Special | Kolumbien | Wege aus der Coronakrise
Einschränkungen im Personen- und Warenverkehr
Die Einreise nach Kolumbien auf dem Luftweg ist wieder möglich, viele Beschränkungen wurden gelockert. (Stand: 17. November 2021)
Von Janosch Siepen | Bogotá
Bestimmungen zur Bewegungsfreiheit
Die generelle Ausgangssperre wurde am 1. September 2020 aufgehoben und in eine Periode der selektiven Isolierung (Aislamiento Selectivo, Dekret 1.168) umgewandelt. Seit dem 16. November 2021 ist der Zutritt zu bestimmten öffentlichen Räumen und Veranstaltungen nur noch mit Vorlage eines Covid-19-Impfausweises möglich. Es bestehen keine Einschränkungen bei der Bewegung im Land. Allerdings gibt es regional unterschiedliche Bestimmungen zu Öffnungszeiten und Einlass bei Restaurants, Geschäften und Supermärkten. Zwar hat in Städten wie Bogotá eine Lockerung der meisten Maßnahmen stattgefunden. Doch kann die Bewegungsfreiheit im Land kurzfristig immer wieder eingeschränkt werden - falls sich die Zahlen wieder deutlich erhöhen sollten. Im ganzen Land herrscht eine allgemeine Maskenpflicht. Reisende sollten sich über die jeweiligen aktuellen regionalen Bestimmungen im Vorfeld informieren.
Bestimmungen zur Einreise nach Kolumbien
Die Land- und Seegrenzen nach Panama, Ecuador, Peru und Brasilien sind von kolumbianischer Seite geöffnet. Der reguläre internationale Flugverkehr wurde wieder aufgenommen, die Zahl der Flüge kann jedoch beschränkt sein. Der nationale Flugverkehr ist größtenteils reaktiviert, jedoch mit weniger Flügen als vor der Covid-19-Pandemie.
Bei der Einreise nach Kolumbien müssen deutsche Staatsangehörige die aktuellen Bestimmungen beachten, die sich kurzfristig ändern können. Laut Auswärtigem Amt muss derzeit kein negativer Covid-19 Test bei Einreise vorgelegt werden. Unter Umständen kann aber die Fluggesellschaft einen solchen Nachweis verlangen. Verpflichtend ist die Registrierung bei den Migrationsbehörden über das elektronische Formular Check-Mig. Diese muss vor Abflug in Deutschland beim Check-In-Schalter der Fluggesellschaft vorgelegt werden. Auch die Registrierung bei der Corona-Warnapp CoronApp ist für Einreisende vorgeschrieben, wird in der Praxis jedoch kaum kontrolliert.
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