Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Recht kompakt | Kasachstan | Steuerrecht

Kasachstan: Steuerrecht

Das kasachische Steuerrecht ist im Steuergesetzbuch geregelt. Ausländische Unternehmen, die über eine Repräsentanz verfügen, müssen sich bei der Steuerbehörde registrieren lassen.

Von Yevgeniya Rozhyna, Dmitry Marenkov

Allgemeines 

Das Steuergesetzbuch ("Nalogovyj kodeks“ bzw. "saliq kodeksi“; Im Folgenden: StrGB) fasst in insgesamt 776 Artikeln das gesamte Steuerrecht, einschließlich des Steuerverfahrens und der einzelnen Steuerarten, zusammen. Das Hauptprinzip des Steuergesetzbuches ist, dass das steuerpflichtige Unternehmen im "guten Glauben“ handelt: Das Unternehmen beziehungsweise die verantwortliche Person handelt gutgläubig, wenn der steuerliche Mangel beziehungsweise rechtliche Mangel aufgrund von Unklarheiten im Steuergesetzbuch nicht erkannt wurde. Die Unklarheiten im Steuergesetzbuch werden folglich zu Gunsten der steuerpflichtigen Person ausgelegt.

Unternehmen, die in Kasachstan über eine Betriebsstätte (Büro, Zweigniederlassung etc.) oder Immobilien in Kasachstan besitzen, müssen sich bei der lokalen Steuerbehörde registrieren lassen. 

Körperschaftsteuer

Für die in Art. 222 ff. StrGB geregelte Körperschaftsteuer sieht Art. 313 StrGB einen Steuersatz von 20 Prozent vor. Zur Körperschaftsteuer sind ansässige sowie nicht ansässige juristische Personen verpflichtet, die in Kasachstan über eine Betriebsstätte tätig sind oder Einkünfte aus kasachischen Quellen beziehen (Art. 222 StrGB). Die Gewinnsteuer für nicht ansässige juristische Personen beträgt 15 Prozent.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist im Abschnitt 8 (Art. 316 ff. StrGB) Steuergesetzbuch geregelt. Artikel 320 StrGB legt einen einheitlichen linearen Steuersatz (flat tax) in Höhe von 10 Prozent fest für in Kasachstan nicht ansässige Personen. Die Steuer gilt für weltweit gemachte Einkünfte. In Kasachstan ansässigen Personen werden mit einer Steuer von 20 Prozent belegt. Das betrifft alle Personen, die nicht weniger als 183 Tage in Kasachstan innerhalb von 12 Monaten verbringen. Besteuert werden Einkünfte, die in Kasachstan erwirtschaftet werden. Dividenden werden mit 5 Prozent besteuert.

Mehrwertsteuer

Bei der Mehrwertsteuer (Art. 367 ff StrGB) gilt gemäß Art. 422 der Regelsatz von 0 bis 12 Prozent. Werden in Kasachstan Umsätze getätigt, so wird die Mehrwertsteuer nach den Vorschriften über den Ort des Umsatzes erhoben. Die Mehrwertsteuer muss entrichtet werden, wenn  das Unternehmen in Kasachstan registriert ist. Zur Registrierung verpflichtet sind Unternehmen, deren Umsatz in Kasachstan das 20.000-fache des sogenannten monatlichen Rechnungsbetrages (russisch: „mesjačnyj raščiotnyj pokazatel - MRP“; englisch: „monthly calculation index“) übersteigt. Der Berechnungsbetrag wird jedes Jahr angepasst. Der Berechnungsbetrag wird unter anderem für Sozialleistungen, Geldstrafen, Bußgelder und Steuern herangezogen. Unternehmen, deren Umsatz weniger als den 20.000-fachen MRP beträgt, können sich auf freiwilliger Basis registrieren lassen. 

Einnahmen von Unternehmen, die aus Vermietung, Verkauf von Grundstücken, aus bestimmten Arten von Finanzdienstleistungen, Kapitalanlagen und dem Verkauf von Aktien stammen, sind von der Mehrwertsteuer befreit. 

Ab dem 1. Januar 2022 müssen ausländische Unternehmen, die digitale Leistungen für in Kasachstan ansässige Personen anbieten, sich als Mehrwertsteuerpflichtige registrieren und eine Steuer in Höhe von 12 Prozent abführen.

Internationale Besteuerung

Einige Aspekte der Besteuerung der Nichtansässigen sind in Art. 651 ff. StrGB geregelt. Nach Angaben des Steuerkomitees des kasachischen Finanzministeriums hat Kasachstan insgesamt 53 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. In den deutsch-kasachischen Beziehungen gilt das DBA vom 26. November1997 (Bundesgesetzblatt 1998 Teil II S. 1592 ff.; Bundessteuerblatt 1998 Teil I S. 1029 ff.), dessen Regelungen grundsätzlich dem nationalen Steuerrecht vorgehen und abweichende Quellensteuersätze vorsehen. Der Text des deutsch-kasachischen DBA ist auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen abrufbar. 
 

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.