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Rechtsmeldung | Katar | Arbeitsrecht
Das Golfemirat Katar hat mit drei neuen Gesetzen zum Jahresende 2020 die bereits im Jahr 2019 begonnene, grundlegende Reform des Arbeitsrechts weitgehend abgeschlossen.
11.12.2020
Von Jakob Kemmer | Bonn
Wichtigste Änderung des Gesetzespakets ist die Abschaffung des so genannten "Kafala-Sytems" im Arbeitsrecht durch das Gesetz Nr. 18 aus 2020 . Dieses neue Gesetz hebt die bisherige Anforderung für ausländische Arbeitnehmer auf, für einen Arbeitsplatzwechsel die Genehmigung ihres Arbeitgebers einholen zu müssen. Es knüpft damit an den Beschluss Nr. 95 aus 2019 (arabisch) an, der bereits für den Beginn des Jahres 2020 die Abschaffung der Ausreisegenehmigungsanforderungen durch den Arbeitgeber regelte.
Weiter legt das Gesetz Nr. 17 aus 2020 nun einen einheitlichen Mindestlohn für alle Beschäftigten des Privatsektors auf 1.000 katarische Rial (ca. 230 Euro) pro Monat fest. Zudem sind Arbeitgeber durch das Gesetz nun verpflichtet 500 katarische Rial (ca. 110 Euro) pro Monat für die Unterbringung und 300 katarische Rial (ca. 70 Euro) pro Monat für Lebensmittel der Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen.
Das Gesetz Nr. 19 aus 2020 führt schließlich noch die erstmalige Möglichkeit zur Kündigung und die dabei einzuhaltenden Fristen ein. Bei höchstens zweijähriger Beschäftigungsdauer müssen Arbeitnehmer mindestens einen Monat vor Vertragsende schriftlich kündigen. Wenn sie mehr als zwei Jahre bei dem selben Arbeitgeber gearbeitet haben beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate.
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