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Niederlande: Anerkennung von Berufsqualifikationen
Berufsqualifikationen sind in vielen Bereichen eine wichtige Voraussetzung für Marktzugang. (Stand: 16.6.2026)
Von Karl Martin Fischer | Bonn
Die Anerkennung deutscher Berufsqualifikationen in den Niederlanden basiert auf europäischem Recht, vor allem auf der Richtlinie 2005/36/EG. Diese Richtlinie unterscheidet maßbeglich zwischen einer vorübergehenden Dienstleistungserbringung und einer dauerhaften Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Sie wird durch das "Wet erkenning EU-beroepskwalificaties (WEU)" in das niederländische Recht übertragen.
Vorübergehende und gelegentliche Berufsausübung in den Niederlanden
Wer seinen Beruf weiterhin in Deutschland ausüben, aber gelegentlich in den Niederlanden tätig sein möchte, kann sich auf die Dienstleistungsfreiheit berufen (Artikel 5 ff. der Richtlinie 2005/36/EG). Daraus folgt, dass auch bei reglementierten Berufen oft keine formale Anerkennung eines Abschlusses erforderlich ist. Es genügt häufig eine vorherige schriftliche Meldung bei der zuständigen niederländischen Behörde. Im niederländischen Recht enthalten die Artikel 21 ff. des WEU die entsprechenden Regelungen. Dort ist unter anderem geregelt, dass berufliche Verhaltensregeln und disziplinarische Bestimmungen, wie zum Beispiel die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, auch für vorübergehend in den Niederlanden arbeitende auswärtige Dienstleister gelten.
Wenn beispielsweise ein deutscher Architekt bei einem Projekt in den Niederlanden vorübergehend mitarbeiten will, muss er sich bei der Stichting Bureau Architectenregister (SBA) melden.
Niederlassung im Land zur Berufsausübung
Wer sich dauerhaft in den Niederlanden zur Berufsausübung niederlassen möchte, muss seine Berufsqualifikation hingegen formell anerkennen lassen, sofern der Beruf in den Niederlanden reglementiert ist. Das regeln die Artikel 10 ff. der Richtlinie 2005/36/EG bzw. die Artikel 4a ff. des WEU. Die zuständigen Behörden prüfen, ob die Ausbildung den niederländischen Anforderungen vergleichbar ist. Bei wesentlichen Unterschieden können Ausgleichsmaßnahmen (zum Beispiel Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung) vorgesehen werden.
Krankenschwestern und -pfleger müssen sich beispielsweise im BIG-Register anmelden, das vom niederländischen Ministerium für Volksgesundheit, Wohlfahrt und Sport geführt wird. Da der Beruf der Pflegefachkraft in den Niederlanden stark reguliert ist, muss vor der Arbeitsaufnahme ein Antrag auf Anerkennung des deutschen Diploms gestellt werden.
Da die Krankenpflegeausbildung in der EU harmonisiert ist, greift hier das System der automatischen Anerkennung nach Artikeln 21 ff. der Richtlinie 2005/36/EG. In der Regel wird hier ein deutscher Abschluss also als gleichwertig anerkannt. Allerdings müssen für die BIG-Registrierung zwingend niederländische Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.
Überblick der EU
Für alle anderen reglementierten Berufe und EU-Mitgliedstaaten bietet die Datenbank der reglementierten Berufe auf der Webseite der Kommission. Dort kann ermittelt werden, ob ein bestimmter Beruf in einem bestimmten Mitgliedsland reglementiert ist, und welche Behörde für die jeweiligen reglementierten Berufe zuständig ist.