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Katar: Datenschutzrecht

Am 16. November 2016 hat Katar mit dem Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten als erstes Land in der Region ein Datenschutzgesetz erlassen.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Das Gesetz regelt die faire und rechtmäßige Erhebung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten.

Ebenso schreibt es die Verpflichtung fest, Personen vor Beginn der Verarbeitung über die Art und Weise und die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren

Elektronisches Marketing an Einzelpersonen ist in Katar durch das Datenschutzgesetz seit 2016 nur auf der Grundlage der vorherigen Zustimmung der Person erlaubt. Darüber hinaus führte das Gesetz eine Reihe von individuellen Rechten ein: So können Betroffene eine einmal gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen oder die Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten verlangen.

Einen besonderen Schutz räumt das Gesetz personenbezogenen Daten ein, die sich zum Beispiel auf die ethnische Herkunft oder die religiöse Überzeugung beziehen. Diese Daten dürfen nur mit einer Genehmigung des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation verarbeitet werden.

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