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Zollmeldung Kenia Internationale Handelsabkommen, übergreifend

EU und Kenia wollen Verhandlungen über Interim-WPA voranbringen

Das Abkommen soll auch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen und durch verbindliche Verpflichtungen in den Bereichen Umweltschutz, Klima und Arbeitnehmerrechte ergänzt werden.

Von Andrea Mack | Bonn

Bei dem Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union (EU) und der Afrikanischen Union am 17. Februar 2022 in Brüssel haben sich die EU und Kenia darauf geeinigt, ihre Verhandlungen über ein bilaterales Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zügig voranzutreiben.

Das Interim-WPA wird den Warenverkehr auf gegenseitiger Basis liberalisieren. Es gewährt allen kenianischen Exporten weiterhin zoll- und kontingentfreien Zugang zum EU-Markt und sieht eine teilweise und schrittweise Öffnung des kenianischen Marktes, auch für Agrar- und Fischereierzeugnisse, vor.

Das bilaterale Abkommen zielt darauf ab, die Handels- und Investitionsmöglichkeiten zu verbessern und zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beizutragen. Es spiegelt das noch ausstehende WPA wider, das 2014 zwischen der EU und der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) paraphiert, aber noch nicht ratifiziert wurde.

Die EU und Kenia wollen die Themen Umweltschutz und soziale Rechte in das künftige Interim-WPA mit einbeziehen. Dementsprechend haben sie vereinbart, verbindliche Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung auszuhandeln, die einem geeigneten Streitbeilegungsmechanismus unterliegen. Das Abkommen wird auch anderen Mitgliedstaaten der EAC offenstehen.

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