Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Rechtsmeldung | Kenia | Gewerblicher Rechtsschutz

Änderungen bei gewerblichen Schutzrechten in Kenia

Ab 1. Januar 2023 müssen Unternehmen in Kenia ihre gewerblichen Schutzrechte registrieren. Unklar ist noch, ob dies für gewerbliche Schutzrechte aller Art gilt.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Unternehmen, die Ware nach Kenia importieren, sind ab 1. Januar 2023 verpflichtet, ihre gewerblichen Schutzrechte bei der Anti-Counterfeit Authority (ACA) zu registrieren. Das gilt für alle Rechteinhaber, die Waren mit einem gewerblichen Schutzrecht nach Kenia einführen. Noch nicht präzisiert wurde, ob diese Verpflichtung für sämtliche Arten von gewerblichen Schutzrechten gilt. Sicher ist nur, dass Inhaber von Markenrechten diese eintragen lassen müssen. Mit der Maßnahme will die kenianische Regierung den illegalen Handel mit gefälschten Produkten besser bekämpfen.

Um ein gewerbliches Schutzrecht zu registrieren, ist ein Antrag bei der ACA erforderlich. Dieser sollte insbesondere Angaben zum Unternehmensnamen und dem Ort der Produktherstellung enthalten. Außerdem sollten Muster oder digitale Fotos der Waren sowie eine Kopie der Eintragungsurkunde des Schutzrechts beigefügt werden. Die Eintragung bleibt ein Jahr gültig. Danach muss ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden.

Darüber hinaus wurde in Kenia kürzlich der Copyright Act geändert. Dadurch soll insbesondere Künstlern und Musikern 52 Prozent der Einnahmen an lizensierter Kunst garantiert werden. Allerdings wurde auch das Verfahren zur Abmahnung von Onlinediensteanbietern bei urheberrechtsverletzenden Inhalten erschwert.

Zum Thema:

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.