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Recht kompakt | Katar | Arbeitsschutz

Katar: Arbeitsschutz

Bestimmungen zum Arbeitsschutz enthält der 10. Teil des katarischen Arbeitsgesetzbuchs (ArbG).

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem

Diese Bestimmungen sind zwingendes Recht und gelten unabhängig von einer abweichenden Rechtswahl zwischen einem deutschen Arbeitgeber und der Entsandtkraft.

Gegenüber ihren Arbeitnehmern trifft Arbeitgeber die Pflicht, sie über sämtliche in Betracht kommenden Gefahren aufzuklären, die typischerweise mit der jeweiligen Tätigkeit verbunden sind sowie für geeignete Sicherheitsmaßnahmen in Ansehung dieser Gefahren zu sorgen. Die Kosten für diese Sicherheitsmaßnahmen dürfen nicht dem Arbeitnehmer aufgelastet werden.

Unterlässt der Arbeitgeber die gebotenen Sicherheitsmaßnahmen teilt die Aufsichtsbehörde dem zuständigen Ministerium diese Sicherheitsmängel mit. Daraufhin erlässt das Ministerium eine Entscheidung über die teilweise oder vollständige Stilllegung des Betriebs. Während der Zeit der Stilllegung bleibt der Lohnanspruch der Arbeitnehmer bestehen.

Arbeitnehmer müssen die geeigneten Maßnahmen treffen, um Hygiene, Belüftung und ausreichende Beleuchtung am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu sind sie unter anderem verpflichtet, Trinkwasser bereitzustellen.

Bei einer Beschäftigtenanzahl zwischen 5 bis 25 muss an prominenter Stelle im Betrieb ein Erste-Hilfe-Kasten zur Verfügung stehen. Insgesamt muss für je 25 Beschäftigte ein Erste-Hilfe-Kasten zur Verfügung stehen.

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