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Die Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen ist in Kuba grundsätzlich möglich.
15.04.2021
Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen
Die Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen ist in Kuba grundsätzlich möglich. Sofern kein internationales Abkommen etwas anderes bestimmt, sind die Voraussetzungen für die Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen gemäß Art. 483 Gesetz über Zivil-, Verwaltungs- und Arbeitsprozessverfahren (Ley de Procedimiento Civil, Administrativo y Laboral, Gesetz Nr. 7/1977) zu beachten:
Zuständig ist grundsätzlich der oberste Gerichtshof „Tribunal Supremo Popular“ (Art. 484 Gesetz über Zivil-, Verwaltungs- und Arbeitsprozessverfahren).
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