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Zollmeldung Kongo Zolltarif, Einfuhrzoll

Ausgewählte Lebensmittel unterliegen ermäßigtem Einfuhrzollsatz

Vor dem Hintergrund steigender Lebensmittelpreise führt die Republik Kongo für ausgewählte Lebensmittel einen reduzierten Einfuhrzollsatz in Höhe von 5 Prozent ein.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Ausgewählte Lebensmittel können seit dem 1. Oktober 2023 ermäßigt in die Republik Kongo eingeführt werden. Für folgende Güter fällt ein ermäßigter Einfuhrzollsatz in Höhe von fünf Prozent an:

  • Raffiniertes Palmöl (Unterposition: 1511.90.00)
  • Fleisch und gefrorene genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (Positionen des Kapitels 2 sowie Position 0504)
  • Gefrorener Meeresfisch (Position 0303)
  • Milch ((Unter-)Position: 0401, 0402 und 1901.90.90)
  • Weizen (Unterposition: 1001.19 und 1001.99)
  • Gesalzener Fisch (Unterposition: 0305.51.00 und 0305.59.00)
  • Tafelsalz (Unterposition: 2501.00.11)
  • Reis (Unterposition: 1006.20.00 bis 1006.40.00)

Darüber hinaus sind diese Güter von der Mehrwertsteuer befreit.

Es handelt sich hierbei um eine dreimonatige Übergangsregelung, die bereits am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten ist.

Quelle: Note Circulaire, No. 0486 MEF/CAB

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