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Umweltschutzrecht/Nachhaltigkeit in Kenia
Die kenianische Regierung hat mehrere nationale Gesetze zum Schutz der Umwelt erlassen. Auch internationalen Vereinbarungen hat sie sich angeschlossen.
20.04.2022
Von Katrin Grünewald | Bonn
Verfassungsrecht und spezielles Gericht
Allen Umweltschutzgesetzen zugrunde liegt die kenianische Verfassung. Gemäß Art. 10 ist beispielsweise die nachhaltige Entwicklung als nationaler Wert und Grundsatz der Staatsführung definiert. Die kenianische Regierung ist beim Erlass von Gesetzen grundsätzlich verpflichtet, sich an den dort definierten Werten und Grundsätzen zu orientieren. Darüber hinaus garantiert Art. 42 der Verfassung eine saubere und gesunde Umwelt und sieht vor, dass die Umwelt für künftige Generationen geschützt wird. Gemäß Art. 70 kann dieses Recht vor einem Gericht geltend gemacht werden. Die Regierung ist gemäß Art. 69 der Verfassung außerdem verpflichtet, natürliche Ressourcen nachhaltig zu nutzen und zu verwalten und soll sicherstellen, dass die Vorteile daraus gerecht verteilt werden.
Gemäß Art. 162 der Verfassung wurde mit dem Environmental and Land Court ein spezielles Gericht etabliert, das sich mit Umweltschutzangelegenheiten befasst. Das Gericht hat den Status eines High Court, also des dritthöchsten Gerichts der kenianischen Rechtsprechung. Es ist zuständig sowohl originär als auch für Rechtsmittel für Streitigkeiten in Bezug auf die Umweltschutzplanung, Fragen des Klimawandels oder zu Land- und Landnutzungsrechten.
Umweltschutzrecht
Neben der Verfassung sind noch einige weitere Gesetze im Bereich des Umweltschutzrechts zu beachten. Der Environment and Management Co-ordination Act wurde im Jahr 1999 erlassen und ist das kenianische Rahmengesetz im Bereich Umweltschutz. Es legt allgemeine Grundsätze fest, schafft Verwaltungsorgane, legt Umweltqualitätsnormen fest und überprüft, setzt durch und bestraft Umweltverstöße.
Durch den Environment and Management Co-ordination Act wurde auch die nationale Umweltbehörde National Environmental Management Authority (NEMA) gegründet. Ihre Aufgabe ist es, umweltrelevante Angelegenheiten zu überwachen und umweltpolitische Maßnahmen umzusetzen.
Nachhaltigkeit
Ziel des Climate Change Act 2016 ist es, einen Rechtsrahmen für verstärkte Reaktionen auf den Klimawandel zu schaffen sowie Mechanismen und Maßnahmen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel bereitzustellen. Der Climate Change Act 2016 gibt der kenianischen Regierung eine Rechtsgrundlage für ihre Klimaschutzaktivitäten durch den Nationalen Aktionsplan für Klimawandel und gründet den National Climate Change Council sowie den Climate Fund. Letzterer soll vor allem finanzielle Mittel für konkrete Klimaschutzmaßnahmen beschaffen.
Außerdem soll der Energy Act 2019 dazu führen, dass erneuerbare Energien gefördert werden.
Internationale Konventionen
Neben den nationalen Gesetzen hat Kenia im Bereich des Umweltschutzrechts auch einige internationale Konventionen ratifiziert. Dazu gehören unter anderem die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC). Auch das Übereinkommen von Paris hat die kenianische Regierung unterzeichnet, wonach sie sich verpflichtet, Maßnahmen zur Bekämpfung der globalen Erwärmung zu ergreifen.