Zollmeldung Kongo, Demokratische Republik Umsatzsteuer
Kongo setzt Zölle und Mehrwertsteuer für Fluggesellschaften aus
Die Zoll- und Steuerbefreiung für importierte Ersatzteile gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren.
09.12.2021
Von Andrea Mack | Bonn
Die kongolesische Regierung gewährt nationalen Fluggesellschaften eine Aussetzung der Zahlung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr von Ersatzteilen für ihre Luftfahrzeuge.
Eine Liste der befreiten Ersatzteile wird in einem Ministerialerlass festgelegt.
Dies beschloss die Regierung am 24. Juli 2021 per Dekret Nr. 21/01. Die Zoll- und Steuerbefreiung gilt für zwei Jahre bis zum 23. Juli 2023.
Im genannten Zeitraum wird zudem ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 8 Prozent auf die Preise von Flugtickets nationaler Fluggesellschaften angewendet. Der Normalsatz liegt in der Demokratischen Republik Kongo bei 16 Prozent.
Quelle: IBFD Tax News Service, 7. Dezember 2021, Décret n° 21/01 du 24 juillet 2021