Rechtsbericht Kasachstan Steuerrecht
Kasachstan treibt die Novellierung des Steuerrechts voran
Das aktualisierte Steuergesetzbuch tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Unternehmen sollten sich mit den Änderungen frühzeitig vertraut machen.
24.07.2025
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Der Präsident hat das Gesetz zur Änderung des Steuergesetzbuches und anderer Steuerrechtsakte am 18. Juli 2025 unterzeichnet.
Die Beratungen im kasachischen Unterhaus des Parlaments (Mazhilis) haben bereits im Jahr 2024 begonnen. Das beschlossene Änderungsgesetz orientiert sich an vorgeschlagenen Maßnahmen des Ministerium der Finanzen zur Novellierung des kasachischen Steuerrechts, enthält jedoch in der endgültigen Fassung mehr Details.
Spezifische Körperschaftsteuersätze für Branchen
Wie im ursprünglichen Entwurf vorgesehen, werden branchenspezifische Körperschaftsteuersätze für bestimmte Steuerzahler eingeführt und der Basis-Steuersatz von 20 Prozent wird beibehalten. Die folgende Tabelle stellt einen Vergleich von neuen zu alten Steuersätzen her:
Branche | Steuersatz (2026, in Prozent) | Steuersatz (2025, in Prozent) |
---|---|---|
Banken | 25 % | 20 % |
Glückspielunternehmen | 25 % | 20 % |
Leasing/Bildung/Gesundheit | 5 % in 2026; 10 % ab 2027 | 20 % mit 100 % Befreiung |
Landwirtschaft | 3 % | 10 % |
Höhere Steuern für Besserverdienende
Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein progressiver Einkommensteuersatz auf Einkünfte von natürlichen Personen:
- Für Gebietsansässige mit einem Einkommen unter 8.500 des monatlichen Berechnungsindexes gilt ein Steuersatz von 10 Prozent.
- Für Gebietsansässige, deren jährliches Einkommen das 8.500-fache des monatlichen Berechnungsindexes (ca. 33.422.000 Tenge; ca. 57.416,79 Euro) übersteigt, gilt ein Steuersatz von 15 Prozent.
- Für Gebietsfremde gilt ein Steuersatz von 10 Prozent bei einem Einkommen bis zu 600.000 des monatlichen Berechnungsindexes und von 17 Prozent bei Einkommen, das diesen Betrag übersteigt.
Was ist der monatliche Berechnungsindex?
Der monatliche Berechnungsindex (Месячный расчетный показатель - МРП) wird als Berechnungsgrundlage für den Mindestlohn (Минимальная заработная плата - МЗП) und für die Berechnung von Leistungen und anderen Sozialleistungen sowie die Anwendung von Strafen, Steuern und anderen Zahlungen gemäß den Gesetzen der Republik Kasachstan verwendet.
Der Index wird jedes Jahr von der Regierung der Republik Kasachstan neu angepasst. Im Haushaltsgesetz für die Jahre 2024 bis 2026 ist der monatliche Berechnungsindex auf 3.932 Tenge (ca. 7,74 Euro; 8,38 US-Dollar) festgelegt.
Zudem wird eine sogenannte Luxus-Steuer auf teure Immobilien, Autos, Schiffe, Flugzeuge, die im Besitz von Privatpersonen sind, eingeführt. Dies betrifft auch teure Alkohol- und Tabakprodukte. Das Parlament erwartet dadurch zusätzliche Einnahmen in Höhe von 4 bis 5 Billionen Tenge.
Allgemeine Umsatzsteuer steigt deutlich
Unternehmen müssen sich auf eine Erhöhung der Umsatzsteuer einstellen. Denn die allgemeine Umsatzsteuer erhöht sich von derzeit 12 Prozent auf 16 Prozent.
Für kostenpflichtige medizinische Dienstleistungen, Medikamente und Medizinprodukte wird der Steuersatz ab 2027 auf 10 Prozent angehoben. Gleichzeitig sollen Anbieter von Basismedikamenten und Grundnahrungsmitteln sowie von neu erschienen Büchern von der Umsatzsteuer befreit werden. Die Liste mit Ausnahmen wird von der Regierung separat genehmigt.
Darüber hinaus wird der Schwellenwert für umsatzsteuerliche Registrierung von 78,6 Millionen Tenge auf 40 Millionen Tenge (das 10-fache des monatlichen Berechnungsindexes) gesenkt.
Die Herabsetzung des Schwellenwertes schafft eine breitere Steuerbasis. Der Staat rechnet aus diesem Grund mit höheren Staatseinnahmen. Zudem entsprechen niedrige Schwellenwerte für die Umsatzsteuerregistrierung der internationalen Praxis. Durch die Anpassung an diese Standards kann Kasachstan die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Ländern verbessern.
Steuerliche Sonderregime werden reduziert
Die Anzahl der vereinfachten Steuerregime wird von sieben auf drei reduziert. Dies gilt insbesondere für:
- Selbständige – Sie werden von der Einkommensteuer befreit, wenn ihr Einkommen das 300-fache des monatlichen Berechnungsindexes nicht übersteigt und sie keine weiteren Personen beschäftigen. Sie zahlen in diesem Fall nur Sozialabgaben.
- Landwirtschaftliche Betriebe – Die einheitliche Grundsteuer wird durch die Einkommensteuer ersetzt.
- Vereinfachte Steuererklärung – Für Unternehmen mit einer Einkommensschwelle von unter 600.000 des monatlichen Berechnungsindexes, die keine Umsatzsteuer bezahlen (Ausnahme: Erbringung einer Dienstleistung an einen Nichtresidenten).
Ferner wird ein Negativkatalog eingeführt, der nicht zulässige Tätigkeiten im vereinfachtem Steuerregime listet.
Optimierte steuerliche Anreize
Die Reform sieht vor, viele der derzeitig existierenden Steuervergünstigungen abzuschaffen. Insgesamt handelt es sich um circa 453 Arten von Steuervergünstigungen. Davon werden 128 Arten abgeschafft. Dadurch erwartet man zusätzliche Einnahmen für die Staatskasse.
Zudem strebt die Regierung ein klares Steueranreizsystem an. Dies soll vor allem für Explorationsunternehmen und die Verarbeitung von Rohstoffen gelten: Beispielsweise wird die Mineralextraktionssteuer in neuen Gebieten mit geringen Gewinn für fünf Jahre auf Null reduziert.
Auch der Wertpapiermarkt soll angekurbelt werden. Die Steuervorteile auf Dividenden, die auf börsengehandelte Wertpapiere gezahlt werden, werden beibehalten. Bis zum Jahr 2031 sind Erträge aus Wertpapieren, die von der kasachischen Entwicklungsgesellschaft Baiterek Holding ausgegeben werden, von der Körperschaftsteuer befreit.
Neuausrichtung der Steueraufsicht
Die Regierung strebt mit der Gesetzesnovelle eine Abkehr von der sogenannten kameralen Prüfung (Steueraufsicht) an. Die Steueraufsicht soll einen präventiven Charakter, vergleichbar mit der deutschen beziehungsweise europäischen Steueraufsicht, erhalten und nicht mehr überwiegend sanktionierend tätig werden. Konkret vorgesehen ist eine Vereinfachung der Verfahren zum Einbehalt von Steuerschulden und zur Gewährung von Stundung und Ratenzahlungen.
So sind die Steuerbehörden dazu angehalten, zum Beispiel bei geringfügigen Steuerschulden, die Geschäftskonten nicht mehr zu blockieren, sondern ihre Maßnahmen nach der Höhe der Steuerschulden auszurichten. Es bleibt daher abzuwarten, wie die Behörden die neuen Regelungen in der Praxis handhaben werden.
Weitere Informationen
Das Gesetz Nr. 215-VII wird derzeit in das Steuergesetzbuch eingearbeitet. Die Pressemitteilung der kasachischen Regierung vom 18. Juli 2025 fasst die Änderungen zusammen.
Weitere Informationen zum kasachischen Steuerrecht bietet die GTAI-Publikation Recht kompakt Kasachstan. Eine lokale Anwalts- oder Steuerkanzlei kann durch Beratung unterstützen und so Geschäftsrisiken minimieren.