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Immobilienrecht in Kuba

Bislang können in Kuba grundsätzlich nur kubanische Staatsangehörige und seit 2011 Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Kuba Immobilien kaufen.

Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen

Regelungen zum Immobilienrecht und Flächenrecht finden sich im Zivilgesetzbuch, im Gesetz über Wohngebäude (Ley General de Vivienda, Nr. 65/1988) sowie im Auslandsinvestitionsgesetz (Ley de Inversión Extranjera, Gesetz Nr. 118/2014). Des Weiteren finden sich Regelungen in den Resolutionen Nr. 4/2014 und 47/2014.

Bislang können in Kuba grundsätzlich nur kubanische Staatsangehörige und seit 2011 Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Kuba Immobilien kaufen. Ausländische Unternehmen können allerdings auf staatlichen Grundstücken Bauwerke errichten und diese auch dauerhaft nutzen. Dies wird durch ein sogenanntes Flächenrecht (derecho de superficie) - vergleichbar mit dem deutschen Erbbaurecht möglich, wonach der Eigentümer des Grundstücks einer anderen Person die Erlaubnis erteilen kann, auf dem Grundstück zu bauen. Der Erbauer kann dann eigene Eigentumsrechte an den errichteten Gebäuden und Anlagen erwerben, allerdings nur für die Laufzeit des Flächenrechts. Möglich ist dies seit einer Gesetzesänderung in 2010, die das Flächenrecht entsprechend reformierte, um insbesondere ausländische Investitionen im Tourismussektor zu erleichtern (Dekret 273/2010). Einschlägig sind die Art. 218 bis 225 Zivilgesetzbuch. Nach einer Änderung der Art. 221 und 222 Zivilgesetzbuch kann der Staat kubanischen Unternehmen das Recht zur Errichtung von Häusern und Apartments für touristische Zwecke einräumen. Die maximale Laufzeit für ein Flächenrecht beträgt 99 Jahre.

Nach Art. 17 Auslandsinvestitionsgesetz gibt es zudem eine ausdrückliche Regelung, nach der es für ausländische Investoren möglich ist, Investitionen in Immobilien zu tätigen und zudem das Eigentum und andere dingliche Rechte an diesen zu erwerben. Investitionen können dabei in Immobilien für touristische Zwecke und in Wohnungen und Büros von ausländischen juristischen Personen getätigt werden.

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