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Zollmeldung Katar Coronavirus
Die Landgrenzen Salwa und Abu Samra sind nach drei Jahren Blockade bereit für den Warenverkehr zwischen Saudi-Arabien und Katar. Vorsichtsmaßnahmen erschweren jedoch die Einfuhr.
18.02.2021
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Die katarische Zollverwaltung meldet, dass sie die Zollabfertigung von Waren an der Landgrenze zu Saudi-Arabien aufgenommen hat. Für den Warenverkehr gelten zur Zeit allerdings Vorsichtsmaßnahmen.
Die aus Saudi-Arabien kommenden LKW-Fahrer müssen negative Corona-Tests vorlegen, die nicht älter als 72 Stunden sind. Einreisen dürfen sie trotzdem nicht. Sie müssen die über Salwa kommenden Waren auf der katarischen Seite der Grenze, in Abu Samra, entladen. Für die Umladung auf lokale LKWs und den Weitertransport ist der katarische Importeur oder sein Repräsentant zuständig.
Die Handelsbeziehungen zwischen den beiden GCC-Staaten wurden im Januar 2021 nach einer dreijährigen Blockade Katars wieder aufgenommen.
Quelle: General Authority of Customs - State of Qatar
GTAI-Themenspecial Coronavirus: Über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sowie damit verbundene rechtliche und zollrechtliche Fragestellungen berichten wir in unserem Themenspecial.
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