Zollbericht Katar Kennzeichnungsvorschriften
Kennzeichnung von Waren
Für den Vertreib von Waren in Katar sind bestimmte Vorschriften zur Kennzeichnung von Produkten zu beachten.
28.03.2024
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Welche Informationen auf dem Produkt oder der Verpackung anzugeben sind, hängt von der Art der Ware ab. Die Kennzeichnung wird in Standards geregelt.
Nahrungsmittel müssen in Arabisch etikettiert sein und mindestens folgende Angaben enthalten:
- Markenname
- Zutaten
- Zusatzstoffe
- Nettogewicht
- Ursprungsland
- Name und Adresse des Herstellers
- Herstellungs- und Mindesthaltbarkeitsdatum
- Gegebenenfalls Nährwertangaben
- Halal-Siegel für Fleisch und Fleischprodukte
- Für Energy Drinks: Warnung über potentielle Gesundheitsrisiken in Arabisch und Englisch.
Elektrische und elektronische Geräte müssen mit dem so genannten „G-Mark“ gekennzeichnet sein. Dieses Konformitätszeichen soll die Einhaltung der entsprechenden technischen Regulierung für elektrische Niederspannungsgeräte der GCC-Staaten nachweisen. Das Zeichen „G-Mark“ muss auf folgenden elektrischen Geräten angebracht werden:
- Klimageräte
- Waschmaschinen und Trockner
- Heizgeräte für den Haushalt
- Ventilatoren
- Wassererhitzer
- Bügeleisen
- Haarstyling-Geräte, Hand-Haartrockner
- Zerkleinerer und Mixer von Lebensmitteln, Entsafter
- Mikrowellen-Geräte und andere Öfen
- Stecker, Steckdosen, Adaptoren, Verlängerungskabel und Ladegeräte
- Kühl- und Gefrierschränke, andere Geräte
- Toaster.
Für Arzneimittel, medizinische Produkte, Chemikalien und Tabakwaren sind ebenfalls besondere Etikettierungsvorgaben zu beachten.