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Zollmeldung Kenia Verbrauchsteuern
28.11.2019
Am 7. November 2019 wurde das Finanzgesetz Nr. 23 von 2019 in der Kenya Gazette Supplement No. 178 veröffentlicht.
Danach wurden unter anderem folgende zollrelevante Steueränderungen im Haushalt 2019/2020 beschlossen:
Mehrwertsteuerbefreiung: Von der Mehrwertsteuer befreit sind Lieferungen von Maschinen und Ausrüstungen für den Bau von Kunststoffrecyclinganlagen, elektrische Akkumulatoren und Separatoren für die Herstellung von Automobil- und Solarbatterien sowie Materialien, die für den sozialen Wohnungsbau verwendet werden. Ein auf null Prozent reduzierter Mehrwertsteuersatz gilt für landwirtschaftliche Schädlingsbekämpfungsmittel.
Verbrauchsteuern: Mit Wirkung vom 1. Oktober 2019 wurden die Verbrauchsteuern auf Tabakerzeugnisse, Weine und Spirituosen um 15 Prozent erhöht. Für bestimmte Kraftfahrzeuge wurde der Verbrauchsteuersatz von bislang 20 Prozent auf 25 bzw. 35 Prozent erhöht, für rein elektrisch angetriebene Kraftfahrzeuge hingegen von 20 auf 10 Prozent reduziert.
Die Zollabfertigungsgebühr (import declaration fee) für Fertigwaren ist von bislang 2 auf 3,5 Prozent des Zollwertes erhöht worden. Für importierte Rohmaterialien und Zwischenprodukte, die von zugelassenen Herstellern in der Industrie oder für den sozialen Wohnungsbau verwendet werden, gilt eine reduzierte Zollabfertigungsgebühr in Höhe von 1,5 Prozent.
Die ebenfalls bei der Einfuhr erhobene Infrastrukturabgabe für den Ausbau des Schienennetzes (railway development levy) wurde für Fertigwaren von 1,5 auf 2 Prozent des Zollwertes angehoben. Für importierte Rohmaterialien und Zwischenprodukte, die von zugelassenen Herstellern in den Bereichen Industrie und sozialer Wohnungsbau verwendet werden, beträgt die Zollabfertigungsgebühr lediglich 1,5 Prozent.