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Kosovo: Verrechnung von Mehrwertsteuergutschriften mit Steuerschulden

Die kosovarische Steuerverwaltung verrechnet Steuerguthaben in Höhe von 3.000 Euro von Unternehmen mit bestehenden Steuerschulden.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Die Steuerverwaltung der Republik Kosovo (Administratës Tatimore e Kosovës) teilte mit, dass sie ab dem 21. Juni 2022 für bestimmte Gruppen von steuerpflichtigen juristischen Personen die Mehrwertsteuergutschriften mit ausstehenden Steuerschulden verrechnen wird. Das "Verfahren zur Überprüfung und Erstattung von MwSt.-Guthaben“ wird bei steuerpflichtigen Personen durchgeführt, die ein Steuerguthaben in Höhe von 3.000 Euro und mehr als 5.000 Euro ausstehende Steuerschulden haben.

Die Steuerverwaltung wird nach Feststellung der Richtigkeit des Guthabens in der Mehrwertsteuererklärung mit dem vorhandenen Mehrwertsteuerguthaben die Steuerschulden des Unternehmens decken und den ggfs. verbleibenden Rest auf das Bankkonto zurückerstatten.

Nach der Durchführung des Verfahrens wird die steuerschuldige Person über die Übertragung des Gutachtens, die Art der Steuern/Abgaben, den Steuerzeitraum sowie den Teil der eventuellen Rückerstattungen, die übertragen wurden, benachrichtigt. 

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