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Umsetzung des einheitlichen Wirtschaftsregisters in Katar
Der katarische Minister für Handel und Industrie hat am 19. Juni 2022 Einzelheiten über die Implementierung des Gesetzes über das einheitliche Wirtschaftsregister veröffentlicht.
23.06.2022
Von Jakob Kemmer | Bonn
In Katar schreitet die Einführung des Gesetzes über das einheitliche Wirtschaftsregister und dessen Durchführungsverordnung (beide bereits aus dem Jahr 2020) weiter voran.
Das Ministerium für Handel und Industrie hat dazu beschlossen, die Einheit für das einheitliche Wirtschaftsregister in der ministeriellen Abteilung für Registrierung und Lizenzierung einzurichten. In einem Beschluss wurden die Aufgaben der sogenannten Einheitlichen Wirtschaftsregisterstelle aufgeführt. Diese Zuständigkeiten und Funktionen umfassen unter anderem Folgendes:
- Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes und der Verordnungen in Bezug auf das einheitliche Wirtschaftsregister;
- Führung, Verwaltung und Beaufsichtigung des einheitlichen Wirtschaftsregisters;
- Erstellung einer Datenbank für das einheitliche Wirtschaftsregister, ihre ständige Aktualisierung und ihre Bereitstellung für die Öffentlichkeit und die zuständigen Behörden;
- Ausstellung von Bescheinigungen und Auszügen aus dem einheitlichen Wirtschaftsregister gegen Zahlung der vorgeschriebenen Gebühren.
Das Gesetz und seine Durchführungsverordnung zielen darauf ab, ein allumfassendes einheitliches Wirtschaftsregister zu schaffen, das die Transparenz wirtschaftlicher und finanzieller Transaktionen durch die Sammlung grundlegender Informationen, Daten und Dokumente verbessern soll.
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