Zollmeldung Kosovo Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
Freihandelsabkommen zwischen Kosovo und EFTA tritt in Kraft
Das Freihandelsabkommen erleichtert den Handel zwischen Kosovo und den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
17.08.2026
Das Freihandelsabkommen zwischen Kosovo und den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) tritt ab dem 1. September 2026 schrittweise in Kraft. Zunächst gilt das Abkommen für Island, Kosovo und Norwegen. Für Liechtenstein und die Schweiz tritt es zum 1. Oktober 2026 in Kraft.
Das Abkommen wurde am 22. Januar 2025 in Davos unterzeichnet. Es umfasst neben dem Warenhandel unter anderem Regelungen zu Dienstleistungen, technischen Handelshemmnissen, Handelserleichterungen, geistigem Eigentum, Wettbewerb und nachhaltiger Entwicklung.
Die Ursprungsregeln des Abkommens basieren auf dem PEM-Übereinkommen. Darüber hinaus sieht das Abkommen eine Vollkumulierung zwischen den EFTA-Staaten und den Mitgliedern der mitteleuropäischen Freihandelszone CEFTA vor. Dazu zählen neben Kosovo auch Albanien, Bosnien und Herzegowina, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Unter bestimmten Voraussetzungen können Verarbeitungsschritte in diesen Staaten bei der Ursprungsermittlung berücksichtigt werden.
Quellen und weitere Informationen:
- EFTA Trade Relations: Kosovo
- Text des Freihandelsabkommens