Rechtsbericht | Bolivien | Arbeitsrecht
Neuer Kurs im Arbeitsrecht Boliviens
Eine signifikante Erhöhung des Mindestlohns und die Aussicht auf mehr Vertragsfreiheit prägen den Beginn der neuen Regierung.
02.01.2026
Von Dr. Julio Pereira | Berlin
Am 17. Dezember 2025 wurde im Amtsblatt Boliviens das Dekret Nr. 5503 veröffentlicht, mit dem der neue Präsident Rodrigo Paz das geltende Arbeits- und Lohnrecht des Landes grundlegend neu definiert. Das neue Dekret legt den nationalen Mindestlohn (Salario Mínimo Nacional - SMN) auf 3.300 Bolivianos (Bs; etwa 404,65 Euro) fest, gültig ab dem 2. Januar 2026. Dies entspricht einer Erhöhung von 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Das Dekret sieht auch die freie Lohnverhandlung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor, sowohl individuell als auch kollektiv, sofern die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Der gesetzliche Mindestlohn stellt eine unwiderrufliche Untergrenze dar. Eventuelle Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Der Verzicht auf erworbene Rechte (Arbeitszeit, Urlaub, Sozialleistungen usw.) ist nicht zulässig. Jede Vereinbarung, die eine Umgehung von Verpflichtungen oder eine Prekarisierung der Arbeitsbeziehungen beinhaltet, ist von Rechts wegen nichtig. Das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und Soziales (Ministerio de Trabajo, Empleo y Previsión Social - MTEPS) ist für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften im ganzen Land verantwortlich.
Die neuen Vorschriften zu Löhnen und Arbeitsbeziehungen sind Teil eines umfassenderen Pakets von dringenden Maßnahmen zur wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Stabilisierung. Die bedeutende Erhöhung des Mindestlohns soll eine weitere Maßnahme abfedern: die Abschaffung der Subventionen für Kraftstoffe, die die öffentlichen Finanzen unter Druck gesetzt haben.
Vor dem Amtsantritt von Präsident Rodrigo Paz sah das bolivianische Arbeitsrecht starke staatliche Eingriffe und eine begrenzte Verhandlungsautonomie zwischen den Parteien vor.
Ende 2026 wird eine Anhörung zwischen Regierung, Unternehmen und Arbeitnehmern stattfinden, um die Auswirkungen des neuen Dekrets zu evaluieren und zu entscheiden, ob es 2027 eine weitere Erhöhung des Mindestlohns geben wird.
Alle in Bolivien tätigen Unternehmen sind verpflichtet, die Erhöhung des Mindestlohns gemäß den Bestimmungen des neuen Dekrets umzusetzen.
Zum Thema:
- Bolivianisches Arbeitsministerium: Ministerio de Trabajo, Empleo y Previsión Social (MTEPS)