Wirtschaftsrecht | China

Recht kompakt China

Der Länderbericht Recht kompakt China bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Im Rule of Law Index 2025 des World Justice Project belegt China mit einem Wert von 0,48 im weltweiten Ranking Platz 92.

Vorteile

  • Vertragsstaat des UN-Kaufrechts
  • Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
  • "Entsendeabkommen" zwischen China und Deutschland
  • Schiedsgerichtbarkeit als Alternative

Herausforderungen

  • strenge Datenschutz- und Cybersicherheitsvorgaben
  • Negativlisten im Investitionsrecht
  • kein Landerwerb durch natürliche und juristische Personen möglich (nur Landnutzungsrechte)
  • bei Entsendung meist Arbeitsvisum nötig

  • Das chinesische Rechtssystem basiert im Grundsatz auf der kontinentaleuropäischen Rechtsordnung von Beginn des 20. Jahrhunderts. (Stand: 01.12.2025)

    Seit der Öffnung der Volksrepublik im Jahr 1979 für ausländische Geschäftsaktivitäten wird es kontinuierlich weiterentwickelt und enthält zunehmend Elemente des anglo-amerikanischen Rechtskreises.  

    Aufgrund der komplexen Struktur der Gesetzgebung und der Regionen und damit Gesetze zügig in Kraft treten können, sind viele Normen relativ allgemein gehalten. Es besteht ein hoher Bedarf zur Harmonisierung, um Rechtsklarheit zu erzeugen. Dies zeigt sich auch bei der Einführung von neuen Gesetzen, welche häufig im Rahmen einer ständigen Anpassung an die Bedingungen erfolgt.

    Am 28. Mai 2020 wurde das sieben Teile umfassende Zivilgesetzbuch (Civil Code of the People’s Republic of China) verabschiedet. Die Kodifikation trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Das chinesische Zivilrecht war zuvor in Einzelgesetzen geregelt.

    Das Handelsrecht wird vom Zivilrecht nicht getrennt.

    Im Jahr 2001 ist China der Welthandelsorganisation (WTO) beigetreten und hat in diesem Zuge eine Vielzahl an wirtschaftsrechtlichen Reformen durchgesetzt. Weiter ist China unter anderem Mitglied bei der ADB (Asian Development Bank), APEC (Asia-Pacific Economic Cooperation), ESCAP (Economic and Social Commission for Asia and the Pacific), FAO (Food and Agriculture Organization), IAEA (International Atomic Energy Agency), IDA (International Development Association), IMF (International Monetary Fund), UNDP, UNESCO, UNIDO, UNIKOM, WB (World Bank) und WHO (Weltgesundheitsorganisation). Mit Deutschland bestehen ein Zollabkommen, ein Investitionsschutzvertrag und ein Doppelbesteuerungsabkommen.

    China ist zudem Mitglied der am 15. November 2020 unterzeichneten Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP). Im April 2021 hat China das RCEP-Abkommen ratifiziert. Es ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

    17 Jan. 2025

    China: Recht und Wirtschaft in China zum Jahreswechsel 2025 (Januar 2025)

    Germany Trade & Invest veranstaltete ein Webinar zu wirtschaftsrechtlichen Entwicklungen in China im Jahr des Drachens 2024 und aktuellen Wirtschaftstrends.

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    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Chinesischem Recht unterliegende Kaufverträge sind im 3. Buch des Zivilgesetzbuches (ZGB) geregelt, insbesondere in den Art. 595 ff. ZGB. (Stand: 01.12.2025)

    Gewährleistungsrecht

    Mit Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches (ZGB; Civil Code of the People’s Republic of China) am 1. Januar 2021 wurde das Vertragsgesetz von 1999 aufgehoben (Art. 1260 ZGB). Regelungen zum Vertragsrecht finden sich in Teil 3, Art. 463 bis 988 ZGB.

    Die Vertragsparteien können grundsätzlich die Form (dazu Art. 469 ZGB), Sprache (vgl. Art. 466, 596 ZGB) und Streitbeilegungsmodalitäten frei bestimmen und bei Auslandsbezug eine Rechtswahl treffen.

    Das ZGB beinhaltet Ausführungen zu Sach- und Rechtsmangel. Der Verkäufer haftet nach Art. 617 ZGB, wenn er die Ware nicht entsprechend den vereinbarten oder üblichen Qualitätsstandards liefert nach Wahl des Käufers auf Nachbesserung, Neuanfertigung, Neulieferung, Rücktritt oder Minderung. Dazu kommt Schadensersatz, wenn nach den Abhilfemaßnahmen weiterer Schaden besteht.

    Ferner muss der Verkäufer dem Käufer das Eigentum gemäß Art. 612 ZGB frei von Rechten Dritter an der Ware verschaffen und ihm nach Art. 599 ZGB die notwendigen Dokumente übergeben. Kann der Käufer nachweisen, dass Dritte Rechte an der Ware geltend machen können, also ein Rechtsmangel vorliegt, kann er den Kaufpreis entsprechend zurückhalten, wenn der Verkäufer keine geeigneten Sicherheiten stellt (vgl. Art. 614 ZGB).

    Bestimmungen zur Untersuchungs- und Mängelrügepflicht finden sich in Art. 620 bis 624 ZGB. Nach Art. 620 ZGB muss der Käufer den Gegenstand nach Erhalt innerhalb der vereinbarten Untersuchungsfrist untersuchen; ist keine solche Frist vereinbart worden, muss die Ware unverzüglich untersucht werden. Artikel 621 ZGB bestimmt, dass, wenn die Parteien eine Untersuchungsfrist vereinbart haben, der Käufer es dem Verkäufer innerhalb dieser Frist mitteilen muss, wenn der Gegenstand nicht der vereinbarten Menge oder Qualität entspricht. Ist keine solche Frist vereinbart, ist eine angemessene Frist für die Mitteilung einzuhalten, nachdem der Käufer entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, dass der Gegenstand nicht der vereinbarten Menge oder Qualität entspricht. Hat der Käufer den Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt des Gegenstands informiert, gilt die Ware als genehmigt (Ausnahme bei Gewährleistungsfrist). Wusste der Verkäufer oder musste er wissen, dass die Ware nicht vereinbarungsgemäß ist, ist der Käufer nicht an die Benachrichtigungszeiträume gebunden.

    Klassische Dienstleistungsverträge finden keine gesetzliche Regelung. Allgemeine Bestimmungen zur Haftung bei Vertragsverletzungen enthalten die Art. 577 ff. ZGB. So kann der Empfänger der Dienstleistung im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung Erfüllung und/oder Abhilfe, Rücktritt, Minderung und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen. Dabei muss die Haftung auf Schadenersatz für Vertragsverstöße dem aufgrund des Verstoßes erlittenen Schaden der anderen Seite entsprechen (siehe Art. 584 ZGB).

    Eine spezielle Mängelgewährleistungsfrist besteht nicht, allerdings muss die Mängelrüge innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen, vgl. Art. 580 ZGB.

    Verjährung

    Vorschriften zur Verjährung finden sich im Allgemeinen Teil des ZGB in den Art. 188 bis 199 ZGB. Die Verjährungsfrist (Klageverjährung) beträgt gemäß Art. 188 ZGB regelmäßig drei Jahre; andere Gesetze können allerdings spezielle Verjährungsfristen bestimmen. Artikel 594 ZGB sieht eine 4-jährige Verjährungsfrist bei Streitigkeiten aus internationalen Warenkaufverträgen vor. Die Einrede der Verjährung muss erhoben werden, vgl. Art. 193 ZGB.

    UN-Kaufrecht

    Sowohl China als auch Deutschland sind Vertragsstaaten des UN-Kaufrechts. Sie sind dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG / Convention on Contracts for the International Sale of Goods) beigetreten. Somit unterliegen Kaufverträge zwischen in China und Deutschland ansässigen Parteien automatisch dem UN-Kaufrecht, es sei denn, die Parteien hätten die Anwendung des UN-Kaufrechts ausdrücklich abbedungen.

    Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht enthält die GTAI-Publikation UN-Kaufrecht in Deutschland, 25 Jahre Relevanz für den Warenexport, 2017.

    Internationales Privatrecht

    Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gilt das "Gesetz zur Anwendung des Rechts auf zivilrechtliche Beziehungen mit Außenberührung" (IPR-Gesetz) aus dem Jahr 2010. Es deckt insbesondere die Bereiche Sachenrecht, Schuldrecht (inklusive Deliktsrecht) sowie geistiges Eigentum ab. Allerdings regelt das IPR-Gesetz keine internationalverfahrensrechtlichen Fragen wie die der internationalen Zuständigkeit oder die Vollstreckung ausländischer Entscheidungen. Das Gesetz wird durch Auslegungsrichtlinien des Supreme People's Court (Oberstes Volksgericht, SPC) zu Inhalt und Grenzen einer Rechtswahl ergänzt. So ist eine Rechtswahl ausgeschlossen, wenn zwingend chinesisches Recht Anwendung findet. Dies ist zum Beispiel ausdrücklich der Fall im Rahmen von Joint Venture-Verträgen (Art. 467 Zivilgesetzbuch).

    Chinesisches Recht findet ferner zwingend Anwendung, wenn die Anwendung eines ausländischen Rechts gegen die gesellschaftlichen und öffentlichen Interessen Chinas verstößt (ordre public-Vorbehalt, Art. 5 IPR-Gesetz). Gemäß dem SPC richten sich daher unter anderem Fragen des Schutzes von Arbeitnehmerrechten und -interessen, der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit und Sachverhalte mit Bezug zum Wettbewerbs- und Kartellrecht ausschließlich nach chinesischem Recht. Im Schuldrecht besteht hingegen die Möglichkeit der freien Rechtswahl (Art. 41 IPR-Gesetz).

    26.11.2025 Rechtsbericht | Welt | Internationales Vertragsrecht
    Rechtliche Aspekte bei Verträgen mit Geschäftspartnern im Ausland

    Wer einen Vertrag mit einem ausländischen Geschäftspartner schließt, hat Einiges zu beachten. Das UN-Kaufrecht und das zuständige Gericht sind nur zwei Aspekte.

    Julia Merle

    Von Julia Merle | Bonn

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  • Ein eigenständiges Handelsvertreterrecht existiert noch nicht. Handelsvertreterverträge sollten daher möglichst detailliert sein. (Stand: 17.12.2025)

    Im chinesischen Zivilgesetzbuch (ZGB) sind allgemeine Vorschriften zur Vertretung im Allgemeinen Teil, Art. 161 ff. ZGB, enthalten. Außerdem finden sich darin Regelungen unter anderem zu folgenden typischen Verträgen: Geschäftsbesorgungsvertrag, Kommissionsvertrag und Vermittlungsvertrag.

    Ein gesetzlicher Abfindungsanspruch des Vertreters bei vorzeitiger Vertragsbeendigung existiert nach chinesischem Recht nicht. Der Kommissionsvertrag wird in einer den § 383 ff. deutsches HGB vergleichbaren Weise geregelt.

    Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des chinesischen Vertragsrechts besteht beim Abschluss eines Handelsvertretervertrages Vertragsfreiheit. Entsprechende Verträge sind nicht registrierungs- oder genehmigungspflichtig. Ein Formerfordernis besteht nicht, dennoch empfiehlt es sich grundsätzlich, die Verträge in Schriftform abzuschließen. Darin sollten insbesondere die Rechte und Pflichten der Parteien geregelt werden.

    Im Vertrag sollten unter anderem Fragen wie die territoriale Zuständigkeit, Exklusivität, Probezeit, Geheimhaltungspflichten und Vertragsbeendigung (Kündigungsfristen und -bedingungen, fristlose Kündigung aus wichtigem Grund) geregelt werden. Außerdem sollte im Vertrag geklärt werden, welche Art der Handelsvertretung (agent oder distributor) vorliegt und, ob lediglich eine Berechtigung zur Vermittlung von Geschäften oder zum Abschluss besteht. Ferner sollten insbesondere Regelungen zur Vergütung und zum Ausgleichsanspruch getroffen werden. Zu klären ist auch, ob es sich um ein befristetes, unbefristetes oder verlängerbares Vertragsverhältnis handelt. Es kann auch eine Klausel aufgenommen werden, dass für einen bestimmten Zeitraum nach Vertragsbeendigung ein Wettbewerbsverbot existiert.

    Ausländer können im Binnenvertrieb als Handelsvertreter, Einzelhandels-, Großhandels- oder Franchiseunternehmen tätig werden. Zudem können auch ausländisch investierte Unternehmen und Einzelpersonen mittels einer Registrierung die zum Außenhandel (Export und Import) berechtigende Außenhandelslizenz erwerben.

    25.07.2025 Rechtsbericht China Wettbewerbsrecht
    Änderungen in Chinas Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

    China hat sein Anti-Unfair Competition Law angepasst. Die Neuerungen werden am 15. Oktober 2025 in Kraft treten. Sie betreffen insbesondere Handlungen im Online-Bereich.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Für ausländische Investitionen ist vor allem das Foreign Investment Law, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, von besonderer Relevanz. (Stand: 17.12.2025)

    Investitionsschutz und -förderung

    Seit dem Jahr 2005 gibt es ein bilaterales deutsch-chinesisches Investitionsschutzabkommen, das die Rahmenbedingungen für beiderseitige Investitionen regelt und eine gleichberechtigte Investitionslage herstellen soll.

    Am 20. Mai 2025 trat das neue Private Economy Promotion Law in China in Kraft. Es behandelt insbesondere Themen wie fairen Wettbewerb und die Förderung von Investitionen.

    Am 1. Januar 2020 ist das am 15. März 2019 verabschiedete "Gesetz der Volksrepublik China über ausländische Investitionen" (Foreign Investment Law, FIL) in Kraft getreten (Englisch). Mit seinem Inkrafttreten wurden die drei bestehenden Gesetze über Sino-Foreign Equity Joint Ventures, Sino-Foreign Contractual Joint Ventures und Wholly Foreign-Owned Enterprises (sogenannte FIE Laws) sowie deren jeweilige Durchführungsbestimmungen aufgehoben und es gilt erstmals ein für alle Investitionsvehikel einheitliches Gesetz.

    Ausländischen Investitionen, die nicht unter die sogenannte Negativliste (Foreign Investment Negative List) fallen, wird nach dem neuen Gesetz Inländerbehandlung vor der Zulassung gewährt (Art. 4 FIL).

    Regelungen zu Investitionsschutz und -förderung sowie zur rechtlichen Haftung und zum Investitionsmanagement sind im FIL enthalten. Insbesondere ist eine Sicherheitsüberprüfung (National Security Review) ausländischer Investitionen durchzuführen (Art. 35 FIL). Seit dem 18. Januar 2021 gelten Regelungen zur Sicherheitsüberprüfung ausländischer Investitionen, die "Measures on Security Review of Foreign Investments". Zudem ist die Schaffung eines Systems zur Übermittlung von Investitionsinformationen vorgesehen (Art. 34 FIL).

    Der Zwang zum Technologietransfer soll aufgehoben werden; es dürfen nach Art. 22 FIL keine administrativen Maßnahmen diesbezüglich erfolgen. Vielmehr soll technologische Zusammenarbeit auf Freiwilligkeit basieren. Das FIL verspricht auch den Schutz geistigen Eigentums und insbesondere der Geschäftsgeheimnisse ausländischer Investoren und ausländisch investierter Unternehmen (Art. 22, 23 FIL).

    Erste Durchführungsbestimmungen zum FIL (Implementing Regulations), die dessen allgemeine Regelungen in einzelnen Bereichen näher ausführen, sind ebenfalls seit 1. Januar 2020 in Kraft. Inzwischen gibt es weitere Umsetzungsregelungen, etwa zum Beschwerdemechanismus nach Art. 26 FIL.

    Am 2. Dezember 2024 traten neue Regelungen bezüglich ausländischer strategischer Investitionen am chinesischen Kapitalmarkt in Kraft. Diese Maßnahmen führen ebenfalls insbesondere das FIL näher aus.

    Negativlisten

    Die Negativlisten verbieten oder beschränken ausländische Investitionen in bestimmten Branchen. In beschränkten (restricted) Industrien ist ein Tätigwerden nur unter bestimmten Auflagen/Bedingungen erlaubt.

    Die National Development and Reform Commission (NDRC) und das Ministry of Commerce (MOFCOM) geben sowohl eine landesweite Negativliste (Special Administrative Measures on Access to Foreign Investment (Negative List)), als auch eine in den Freihandelszonen geltende Negativliste (Free Trade Zones Special Administrative Measures on Access to Foreign Investment (Negative List)) heraus.

    Die zuletzt aktualisierte Fassung der landesweit geltenden Liste trat am 1. November 2024 in Kraft.

    18.09.2024 Rechtsmeldung | China | Investitionsrecht
    Neue Negativliste für ausländische Investitionen in China

    Am 1. November 2024 tritt in China eine neue Fassung der landesweiten Negativliste für ausländische Investitionen in Kraft. Beschränkungen im verarbeitenden Gewerbe entfallen.

    Die Negativliste für die Freihandelszonen liegt in der Fassung vom 27. Dezember 2021 vor, die seit 1. Januar 2022 in Kraft ist. Damals entfiel unter anderem im Automobilbereich die Beteiligungsgrenze bei der Herstellung von Pkw.

    Seit April 2024 gibt es bezüglich des grenzüberschreitenden Dienstleistungshandels zwei neue Negativlisten - ebenfalls eine landesweite und eine für die Freihandelszonen.

    Die Zulässigkeit einer Investition richtete sich in der Vergangenheit nach den Vorgaben des sogenannten Investitionslenkungskatalogs ("Catalogue for the Guidance of Foreign Investment Industries"), in dem die Industrien in geförderte, beschränkte und verbotene Branchen aufgeteilt waren. Seit 2019 gibt es den sogenannten Katalog der geförderten Branchen für ausländische Investitionen (Catalogue of Encouraged Industries for Foreign Investment). Dieser ersetzte und vereint die beiden früheren Kataloge aus 2017 (den "Catalogue of Encouraged Foreign Investment Industries" als noch bestehenden Teil des "Catalogue for the Guidance of Foreign Investment Industries (Revised in 2017)" sowie den "Catalogue of Encouraged Industries in the Central and Western Region"). Bei geförderten Kategorien wird die ausländische Investition etwa mit Steuervergünstigungen unterstützt. Die Fassung des "Katalogs der geförderten Branchen für ausländische Investitionen" aus dem Jahr 2022 ist seit 1. Januar 2023 in Kraft. Ausländischen Investitionen in gelisteten Sektoren, beispielsweise in bestimmten Produktionsbereichen, können gewisse Investitionsanreize zuteilwerden. Der gemeinsam von NDRC und MOFCOM herausgegebene Gesamtkatalog besteht aus einem landesweit anwendbaren sowie einem auf bestimmte Regionen bezogenen Teil. Während die Vorgängerversion aus 2020 insgesamt 1.235 Gegenstände enthielt, sind in der aktualisierten Fassung 1.474 gelistet. Davon entfallen 519 auf den landesweiten und 955 auf den regionalen Katalog. Ein neuer Katalogentwurf aus Dezember 2024 konnte bis zum 20. Januar 2025 kommentiert werden. Für geförderte Branchen in westlichen Regionen gilt ein neuer Katalog seit 1. Januar 2025.

    Daneben bleibt für aus- und inländische Investitionen insbesondere die Marktzugangsnegativliste (Negative List for Market Access) in der Fassung von April 2025 zu beachten:

    07.05.2025 Rechtsmeldung | China | Investitionsrecht
    Neue Negativliste für den Marktzugang in China

    China hat im April 2025 eine aktualisierte, erneut kürzere Fassung der sogenannten Marktzugangsnegativliste veröffentlicht. Sie ersetzt die bisherige Version aus dem Jahr 2022.

    Ebenfalls für in- und ausländische Unternehmen gilt seit dem 1. Februar 2024 der "Catalogue for Guiding Industry Restructuring" in der Fassung vom 29. Dezember 2023. Der Katalog, der die letzte Version aus 2019 ersetzte, listet Branchen in den Kategorien gefördert, beschränkt und obsolet auf, wobei letztere beispielsweise solche darstellen, die zu ernster Umweltverschmutzung führen und daher aufgegeben werden sollen.

    17 Jan. 2025

    China: Recht und Wirtschaft in China zum Jahreswechsel 2025 (Januar 2025)

    Germany Trade & Invest veranstaltete ein Webinar zu wirtschaftsrechtlichen Entwicklungen in China im Jahr des Drachens 2024 und aktuellen Wirtschaftstrends.

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    Julia Merle

    Von Julia Merle | Bonn

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  • Mit Wirkung zum 1. Juli 2024 wurde das Gesellschaftsgesetz reformiert. Es ergeben sich Neuerungen unter anderem in Bezug auf die Limited Liability Company. (Stand: 03.12.2025)

    Rechtsgrundlagen und Rechtsformen

    Das Gesellschaftsrecht ist vor allem geregelt im Gesetz über Kapitalgesellschaften (Gesellschaftsgesetz; Company Law, CL) in der Fassung vom 29. Dezember 2023 (CL2023), dem Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften (Partnership Enterprise Law, PEL) und dem Gesetz über Einzelpersonenunternehmen.

    28.02.2024 Rechtsbericht | China | Gesellschaftsrecht
    Weitreichende Reform des Gesellschaftsrechts in China

    Am 1. Juli 2024 werden zahlreiche Änderungen des chinesischen Gesellschaftsgesetzes in Kraft treten. Dazu zählen Neuerungen bei Gesellschaftsstruktur, Kapitaleinlagen und Haftung.

    Mit Inkrafttreten des "Gesetzes der Volksrepublik China über ausländische Investitionen" (Foreign Investment Law, FIL) am 1. Januar 2020 wurden die drei bestehenden Gesetze über Foreign Invested Enterprises (FIE) – Sino-Foreign Equity Joint Ventures (1979), Sino-Foreign Contractual Joint Ventures (1988) und Wholly Foreign-Owned Enterprises (WFOEs) (1986) – sowie deren jeweilige Durchführungsbestimmungen aufgehoben. Es gilt anstelle dieser sogenannten FIE Laws erstmals ein für alle Investitionsvehikel einheitliches Gesetz. Erste Durchführungsbestimmungen zum FIL (Implementing Regulations for the Foreign Investment Law, IR) finden ebenfalls seit 1. Januar 2020 Anwendung.

    Während eines Übergangszeitraums von fünf Jahren (Art. 42 FIL, Art. 44 IR) bis zum 31. Dezember 2024 hatten bestehende ausländisch investierte Unternehmen den institutionellen Rahmen und ihre Organisationsstrukturen anzupassen. Die Regelungen insbesondere des CL sowie des PEL fanden dabei Anwendung, Art. 31 FIL.

    Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung (Joint Venture und WFOE) unterlagen auch vor Inkrafttreten des FIL bereits in den nicht durch die FIE Laws abgedeckten Bereichen ebenfalls dem CL.

    Die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten chinesischer Kapitalgesellschaften ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

    Maßnahmen der SAMR zur Verwaltung der Unternehmensregistrierung traten am 10. Februar 2025 in Kraft. Sie betreffen unter anderem:

    • Art. 28 zu ausländisch-investierten Gesellschaften
    • Art. 5 bis 11 zu Kapitaleinlagen und -erhöhungen; Art. 24 für vor dem 30. Juni 2024 registrierte Gesellschaften
    • Art. 12: Verweis auf Negativlisten
    • Art. 25: Einheitlicher Sozialkreditcode bleibt

    Text auf Chinesisch

    Repräsentanz

    Als erstes und einfachstes Markteintrittsvehikel optierten Investoren früher regelmäßig für die Errichtung einer ausschließlich Liaisonzwecken dienenden Repräsentanz. Mit den "Regulations on Administration of Registration of Resident Office of Foreign Enterprises" wurde das Rechtsregime allerdings empfindlich verschärft.

    Eine Repräsentanz hat keine eigenständige Rechtspersönlichkeit und darf nur sehr beschränkt tätig werden; operative Geschäftstätigkeiten sind ausgeschlossen.

    Gesellschaften mit beschränkter Haftung

    Seit Inkrafttreten des FIL wird die Form des WFOE nicht mehr gesondert geregelt. Auf diese mit der deutschen GmbH vergleichbaren Kapitalgesellschaften (Limited Liability Companies, LLC), deren Anteile zu 100 Prozent von einem ausländischen Investor (als Alleingesellschafter) beziehungsweise mehreren ausländischen Investoren gehalten werden, findet inzwischen unmittelbar das CL Anwendung. Auch die Form eines Joint Ventures (JV) zwischen ausländischen Anteilseignern ist möglich.

    Die LLC wird oft als 100-prozentige Tochtergesellschaft eines deutschen Unternehmens in China genutzt.

    Als GmbH aufgestellte Unternehmen müssen einen öffentlich einsehbaren Jahresbericht nach den - mittlerweile in der Fassung aus 2024 vorliegenden - "Provisional Rules on Enterprise Information Disclosure" mit den wesentlichen Informationen zum Unternehmen vorlegen.

    Das CL2023 schreibt in Art. 47 eine Einzahlung des gesamten Stammkapitals innerhalb von fünf Jahren ab Gründung der LLC vor.

    02.07.2024 Rechtsmeldung | China | Gesellschaftsrecht
    Kapitaleinbringungsfrist für bestehende Gesellschaften in China

    Anfang Juni 2024 nahm der Staatsrat einen Entwurf von Umsetzungsbestimmungen mit einer Übergangsfrist für vor Inkrafttreten der Gesetzesänderungen bestehende Gesellschaften an.

    Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture)

    Ein JV lag früher nur vor, wenn es mindestens ein chinesisches Unternehmen als Gesellschafter gibt. Gemäß Art. 3 IR können nun auch chinesische natürliche Personen JV-Partner sein ("anderer Investor" i.S.d. Art. 2 FIL).

    Es handelt sich um eine chinesische LLC mit eigener Rechtspersönlichkeit.

    Bis zum Inkrafttreten des FIL wurden die Formen des Equity JV und des Cooperative oder Contractual JV unterschieden, für beide bestanden eigene Gesetze. Das Equity JV ist ein Gemeinschaftsunternehmen mit selbständiger Rechtspersönlichkeit und beschränkter Haftung und wurde regelmäßig in Form einer der GmbH ähnlichen Kapitalgesellschaft errichtet. Das Cooperative JV konnte als eigenständige juristische Person oder als Partnerschaft ausgestaltet werden.

    Nach Art. 31 FIL ist insbesondere das CL für alle Unternehmen zu beachten, sodass sich hinsichtlich der Organisationsstrukturen vor allem bei Joint Ventures wichtige Änderungen ergaben. Bestand vorher eine zweistufige Organisationsstruktur, ist diese nun dreistufig. Höchstes Entscheidungsorgan beim Equity JV ist fortan die Gesellschafterversammlung (Board of Shareholders) statt wie bisher das Board of Directors (Vorstand). Die Gesellschafterversammlung trifft die wichtigen Entscheidungen, während der Vorstand nur noch als Leitungsorgan fungiert. Für Beschlüsse über die Auflösung des JV, Kapitalerhöhungen oder Satzungsänderungen, die einer qualifizierten Mehrheit bedürfen, genügt eine Zweidrittelmehrheit in der Gesellschafterversammlung statt wie zuvor Einstimmigkeit im Vorstand (nun Art. 66 CL2023).

    Sonstige Organisationsformen

    Die Aktiengesellschaft (Joint Stock (Limited) Company, AG) kann als börsennotierte Gesellschaft oder nicht börsengängige AG gegründet werden und unterliegt dem CL. Die Gründung erfolgt durch mindestens ein bis höchstens 200 Gründungsmitglieder, von denen zumindest die Hälfte in China ansässig zu sein hat (Art. 92 CL2023). In Bezug auf Kapitalgesellschaften bestehen seit 2014 keine Mindestkapitalvoraussetzungen mehr, es sei denn gesetzliche Sonderregelungen finden Anwendung (etwa für Banken, Versicherungen). Organe sind Gesellschafterversammlung (Art. 111 ff. CL2023), Vorstand (Art. 120 ff. CL2023) sowie Aufsichtsrat (Art. 130 ff. CL2023). Im Insolvenzfall greift das Unternehmenskonkursgesetz.

    Die Partnerschaftsgesellschaft ist als gewöhnliches Partnerschaftsunternehmen mit der deutschen OHG vergleichbar und geregelt im PEL. Sie ist keine juristische Person und nicht rechtsfähig. Vorgeschrieben ist die Beteiligung von mindestens zwei Partnern, auch natürlichen Personen (Art. 14 PEL). Die Gesellschafter haften mit ihrem privaten Vermögen gesamtschuldnerisch und unbeschränkt, sollte das Vermögen des Unternehmens nicht genügen, um dessen Verbindlichkeiten zu decken (Art. 39 PEL).

    Julia Merle

    Von Julia Merle | Bonn

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  • Der Schutz geistigen Eigentums gewinnt in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung. Gesetzesreformen im Patent- und Urheberrecht traten im Juni 2021 in Kraft. (Stand: 01.12.2025)

    Patentrecht

    Die Schutzrechtstypen Patente, Gebrauchsmuster und Designs (design patents) werden alle im Patentgesetz (PG) und den diesbezüglichen Durchführungsbestimmungen (i.d.F. von 2023; Chinesisch) geregelt. Die Schutzfrist für Erfindungspatente beträgt 20 Jahre, für Gebrauchsmuster zehn Jahre ab dem Tag der Anmeldung (Art. 42 PG).

    Am 1. Juni 2021 traten die jüngsten Änderungen des PG in Kraft. Zu den wesentlichen Gesetzesänderungen gehörten eine Erhöhung der Schutzdauer von Designs von zehn auf 15 Jahre ab Anmeldetag, eine Erhöhung des maximalen gesetzlichen Schadensersatzes bei Patentverletzungen auf bis zu 5 Millionen RMB sowie die Einführung von sogenanntem Strafschadensersatz (punitive damages) in Art. 71 PG.

    Das chinesische Patentamt ist die China National Intellectual Property Administration CNIPA.

    Im November 2025 veröffentlichte Änderungen der Patentprüfungsrichtlinien der CNIPA (Guidelines for Patent Examination) treten am 1. Januar 2026 in Kraft (Chinesisch).

    Markenrecht

    Rechtsgrundlage ist das im Mai 2014 umfassend reformierte Markengesetz (Trademark Law, TL) nebst Umsetzungsrichtlinien. Die Anmeldung der Marke erfolgt beim Markenamt (bei der CNIPA). Die Schutzfrist beträgt zehn Jahre ab Eintragung mit Verlängerungsmöglichkeit (Art. 39, 40 TL), welche auf elektronischem Weg erfolgen kann. Das TL führt das Multi-Class-System ähnlich der Markenanmeldung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ein.

    Materiell-rechtlich soll das TL besser gegen "Bad-Faith-Anmeldungen" schützen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Anmeldung einer ausländischen Marke, die in China noch nicht geschützt ist. Die Bösgläubigkeit stand auch bei den am 1. November 2019 in Kraft getretenen Änderungen des TL im Mittelpunkt. In Art. 4 Abs. 1 TL wurde ergänzt, dass bereits Markenanmeldungen, die "in bösem Glauben" und ohne Benutzungsabsicht erfolgen, vom Markenamt abgelehnt werden sollen. Hierbei verfügt dieses über einen weiten Ermessensspielraum. Der ältere Markeninhaber oder jeder interessierte Beteiligte können nach Art. 33 TL innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe einer Markenanmeldung Widerspruch gegen die Eintragung einlegen, wenn sie der Ansicht sind, die Anmeldung verstoße gegen diese Bestimmungen. Liegt ein Verstoß vor, hat das Markenamt die eingetragene Marke für nichtig zu erklären (Art. 44 TL). Nach Art. 68 TL können böswillige Markenanmeldungen Verwaltungsstrafen wie Verwarnungen oder Geldbußen zur Folge haben. Die maximale Höhe des Strafschadensersatzes für die absichtliche Markenverletzung in bösem Glauben gemäß Art. 63 TL wurde erhöht. Die Höchstsumme der gesetzlichen Entschädigung beträgt 5 statt 3 Millionen RMB.

    15.07.2026 Rechtsbericht China Gewerblicher Rechtsschutz
    Änderungen im chinesischen Markengesetz verabschiedet

    Etwa sieben Jahre nach den letzten Anpassungen hat China Ende Juni 2026 erneut Änderungen im Markengesetz erlassen. Sie werden am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

    Urheberrecht

    Das im Urheberrechtsgesetz (Copyright Law) geregelte Urheberrecht schützt nach Art. 3 in erster Linie Schriftwerke, mündlich vorgetragene Werke, Theater-, Tanz- und Musikwerke, Werke der bildenden Kunst, Fotografie, Film- und Bildaufzeichnungen, Computersoftware, Diagramme, Landkarten und sonstige Zeichnungen. Grundsätzlich erlischt das Urheberrecht 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers; für Werke juristischer Personen sowie Filmwerke und ähnliche Werke (Fotografie) gilt eine Schutzfrist von 50 Jahren seit der ersten Veröffentlichung des Werkes (Art. 21 des Gesetzes).

    Gesetzesänderungen aus November 2020 traten am 1. Juni 2021 in Kraft. Zum Beispiel beträgt die Höhe des gesetzlichen Schadensersatzes bei Urheberrechtsverletzungen seitdem gemäß Art. 54 mindestens 500 RMB und maximal 5 Millionen RMB. Zudem wurde im Falle der vorsätzlichen Verletzung beim Vorliegen schwerwiegender Umstände die Möglichkeit von Strafschadensersatz von bis zum Fünffachen des tatsächlichen Schadens eingeführt. Die Definition der Schutzgegenstände in Art. 3 des Gesetzes wurde erweitert, sodass auch andere geistige Leistungen, die die Eigenschaften eines "Werkes" erfüllen, geschützt werden. Urheberrechtsinhaber und Inhaber verwandter Schutzrechte dürfen nach Art. 49 ff. des Gesetzes technische Schutzmaßnahmen einrichten.

    Zuständige Behörde ist die National Copyright Administration - NCAC.

    Internationale Mitgliedschaft

    China ist unter anderem Mitglied folgender internationaler Übereinkommen:

    • WIPO/OMPI;
    • Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ);
    • Straßburger Abkommen über die Internationale Patentklassifikation (IPC);
    • Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT);
    • Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken;
    • Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken;
    • WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT);
    • WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger;
    • "Genfer Akte" des Haager Abkommens über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle seit Mai 2022;
    • Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen zu veröffentlichten Werken;
    • TRIPS-Übereinkommen der WTO.

    25.01.2022 Rechtsbericht | WTO | TRIPS
    WTO und geistiges Eigentum

    Wie das "TRIPS-Abkommen" internationale Mindeststandards zur Verbesserung des Schutzes geistigen Eigentums im Welthandel setzt: Ein Einblick in die dritte Säule der WTO. 

    Das Abkommen zwischen der EU und China über geografische Angaben trat am 1. März 2021 in Kraft.

    IP-Spezialgerichte

    Die IP-Spezialgerichte in Peking, Shanghai und Guangzhou sind örtlich für die entsprechende Stadt zuständig, letzteres für die gesamte Provinz Guangdong außer Shenzhen. Sachlich zuständig sind sie für das Patentrecht und andere Bereiche, die einen hohen Spezialisierungsgrad erfordern (wie etwa Pflanzensorten oder Halbleiterdesign). Anfang 2021 entstand das Hainan Free Trade Port Intellectual Property Court als viertes IP-Spezialgericht, das auch strafrechtliche Verfahren mit Bezug zu gewerblichen Schutzrechten aus der Provinz Hainan umfasst.

    Daneben bestehen IP Tribunals in verschiedenen Städten sowie das landesweit zuständige IP Appellate Tribunal des Obersten Volksgerichts.

    Spezielle Internetgerichte in Hangzhou (seit August 2017), Peking und Guangzhou sind mit Online-Internetstreitfällen über IP-Verletzungen befasst.

    Am 1. Mai 2025 traten Verwaltungsregelungen des Staatsrats zur Handhabung von IP-Streitigkeiten mit Auslandsbezug in Kraft.

    Dazu: Text auf Chinesisch

    Julia Merle

    Von Julia Merle | Bonn

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  • Im Bereich des Wettbewerbsrechts sind in China vor allem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Antimonopolgesetz von Relevanz. (Stand: 19.12.2025)

    Lauterkeitsrecht

    Zentrale Rechtsgrundlage ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Anti-Unfair Competition Law; AUCL) aus dem Jahr 1993. Die erste Revision fand im Jahr 2017 statt. Eine überarbeitete Fassung des Gesetzes hatte China am 23. April 2019 verabschiedet. 

    Die jüngsten Änderungen aus Juni 2025 sind am 15. Oktober 2025 in Kraft getreten.

    25.07.2025 Rechtsbericht China Wettbewerbsrecht
    Änderungen in Chinas Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

    China hat sein Anti-Unfair Competition Law angepasst. Die Neuerungen werden am 15. Oktober 2025 in Kraft treten. Sie betreffen insbesondere Handlungen im Online-Bereich.

    Nach Art. 2 AUCL haben Unternehmen bei ihren Produktions- und Distributionsaktivitäten die Grundsätze des freien Willens, der Gleichheit, der Fairness und des guten Glaubens zu befolgen sowie die Gesetze und Geschäftsmoral einzuhalten. Eine "Handlung des unlauteren Wettbewerbs" meint danach, dass ein Unternehmen bei diesen Aktivitäten gegen das Gesetz verstoßend die Ordnung des Marktwettbewerbs stört und den Rechten und berechtigten Interessen anderer Unternehmen oder Verbraucher Schaden zufügt.

    Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen stand bei der Überarbeitung des Gesetzes im Jahr 2019 im Vordergrund. Bedeutende Änderungen haben sich insbesondere in Art. 9 AUCL (nunmehr Art. 10 AUCL n.F.) ergeben: Konnten zuvor lediglich Geschäftstreibende (business operators) das Geschäftsgeheimnis verletzen, wurde der Kreis möglicher Verletzer ausdrücklich auf juristische Personen, nichtrechtsfähige organisatorische Einheiten und natürliche Personen, damit insbesondere (ehemalige) Arbeitnehmer, ausgedehnt. Auch die im AUCL festgelegte Definition des Geschäftsgeheimnisses wurde erweitert.

    Das Eindringen auf elektronischem Wege fällt seitdem unter die aufgeführten unzulässigen Mittel (Diebstahl etc.) zur Erlangung und Verletzung fremder Geschäftsgeheimnisse. Zudem wurde Strafschadensersatz (punitive damages) als mögliche Rechtsfolge der Verletzung des Geschäftsgeheimnisses eingeführt (Art. 17 AUCL, nun Art. 22 AUCL n.F.) und die Höchstbeträge der im Ermessen des Gerichts liegenden gesetzlichen Entschädigung sowie der Geldbußen auf 5 Millionen Renminbi Yuan (RMB) erhöht (Art. 21 AUCL, jetzt Art. 26 AUCL n.F.).

    Das Oberste Volksgericht hat im September 2025 acht typische Fälle der Volksgerichte in Bezug auf das Thema unlauterer Wettbewerb (Typical Anti-Unfair Competition Cases of the People´s Courts in 2025, Chinesisch) herausgegeben.

    Kartellrecht

    Kartellrechtliche Regelungen finden sich im Antimonopolgesetz (Anti-Monopoly Law; AML) vom 30. August 2007, das am 1. August 2008 in Kraft getreten ist.

    Nach Art. 2 AML ist das Gesetz anwendbar auf monopolistische Verhaltensweisen bei wirtschaftlichen Aktivitäten innerhalb Chinas sowie auf monopolistische Verhaltensweisen außerhalb Chinas, soweit diese die Ausschließung oder Beschränkung des Wettbewerbs auf dem inländischen Markt bewirken. Was dabei unter solchen Verhaltensweisen zu verstehen ist, wird in Art. 3 AML definiert, unter anderem der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Unternehmen. Artikel 17 Abs. 2 AML (Art. 22 Abs. 3 n.F.) bestimmt, wann eine marktbeherrschende Stellung angenommen wird; Art. 18 AML (Art. 23 n.F.) enthält Faktoren zur Prüfung des Vorliegens im Einzelfall und Art. 19 AML (Art. 24 n.F.) sieht widerlegliche Vermutungen vor.

    Das AML wurde im Juni 2022 mit Wirkung zum 1. August 2022 erstmals seit Inkrafttreten reformiert

    Zu den wesentlichen Anpassungen im AML zählte insbesondere die deutliche Erhöhung der möglichen Sanktionen bei Verletzung des Gesetzes. So sind nunmehr Bußgelder in Höhe von bis zu 5 Millionen RMB vorgesehen. Zudem wurde eine persönliche Haftung von Verantwortlichen in Höhe von bis zu 1 Million RMB in Art. 56 AML neu eingeführt. In schweren Fällen ist seither das Zwei- bis Fünffache des ursprünglichen Bußgeldes möglich.

    Liegen bestimmte Voraussetzungen vor, kann die zuständige Behörde State Administration for Market Regulation (SAMR) außerdem Fristen bei der Prüfung von Zusammenschlüssen aussetzen (Einführung eines sogenannten stop-the-clock-Mechanismus in Art. 32 AML).

    Des Weiteren wurden beispielsweise die Befugnisse der SAMR erweitert.

    Insgesamt enthält das AML nach der Reform 70 Artikel (Text auf Chinesisch).

    Vier verschiedene Implementierungsregelungen der SAMR zum reformierten AML traten am 15. April 2023 in Kraft.

    Julia Merle

    Von Julia Merle | Bonn

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  • Steuerzahler sind natürliche und juristische Personen sowie Wirtschaftsorganisationen. Nachfolgend werden Körperschaftsteuer und Einkommensteuer dargestellt. (Stand: 11.12.2025)

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine Steuerberatung an.

    Körperschaftsteuer

    Nach dem Körperschaftsteuergesetz (Enterprise Income Tax Law, EITL) beträgt der einheitliche Steuersatz 25 Prozent (Art. 4 EITL). Es erfolgt eine gezielte Steuerförderung unter anderem nach Branche, Unternehmensgröße oder Region. Unternehmen im Bereich Hochtechnologie etwa werden mit einem Steuersatz von 15 Prozent belegt. Auch Investitionen in den Sparten Umwelt und Energie können von steuerlichen Erleichterungen profitieren.

    Artikel 2 und 3 EITL enthalten ein Konzept zur steuerlichen Ansässigkeit: Unternehmen, die als "resident enterprise" gelten, werden mit ihren weltweiten Einkünften, nicht ansässige Unternehmen lediglich mit Einkünften aus chinesischen Quellen besteuert. Die Ansässigkeit bestimmt sich nach dem Ort der Eintragung der Gesellschaft oder dem Ort der effektiven Geschäftsführung. Auch ausländische Unternehmen mit tatsächlichem Verwaltungssitz in China werden somit mit ihren weltweiten Einkünften besteuert.

    Bei Partnerschaftsgesellschaften sind nicht diese als solche steuerpflichtig, sondern die Teilhaber der sogenannten Partnership; das anwendbare Steuerregime ist abhängig davon, ob die Partner natürliche (dann nach Individual Income Tax Law, IITL) oder juristische Personen sind.

    Deutsche Unternehmen ohne Firmensitz in China (also: non-resident enterprise), die direkt in China tätig werden, dürfen in China nur besteuert werden, wenn sie mit ihren Aktivitäten eine Betriebsstätte (permanent establishment) i.S.d. chinesisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) begründen. Grundsätzlich wäre auch in diesen Fällen eine buchmäßige Gewinnermittlung möglich, in der Praxis wird jedoch meist der Gewinn nach der sogenannten Deemed-Profit-Methode "geschätzt". Unter anderem begründen Bauausführungen und Montagen mit einer Dauer von über zwölf Monaten eine Betriebsstätte.

    Einkommensteuer

    Das Einkommensteuergesetz (IITL) wurde zuletzt mit Wirkung zum 1. Januar 2019 geändert. Es sieht einen "183-Tage-Test" anstelle der vorherigen 1-Jahres-Regel zur Bestimmung der Steueransässigkeit vor (Art. 1 IITL): Natürliche Personen unterliegen der Einkommensteuer (IIT), wenn sie einen Wohnsitz in China haben oder sich insgesamt 183 Tage oder länger innerhalb eines Steuerjahres in China aufgehalten haben. Steueransässig sind danach also grundsätzlich auch Personen ohne Wohnsitz in China, die sich insgesamt mindestens 183 Tage in einem Steuerjahr in China aufhalten. Sie sind unbeschränkt steuerpflichtig, es gilt das Welteinkommensprinzip. Bei einem Aufenthalt von weniger als 183 Tagen pro Steuerjahr wird bei "non-tax residents" nur das Einkommen aus chinesischen Quellen besteuert.

    In China lebende und arbeitende Ausländer müssen IIT bezahlen, wenn dieses Einkommen in China getragen wird - also eine chinesische Firma die ausländischen Mitarbeitenden für ihre Tätigkeit in China bezahlt. Dies gilt damit für alle deutschen Arbeitnehmer, welche direkt bei einem chinesischen Unternehmen oder FIE angestellt sind oder für eine Betriebsstätte arbeiten. Seit Oktober 2018 gilt für alle Steuerpflichtigen ein einheitlicher monatlicher Steuerfreibetrag von 5.000 RMB oder 60.000 RMB im Jahr (resident taxpayers).

    Die Steuersätze betragen seit 1. Januar 2019 für Löhne/Gehälter:
    StufeSteuersatz (in Prozent)Monatseinkommen in RMB
    13Bis zu 3.000
    2103.001 – 12.000
    32012.001 – 25.000
    42525.001 – 35.000
    53035.001 – 55.000
    63555.001 – 80.000
    745Über 80.000
    Quelle: Individual Income Tax Law, Anhang 1 (dort Jahreseinkommen).

    Freibeträge für Expatriates

    Bisher gibt es verschiedene steuerfreie Zuwendungen für bei einem Arbeitgeber in China angestellte ausländische Arbeitnehmer - insbesondere Schulgeld für Kinder (children´s education allowance) oder Wohngeld.

    Für Expatriates sieht das seit 2019 geltende Einkommensteuerrecht eine dreijährige Übergangsfrist vor, nach deren Ablauf eine Gleichbehandlung mit chinesischen Arbeitnehmern greifen soll. Grundlage ist eine Mitteilung des Finanzministeriums und der State Administration of Taxation vom 27. Dezember 2018 (Caishui [2018] No. 164). Die Frist wurde inzwischen bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.

    Im Übergangszeitraum haben in China ansässige ausländische Arbeitnehmer ein Wahlrecht zwischen den besonderen steuerfreien Leistungen (tax-exempt benefits) und den seit 2019 bereits für chinesische Arbeitnehmer geltenden zusätzlichen Sonderabzügen (special additional deductions). Die Mitteilung sieht in Ziff. 7 Abs. 2 vor, dass nach Fristablauf ausländische Personen keine steuerlichen Vergünstigungen für Wohngeld, Sprachkurse und Bildung der Kinder mehr genießen, sondern sie stattdessen die Sonderabzüge geltend machen können. Dann sollen bestimmte, bislang steuerfreie "Benefits" wie bei chinesischen Mitarbeitenden auch besteuert werden: Sie werden Bestandteil des steuerpflichtigen Einkommens.

    Für alle "tax residents" sollen dann dieselben Freibeträge pro Monat gelten: Die Wohnungsmiete kann bis zu 1.500 RMB (wohnsitzabhängig) in Abzug gebracht werden, Ausgaben für die Ausbildung der Kinder bis 1.000 RMB je Kind. Auch die für ausländische Arbeitnehmer zuvor steuerfreien Ausgaben für Sprachkurse stellen künftig in bestimmter Höhe einen der möglichen Sonderabzüge dar.

    Doppelbesteuerungsabkommen

    Seit 1. Januar 2017 findet zwischen Deutschland und China das reformierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Anwendung.

    Dadurch reduziert sich etwa die Quellensteuer auf Dividenden von 10 auf 5 Prozent, wenn der Nutzungsberechtigte eine Gesellschaft ist, die unmittelbar über mindestens 25 Prozent des Kapitals der die Dividenden zahlenden Gesellschaft verfügt (Art. 10 Abs. 2 Buchst. a DBA).

    Die relevante Steuerperiode für den Schwellenwert für eine Dienstleistungsbetriebsstätte beträgt 183 Tage innerhalb eines 12-Monatszeitraumes.

    Quellensteuer

    Auf in China erwirtschaftetes Einkommen ausländischer Gesellschaften ohne dauernde Niederlassung in China wird eine Quellensteuer (Withholding Tax) erhoben. Dividenden, die an nicht in China ansässige Unternehmen gezahlt werden, unterliegen grundsätzlich einem Quellensteuersatz von 10 Prozent. Die Quellensteuer ist von der auszahlenden Organisation in China einzubehalten und abzuführen (Withholding (Tax) Agent), Art. 37 EITL. Führt der lokal Ansässige die Steuer nicht ab, hat das ausländische Unternehmen auf Anweisung der Steuerbehörden die Einkommensteuer zu bezahlen, eine automatische Fälligkeit mit Sanktionen entfällt. Die Quellensteuer auf reinvestierte Gewinne ist seit 2017 ausgesetzt (Caishui [2018] Nr. 102). DBAs können Beschränkungen des Quellensteuersatzes vorsehen.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Dienstleistungen und Warenlieferungen unterliegen der Mehrwertsteuer. Am 1. Januar 2026 tritt das neue Umsatzsteuergesetz in Kraft (Stand: 11.12.2025)

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine Steuerberatung an.

    Die Umsatzsteuer (Value Added Tax, VAT) wurde mit der VAT-Reform 2016 eingeführt und wird auf alle früher der Business Tax unterliegenden Leistungen erhoben. Die chinesische VAT ist eine Allphasensteuer mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit.

    Rechtsgrundlage sind bislang die "Interim Regulations on Value-Added Tax" (Übergangsbestimmungen). Sie werden mit Wirkung ab 1. Januar 2026 von dem neuen Umsatzsteuergesetz abgelöst.

    30.12.2024 Rechtsbericht China Umsatzsteuer
    Gesetz zur Umsatzsteuer in China verabschiedet

    China hat am 25. Dezember 2024 erstmals ein Umsatzsteuergesetz erlassen, das bisherige Übergangsregelungen ersetzen wird. Es tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

    Der Standardsteuersatz der VAT liegt seit 1. April 2019 bei 13 Prozent, reduzierte Sätze von 9 beziehungsweise 6 Prozent sind möglich.

    Der Standardsteuersatz umfasst neben dem Warenverkauf und -import auch Reparaturdienstleistungen und die Vermietung beweglicher Gegenstände. Grundversorgungsmittel (unter anderem Grundnahrungsmittel, Wasser, aber auch Bücher und Periodika etc.) unterliegen einem ermäßigten Satz von 9 Prozent.

    Ermäßigte VAT-Sätze auf Dienstleistungen betragen zwischen 3 und 9 Prozent.

    VAT-Sätze auf ausgewählte Dienstleistungen:
    Art der DienstleistungSteuersatz (in Prozent)
    Baudienstleistungen (inkl. Installations- und Montagedienstleistungen)9
    Vermietung beweglicher Gegenstände13
    Finanzdienstleistungen6
    Unterhaltungsdienstleistungen6
    Lifestyle-Dienstleistungen (Dienstleistungen in den Bereichen Kultur, Sport, Gesundheit, Reisen, Unterhaltung, Catering etc.)6
    Transportdienstleistungen9
    Forschungs- und Technologiedienstleistungen6
    IT-Dienstleistungen6
    Kultur- und Mediendienstleistungen (inkl. Designdienstleistungen, Übertragung von Marken- und Urheberrechten, Werbedienstleistungen und Messetätigkeiten)6
    Zertifizierungs- und Beratungsdienstleistungen6
    Postdienstleistungen9
    Basis-Telekommunikationsdienstleistungen9
    Ausgewählte Telekommunikationsdienstleistungen (u.a. wertschöpfende)6
    Quelle: Recherchen von Germany Trade & Invest

    Die VAT auf Dienstleistungen verfügt über einen weiten Anwendungsbereich. Danach ist VAT-steuerpflichtig, wer in China Dienstleistungen im Bereich Transport oder in anderen benannten modernen Dienstleistungsbranchen erbringt. Als in China erbracht gelten Dienstleistungen bereits dann, wenn der Dienstleistungsempfänger oder Dienstleistungserbringer in China ansässig ist.

    Wurde die Dienstleistung im Ausland erbracht, das heißt der Steuerpflichtige ist aus der EU und der Leistungsempfänger ist in China ansässig, wird die Dienstleistung an dem Ort besteuert, wo der Leistungsempfänger ansässig ist, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 59 a.F. MwStRL). Die deutsche Mehrwertsteuer ist somit nicht auszuweisen. Es liegt steuerlich eine in China getätigte und damit in China steuerpflichtige Dienstleistung vor. Dementsprechend können ausländische, nicht in China ansässige Dienstleistungserbringer oder - empfänger zur Zahlung von VAT verpflichtet sein. Dies gilt auch dann, wenn sie in China nicht steuerlich registriert sind und keinen Vorsteuerabzug geltend machen können.

    Ist der Erbringer der Leistung nicht in China ansässig oder anderweitig als Steuerzahler registriert, muss die VAT durch den in China ansässigen Vertreter des ausländischen Erbringers abgeführt werden. Hat das ausländische Unternehmen keinen Vertreter vor Ort, agiert der chinesische Dienstleistungsempfänger als Withholding Agent. Als solcher ist er verpflichtet, die entsprechende Steuer von der Rechnung einzubehalten und an den Fiskus weiterzuleiten. Der Nachweis der Steuerzahlung ist regelmäßig Voraussetzung dafür, dass der zu zahlende Rechnungsbetrag ins Ausland überwiesen werden kann.

    Für Kleinunternehmer (small-scale taxpayers) ist grundsätzlich ein VAT-Satz von 3 Prozent und bis 2027 eine weitere Ermäßigung auf 1 Prozent oder unter Umständen sogar eine Befreiung möglich.

    Bei Software ist zu beachten, dass die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Verkaufs von Software an einen Abnehmer im Ausland von verschiedenen Kriterien abhängt. So kann beispielsweise je nachdem, ob es sich um Standardsoftware oder um angepasste Individualsoftware handelt und ob die Software von einem Server heruntergeladen oder auf physischen Datenträgern übermittelt wird, umsatzsteuerlich eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vorliegen. Dies ist von Bedeutung für die Frage, wo dieser Umsatz ausgeführt wird und damit in welchem Land der Umsatz überhaupt steuerbar ist.

    Steuerzuschläge

    Auf verbrauch- und umsatzsteuerpflichtige Umsätze werden seit 2010 eine Urban Maintenance and Construction Tax (Infrastrukturabgabe) in Höhe von bis zu 7 Prozent der VAT abhängig vom Ansässigkeitsort des Steuerzahlers sowie eine Education Tax (oder auch Education Surcharge; Bildungsabgabe) in Höhe von weiteren 3 Prozent der VAT zuzüglich einer lokalen Education Tax von 2 Prozent der VAT aufgeschlagen.

    China zieht auch von ausländisch investierten Unternehmen diese beiden Zuschläge ein. Damit ist die letzte seit den 1980er Jahren bestehende steuerliche Besserstellung ausländischer Unternehmen aufgehoben.

    Die Zuschläge sind zusammen mit den sonstigen Mehrwertsteuern abzuführen.

    Der Steuersatz der Städtebauabgabe beträgt 7 Prozent, 5 Prozent oder 1 Prozent des an indirekten Steuern (Verbrauch- oder Umsatzsteuer) abzuführenden Betrages. Welcher Steuersatz im Einzelnen Anwendung findet, variiert regional beziehungsweise bestimmt sich danach, ob das Unternehmen in einer Stadt, einer Gemeinde oder auf dem Land angesiedelt ist. Es gab lediglich Übergangsbestimmungen zur Urban Maintenance and Construction Tax. Das "Urban Maintenance and Construction Tax Law" vom 11. August 2020 ersetzt diese Regelungen seit dem 1. September 2021.

    Stempelsteuer

    Die Stempelsteuer (stamp duty oder stamp tax) wird auf bestimmte Verträge und Rechtsdokumente erhoben und beträgt zwischen 0,005 Prozent und 0,1 Prozent, für Kaufverträge beispielsweise 0,03 Prozent.

    Das neue "Stamp Tax Law" trat am 1. Juli 2022 in Kraft und ersetzte die zuvor geltenden Übergangsvorschriften zur Stempelsteuer.

    Umweltschutzbezogene Steuern

    Bezüglich der Steuer auf die Verwertung natürlicher Ressourcen ist das "Resource Tax Law" seit 1. September 2020 in Kraft. Die Steuersätze der Ressourcensteuer variieren je nach Rohstoff, darunter etwa Wasser.

    Eine weitere Steuer zum Zwecke des Umweltschutzes ist die "Environmental Protection Tax", deren zugrundeliegendes Gesetz seit 2018 gilt und zuletzt am 28. Oktober 2025 geändert wurde. Besteuert werden Unternehmen mit umweltbelastender Produktion bei direkter Einleitung von Schadstoffen in die Umwelt. Es gelten unterschiedliche Steuersätze je nach Region sowie Art und Ausmaß der Belastung (Luft, Lärm, Wasser und feste Abfälle).

     

    Hinweise: Zur Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern informiert der GTAI-Bereich Zoll. Informationen zur Körperschaft- und Einkommensteuer finden Sie im GTAI-Rechtsbericht China: Direkte Steuern.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Im chinesischen Arbeitsrecht sind das Arbeitsgesetz und das Arbeitsvertragsgesetz die wichtigsten Rechtsgrundlagen. (Stand: 15.12.2025)

    Arbeitsrecht 

    Als wesentliche Rechtsgrundlage wurde das Arbeitsgesetz (Labour Law, AG) aus dem Jahr 1994 durch zahlreiche Durchführungsverordnungen, Auslegungen der Gerichte und Vorschriften diverser Behörden ergänzt und in seinem Anwendungsbereich ersetzt. Diese Bestimmungen sind zwingend auf die innerhalb Chinas ansässigen Arbeitgeber anzuwenden. Bei Arbeitsverträgen mit Auslandsbezug ist entscheidend, wo der Arbeitgeber registriert ist. Folglich kann anderes Recht vereinbart werden, wenn der Einsatzort in China ist, der Arbeitgeber aber nicht in China registriert ist.

    Seit dem Jahr 2012 sehen die "Provisions on Democratic Management of Enterprises" die Einrichtung von sogenannten Betriebsgewerkschaften (Betriebsräten) als Arbeitnehmervertretungen unter bestimmten Voraussetzungen vor.

    Mit Ausnahme von Repräsentanzen dürfen Unternehmen mit ausländischer Beteiligung eigenständig und direkt Personal einstellen. Repräsentanzen hingegen sind gezwungen, die Dienste von Arbeitsvermittlungsgesellschaften in Anspruch zu nehmen. Diese übernehmen die Personalsuche, -vermittlung und -verwaltung.

    Unterschieden werden unbefristete und befristete Arbeitsverträge sowie auf ein bestimmtes Projekt bezogene Verträge (Art. 20 AG). Zu beachten sind vor allem die Vorschriften des seit 2008 geltenden Arbeitsvertragsgesetzes (PRC Labour Contract Law, AVG) in der seit 1. Juli 2013 gültigen Fassung.

    Prinzipiell bedürfen Arbeitsverträge der Schriftform (Art. 19 AG, 10 AVG). Mündliche Arbeitsverträge sind nur für Teilzeitarbeitsverhältnisse (bis zu vier Stunden pro Tag) möglich, Art. 68, 69 AVG. Der Arbeitnehmer hat ab dem zweiten Monat der Beschäftigung bis zum Ablauf des ersten Jahres einen Anspruch auf Zahlung des doppelten Monatsgehalts, wird innerhalb eines Monats kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen (Art. 82 AVG). Besteht nach Ablauf von insgesamt zwölf Monaten noch kein schriftlicher Vertrag, gilt nach Art. 14 AVG ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als geschlossen.

    Arbeitnehmer können aufgrund gesetzlich festgelegter Gründe ordentlich gekündigt werden (Art. 40 bis 42 AVG). Hierzu zählen nach Art. 40 AVG Arbeitsunfähigkeit in Folge von nicht berufsbedingter Krankheit sowie "wesentliche Änderungen der Umstände, die die Basis des Arbeitsvertrages bildeten". Im Regelfall gelten Kündigungsfristen von 30 Tagen. Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist in fast allen Fällen eine Abfindung an den Arbeitnehmer zu zahlen (Art. 46 AVG).

    Seit dem 1. Januar 2021 galt eine neue justizielle Auslegung des Obersten Volksgerichts hinsichtlich einiger Fragen zur Rechtsanwendung in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Eine zweite justizielle Auslegung hat das Oberste Volksgericht im Jahr 2025 herausgegeben (Interpretation (II) by the Supreme People's Court of Issues Concerning the Application of Law in the Trial of Labor Dispute Cases; Text auf Chinesisch). Diese trat am 1. September 2025 in Kraft.

    Seit 1. Januar 2025 wird das gesetzliche Renteneintrittsalter schrittweise angehoben: für Frauen in Fabrikarbeit von 50 auf 55 Jahre, für Frauen in Bürotätigkeiten von 55 auf 58 Jahre und für Männer von 60 auf 63 Jahre (siehe dazu: Beschluss des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses vom 13. September 2024 mit den Maßnahmen des Staatsrats auf Chinesisch).

    Hinweis: Weitere Informationen zum Arbeitsrecht in China (unter anderem: Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, Vertragsbeendigung) sind abrufbar im GTAI-Bericht Arbeitsmarkt China.

    02.12.2025 Arbeitsmarkt | China
    Lohnanstieg bleibt gering, Fachkräfte im Vertrieb bleiben gefragt

    Chinas Arbeitsmarkt verliert an Dynamik: Wachstum an neuen städtischen Arbeitsplätzen stagniert. Künstliche Intelligenz wird auch im Recruiting integriert.

    Mindestlöhne

    Mindestlöhne werden in China durch die jeweilige Provinz, Stadt oder Autonome Region festgelegt und in gewissen Abständen angepasst. Es liegen große lokale Unterschiede bei den Mindestlöhnen vor. In der Regel weisen die Provinzhauptstädte die höchsten Mindestlöhne auf. Allerdings liegen die tatsächlich gezahlten Löhne insbesondere für gut ausgebildetes Personal wesentlich darüber.

    Zum Beispiel beträgt der monatliche Mindestlohn in Shanghai 2.740 RMB seit 1. Juli 2025, in Peking seit 1. September 2025 2.540 RMB.

    Hinweis: Ausführliche Informationen dazu enthält der GTAI-Bericht Arbeitsmarkt China.

    Arbeitsschutz

    China verfügt über eine Vielzahl an nationalen und lokalen Arbeitsschutzregelungen. Das wohl wichtigste ist das branchenübergreifende PRC Law on the Prevention and Control of Occupational Diseases aus 2001, zuletzt geändert im Jahr 2018. Daneben können je nach Branche Sonderregelungen gelten.

    Das Workplace Safety Law wurde am 10. Juni 2021 mit Wirkung ab 1. September 2021 verschärft.

    China hat außerdem mit Wirkung ab 1. Januar 2023 sein Gesetz zum Schutz der Rechte und Interessen von Frauen überarbeitet. Die Änderungen betreffen auch Arbeitgeberpflichten.

    Weitere Informationen zum Arbeitsschutzrecht enthält die Umsetzungshilfe Risikoanalyse zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Wer als Ausländer in China eine Arbeit aufnehmen möchte, benötigt in vielen Fällen ein Arbeitsvisum und eine Arbeitserlaubnis. (Stand: 09.12.2025)

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich Entsendungen an.

    Entsendevertrag

    Erforderlichkeit und Ausgestaltung eines Entsendevertrags hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dies können je nach Einzelfall unter anderem die veranschlagte Dauer des Auslandsaufenthaltes und die möglicherweise enthaltenen Regelungen zu Entsendungen im bestehenden Arbeitsvertrag sein.

    Bei längeren Entsendungen bietet sich der Abschluss eines Entsendevertrages zwischen entsendendem Unternehmen und Mitarbeitenden in Ergänzung zu dem in Deutschland bestehenden Anstellungsvertrag sowie gegebenenfalls zusätzlich eine Ruhensvereinbarung hinsichtlich des inländischen Arbeitsvertrages an.

    Auch möglich ist bei längeren Aufenthalten ausschließlich ein lokaler Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen in China (regelmäßig nach chinesischem Recht).

    Gegebenenfalls sollte anwaltliche Beratung hinzugezogen werden.

    Hinweis: Für Informationen zum chinesischen Arbeitsrecht siehe Arbeitsmarkt China.

    Aufenthaltsrecht

    Das für die Einreise nach China erforderliche Visum ist vor der Reise bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) beziehungsweise einem der Visa Application Service Center in Deutschland persönlich einzuholen. Diese Visa-Kategorien kommen in Betracht:

    • M-Visum: Geschäftsvisum (Business Visum) für bis zu 90 Tage Aufenthalt,
    • Z-Visum: Arbeitsvisum (gilt ausschließlich für die tätig werdende Person),
    • D-Visum: erlaubt den ständigen Aufenthalt in China.

    Viele kurzzeitige Tätigkeiten sind nach den "Vorläufigen Anwendungshinweisen betreffend die kurzfristige Arbeitsaufnahme von Ausländern in China" (Notice No. 78 [2014] vom 6. November 2014; Chinesisch) nur mit Z-Visum und Arbeitserlaubnis möglich.

    Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Eventuell sind lokale Unterschiede zu beachten.

    Hinweise: Für deutsche Staatsangehörige besteht eine vorübergehende Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte zu Business-Zwecken bis 31. Dezember 2026. Informationen zu aktuellen Einreisebestimmungen bietet beispielsweise das Auswärtige Amt.

    18.08.2025 Rechtsmeldung China Aufenthaltsrecht, Einreise- und Ausreisebestimmungen
    China führt neue Visakategorie ein

    Ab 1. Oktober 2025 wird es in China das neue sogenannte K-Visum geben: Dabei handelt es sich um eine neue Kategorie für ausländische junge Wissenschafts- und Techniktalente.

    Um in China arbeiten zu können, bedürfen Ausländer neben dem Z-Visum einer Arbeitsgenehmigung (Foreigner´s Work Permit). Diese ist regelmäßig durch den Arbeitgeber in China zu beantragen. Im Beantragungsverfahren findet ein Punktesystem Anwendung, nach dem abhängig von Qualifikation, Erfahrungen und Fähigkeiten des Bewerbers Punkte vergeben werden. Die Kategorien sind:

    • A (> 85 Punkte): hochqualifizierte Spitzenkräfte
    • B (≥ 60 Punkte): professionelle Fachkräfte
    • C (< 60 Punkte): ungelernte Arbeitskräfte/Geringqualifizierte oder im Dienstleistungssektor

    Wichtig sind bei der Punktevergabe insbesondere Universitätsabschluss, Jahreseinkommen, Alter, Arbeitsort und Berufserfahrung, aber auch chinesische Sprachkenntnisse. Nachweise sind einzureichen.

    Außerdem nötig ist grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis (Working-purpose Residence Permit). Die Aufenthaltsgenehmigung haben Inhaber eines Z-Visums bei einem geplanten Aufenthalt von mehr als 30 Tagen innerhalb von 30 Tagen nach Einreise zu beantragen. Es ist zu berücksichtigen, dass die jeweilige lokale Behörde unterschiedliche Anforderungen an Antrag und erforderliche Unterlagen stellen kann.

    Die illegale Aufnahme einer Tätigkeit in China kann nach dem "Exit and Entry Administration Law" Geld- und Freiheitsstrafen, die Verpflichtung zur sofortigen Ausreise und Wiedereinreisesperren zur Folge haben.

    Bezüglich Berufs- und Hochschulabschlüssen gibt es das deutsch-chinesische Abkommen über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich.

    RM

    Deutsch-chinesisches Sozialversicherungsabkommen

    Dieses Sozialversicherungsabkommen (SV-Abkommen; Text) trat 2002 in Kraft und soll verhindern, dass Arbeitnehmer gleichzeitig nach dem Recht beider Vertragsstaaten versicherungspflichtig sind. Das SV-Abkommen deckt lediglich die Verteilung der Versicherungspflicht in den Bereichen Renten- und Arbeitslosenversicherung ab (Art. 2). Es betrifft für Deutschland die gesetzliche Renten- sowie die Arbeitslosenversicherung. Von seiner Geltung ausgenommen sind Kranken-, Pflege-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.

    Grundsätzlich richtet sich nach Art. 3 SV-Abkommen die Versicherungspflicht des Arbeitnehmers nach dem jeweiligen Recht des Beschäftigungsstaates (Territorialitätsprinzip). Es sind allerdings zwei Ausnahmen vorgesehen, bei denen auch bei Tätigkeit in China weiterhin ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften hinsichtlich der beiden genannten Sozialversicherungszweige gelten: 

    1. bei einer Entsendung des Arbeitnehmers während der ersten 48 Kalendermonate (Art. 4) und
    2. im Falle einer Ausnahmevereinbarung (Art. 8).

    Seit 16. August 2021 sind die Sozialbeiträge auch in Shanghai für dort tätige Ausländer aus Ländern mit Abkommen obligatorisch.

    Das chinesische Social Insurance Law reguliert fünf Arten der Sozialversicherung: Kranken-, Arbeitslosen-, Mutterschafts-, Arbeitsunfall-, Rentenversicherung sowie für einheimische Arbeitnehmer die Wohnbaurücklage (Housing Fund). Bei Verstößen gegen sozialversicherungsrechtliche Vorschriften können empfindliche Geldbußen drohen (Art. 84 ff.).

    Besteuerung des Arbeitnehmers

    Zwischen Deutschland und China besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Die Besteuerung für Vergütungen aus unselbständiger Arbeit richtet sich nach Art. 15 DBA.

    Dieser bestimmt, dass grundsätzlich das Besteuerungsrecht bei dem Staat liegt, in dem die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird. Dieses Besteuerungsrecht fällt nur dann an den Ansässigkeitsstaat (Wohnsitzstaat) des Arbeitnehmers zurück, wenn

    • der Arbeitnehmer sich im Lauf von 12 Monaten nicht länger als 183 Tage im Arbeitsortstaat aufhält;
    • der Arbeitgeber nicht im Arbeitsortstaat ansässig ist, und
    • die Vergütungen des Arbeitnehmers nicht von einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber im Arbeitsortstaat hat.

    Erfolgt die Gehaltszahlung durch ein chinesisches Unternehmen, sind Expatriates vom ersten Tag des Aufenthaltes in China steuerpflichtig.

    Eine geplante Entsendung von insgesamt mehr als 183 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten führt ab dem ersten Tag zum Besteuerungsrecht Chinas. Chinesisches Einkommensteuerrecht findet Anwendung.

    Welt: Richtig entsenden: Ein Blick in die EU und ins Drittland (Oktober 2023)

    Germany Trade & Invest veranstaltete ein Webinar zur Entsendung von Mitarbeitenden und den damit verbundenen rechtlichen Besonderheiten.

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    Julia Merle

    Von Julia Merle | Bonn

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  • Im Datenschutzbereich sind vor allem das Cybersicherheitsgesetz, das Datensicherheitsgesetz sowie das Gesetz zum Schutz persönlicher Informationen zu beachten. (Stand: 18.12.2025)

    Cybersicherheits- und Datenschutzrecht

    In den letzten Jahren fanden datenschutzrelevante Bestimmungen Eingang in verschiedene chinesische Gesetze und Verordnungen (auch branchenspezifische).

    Zunächst trat am 1. Juni 2017 das Cybersicherheitsgesetz (Cybersecurity Law; CSL) vom 7. November 2016 in Kraft. Es dient vor allem dem Schutz der Cybersicherheit sowie der nationalen Sicherheit, enthält jedoch für seinen Anwendungsbereich auch Datenschutzbestimmungen. Artikel 37 CSL bestimmt, dass persönliche Informationen und "wichtige Daten", die Betreiber kritischer Informationsinfrastruktur innerhalb des Gebiets der VR China sammeln und generieren, grundsätzlich dort gespeichert werden müssen (Pflicht zur "Datenlokalisierung"). Um von den Bestimmungen erfasst und als Netzwerkbetreiber definiert zu werden, reicht bereits der Betrieb eines Servers in China aus. Dann müssen alle erhobenen Kundendaten sowie wichtige Geschäftsinformationen in China gespeichert werden. Diese dürfen nur in besonderen Fällen außer Landes exportiert werden. Netzwerkbetreiber müssen nach Art. 41 CSL bei Sammlung und Nutzung persönlicher Informationen bestimmte Prinzipien befolgen (vgl. Art. 1035 Zivilgesetzbuch).

    In Bezug auf das CSL gibt es einige untergesetzliche Regelungen, in denen einzelne Bereiche detaillierter geregelt werden. So gilt seit 15. Februar 2022 eine aktualisierte Fassung der "Measures for Cybersecurity Review" (Chinesisch). Die Schaffung eines solchen Systems zur Überprüfung der nationalen Sicherheit hinsichtlich Betreibern kritischer Informationsinfrastrukturen sieht Art. 35 CSL vor.

    Seit 1. November 2025 gelten für Netzwerkbetreiber in China von der Cyberspace Administration of China (CAC) erlassene neue Verwaltungsmaßnahmen für die Meldung von Cybersicherheitsvorfällen (Chinesisch).

    Die ersten Gesetzesänderungen des CSL wurden Ende Oktober 2025 verabschiedet. Sie treten am 1. Januar 2026 in Kraft:

    14.11.2025 Rechtsbericht | China | Cybersicherheitsrecht
    Chinesisches Cybersicherheitsgesetz wird angepasst

    Ende Oktober 2025 hat China Änderungen seines Cybersecurity Law (CSL) verabschiedet. Es handelt sich um die ersten Anpassungen seit dessen Inkrafttreten im Jahr 2017.

    Das Kryptografiegesetz (Encryption oder Cryptography Law) vom 26. Oktober 2019 gilt seit 1. Januar 2020 und betrifft insbesondere die kommerzielle Verschlüsselung.

    Das seit 1. Januar 2021 geltende Zivilgesetzbuch (Civil Code; ZGB) schreibt insbesondere das Recht auf Privatsphäre ausdrücklich fest. Das vierte Buch zu den Persönlichkeitsrechten – beispielhaft in Art. 990 ZGB aufgezählt – umfasst im 6. Kapitel (Art. 1032 bis 1039 ZGB) zudem grundsätzliche Bestimmungen zum Schutz persönlicher Informationen. Artikel 1034 ZGB enthält etwa eine Definition der persönlichen Informationen; die Voraussetzungen ihrer rechtmäßigen Verarbeitung schreibt Art. 1035 ZGB, die Rechte der natürlichen Personen Art. 1037 ZGB vor. Verstöße sollen grundsätzlich zur zivilrechtlichen Haftung nach Art. 995 ZGB führen (Ausnahmen in Art. 1036 ZGB). In einer justiziellen Auslegung zum ZGB legte das Oberste Volksgericht fest, dass Streitigkeiten über den Schutz persönlicher Informationen einen Klagegrund bilden können.

    Am 10. Juni 2021 wurde das Datensicherheitsgesetz (Data Security Law; DSL) verabschiedet, es trat am 1. September 2021 in Kraft.

    Das am 20. August 2021 erlassene Gesetz zum Schutz persönlicher Informationen (Personal Information Protection Law; PIPL) ist seit dem 1. November 2021 in Kraft.

    In Bezug auf den grenzüberschreitenden Datentransfer aus China heraus verweist das DSL auf das CSL: Wenn wichtige Daten, die in China von Betreibern kritischer Informationsinfrastruktur gesammelt oder generiert wurden, aus China heraus übermittelt werden sollen, findet nach Art. 31 DSL das CSL Anwendung. Hinsichtlich sonstiger Datenverarbeiter sollen Umsetzungsbestimmungen folgen. Wenn es wiederum nach Art. 37 CSL aufgrund der geschäftlichen Tätigkeit wirklich erforderlich ist, Daten aus China heraus zu übermitteln, sind Sicherheitsbewertungen durchzuführen.

    Das PIPL behandelt die grenzüberschreitende Übertragung personenbezogener Daten in Kapitel 3, Art. 38 bis 43 PIPL.

    Artikel 38 PIPL regelt die Voraussetzungen für den Transfer. Neben der wirklichen Notwendigkeit muss insbesondere eine der vier Bedingungen, die in Abs. 1 Ziff. 1 bis 4 aufgezählt sind, erfüllt sein:

    1. Sicherheitsbewertung bestanden (Art. 40 PIPL) oder
    2. Zertifizierung oder
    3. Standardvertrag mit Empfänger der Daten oder
    4. Bedingungen anderer Gesetze etc. erfüllt (Auffangklausel für künftige Konstellationen).

    Zudem sind insbesondere die Informationspflichten nach Art. 39 PIPL und das Erfordernis der Einwilligung zu beachten. Den Schwellenwert bei der Menge der verarbeiteten persönlichen Daten lässt Art. 40 PIPL zur Festlegung offen.

    Implementierungsbestimmungen führen die gesetzlichen Vorgaben weiter aus.

    1. So veröffentlichte die CAC bezüglich Ziff. 1 Maßnahmen zur Sicherheitsbewertung beim grenzüberschreitenden Transfer von Daten (Chinesisch), die am 1. September 2022 in Kraft traten: "Wichtige Daten" werden in deren Art. 19 zudem definiert, wobei der Begriff weit gefasst ist. Wesentliche Umstände und Schwellenwerte, die eine Anmeldung bei der CAC erforderlich machen, führt Art. 4 auf.
    2. Implementierungsregeln zur Zertifizierung in Ziff. 2 folgten am 18. November 2022 (Chinesisch). Die neuen Maßnahmen zur Zertifizierung des Exports persönlicher Daten der CAC und der State Administration for Market Regulation (SAMR) vom 14. Oktober 2025 (Chinesisch) werden am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
    3. Maßnahmen zum Standardvertrag für den grenzüberschreitenden Transfer von persönlichen Daten nach Ziff. 3 gelten seit 1. Juni 2023.

    Aktualisierte Leitlinien der CAC (Chinesisch) zur Beantragung der Sicherheitsbewertung sowie zur Einreichung des Standardvertrages liegen seit März 2024 vor.

    Von den Voraussetzungen des Art. 38 PIPL bestehen mittlerweile Ausnahmen für bestimmte Datenverarbeiter: Die CAC gab am 22. März 2024 Bestimmungen zur Förderung und Regulierung des grenzüberschreitenden Datenverkehrs heraus.

    Seit 1. Januar 2025 gelten ferner Regelungen zur Sicherheit von Netzwerkdaten.

    Die Entwicklungen im Datenschutzrecht bleiben dynamisch; es ist weiter mit Umsetzungsbestimmungen zu den Gesetzen zu rechnen.

    Künstliche Intelligenz (KI)

    Übergangsregelungen zum Angebot generativer KI-Dienste sind seit 15. August 2023 in Kraft.

    25.08.2023 Rechtsmeldung | China | Künstliche Intelligenz
    Regelungen zu generativer KI in China

    Seit 15. August 2023 sind in China die "Interim Measures for the Management of Generative Artificial Intelligence Services" bezüglich des Angebots generativer KI-Dienste in Kraft. (Stand: 25.08.2023)

    Inzwischen gibt es auch zum Beispiel verschiedene Urteile des Beijing Internet Court, unter anderem zum Urheberrechtsschutz für ein KI-generiertes Bild.

    Hinweis: Einen Überblick zu rechtlichen Entwicklungen zum Thema KI bietet die GTAI-Publikation Rechtsatlas KI.

    17 Jan. 2025

    China: Recht und Wirtschaft in China zum Jahreswechsel 2025 (Januar 2025)

    Germany Trade & Invest veranstaltete ein Webinar zu wirtschaftsrechtlichen Entwicklungen in China im Jahr des Drachens 2024 und aktuellen Wirtschaftstrends.

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    Julia Merle

    Von Julia Merle | Bonn

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  • Nachstehend erhalten Sie einen ersten Überblick über chinesische Gesetze im Bereich des Umwelt- und Energierechts. Derzeit entsteht ein Umweltgesetzbuch. (Stand: 11.12.2025)

    Umweltschutzrecht

    Die Verfassung der Volksrepublik China verfügt über umweltbezogene Bestimmungen (Übersicht in englischer Sprache). So sieht zum Beispiel Art. 9 der Verfassung unter anderem vor, dass der Staat den vernünftigen Gebrauch natürlicher Ressourcen sicherzustellen hat und es Organisationen und Individuen untersagt ist, diese Ressourcen zu schädigen. Nach Art. 26 der Verfassung hat der Staat beispielsweise Lebensräume und Umwelt zu schützen und zu verbessern sowie Umweltverschmutzung vorzubeugen und zu kontrollieren.

    06.12.2024 Rechtsmeldung China Umweltschutzrecht
    In China soll ein Umweltgesetzbuch entstehen

    China hat einen Entwurf eines eigenen Gesetzbuches zur ökologischen Umwelt (Draft Ecological and Environmental Code) zur Kommentierung bis zum 13. Juni 2025 veröffentlicht.

    Mit einem künftigen Umweltgesetzbuch sollen insbesondere einige bestehende umweltrechtliche Einzelgesetze zusammengefasst und ersetzt werden. Im September und Oktober 2025 fanden zweite Lesungen zu den einzelnen Büchern statt.

    Den gesetzlichen Rahmen im Bereich des Umweltschutzes bildet derzeit insbesondere das Environmental Protection Law in der seit 1. Januar 2015 geltenden Fassung (Text auf Chinesisch). Umweltschutz ist nach dem reformierten Gesetz eine grundlegende nationale Aufgabe (Art. 4). Mit der Gesetzesreform vom 24. April 2014 wurden unter anderem die möglichen Sanktionen im Vergleich zu dem aus dem Jahr 1989 stammenden Gesetz erweitert. Das Gesetz legt außerdem den 5. Juni als Tag der Umwelt fest (Art. 12). In Art. 45 des Gesetzes ist die Einrichtung eines Verwaltungssystems von Genehmigungen zur Abgabe von Schadstoffen vorgesehen. Auch Verpflichtungen zur Offenlegung von Umweltinformationen sind geregelt.

    Die Ende 2021 erlassenen "Measures for the Administration of Legal Disclosure of Enterprise Environmental Information" (Chinesisch) traten am 8. Februar 2022 in Kraft. Die "Regulations on the Administration of Pollution Discharge Permits" (Chinesisch) gelten seit 1. März 2021.

    Daneben bestehen Spezialgesetze unter anderem in Bezug auf die Prävention und Kontrolle der Luftverschmutzung (Chinesisch), der Wasserverschmutzung (Englisch), der Lärmbelastung (Chinesisch, in Kraft seit 5. Juni 2022), der Verunreinigung des Bodens (Englisch), der Wüstenbildung (Chinesisch), der Umweltverschmutzung durch feste Abfälle (Chinesisch) sowie hinsichtlich des Schutzes der Meeresumwelt (Chinesisch). Es existieren ferner ein Wassergesetz (Chinesisch) und ein Waldgesetz (Englisch).  

    Das Environmental Impact Assessment Law in der Fassung vom 29. Dezember 2018 schreibt vor, dass Bauprojekte mit möglichen Umweltauswirkungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen haben und eine entsprechende Genehmigung benötigen. Welche Dokumente vorzulegen sind, hängt auch vom potentiellen Ausmaß der Auswirkungen auf die Umwelt ab (siehe dazu Art. 16 des Gesetzes). Haftungsvorschriften bei Zuwiderhandlungen sind in den Art. 29 ff. des Gesetzes zu finden.

    Seit 2003 gilt ein Gesetz zur Förderung einer saubereren Produktion (Cleaner Production Promotion Law; Chinesisch).

    Das Zivilgesetzbuch (ZGB) enthält an verschiedenen Stellen umweltbezogene Regelungen (Übersicht in englischer Sprache). Insbesondere wurden Vorschriften zur deliktischen Haftung bei Umweltverschmutzung, die zuvor im mit dem ZGB aufgehobenen Deliktshaftungsgesetz enthalten waren, in das ZGB aufgenommen (Art. 1229 ff. ZGB). So haftet der Verletzer verschuldensunabhängig, wenn ein anderer durch Umweltverschmutzung geschädigt wird (Art. 1229 ZGB). Auch möglich ist nach Art. 1232 ZGB nun Strafschadensersatz bei erheblichen Folgen vorsätzlicher Verschmutzung der Umwelt.

    In den letzten Jahren wurden einige bestehende Gesetze im Umweltbereich geändert und neue erlassen. Zu den jüngsten Umweltgesetzen gehört zum Beispiel das Wetlands Protection Law vom 24. Dezember 2021 (Chinesisch), das am 1. Juni 2022 in Kraft trat. Es bestehen weiterhin zwei Gesetze zum Schutz großer Flüsse in China: das "Yellow River Protection Law" vom 30. Oktober 2022 sowie das "Yangtze River Protection Law" vom 26. Dezember 2020. Des Weiteren wurde zum Beispiel am 12. September 2025 ein Gesetz über Nationalparks verabschiedet, das am 1. Januar 2026 in Kraft tritt.

    Außerdem existieren lokale Vorschriften sowie zahlreiche Verwaltungsvorschriften.

    Auf dem Gebiet des Steuerrechts besteht in China insbesondere die Umweltschutzsteuer sowie die Ressourcensteuer basierend auf dem am 1. September 2020 in Kraft getretenen Resource Tax Law (Englisch).

    China ist im Bereich internationaler Abkommen unter anderem Vertragspartner des Pariser Klimaabkommens und der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen.

    Zu den mit Umweltschutzbelangen befassten Behörden zählen unter anderem das Ministry of Ecology and Environment (MEE) und das Ministry of Natural Resources. Auf der Website des MEE findet sich auch eine Übersicht umweltbezogener Gesetze.

    Energierecht/Energieeffizienz

    Seit 1. Januar 2025 gilt das neue Energiegesetz

    06.12.2024 Rechtsmeldung | China | Energierecht
    Neues chinesisches Energiegesetz ab Januar 2025 in Kraft

    China hat im November 2024 ein eigenes Gesetz für den Energiebereich erlassen. Es sieht staatliche Förderung in vielen Bereichen vor und wird am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

    Das aus 1995 stammende Elektrizitätsgesetz wurde zuletzt im Dezember 2018 geändert. Es schreibt in Art. 5 unter anderem vor, dass bei der Produktion und Nutzung elektrischer Energie die Umwelt zu schützen und Umweltverschmutzung zu verhindern und zu kontrollieren ist; zudem fördert und unterstützt der Staat nach dieser Vorschrift die Nutzung erneuerbarer und sauberer Energien zur Stromerzeugung.

    Das Renewable Energy Law (Englisch), in Kraft seit 1. Januar 2006 und zuletzt geändert im Jahr 2009, bezweckt gemäß Art. 1 insbesondere die Förderung der Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Energien sowie den Schutz der Umwelt und die Realisierung einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung. Nach Art. 4 des Gesetzes hat der Staat der Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Energien in der Energieentwicklung Vorrang einzuräumen und die Errichtung eines Marktes für erneuerbare Energien zu fördern.

    Es besteht ferner ein Energieerhaltungsgesetz (Energy Conservation Law; Chinesisch), zuletzt geändert 2018, nebst Umsetzungsbestimmungen.

    Im September 2025 hat China ein Atomenergiegesetz erlassen, das am 15. Januar 2026 in Kraft treten wird.

    Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft (Circular Economy Promotion Law) trat im Jahr 2009 in Kraft.

    Julia Merle

    Von Julia Merle | Bonn

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  • Das Gerichtssystem Chinas unterscheidet sich stark vom deutschen Gerichtssystem. Außergerichtliche Streitbeilegung spielt eine große Rolle. (Stand: 01.12.2025)

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtspraxis dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich der Rechtsverfolgung an.

    Gerichtssystem

    Es bestehen Volksgerichte auf lokaler, mittlerer und höherer Ebene sowie das Oberste Volksgericht (Supreme People´s Court). Rechtsstreitigkeiten sind schwierig durchzusetzen und empfehlen sich nur als allerletztes Mittel. Viele Verfahren enden als Vergleich.

    Ab 2018 richtete das Oberste Volksgericht ein Internationales Handelsgericht (China International Commercial Court (CICC)) mit Sitz in Shenzhen und Xi´an ein, um über internationale Handelsfälle mit einem Streitwert von mindestens 300 Millionen RMB zu entscheiden.

    12.10.2023 Rechtsbericht | China | Prozessrecht
    Chinesisches Zivilprozessgesetz geändert

    Ab dem 1. Januar 2024 gelten in China Neuerungen bezüglich Zivilverfahren mit Auslandsbezug. Sie betreffen unter anderem die Zuständigkeit der chinesischen Volksgerichte.

    Mediation

    Die außergerichtliche Streitbeilegung (Mediation) hat in China einen grundsätzlich höheren Stellenwert als in Deutschland.

    Die sogenannte Volksschlichtung ist geregelt im Volksschlichtungsgesetz aus dem Jahr 2010.

    Das Zivilprozessgesetz institutionalisiert Mediationsverfahren. So soll hiernach jedem Gerichtsverfahren, wenn dies angemessen erscheint, ein Schlichtungsverfahren vorgeschaltet werden. Auch wird die gerichtliche Bestätigung und Durchsetzung von Schlichtungsvereinbarungen und Vergleichen gestärkt.

    Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen

    Das chinesische Zivilprozessgesetz sieht in Art. 281, 282 rechtlich die Grundlagen und Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Gerichtsurteilen vor.

    Gerichtsentscheidungen von Gerichten Hongkongs oder der VR China in Bezug auf Geldleistungen sind in Hongkong und der VR China seit 2008 vollstreckbar. Rechtsgrundlage ist das "Arrangement on Reciprocal Recognition and Enforcement of Judgments in Civil and Commercial Matters by the Courts of the Mainland and the HKSAR pursuant to Choice of Courts Agreements between Hong Kong and Mainland China". Am 18. Januar 2019 wurde eine neue Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen unterzeichnet. Sie trat am 29. Januar 2024 in Kraft.

    China hat am 12. September 2017 das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen (Haager Vereinbarung) unterzeichnet, jedoch bislang noch nicht ratifiziert.

    Anwaltliche Beratung und Vertretung

    Für ausländische Parteien ist ein Anwaltszwang nicht vorgesehen. Ausländisch investierte Unternehmen (FIE) sind chinesische juristische Personen, sie gelten grundsätzlich als Inländer. Ausländische Rechtsanwälte, die keine chinesische Rechtsanwaltszulassung und Geschäftslizenz haben, können keine förmliche juristische Vertretung in Gerichtsverfahren übernehmen. Das gilt auch für angestellte chinesische Anwälte ausländischer Kanzleien. Ausländische Parteien müssen sich deswegen durch lokale Rechtsanwälte einer chinesischen Kanzlei vertreten lassen.

    In der Regel trägt die unterliegende Partei die Gerichtskosten; bei teilweisem Unterliegen kann Kostenteilung erfolgen. Kosten für die außergerichtliche Beratung können vertraglich frei vereinbart werden.

    Hinweis: Über Rechtsberatung im Ausland können die von den deutschen Auslandsvertretungen erstellten Anwaltslisten aufgerufen werden.

    Vollstreckung chinesischer Gerichtsurteile

    Chinesische Gerichtsurteile werden durch das Gericht erster Instanz auf Antrag vollstreckt. Anders als in Deutschland ist das Verfahren in erster Linie ein Beugeverfahren. Vermögensgegenstände werden gepfändet oder versiegelt. Erst danach hat der Vollstreckungsschuldner Gelegenheit, den Vollstreckungstitel zu erfüllen. Unterlässt er das, werden die Gegenstände verwertet.

    Schiedsgerichtsbarkeit

    China ist seit 1987 Mitglied des New Yorker Abkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen vom 10. Juni 1958. Die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ist demnach möglich, allerdings nur dann, wenn der Schiedsort in einem Vertragsstaat des Abkommens liegt. Es müssen Handelssachen gemäß der Definition im chinesischen Recht vorliegen. 

    In China gibt es über 250 Schiedsinstitutionen. Was die Schiedskommission betrifft, ist die CIETAC (China International Economic and Trade Arbitration Commission) die prominenteste und auch international anerkannte Schiedsinstitution. Hiervon haben sich die Schiedskommissionen in Shanghai (SHIAC) und Shenzhen (SCIA) abgespalten. Zur Abgrenzung der Zuständigkeiten hat das Oberste Volksgericht im Jahr 2015 eine Auslegung erlassen. Zudem gibt es beispielsweise noch die "Beijing Arbitration Commission / Beijing International Arbitration Center" (BAC).

    Regelungen zu Schiedsverfahren finden sich in Art. 271 bis 275 des Zivilprozessgesetzes.

    Daneben besteht das Schiedsgesetz (Arbitration Law) aus dem Jahr 1994, zuletzt überarbeitet im September 2025. Die neuesten Anpassungen werden am 1. März 2026 in Kraft treten.

    25.09.2025 Rechtsbericht China Schiedsgerichtsbarkeit
    Änderungen im chinesischen Schiedsgesetz verabschiedet

    China hat am 12. September 2025 eine überarbeitete Fassung seines Arbitration Law erlassen. Die umfangreichsten Anpassungen seit 30 Jahren treten im März 2026 in Kraft.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Im Folgenden finden Sie ausgewählte Adressen bezüglich China. (Stand: 01.12.2025)

    Im Folgenden finden Sie Kontakte und weitere Informationen zu rechtlichen Fragestellungen in China.

    Weitere Länderberichte aus der GTAI-Reihe Recht kompakt sind online abrufbar

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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