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Recht kompakt | Katar | Anerkennungsverfahren

Katar: Anerkennungsverfahren

Bestimmte Tätigkeiten in Katar erfordern besondere Genehmigungen und Registrierungen.

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem

Dies gilt vor allem, wenn es sich bei der auszuübenden Tätigkeit um einen reglementierten Beruf handelt.

Reglementierte Berufe in Katar sind unter anderem Tätigkeiten als Ingenieur oder Architekt. Wer in Katar eine Tätigkeit als Ingenieur oder Architekt (vorübergehend) ausüben will, muss sich grundsätzlich hierfür bei dem dafür eingerichteten Register einschreiben (Art. 7 Gesetz Nr. 19/2005 zur Regelung der Ausübung der Ingenieursberufe). Artikel 1 Gesetz Nr. 19/2005 zählt auch die Tätigkeit als Architekt zu den Ingenieursberufen.

Artikel 5 Gesetz Nr. 19/2005 legt die Kriterien fest, die eine Registrierung erfordert. Dazu zählen unter anderem die katarische Staatsbürgerschaft oder eine Aufenthaltsgenehmigung, ein Bachelorabschluss im Ingenieurswesen/in Architektur oder einen vergleichbaren Abschluss einer anerkannten Universität oder eines anerkannten Instituts.

Das Register führt das Komitee zur Registrierung von Ingenieuren und beratenden Ingenieursbüros (Komitee). Angesiedelt ist das Komitee im Ministerium für Kommunen und Stadtentwicklung.

Büros für Ingenieurs- oder Architekturberatung (lokale- und internationale) müssen sich ebenfalls registrieren lassen, wobei ein lokales Büro zu 51 Prozent in katarischen Händen liegen muss (Art. 6 Gesetz Nr. 19/2005). Für internationale Büros gilt diese Anteilsregel nicht, weil diese nur als unselbständige Zweigniederlassungen vorgesehen sind.

Für Ausländer gelten ausnahmsweise Registrierungspflicht und Anteilsregel nicht, wenn sie Spezialisierungen anbieten, die in Katar nicht verfügbar sind oder wenn ein Spezialgebiet besondere Erfahrung erfordert und dies Entwicklungszwecken dient (Art. 9 Gesetz Nr. 19/2005).

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