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Special | DR Kongo | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse DR Kongo unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 5 LkSG)

Kurzbeschreibung: Maßgeblich ist das Recht des Beschäftigtenortes. Verstöße gegen das national anwendbare Arbeitsschutzrecht sind verboten, wenn dadurch die Gefahr von Unfällen bei der Arbeit oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren entstehen. Dies kann durch ungenügende Sicherheitsstandards, Fehlen geeigneter Schutzmaßnahmen und ungenügende Ausbildung und Unterweisung verursacht werden.

Gesetzliche Grundlagen

Die DR Kongo ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat acht von zehn Kernübereinkommen ratifiziert (Stand: Juni 2024). Allerdings gehört das hier relevante Übereinkommen über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt (ILO-Übereinkommen Nr. 155) nicht dazu. Das Kernübereinkommen über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (ILO-Übereinkommen Nr. 187) hat die DR Kongo ebenfalls noch nicht ratifiziert. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: ratifications by country.

Der Rechtsrahmen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes in der DR Kongo besteht aus verschiedenen einzelnen Spezialgesetzen. Ein einheitliches Arbeitsschutzgesetz existiert bisher nicht. In der DR Kongo ist das Ministerium für öffentliche Gesundheit für die Umsetzung des sogenannten nationalen Programms für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zuständig. 

Die meisten Regelungen zum Arbeitsschutz finden sich im kongolesischen Arbeitsgesetzbuch aus dem Jahr 2002 (Titel VII des Code du Travail - französische Übersetzung). Danach muss ein Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Arbeit sowohl im Hinblick auf die Sicherheit als auch die Gesundheit und Würde des Arbeitnehmers unter angemessenen Bedingungen ausgeführt wird.

Jedes Unternehmen oder jede Einrichtung ist nach einem Ministerialerlass aus 2008 (französische Übersetzung) verpflichtet, einen Dienst für Sicherheit, Hygiene und Verschönerung der Arbeitsstätten einzurichten. Dieser Dienst ist für die technische als auch gesundheitliche Überwachung der Arbeitnehmer verantwortlich. Zu seinen weiteren Aufgaben gehören die Verhütung von Arbeitsunfällen und -krankheiten. Jeder solcher Dienst eines Unternehmens muss im Vorfeld vom Generalinspektor für Arbeit vom kongolesischen Arbeitsministerium genehmigt werden. Ergänzend dazu existiert zu diesem Thema bereits ein Erlass aus dem Jahre 1972 (Arrêté ministériel No 13 du 4 août 1972 - französische Übersetzung). 

Weiter ist der Arbeitgeber verpflichtet, das sogenannte Nationale Institut für soziale Sicherheit und die Arbeitsaufsichtsbehörde über die soziale Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu unterrichten.

Nach dem Arbeitsgesetzbuch sind auch Arbeitnehmer dazu verpflichtet, jede Tätigkeit zu unterlassen, die ihre eigene Sicherheit oder die Sicherheit von Kollegen oder Dritten am Arbeitsplatz gefährden könnte.

Inspektoren des Arbeitsministeriums haben die Aufgabe, die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen und zu kontrollieren. Dazu dürfen sie beispielsweise ohne vorherige Ankündigung zu jeder Tages- und Nachtzeit jeden Betrieb betreten, der der Kontrolle der Gewerkschaften unterliegt. Auch ist es ihnen erlaubt, alle Untersuchungen, Prüfungen und Ermittlungen vorzunehmen, die sie für erforderlich halten, um sich von der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überzeugen. Als Maßnahme ist dafür unter anderem die Einsichtnahme in alle Bücher, Aufzeichnungen und Unterlagen eines Unternehmens zulässig.

Weitere spezialgesetzliche Regelungen zum Arbeitsschutz in der DR Kongo finden sich zum Beispiel in einem Erlass aus dem Jahr 1997 über Einrichtungen zur Verhütung von Berufsrisiken oder auch in einem Erlass von 1976 über einen medizinischen oder sanitären Dienst in Unternehmen (französische Übersetzung).

Ein weiterer Erlass von 1973 über die Sicherheit am Arbeitsplatz bei Erd-, Grabungs- oder Aushubarbeiten aller Art und bei Arbeiten der Bauindustrie bietet ebenfalls einen branchenspezifischen Arbeitsschutz in der DR Kongo (französische Übersetzung). Abschließend sei noch ein Erlass aus dem Jahr 1971 zur Regelung der Sicherheit am Arbeitsplatz genannt (französische Übersetzung)

Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: browse by country.

Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

Risiken

Schätzungen zufolge gehen rund 80 Prozent der kongolesischen Erwerbstätigen einer Beschäftigung im informellen Sektor nach. Dies führt zwangsläufig dazu, dass adäquate Arbeitsschutzmaßnahmen oftmals fehlen. Kontrollen von Seiten der Behörden sind im Regelfall auch nur auf den formellen Sektor ausgerichtet. Dies bedeutet, dass aufgrund der bestehenden Dunkelziffer kaum aussagekräftige Statistiken über Arbeitsunfälle vorhanden sind. Nach einer Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe über den artisanalen Kupfer-Kobalt-Sektor aus dem Jahr 2021 wurden innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten in 19 Minen insgesamt 59 Unfälle mit Todesfolge verzeichnet; in 44 Minen kam es zu 851 Unfällen mit Verletzungsfolge.

Das Arbeitsministerium beschäftigt landesweit rund 200 Arbeitsinspektoren. Diese kommen ihrer Pflicht sowohl im formellen als auch im informellen Sektor mit unterschiedlichem Engagement und Pflichtbewusstsein nach. 

Die größten „Brandherde“ in Sachen Mangel an Arbeitsschutz dürften im Bergbausektor liegen. Die BGR geht davon aus, dass ein großer Teil der Unfälle und Unfallursachen auf den Untertagebergbau entfallen. Vor allem Arbeiter im artisanalen Bergbau sind bei der Verrichtung ihrer Arbeit den Gefahren schutzlos ausgeliefert.

Für den Großteil der Kleinbergleute wird keine Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Dieser Missstand wird dadurch gefördert, dass kaum Kontrollen stattfinden, beziehungsweise entsprechende Kontrollmechanismen nicht greifen. Auch der Kostenaspekt spielt laut BGR eine große Rolle: Die Bergbaukooperativen vor Ort betrachten die mit der Anschaffung persönlicher Schutzausrüstungen verbundenen Kosten als wirtschaftlichen Risikofaktor. Diese Sorge beruht auf Erfahrungswerten: So kam es in der Vergangenheit dazu, dass ausgehändigtes Material zweckentfremdet oder gar weiterveräußert wurde. Bei einem Engagement in einer anderen Mine wurde das Material mitgenommen. So lange die Kooperativen ihre Arbeiter nicht zum Tragen von Schutzausrüstungen verpflichten, dürfte sich in dieser Hinsicht nicht viel bewegen.

Um mögliche Risiken bei der Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren in der DR Kongo zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen 

Das Kompetenzzentrum Sourcing mit Sitz in Johannesburg, Südafrika, dient der Integration von Unternehmen aus dem südlichen Afrika in die Wertschöpfungsketten deutscher und europäischer Firmen. Es bietet Marktinformationen, unterstützt bei der Suche nach Geschäftspartnern und organisiert zudem Veranstaltungen zur Förderung der Wettbewerbs- und Exportfähigkeit lokaler Unternehmen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Schulung und Beratung im Rahmen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Hierfür wurden bereits Runde Tische für KMUs und umfangreiche Kurse zum nachhaltigen Lieferkettenmanagement durchgeführt. Weitere Schulungen zum LkSG sind geplant, um Unternehmen zu unterstützen, die Anforderungen des deutschen Marktes zu erfüllen.

Den staatlichen Institutionen, einschließlich der Arbeitsaufsichtsbehörde und den Arbeitsgerichten, mangelt es an Ressourcen und Kapazitäten zur Durchsetzung der Arbeitsgesetze. Auch notwendige Kontrollen werden kaum durchgeführt. Das allgemeine Verständnis sowie die Akzeptanz von Arbeitsrechten müsste auch vom Arbeitsministerium mehr gefördert werden.

Das Thema Arbeitsschutz in der DR Kongo steht auch bei internationalen Organisationen sowie bei NGO (Non-Governmental Organizations) auf der Agenda. Ein Projekt startete das US-amerikanische Bureau of International Labor Affairs (2021-2025). Dabei geht es um eine bessere Einhaltung des Arbeitsrechts und der Standards für akzeptable Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Arbeitszeiten und Löhne. Als Sektoren wurden der Bergbau, Vertrieb und das öffentliche Bauwesen identifiziert.

Auch die Kapazitäten der Arbeitsaufsichtsbehörde zur Erkennung und Bekämpfung von Arbeitsverstößen sollen verbessert werden. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerverbänden bekommen entsprechendes Wissen vermittelt, um Verstöße zu verhindern, zu überwachen und/oder zu stoppen.

Der Vision Zero Fund ist eine Multi-Stakeholder-Plattform, die gemeinsam mit Experten Trainings für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in verschiedenen Lieferketten anbietet. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Missachtung des Arbeitsschutzes können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz eingesehen werden.

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