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Rechtsmeldung Kenia Umsatzsteuer

Klarstellung zur elektronischen Rechnungspflicht

Die kenianische Finanzbehörde hat betont, dass ausländische Erbringer digitaler Dienstleistungen keine elektronischen Rechnungen ausstellen müssen.

Von Katrin Grünewald | Bonn

In einer öffentlichen Bekanntmachung vom 19. August 2022 hat die kenianische Finanzbehörde (Kenya Revenue Authority, KRA) klargestellt, dass ausländische Unternehmen, die in Kenia digitale Dienstleistungen erbringen, von der Ausstellung elektronischer Rechnungen befreit sind. Voraussetzung ist aber, dass das ausländische Unternehmen in Kenia steuerlich registriert ist. Solche ausländischen Unternehmen sind allerdings verpflichtet, reguläre Rechnungen auszustellen, aus denen der Wert der Leistung und die Höhe der anfallenden Steuer hervorgehen.

Gemäß den Value Added Tax (Electronic Tax Invoice) Regulations, 2020 sind alle mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen in Kenia verpflichtet, elektronische Rechnungen über ein speziell dafür vorgesehenes Register auszustellen. Ursprünglich gab es eine Übergangszeit bis zum 31. Juli 2022. Diese wurde aber bis zum 30. September 2022 verlängert. Daher sind Unternehmen ab dem 1. Oktober 2022 verpflichtet, der elektronischen Rechnungspflicht nachzukommen.

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