Produktionsstätten, der Erbringung von qualitativ hochwertigen Dienstleistungen, der Anlockung von Investitionen, der Einführung von neuen Technologien sowie der Steigerung der Beschäftigungsrate dienen. Sonderwirtschaftszonen werden für eine Dauer von bis zu 25 Jahren errichtet, deren Laufzeit kann verlängert werden. Das Sonderrechtsregime umfasst zoll-, boden- und arbeitsrechtliche sowie steuerliche (siehe Art. 708-710 Steuergesetzbuch) Vergünstigungen.
Derzeit bestehen in Kasachstan insgesamt 12 Sonderwirtschaftszonen mit unterschiedlicher Ausrichtung. Weitere Informationen stellt die staatliche Investitionsagentur der Republik Kasachstan zur Verfügung: https://invest.gov.kz/doing-business-here/fez-and/.
Industriezonen werden für eine Dauer von mindestens 20 Jahren zum Zwecke der infrastrukturellen Förderung des Unternehmertums errichtet. Der Zugang der Unternehmen zu Industriezonen erfolgt über entsprechende Musterverträge mit der Verwaltungsgesellschaft. Allen Teilnehmern beziehungsweise Residenten der Industriezonen wird die Stabilität der Verträge garantiert. Die Teilnehmer von Industriezonen dürfen Infrastrukturobjekte errichten. Sie müssen jährlich der Verwaltungsgesellschaft Tätigkeitsberichte vorlegen.
Das neue Gesetz sieht ferner die Errichtung eines einheitlichen Koordinationszentrums für Sonderwirtschafts- und Industriezonen vor, das deren Investitionsattraktivität steigern soll. Zu den Aufgaben des Koordinationszentrums gehört die Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden und mit Verwaltungsgesellschaften der Sonderwirtschafts- und Industriezonen, die Einbringung von Gesetzentwürfen zur Entwicklung der bestehenden Rechtsvorschriften in diesem Bereich, die Führung eines Registers aller Teilnehmer beziehungsweise Residenten der Sonderwirtschaftszonen, die Überwachung der Einhaltung der Verträge, die Überwachung des Zustandes von Infrastrukturobjekten, Marktanalysen und Marketingmaßnahmen etc.
Das neue Gesetz über Sonderwirtschafts- und Industriezonen ist in kasachischer und russischer Fassung auf dem offiziellen Gesetzesportal abrufbar.