Wirtschaftsrecht | Vereinigtes Königreich

Recht kompakt Vereinigtes Königreich

Der Länderbericht Recht kompakt Vereinigtes Königreich bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.    

Von Dr. Achim Kampf, Nadine Bauer, Karl Martin Fischer

Das Vereinigte Königreich verfügt über ein stabiles und traditionsreiches Rechtssystem, das ausländischen Investoren Rechtssicherheit gibt, aber auch einige Eigenheiten aufweist. Im Rule of Law Index 2024 des World Justice Project belegt das Land mit einem Wert von 0.78 im weltweiten Ranking Platz 15.

Vorteile

  • Eher liberales Wirtschaftsrecht
  • einfache Gesellschaftsgründung
  • Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
  • Umfassendes Handelsabkommen mit der EU

Herausforderungen

  • Außerhalb des EU-Binnenmarkts
  • Grenzüberschreitender Personaleinsatz kompliziert bis unmöglich
  • Fachkräftemangel
  • Kostenintensive Rechtsstreitigkeiten

  • Das Vereinigte Königreich ist eine konstitutionelle Monarchie mit einem parlamentarischen Regierungssystem. Formelles Staatsoberhaupt ist der König. (Stand: 27.08.2025)

    Allgemeines

    Das Vereinigte Königreich setzt sich aus den vier Landesteilen England, Wales, Schottland (die gemeinsam "Großbritannien" sind) und Nordirland zusammen. Bei der Nutzung von Rechtsquellen muss immer darauf geachtet werden, für welchen Landesteil die jeweiligen Vorschriften gelten. Häufig gelten Vorschriften nur für England & Wales, während Schottland und Nordirland die Materie selbst - und häufig abweichend - geregelt haben. So ist das Sachen- und Immobilienrecht im Law of Property Act 1925 geregelt, der aber nur für England & Wales gilt. Schottland hat sein eigenes, vom römischen Recht geprägtes Sachenrecht. Auch unterhalb der Ebene des Gesetzesrechts gelten beispielsweise die Civil Procedure Rules nur für England & Wales, in Schottland und Nordirland gibt es ein anderes Zivilprozessrecht und eine andere Gerichtsorganisation.

    Das Parlament (Parliament) besteht aus zwei Kammern: dem Unterhaus (House of Commons) und dem Oberhaus (House of Lords). Eine schriftliche Verfassung im Sinne eines einheitlichen Verfassungsdokuments gibt es im Vereinigten Königreich nicht. Die Verfassung setzt sich aus ungeschriebenen Rechtsgrundsätzen und Traditionen sowie aus Parlamentsgesetzen, zum Beispiel den Parliament Acts

    Vom 1. Januar 1973 bis zum 31. Januar 2020 war das Vereinigte Königreich Mitgliedstaat der Europäischen Union.

    Das Vereinigte Königreich ist Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO). 

    Rechtsquellen

    Bezüglich des Rechtssystems ist erneut zwischen den einzelnen Landesteilen (England und Wales einerseits sowie Schottland und Nordirland andererseits) zu unterscheiden. Das in England und Wales geltende Recht setzt sich in erster Linie aus dem von den Common Law Courts entwickelten Common Law und dem sogenannten Equity Law zusammen. Der 1875 geschaffene High Court of Justice entwickelt Common und Equity Law beständig weiter. Das schottische Recht hingegen hat sich erst seit Beginn des 18. Jahrhunderts dem englischen Common Law angenähert und stellt einen Mittelweg zwischen englischer und kontinentaleuropäischer Tradition dar. Darüber hinaus existiert auch geschriebenes Recht (statutes), das seit einiger Zeit deutlich an Bedeutung gewonnen hat.

    Rechtstexte sind auf dem Rechtsportal legislation.gov.uk abrufbar.

    Ein weiterer, äußerst relevanter Rechtstext ist das Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem VK vom 24. Dezember 2020 in der Fassung vom 30. April 2021. An 31. Dezember 2020 endete die zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union vereinbarte Übergangsphase; seitdem ist das Vereinigte Königreich vollständiger Drittstaat. Beide Parteien haben ein Abkommen über Handel und Zusammenarbeit geschlossen, das wichtige Fragen vor allem zu Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Parteien regelt.

    Beyond Brexit

    Das GTAI-Special Beyond Brexit informiert über die wichtigsten Entwicklungen, die sich seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ergeben.

    Flaggen Vereinigtes Königreich und EU, Brexit Flaggen Vereinigtes Königreich und EU, Brexit | © GettyImages/klenger

    Beyond Brexit

     

    Von Dr. Achim Kampf, Nadine Bauer, Karl Martin Fischer | Bonn

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  • Neben Informationen zu dem erträge anwendbaren Recht gibt dieser Rechtsbericht Auskünfte zu den verschiedenen Vertragsarten des britischen Rechts. (Stand: 11.09.2025)

    Anwendbares Recht

    Für grenzüberschreitende Verträge stellt sich die Frage, welches Recht  gilt. Häufig wird es eine vertragliche Vereinbarung des anwendbaren Rechts geben. Wo dies nicht der Fall ist, galten bis zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union die Regelungen der Verordnung (EG) 593/2008 direkt. Heute gelten diese Regeln weiter für bis zum 31. Dezember 2020 geschlossene Verträge. Für danach geschlossene Verträge gelten sie weitestgehend identisch durch die Inbezugnahme der Verordnung im Contracts (Applicable Law) Act 1990. Dort ist geregelt, dass der Vertrag grundsätzlich dem Recht desjenigen Staates unterliegt, in dem die Partei, welche die für den Vertrag charakteristische Leistung zu erbringen hat, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn allerdings der Vertrag eine offensichtlich engere Bindung zu dem anderen Staat aufweist, gilt das dortige Recht.

    Eine Besonderheit kann für Kaufverträge und bestimmte Werklieferungsverträge gelten. Das UN Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for The International Sale of Goods - CISG) ist in Deutschland ratifiziert und tritt, wenn nach den oben genannten Regelungen deutsches Recht anwendbar wäre, an die Stelle des deutschen Kaufrechts, sofern nichts anderes vereinbart ist (etwa: "Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts."). Ebenfalls relevant kann das UN-Kaufrecht werden, wenn sich ein Vertrag aus Kauf- und Dienstleistungselementen zusammensetzt, sofern das Kaufelement überwiegt.

    Das Vereinigte Königreich (VK) hat das UN Kaufrecht hingegen nicht ratifiziert, so dass bei der Geltung des dortigen Rechts das nationale Recht zur Anwendung gelangt.,

    Vertragsrecht

    Allgemeines

    Das englische Recht kennzeichnet ein Zusammenspiel gesetzlicher und richterrechtlicher Regeln und Prinzipien. Im allgemeinen Vertragsrecht gilt hinsichtlich des Zustandekommens von Verträgen das Konsensprinzip, also das Erfordernis von Angebot und Annahme. In formeller Hinsicht gibt es Verträge "under seal", also gesiegelte Verträge, und einfache Verträge ("simple contracts"). Letztere sind in der Praxis deutlich häufiger. Sie sind zwar formlos wirksam, haben aber eine inhaltliche Wirksamkeitsvoraussetzung, nämlich die "consideration", also die Gegenleistung. Ohne eine solche ist ein simple contract nicht rechtswirksam. 

    Verträge sind in aller Regel ausführlicher und bestimmter als im deutschen Recht. Gerichte sind deutlich zurückhaltender bei der Auslegung, ein zu unbestimmter Vertrag kann unwirksam sein. Verträge enthalten die eigentlichen Vereinbarungen ("terms"), häufig treten auch außervertragliche Nebenabreden ("representations") hinzu. Eine weitere, wichtige Entscheidung im Vertragsrecht ist diejenige zwischen einer "warranty" (vertragliche Zusicherung) und einer "condition"  (essentieller Vertragsbestandteil). Bei Bruch einer warranty besteht in der Regel ein Schadensersatzanspruch, bei der condition gibt es das weitergehende Recht, beispielsweise eine Ware als nicht vertragsgemäß zurück zu geben und eine fehlerfreie Ware zu verlangen.

    Kaufvertragsrecht

    Das VK regelt den Kaufvertrag (und den Werklieferungsvertrag) vor allem im Sale of Goods Act 1979 (SGA). Der dortige § 2 (1) definiert ihn als Vertrag, bei dem der Verkäufer das Eigentum an Waren auf den Käufer überträgt oder zu übertragen verspricht. Im Gegenzug ist eine Kaufpreiszahlung erforderlich. Das Eigentum geht mit Vertragsschluss (bei bestimmten Sachen) oder zu dem von den Parteien vereinbarten Zeitpunkt auf den Käufer über, ansonsten nach den Regeln der §§ 16 ff. SGA. Dort findet sich die Regel, dass beim Gattungskauf das Eigentum erst dann übergeht, wenn die Kaufsache spezifiziert ist. Soll das Eigentum nicht bereits mit Abschluss des Kaufvertrages übergehen, handelt es sich um ein agreement to sell. In diesem Fall findet der Eigentumsübergang mit Zeitablauf oder Bedingungseintritt statt.

    Die Ware muss mit einer eventuellen Beschreibung übereinstimmen (§ 13 SGA) und von zufriedenstellender Qualität sowie "fit for purpose" sein (§ 14 SGA),  anwendbar ist, richten sich Werkverträge, Werklieferungsverträge und Dienstverträge nach den allgemeinen Regeln des Common Law und teilweise nach dem Supply of Goods and Services Act 1982.

    Dienst- und Werkvertragsrecht

    Ein "contract for services" wird mit selbständigen Dienstleistenden abgeschlossen. Hier ist die gesetzliche Regelungsdichte relativ gering, die common law Grundsätze - und die vertraglichen Vereinbarungen - spielen eine wichtige Rolle. Daneben gelten die Regeln des Supply of Goods and Services Act 1982. Dort ist beispielsweise in den Artikeln 13 ff. geregelt, dass Dienstleistungen mit "reasonable care and skill" erbracht werden müssen, innerhalb angemessener Zeit und gegen angemessene Vergütung, soweit nichts anderes vereinbart wurde.  

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Das englische Recht akzeptiert "terms and conditions" als normalen Bestandteil des Wirtschaftslebens. Ihre Einbeziehung durch ausdrückliche Vereinbarung oder zumindest Kenntnisnahme vor, oder spätestens bei Vertragsschluss ist unproblematisch. Wenn hingegen beide Parteien AGB verwenden und sich diese inhaltlich widersprechen ("battle of forms"), gilt im Zweifel die letzte Version der Vertragsbedingungen, die vor der (konkludenten) Annahme (z. B. Lieferung oder Zahlung) übermittelt wurde ("last shot rule").   

    Verjährung

    Eingetretene Verjährung beseitigt nicht die Forderung als solche, sondern ist eine prozessuale Einrede. Die Regelungen des englischen Verjährungsrechts finden sich im Limitationa Act 1980. Danach verjähren Ansprüche aus einfachen Verträgen nach sechs Jahren (Art. 5), Verträge "under seal" verjähren nach zwölf Jahren. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.     

     

     

    Karl Martin Fischer

    Von Karl Martin Fischer | Bonn

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  • Die Systematik des englischen Gewährleistungsrechts unterscheidet sich deutlich von der deutschen. (Stand: 01.10.2025)

    Das englische Recht kennt keine dem deutschen Recht vergleichbare Mängelhaftung für verschiedene Vertragstypen. Vielmehr sind Gewährleistungsrechte und -ansprüche im englischen Recht letztlich Ansprüche aus Vertragsbruch (breach of contract). Ein breach of contract liegt vor, wenn der Vertragspartner seine vertraglich vereinbarte Leistung gar nicht, zu spät, nicht vollständig oder fehlerhaft erbringt. Und in diesem Rahmen werden auch Gewährleistungsansprüche behandelt. Wenn also nach diesen Regeln ein Mangel vorliegt - zum Beispiel wird eine Dienstleistung nicht nach den Regeln der Kunst erbracht - muss der Dienstleister der anderen Partei den Schaden ersetzen, der durch die Mangelhaftigkeit entstanden ist. Auf ein Verschulden des Dienstleisters kommt es dabei nicht an.

    Gesetzliche Regelungen

    Das Recht im Vereinigten Königreich (VK) enthält Regelungen zur Haftung für fehlerhafte Leistungen im wesentlichen im Sale of Goods Act 1979 (SGA), im Supply of Goods and Services Act 1982 (SGSA) und - soweit Verbrauchergeschäfte betroffen sind - auch im Consumer Rights Act 2015 (CRA). 

    Die Gewährleistung im Kaufrecht

    Für das Kaufrecht muss unterschieden werden zwischen Mängeln, die eine Verletzung einer "warranty" sind und solchen, die eine Verletzung einer "condition" darstellen. 

    Im ersten Fall hat der Käufer nur einen Schadensersatzanspruch. Immerhin ist dieser nicht verschuldensabhängig und beschränkt sich außerdem nicht auf den direkten Schaden (der Minderwert der Ware), sondern erfasst außerdem eventuelle Mangelfolgeschäden. Der Vertrag als solcher bleibt aber, es gibt keine Wandlungsmöglichkeit.

    Im zweiten Fall sieht es anders aus. Eine condition ist ein wesentlicher Vertragsbestandteil, eine essentialia negotii. Wenn der Mangel in der Verletzung einer solchen Bestimmung besteht, muss die Käuferin die Kaufsache nicht annehmen oder kann fehlerhafte Ware zurückgeben. Dies muss allerdings im unmittelbaren Zusammenhang mit der Annahme der Ware erfolgen. 

    Die Antwort auf die Frage, wie man eine "warranty" von einer "condition" unterscheidet, findet sich entweder im Vertrag oder sogar im Gesetz. Dieses regelt insofern: "Handelt es sich bei einer Bestimmung des Kaufvertrags um eine Bedingung (condition), deren Verletzung das Recht begründen kann, den Vertrag als zurückgetreten zu behandeln, oder um eine Garantie (warranty), deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch begründen kann, nicht aber das Recht, die Ware abzulehnen und den Vertrag als abgelehnt zu behandeln, hängt in jedem Fall von der Auslegung des Vertrags ab; und eine Klausel kann eine Bedingung sein, obwohl sie im Vertrag als Garantie bezeichnet wird." (s. 11 Abs. 3 SGA 1979). Außerdem gibt es Regelungen, die bestimmten Klauseln ausdrücklich die Eigenschaft als condition oder warranty zuordnen, so zum Beispiel s. 12 Abs. 5A oder s. 15 Abs. 3 SGA 1979, oder auch ohne ausdrückliche Regelung wesentliche Bedingungen schaffen (implied conditions), wie zum Beispiel in s. 2 (1) des SGSA 1982. 

    Die Gewährleistung im Dienstvertragsrecht

    Auch im Dienstleistungsrecht gibt es implied terms, denen zufolge der Dienstleister seine Leistungen "with reasonable care and skill" ausführen wird (s. 13 des Supply of Goods and Services Act). In zeitlicher Hinsicht gilt ein implied term, dass die Leistung in angemessener Zeit erbracht wird (s. 14).  Wenn kein Preis vereinbart ist, gilt ein "reasonable charge" (s. 15).

    Hinsichtlich der Rechtsfolgen einer Schlechtleistung gelten die allgemeinen Regeln, also in der Regel Schadensersatz.

    Gewährleistung bei Verbraucherverträgen

    Dem deutschen Gewährleistungsrecht deutlich ähnlicher ist das britische Recht im B2C-Bereich. Hier gilt der Consumer Rights Act 2015.

    Waren müssen von zufriedenstellender Qualität sein und dem Zweck und der Beschreibung entsprechen (s. 9-18 CRA 2015). Auch für digitale Inhalte (s. 34 ff.) und Dienstleistungen (s. 49 ff.) gelten entsprechende Regelungen. 

    Bei Fehlern gilt für Waren ein "short term right to reject" (s. 20) während der ersten 30 Tage. Danach gilt ein Recht auf "repair or replacement". Kann auch auf diese Art keine mangelfreie Ware zur Verfügung gestellt werden, gibt es als "letztes Mittel" ein Recht auf Wandlung oder Herabsetzung des Preises (s. 24). Bei digitalen Inhalten ist ein Recht auf Reparatur / Ersatz vorgesehen, falls erfolglos kann Preisminderung beansprucht werden (s. 42 ff). Für Dienstleistungen gelten analog ebenfalls Ansprüche auf Wiederholung und gegebenenfalls Preisnachlass (s. 55).

    Die Vorschriften des CRA 2015 sind zwingend und können nicht zum Nachteil des Verbrauchers abbedungen werden.

    Karl Martin Fischer

    Von Karl Martin Fischer | Bonn

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  • Das englische Recht kennt verschiedene Sicherungsmittel. (Stand: 01.10.2025)

    Auch im englischen Recht kommen sowohl Rechte an einer Sache als auch solche Rechte, die sich nicht auf eine Sache beziehen sowie vertraglich vereinbarte Sicherungsmittel in Betracht. Zur ersten Gruppe zählen Eigentumsvorbehalt, Chattel Mortgage oder Pledge. Als typisches Sicherungsmittel der zweiten Gruppe existiert auch im englischen Recht die Bürgschaft. Eine Sicherungsübereignung dagegen ist dem britischen Recht fremd. 

    Für den Zeitpunkt des Eigentumsübergangs kommt es auf den jeweiligen Vertrag an. Enthält dieser keine ausdrückliche Vereinbarung, wechselt nach sec. 18 Rule 1 Sale of Goods Act 1979 (SGA) das Eigentum mit Vertragsabschluss.

    Eigentumsvorbehalt

    Wollen die Parteien einen Eigentumsvorbehalt ("retention of title") vereinbaren, so müssen sie dies ausdrücklich vor oder bei Abschluss des Vertrages tun; ein nachträglicher Vermerk reicht nicht aus.

    Der Eigentumsvorbehalt selbst ist in sec. 19 SGA ausdrücklich anerkannt. Bei Abfassung der Eigentumsvorbehaltsklausel muss eindeutig klargestellt werden, dass der Lieferant der Ware rechtlicher Eigentümer bleibt, obwohl der Käufer bereits Besitz an der Ware erlangt hat.

    Kommt der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, kann der Verkäufer grundsätzlich die Herausgabe der unter EV gelieferten Ware verlangen. Der einfache EV sichert den Lieferanten allerdings nur, solange sich die Ware im ursprünglichen Zustand im Besitz des Abnehmers befindet.

    Im Falle der Insolvenz des Käufers kann der Verkäufer die Ware aussondern; einer eventuell bereits erfolgten Zwangsvollstreckung Dritter in die Ware kann er widersprechen. Ist die betroffene Sache bereits veräußert, so setzt sich der Herausgabeanspruch in einem Anspruch auf den Verkaufserlös fort (sogenannter verlängerter EV).

    Hat der Abnehmer das gelieferte Material in solcher Weise untrennbar mit anderen Produkten verbunden und/oder verarbeitet, dass die ursprüngliche Identität des Materials nicht mehr festgestellt werden kann, so geht der EV grundsätzlich unter. Den neuen Gegenstand erwirbt deren Hersteller oder der Eigentümer der Hauptsache. Zulässig und durchaus üblich sind Klauseln, nach denen der Verkäufer das Eigentum an allen Gegenständen erwirbt, zu denen entweder sein Eigentum verarbeitet wird oder die mit ihm verbunden werden. Schließlich können auch Zahlungen aus anderen Verträgen oder zugunsten von Konzerngesellschaften zur Bedingung für den Eigentumsübergang erhoben werden.

    Chattel Mortgage

    Die Mortgage (siehe insbesondere die Regelungen im Law of Property Act 1925) ist ein besitzloses Pfandrecht. Es kann sowohl an Grundstücken als auch an beweglichen Sachen und Rechten bestellt werden. In letzterem Fall handelt es sich um eine chattel mortgage. Diese wird durch Vertrag bestellt, durch den das Eigentum an dem Sicherungsgut auf den Sicherungsnehmer übertragen wird. Dieses übertragene Eigentum wird mit einer Rückübertragungsverpflichtung belastet für den Fall, dass die gesicherte Forderung ordnungsgemäß erfüllt wird. Als Sicherungsgüter werden typischerweise industrielle Gegenstände wie Anlagen oder Maschinen sowie Schiffe und Flugzeuge eingesetzt. Es handelt sich hierbei allerdings um ein wenig gebräuchliches Sicherungsmittel, da mit der Bestellung zumeist ein umständliches förmliches Verfahren durchlaufen werden muss. Eine Sicherungsübereignung, wie sie im deutschen Recht anerkannt ist, kennt das britische Recht hingegen nicht.

    Pledge

    Definiert wird das pledge als Überlassung des Besitzes an einem Gegenstand zur Sicherung einer Forderung und entspricht damit dem deutschen Pfandrecht. Voraussetzung einer Bestellung ist, dass der Besitz an der Sache übertragen werden kann. Mit der Bestellung ist der Sicherungsnehmer (pledgee) berechtigt, den Besitz auszuüben, das Sicherungsgut auf eigenes Risiko zu nutzen und sein Sicherungsrecht weiter zu übertragen. Er kann die Sache schließlich verkaufen und mit dem Erlös die gesicherte Forderung tilgen, wenn der vereinbarte Rückzahlungstermin verstrichen ist.

    Floating Charge

    Die floating charge ist ein umfassendes besitzloses Pfandrecht, das auf handelsrechtlicher Praxis beruht. Nur companies (also Kapitalgesellschaften), nicht aber natürliche Personen und partnerships (also Personengesellschaften) können floating charges bestellen. Im Bankgeschäft sind sie ein weit verbreitetes Sicherungsmittel. Sie werden nicht an einem individuellen Sicherungsgut oder einer bestimmten Menge von Gegenständen bestellt, sondern in aller Regel an dem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen des Sicherungsgebers. Charakteristisch ist die fortbestehende Verfügungsbefugnis: Das heißt der Sicherungsgeber (chargor) kann über den Haftungsfond im ordentlichen Geschäftsgang bis zum Eintritt des Sicherungsfalles (crystallization) verfügen.

    Weitere Sicherungsmittel

    Weitere Sicherungsmittel sind die Bürgschaft (guarantee) als akzessorische Sicherheit und die Garantie (indemnity) als rechtlich selbständiges Leistungsversprechen. Die Bürgschaft bedarf keiner Form. Sie erlischt bei Tilgung der Hauptforderung oder Zahlung des Bürgen an den Gläubiger.

    Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf | Bonn

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  • Hersteller haften nach dem britischen Verbraucherschutzgesetz (Consumer Protection Act 1987) für ihre Produkte.  (Stand: 01.10.2025)

    Das britische Produkthaftungsrecht richtet sich vor allem nach den Vorschriften des Consumer Protection Act 1987 (CPA). Dieser basiert seinerseits auf der europäischen Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG. Beide Rechtsinstrumente begründen eine verschuldensunabhängige Haftung ("strict liability") des Herstellers (s. 2 CPA). Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man berechtigterweise erwarten darf (s. 3 CPA). Von der Haftung werden Körper- und Sachschäden umfasst (s. 5 CPA). Ersatzfähig sind jedoch nur solche Sachen, die für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt sind, nicht also Schäden an Sachen eines Gewerbebetriebes. Der Anspruch verjährt innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis der Zusammenhänge (schedule 1 CPA). 

    Unberührt hiervon bleibt eine Haftung des Produzenten gemäß dem richterrechtlich geprägten allgemeinen Deliktsrecht (tort law). Hierfür ist Verschulden erforderlich. Der wichtigste Präzedenzfall  für diese Thematik ist Donoghue v. Stevenson (1932) AC 562. Ebenfalls unberührt bleiben Ansprüche aus Vertrag, allerdings gelten diese nur zwischen den Vertragsparteien. 

    Weitergehende Informationen hält die britische Regierung in einer Guidance bereit (auf Englisch).

    Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf

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  • Das britische Handelsvertreterrecht hat europäischen Ursprung.  (Stand: 07.10.2025)

    Handelsvertreterrecht

    Der Handelsvertreter (commercial agent) ist ein selbstständiger Gewerbetreibender, der ständig damit betraut ist, für eine andere Person den Verkauf oder den Ankauf von Waren zu vermitteln oder der diese Geschäfte im Namen und für Rechnung des Unternehmers abschließt. Die gegenseitigen Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus sec. 3 - 5 der Commercial Agents (Council Directive) Regulations 1993 (CAR).  

    Der Handelsvertreter hat gemäß sec. 6 CAR Anspruch auf eine angemessene Vergütung (remuneration). Dieser besteht auch nach Beendigung des Vertrages, wenn

    • das Geschäft hauptsächlich auf die Tätigkeit zurückzuführen ist, die der Handelsvertreter während des Vertragsverhältnisses ausgeübt hat und es innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird oder
    • der Unternehmer oder Handelsvertreter den Auftrag oder die Bestellung vor Vertragsbeendigung erhalten hat.

    Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag ist grundsätzlich zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen (sec. 15 CAR). Die dabei einzuhaltende Frist beträgt einen Monat für das erste Vertragsjahr, zwei Monate für das angefangene zweite Vertragsjahr und drei Monate für das angefangene dritte und die folgenden Vertragsjahre. Während kürzere Fristen nicht vereinbart werden dürfen, ist bei länger vereinbarten darauf zu achten, dass die vom Unternehmer einzuhaltende Frist nicht kürzer sein darf als die vom Handelsvertreter einzuhaltende.

    Bei Beendigung des Vertrages hat der Handelsvertreter entweder einen Anspruch auf Ausgleich (compensation) oder Entschädigung (indemnity). Im Grundsatz gilt: Der Handelsvertreter hat Anspruch auf einen Ausgleich und nicht auf eine Entschädigung, es sei denn, der Handelsvertretervertrag sieht etwas anderes vor (sec. 17 Abs. 2 CAR). Bei Vertragsverletzungen kann neben dem Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters noch ein weiterer Schadensersatzanspruch (claim for damages) nach allgemeinem Recht treten, sec. 17 Abs. 5 CAR. Hat der Handelsvertreter zur Erweiterung des Kundenstamms beigetragen oder die Geschäfte mit vorhandenen Kunden wesentlich erweitert, so kann er dafür eine Entschädigung (indemnity) beanspruchen, sofern der Unternehmer aus den Geschäften mit diesen Kunden noch erhebliche Vorteile zieht und die Ausgleichszahlung unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere einer entgangenen Provision, begründet erscheint. Der Ausgleich beträgt dabei höchstens eine nach dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre der Tätigkeit des Handelsvertreters berechnete Jahresvergütung. Wurde der Vertrag für weniger als fünf Jahre abgeschlossen, wird der Ausgleich nach dem Durchschnittsbetrag des entsprechenden Zeitraums berechnet (sec. 17 Abs. 4 CAR). Der Handelsvertreter muss den Anspruch innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Handelsvertretervertrags geltend machen.

    Vertragshändlerrecht

    Der Vertragshändler (distributor) unterscheidet sich vom Handelsvertreter dadurch, dass er unabhängiger Kaufmann ist und in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handelt. Das Vertragshändlerrecht ist im britischen Recht nicht gesetzlich geregelt und obliegt damit der Vertragsfreiheit der Parteien. Somit besteht zwar für Vertragshändler keine gesetzlich verankerte Kündigungsfrist. Aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen lässt sich jedoch die Verpflichtung ableiten, dass - sollte die Kündigungsfrist nicht vertraglich fixiert sein - eine angemessene Kündigungsfrist einzuhalten ist.

     

     

    Von Dr. Achim Kampf, Nadine Bauer, Karl Martin Fischer | Bonn

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  • Das britische Vergaberecht hat seit dem Brexit erhebliche Änderungen erfahren. (Stand: 16.10.2025)

    Die Ablösung des alten, auf EU-Recht basierenden Systems des Vergaberechts im Vereinigten Königreich ist ein Prozess, der spätestens mit dem Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 begann. Mit diesem Datum endete der Zugang zu der europäischen Vergabeplattform Tender Electronic Daily (TED), und gleichzeitig ging das neue britische System "Find a Tender" live. Seinen vorläufigen Abschluss fand der Prozess mit dem Inkrafttreten des Procurement Act 2023 am 24. Februar 2025. Ergänzt wird dieses Gesetz durch die Ausführungsbestimmungen in den Procurement Regulations 2024.

    Das wichtigste Ziel: Vereinfachung

    Der Procurement Act 2023 (PA 2023) schafft die vier parallelen Vergabeverfahren (allgemeine öffentliche Aufträge, Sektorenverordnung, Konzessionsvergabeverordnung und Verteidigung) ab. Er sieht nur noch ein Verfahren vor, begleitet von Sonderregelungen für die Beschaffung im Bereich Sicherheit und Verteidigung.

    Auch bezüglich der Verfahrensarten ist eine Vereinfachung eingetreten. Die fünf Verfahrensarten im europäischen Recht (offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog und Innovationspartnerschaft) werden durch zwei ersetzt: "open procedure"und "competitive flexible procedure" (s. 20 (2) PA 2023). Erstere entspricht dem bekannten offenen Verfahren, Letztere gibt der ausschreibenden Behörde ein hohes Maß an Freiheit, natürlich nur im Rahmen der Grundprinzipien (insbesondere Fairness, Gleichbehandlung, Transparenz).

    Materielle Regelungen

    In inhaltlicher Hinsicht regelt der Procurement Act 2023 die Grundprinzipien, die jeder öffentlichen Vergabe zugrunde liegen: ein gutes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung ("value for money"), die Mehrung des öffentlichen Nutzens, Transparenz und Integrität, und der Grundsatz der Nichtdiskriminierung (s, 12 PA 2023). Außerdem müssen ausschreibende Behörden die besonderen Herausforderungen im Auge haben, denen sich kleinen und mittleren Unternehmen gegenüber sehen, wenn sie sich an einer Ausschreibung beteiligen. 

    Eine wichtige Änderung im Vergleich zu der bisherigen Rechtslage ist das wichtigste Zuschlagskriterium: es gewinnt das vorteilhafteste Angebot (s. 19 PA 2023), während bisher der Zuschlag in der Regel dem wirtschaftlich vorteilhaftesten Angebot erteilt werden musste. Damit können nun auch andere Ziele als Wirtschaftlichkeit handlungsleitend sein, wie zum Beispiel Natur- und Klimaschutz, Soziales oder Sicherheitsaspekte.

    Die Schwellenwerte für die Ausschreibungspflicht ergeben sich aus Anhang 1 zum PA 2023. Waren und Dienstleistungen für eine zentrale Regierungsstelle müssen ab einem Wert von £139,688 ausgeschrieben werden, für andere hoheitliche Träger ab £214,904. Für Bauaufträge gilt eine Schwelle von £5,372,609. 

    In bestimmten Fällen sind Direktvergaben möglich, beispielsweise wenn nur ein Lieferant verfügbar ist, bei extremer Dringlichkeit oder zur Wiederholung bereits bestehender Dienste, wenn kein sinnvoller Wettbewerb möglich ist.

    Die Rechtsmittel unterlegener Bieter richten sich nach den ss.100 ff. des PA 2023. Bieter können Ersatz für erlittenen Schaden verlangen, wenn sie infolge einer Pflichtverletzung keine faire Chance auf den Zuschlag hatten. 

    Für Bieter aus Deutschland gelten die Regelungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem VK, dort insbesondere die Artikel 276 ff. sowie Anhang 25. Dieser weitet den Katalog der Ausschreibungen, zu dem EU-Unternehmen Zugang haben sollen, verglichen mit dem WTO-GPA noch einmal deutlich aus.   

     

    Hinweis: Weiterführende GTAI-Informationen zum GPA finden Sie unter: WTO und öffentliche Beschaffung. Einen Überblick über Internationale Ausschreibungen und Projekte mit Informationen über aktuelle staatliche und ausgewählte private Vorhaben stellt GTAI online bereit (auf Deutsch).

     

    Karl Martin Fischer

    Von Karl Martin Fischer | Bonn

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  • Es existiert kein das gesamte Vereinigte Königreich umfassendes Insolvenzrecht. In Schottland, Nordirland, England und Wales gelten daher unterschiedliche Rechtslagen. (Stand: 16.10.2025)

    Wird im Vereinigten Königreich über einen britischen Auftraggeber ein Insolvenzverfahren eröffnet, sind auch bei deutschen Gläubigern die im Vereinigten Königreich geltenden Insolvenzvorschriften maßgeblich. Im Folgenden wird das in England und Wales geltende Insolvenzrecht, das größtenteils durch den Insolvency Act 1986 sowie die The Insolvency (England and Wales) Rules 2016 geprägt ist, dargestellt. 

    Verfahrensarten

    Die Liquidation (winding up) einer Gesellschaft kann auf drei verschiedenen Wegen erfolgen, nämlich im Wege der members‘ voluntary liquidation, der creditors‘ voluntary liquidation und der compulsory liquidation. Bei den ersten beiden Varianten handelt es sich um freiwillige Abwicklungen auf Initiative der Gesellschafter. Die letzte Variante ist die gerichtliche Abwicklung der insolventen Gesellschaft. Einen Antrag auf gerichtliche Abwicklung können auch die Gläubiger stellen.

    Voraussetzung für die gerichtliche Abwicklung ist ein Liquidationsgrund. Als solcher kommt unter anderem gemäß sec. 122 Abs. 1 lit. f Insolvency Act die Unfähigkeit, Schulden zu begleichen (the company is unable to pay its debts) in Betracht.

    Weitergehende Informationen zu den unterschiedlichen Verfahrensarten hält die britische Regierung in diesem Leitfaden bereit (auf Englisch).

    Verfahrensablauf

    Eröffnet das Gericht ein Liquidationsverfahren, setzt es einen sogenannten Liquidator (vergleichbar dem deutschen Insolvenzverwalter) ein. Seine Aufgabe ist es, insbesondere unter Beachtung der entsprechenden rechtlichen Bestimmungen die Forderungen festzustellen sowie das Vermögen zu verwerten und zu verteilen. Dies erfolgt entsprechend der gesetzlichen Rangfolge der einzelnen Ansprüche. Zunächst sind (wie in Deutschland auch) die Verfahrenskosten zu begleichen. Im Übrigen besteht der Grundsatz der gleichmäßigen und anteiligen Befriedigung. Bestimmte Gläubigergruppen genießen jedoch Vorrang.

    Bezüglich laufender und beiderseits noch nicht oder nicht vollständig erfüllter Verträge hat der Liquidator ein Wahlrecht, ob er diese erfüllt oder nicht. Der Liquidator hat auch dafür zu sorgen, dass die Mitteilung über die Eröffnung des Verfahrens in The Gazette erfolgt.

    Der Insolvenzverwalter untersucht in der Regel nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die geschäftlichen Aktivitäten der Gesellschaft (company's statement of affairs), sec. 131 Insolvency Act 1986. Stellt der Liquidator fest, dass (voraussichtlich) genug Masse vorhanden ist, um die von ihm ermittelten Gläubiger quotal zu befriedigen, so informiert er diese entsprechend mit der Aufforderung, ihre Forderungen anzumelden (register as a creditor). Die Gläubiger müssen daraufhin ihre Forderungen mit den im Formblatt form 14.4 (proof of debt) geforderten Angaben zu Herkunft und Umfang der Schuld präzisieren. Der Insolvenzverwalter kann auch weitere Nachweise zum Beweis des Bestehens der Schuld verlangen. Anmeldefähig sind auch künftige oder befristete Ansprüche (Rule 14.2. Insolvency (England and Wales) Rules 2016). Nach der Anmeldung entscheidet der Liquidator, ob der Anspruch für die Verteilung zuzulassen ist und begründet dies gegenüber dem Gläubiger. Dieser kann dann innerhalb von 21 Tagen gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen, Rule 14.8. Insolvency (England and Wales) Rules 2016. Gemäß sec. 89 Insolvency Act ist eine Erklärung über die Zahlungsfähigkeit (declaration of solvency) abzugeben beziehungsweise schottische Gesellschaften haben das Formblatt form 4.25 (Scot), das auf der Webseite von Accountant in bankruptcy abrufbar ist, zu verwenden.

    Nähere Informationen zur oben dargestellten Eröffnung des Insolvenzverfahrens für Gesellschaften in England enthält die Broschüre Wind up a company that owes you money der britischen Regierung (auf Englisch).

    Wie erfährt man von einem Insolvenzverfahren?

    Im Regelfall werden die bekannten Gläubiger vom Insolvenzverwalter kontaktiert. Bei Zweifeln kann man im offiziellen Mitteilungsblatt The Gazette nach insolventen Gesellschaften suchen. Auch im britischen Handelsregister wird die Insolvenz einer dort registrierten Gesellschaft vermerkt.

    Wie kann eine Insolvenz vermieden werden?

    Im Laufe der Zeit haben sich verschiedene Instrumente zur Vermeidung von Insolvenzverfahren herausgebildet. Die wichtigsten sind

    • ein Company Voluntary Arrangement, das letztlich eine Vereinbarung ist und daher der Zustimmung von mindestens 75 Prozent (nach Forderungshöhe) der stimmberechtigten Gläubiger bedarf;
    • ein Restrukturierungsplan nach den Vorschriften des Part 26A des Companies Act, der der Bestätigung durch ein Gericht bedarf; sowie
    • ein Moratorium zur Vorbereitung einer Sanierung nach den Vorschriften des CIGA 2020, das bei Companies House registriert werden muss.

     

    Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf, Karl Martin Fischer | Bonn

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  • Zuständig für den gewerblichen Rechtsschutz ist im Vereinigten Königreich (VK) das United Kingdom Intellectual Property Office (IPO). (Stand: 17.10.2025)

    Patentrecht

    Rechtsgrundlage des britischen Patentrechts sind der Patents Act 1977, der Copyright, Designs and Patents Act 1988 sowie die Patent Rules 1995. Informationen zu den Anforderungen an die Patentierbarkeit hat das IPO in einem Leitfaden zusammengestellt. Die Schutzdauer von Patenten beträgt bis zu 20 Jahre. Eine Übersicht über zu entrichtende Gebühren hält das IPO online bereit.  

    Markenrecht

    Das Markengesetz (Trade Marks Act 1994) bildet die rechtliche Grundlage des britischen Markenschutzes. Die Schutzdauer eingetragener Marken beträgt zehn Jahre und kann durch Zahlung der entsprechenden Gebühr (renewal fee) um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden. Das IPO bietet einen Leitfaden zur Registrierung einer britischen Marke, für den Registrierungsprozess sollte eine Dauer von circa vier Monaten eingeplant werden.

    Geschmacksmusterrecht

    Das VK kennt keinen Gebrauchsmuster-, sondern nur einen Geschmacksmusterschutz (protection of industrial design). Rechtsgrundlagen sind das Gesetz über eingetragene Muster (Registered Designs Act 1949), die Registered Designs Rules 2006 und der Copyright, Designs and Patents Act 1988. Die Schutzdauer beträgt zunächst fünf Jahre ab dem Datum der Eintragung. Sie kann jeweils um weitere fünf Jahre bis zu einer maximalen Schutzdauer von 25 Jahren verlängert werden. Die zu zahlenden Gebühren variieren je nach Dauer des Schutzrechts. Einen Leitfaden zur Registrierung eines Designs stellt das IPO online zur Verfügung.

    Auswirkungen des Brexit

    Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat auch Auswirkungen auf die Rechte des geistigen Eigentums: Denn der Schutz von Marken und Designs im Vereinigten Königreich richtet sich nun nicht mehr nach europäischen Regelungen. Welche Konsequenzen dies für bestehende und neue Schutzrechte hat, können Sie dem GTAI-Rechtsbericht Das geistige Eigentum und der Brexit vom 29. Januar 2021 entnehmen.

    Erfordernis einer britischen Zustelladresse

    Seit dem 1. Januar 2021 ist vor allem für die Korrespondenz mit dem britischen Patentamt eine britische Zustelladresse erforderlich. Hierbei kann es sich um eine eigene Adresse oder um die eines Vertreters handeln. Adressen, die im Gebiet des europäischen Wirtschaftsraumes liegen, genügen dementsprechend nicht mehr. Eine Sonderregelung gilt allerdings insbesondere für bereits vor dem Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 eingetragene Unionsmarken oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster: In Bezug auf diese Rechte darf die Zustelladresse noch für einen Zeitraum von drei Jahren außerhalb des Gebiets des VK liegen, sofern das betreffende Recht nicht Gegenstand eines Rechtsstreits wird. Zusätzliche Informationen zur Zustelladresse (adress of service) hält die britische Regierung auf ihrer Webseite bereit.

    Zugehörigkeit zu Internationalen Übereinkommen

    Weitere Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz im Vereinigten Königreich sind abrufbar auf der Webseite der World Intellectual Property Organization (WIPO).

    Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf | Bonn

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  • Das britische Steuerrecht unterscheidet zwischen direkten und indirekten Steuern. (Stand: 21.10.2025)

    Hinweis: Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine Steuerberatung an.

    Einkommensteuer

    Die Einkommensteuer wird in der Regel von der Finanzbehörde auf der Basis einer Steuererklärung festgesetzt. Bei Arbeitnehmenden wird die Lohnsteuer im Lohnsteuerabzugsverfahren (PAYE = Pay As You Earn) einbehalten. Das Veranlagungsjahr für die Einkommensteuer dauert vom 6. April bis zum 5. April des Folgejahres. 

    Das britische Einkommensteuerrecht ("Income Tax") richtet sich primär an natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vereinigten Königreich bzw, mit dort steuerpflichtigen Einkommen. Gemäß sec. 3 des Income Tax Act 2007 wird Einkommensteuer vor allem auf Einkünfte aus Beschäftigung, Pensionen, Vermietung und Kapitalanlagen fällig.  

    Die aktuellen Einkommensteuersätze (2025/2026) betragen in England und Nordirland:

    Bei einem Einkommen von (Pfund Sterling)

    Steuersatz (in Prozent)

    Bis zu 12.570

    0 (Personal Allowance)

    12.570 bis 50.270

    20 (basic rate)

    50.270 bis 125.140

    40 (higher rate)

    über 125.140

    45 (additional rate)

    Ab einem Jahreseinkommen von mehr als 125.140 Pfund Sterling entfällt der Steuerfreibetrag gänzlich. Eine Übersicht aller Sätze auch für Wales und Schottland hält die britische Regierung online bereit.

    Für Einkünfte aus Sparguthaben (savings income) fallen keine Steuern an, wenn die Gesamteinkünfte des Steuerpflichtigen weniger als 17.570 Pfund Sterling betragen. Im Übrigen hängt der steuerfreie Betrag der Spareinkünfte davon ab, ob die basic rate, die higher rate oder die additional rate anwendbar ist. Im Falle der basic rate beträgt der Freibetrag 1.000 Pfund Sterling, im Fall der higher rate 500 Pfund Sterling.

    Körperschaftsteuer

    Rechtliche Grundlage ist der Corporation Tax Act 2010. Gesellschaften, die im VK ansässig sind, unterliegen der britischen Körperschaftsteuer auf ihre gesamten Gewinne. Nicht ansässige Gesellschaften mit einer britischen Betriebsstätte unterliegen ihr nur mit den Gewinnen, die der Betriebsstätte zuzurechnen sind. Der Normalsatz der britischen Körperschaftsteuer beträgt 19 Prozent für Gesellschaften mit Gewinnen von bis zu GBP 50.000. Für solche mit Gewinnen von über 250.000 GBP gilt ein Steuersatz von 25 Prozent. Für Gewinne zwischen den beiden Zahlen gibt es einen so genannten "marginal relief", also ein gleitender Effekt-Steuersatz. Das Steuerjahr (financial year), für das die Körperschaftsteuersätze jeweils festgestellt werden, läuft vom 1. April des jeweiligen Steuerjahres bis zum 31. März des folgenden Jahres. 

    Umsatzsteuer

    Der Value Added Tax Act 1994 bildet die rechtliche Grundlage. Die Mehrwertsteuer (Value Added Tax - VAT) wird im Vereinigten Königreich auf Waren und Dienstleistungen erhoben, der Standard-Umsatzsteuersatz beträgt 20 Prozent (sec. 2 Value Added Tax Act 1994). Für bestimmte Güter und Dienstleistungen besteht ein reduzierter Steuersatz von fünf Prozent. Umsatzsteuerbefreit sind vor allem die meisten Nahrungs- und Arzneimittel. Eine umfangreiche Auflistung nach bestimmten Waren und Dienstleistungen findet sich in dieser Guidance.

    Durch den Brexit ergeben sich seit dem 1. Januar 2021 umsatzsteuerrechtliche Änderungen hinsichtlich des grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehrs mit dem Vereinigten Königreich. Die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer informiert hierzu mit sehr instruktiven Merkblättern.

    Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

    Das aktuelle Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland datiert vom 30.3.2010 und ist seit 30. Dezember 2010 in Kraft. Das DBA ist auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen abrufbar.

    In der Praxis bedeutendste Regeln sind zum einen die Vermeidung der Doppelbesteuerung im Bereich der Einkünfte aus unselbständiger Arbeit (Artikel 14) und die Betriebsstätten-Thematik (Artikel 5). 

    • Artikel 14 regelt, dass Einkünfte aus unselbständiger Arbeit in der Regel dort versteuert werden, wo die Arbeit geleistet wird, es sei denn,
      • die steuerpflichtige Person aus Deutschland hält sich in einem Zwölfmonatszeitraum für maximal 183 Tage im VK auf, und
      • die Vergütung wird von einem nicht im VK ansässigen Arbeitgeber gezahlt und sie wird nicht von einer britischen Betriebsstätte des deutschen Arbeitgebers getragen.
    • Artikel 5 regelt die Frage, unter welchen Bedingungen ein deutsches Unternehmen im VK körperschaftsteuerpflichtig wird (siehe insofern auch Artikel 7 des DBA): Voraussetzung ist das Vorliegen einer Betriebsstätte, die definiert wird als feste Geschäftseinrichtung, durch die die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.  

    Weitergehende Informationen

    Übersichten zur Einkommensteuer sowie zur Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer stehen auf der Webseite von HM Revenue & Customs auf Englisch zur Verfügung. Zudem unterstützt der Servicebereich Steuern der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer in London deutsche Unternehmen bei steuerrechtlichen Fragen.

     

    Von Dr. Achim Kampf, Nadine Bauer, Karl Martin Fischer

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  • Die einschlägigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen können je nach Rechtsanwendungsgebiet (England und Wales, Schottland, Nordirland) variieren. Wichtig ist der jeweilige Arbeitsort. (Stand: 22.10.2025)

    Derzeit (im Oktober 2025) macht ein arbeitsrechtlicher Gesetzentwurf seinen Weg durch das britische Parlament: die Employment Rights Bill 2025. Mit einer Verabschiedung wird im Herbst 2025 gerechnet. Die ersten neuen Regelungen werden dann ab April 2026 gelten.

    Zu den wichtigsten Neuerungen gehören viele "day one rights" wie zum Beispiel Kündigungsschutz, bezahlte Krankheit und Elternzeit - all diese Rechte gibt es bereits, aber bislang erst nach Wartezeiten. Weiterhin werden Nullstundenverträge ("zero hour contracts") und die Praxis der "fire and rehire" beschränkt. Bitte beachten Sie unsere laufende Berichterstattung zu diesen Themen.

    Die Rechtsgrundlage des britischen Arbeitsrechts sind eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen. Das wohl bedeutendste arbeitsrechtliche Gesetz ist der Employment Rights Act 1996 (ERA 1996). Daneben spielt auch das Common Law (ungeschriebenes, hauptsächlich durch richterliche Entscheidungen entwickeltes Recht) eine wichtige, wenngleich tendenziell abnehmende Rolle. 

    Es wird zwischen drei verschiedenen Status unterschieden:

    • Arbeitnehmer:innen (employees),
    • Arbeiter (workers) und
    • Selbständige (self-employed).

    In vollem Umfang findet das britische Arbeitsrecht lediglich auf die Arbeitnehmer:innen Anwendung, daher ist genau zu prüfen, welchen Status die betreffende Person hat und welche Rechte damit für sie gelten.

    Vertragsschluss

    Ein Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden, aus Beweisgründen ist die Schriftform jedoch ratsam. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbestimmungen schriftlich in Form eines written statement of particulars festzuhalten und dem Arbeitnehmer bei Beschäftigungsbeginn zur Verfügung zu stellen. Zu den wesentlichen Beschäftigungsbedingungen zählen unter anderem der Name des Arbeitgebers, die Vergütungshöhe bzw. deren Berechnungsmethode sowie Angaben zur Arbeitszeit und zum Urlaubsanspruch. Dieser Anspruch besteht inzwischen nicht mehr nur für employees, sondern auch für workers.

    Die Vereinbarung einer Probezeit ist grundsätzlich möglich, gesetzliche Bestimmungen hierzu gibt es keine. In der Regel wird eine Probezeit zwischen drei und sechs Monaten vereinbart, häufig mit Verlängerungsoption.

    Auf befristete Arbeitsverhältnisse sind die Vorschriften zum Schutz befristet eingestellter Arbeitnehmer, insbesondere die Fixed-term Employees (Prevention of Less Favourable Treatment) Regulations 2002, anwendbar. Hiernach müssen Arbeitnehmer bei befristeten Arbeitsverhältnissen zu den gleichen Arbeitsbedingungen wie Arbeitnehmer in unbefristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden. Nach englischem Recht erwerben Arbeitnehmer erst nach zwei Jahren Dienstzeit Kündigungsschutz. Da die Nichtverlängerung eines befristeten Vertrages als Kündigung gilt, müssen befristete Verträge ab zwei Jahren Dauer bei Nichtverlängerung ebenso gerechtfertigt werden wie eine Kündigung.

    Mindestlohn

    Der gesetzliche Mindestlohn (National Minimum Wage/National Living Wage) im Vereinigten Königreich wird jährlich zum April angepasst. Seit April 2025 gelten folgende Sätze: 

    AlterMindestvergütung (in Pfund Sterling)
    ab 21 Jahre12,21
    18 - 20 Jahre10,-
    unter 18 Jahre7,55
    Auszubildende7,55

    Zur Bestimmung, wer Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn hat, informiert diese Webseite (auf Englisch). Zur Abgrenzung der National Minimum Wage und der National Living Wage hält die britische Regierung einen Calculator bereit (auf Englisch).

    Employer's Liability Insurance

    Besonders praxisrelevant und wichtig ist der Nachweis einer "employer's liability insurance". Dabei handelt es sich um eine vom Arbeitgeber abzuschließende Haftpflichtversicherung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen Gesundheitsschäden bei der Arbeit absichert. Die Funktion ähnelt also derjenigen der deutschen Berufsgenossenschaft, aber die Umsetzung erfolgt im VK durch private Versicherungen. Die Versicherung muss auch für normalerweise im Ausland tätige Arbeitnehmer abgeschlossen werden, wenn diese 14 Tage oder länger im VK arbeiten. Weitere Informationen bietet ein Merkblatt des Health & Safety Executive.  

    Kündigung

    Bei der Kündigung unbefristeter Arbeitsverhältnisse ist die gesetzliche Kündigungsfrist zu beachten. Für den Arbeitgeber richtet sich diese nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers: Die Frist für eine Arbeitgeberkündigung (dismissal) beträgt eine Woche für einen Arbeitnehmer, der mehr als einen Monat, aber weniger als zwei Jahre ununterbrochen beschäftigt ist. Sie erhöht sich bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als zwei Jahren um jeweils eine Woche pro weiterem Beschäftigungsjahr, bis zu einer Maximalfrist von zwölf Wochen. Für eine Arbeitnehmerkündigung (resignation) gilt nach einem Monat Dienstzeit die gesetzliche Kündigungsfrist von einer Woche. Vertraglich können allerdings für beide Parteien längere Kündigungsfristen vereinbart werden, wobei die Kündigungsfrist der Arbeitgeberin immer mindestens genauso lang sein muss wie diejenige des Arbeitnehmers. Eine Kündigung ist bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist nicht automatisch unwirksam; der Arbeitnehmer hat nämlich die Möglichkeit diesen Vertragsbruch zu akzeptieren. Ihm steht dann ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Vertragsbruchs (wrongful dismissal) zu, der sich in der Regel auf das richtet, was ihm bei Einhaltung der Kündigungsfrist zugestanden hätte.

    Alle Arbeitnehmer genießen nach zwei Jahren durchgehender Beschäftigung Kündigungsschutz (Teil X des ERA 1996). Eine Kleinbetriebsklausel gibt es nicht. Eine Kündigung ist nur fair, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt (sec. 94, 98 ERA 1996): es gibt eine personenbedingte, eine verhaltensbedingte und eine betriebsbedingte Kündigung. Außerdem kennt das britische Arbeitsrecht zwei weitere Kündigungsgründe, nämlich "contravention of a statute" und "some other substantial reason". Beide spielen in der Praxis eine eher untergeordnete Rolle. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, muss dem betreffenden Arbeitnehmer immer eine Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Vor allem vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung muss auf die Einhaltung des richtigen Verfahrens ("disciplinary procedure") geachtet werden.

    Eine Klage wegen unfair dismissal ist innerhalb von drei Monaten ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erheben; bei Diskriminierungsklagen beginnt die dreimonatige Klagefrist mit der diskriminierenden Handlung zu laufen. Vor Klageerhebung muss allerdings zwingend ein Schlichtungsverfahren bei dem Advisory, Conciliation and Arbitration Service (ACAS) durchgeführt werden (early conciliation). Die Frage der Unfairness wirkt sich bezüglich etwaiger Entschädigungsansprüche aus. Klagen auf Weiterbeschäftigung (reinstatement) oder Wiedereinstellung (reengagement) sind prinzipiell möglich, aber selten. Der britische Kündigungsschutz bietet im Wesentlichen Abfindungsschutz, In der Regel sprechen die Gerichte bei Unfairness daher eine Entschädigung aus, die sich aus einem Grundanspruch (basic award) und einem Ausgleichsanspruch (compensatory award) zusammensetzt und einer Obergrenze unterliegt. Informationen zur individuellen Berechnung hält die Webseite Citizens Advice bereit. Beruht die Kündigung auf Diskriminierung oder Whistleblowing, ist die Abfindung nicht begrenzt.

    Besonderheiten bestehen bei der sogenannten Redundancy, der betriebsbedingten Kündigung. Sie löst einen Entschädigungsanspruch (statutory redundancy pay) des Arbeitnehmers aus. Die Höhe dieser gesetzlichen Abfindung ist abhängig vom Lebensalter, der Dienstzeit sowie dem Gehalt des betreffenden Arbeitnehmers; einen entsprechenden Rechner bietet die britische Regierung online an.

    Beim Betriebsübergang sind die Transfer of Undertakings (Protection of Employment) Regulations 2006 (TUPE) zu beachten. Informationen zu TUPE sind auf der Webseite der britischen Regierung abrufbar.

    Von Dr. Achim Kampf, Nadine Bauer, Karl Martin Fischer | Bonn

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  • Seit dem 1. Januar 2021 richten sich Einreise und Aufenthalt im Vereinigten Königreich nicht mehr nach europäischen Regelungen. (Stand: 22.10.2025)

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich Entsendungen an.

    Vorübergehende Dienstleistungserbringung

    Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich einigten sich auf ein Abkommen über Handel und Zusammenarbeit, welches unter anderem Regelungen betreffend die Arbeit ausländischer Arbeitskräfte im Vereinigten Königreich festlegt. Danach ist ein Visum für EU-Bürger zwar nicht erforderlich, um das Land zu besuchen (zum Beispiel zu touristischen Zwecken), aber ein Visum ist grundsätzlich dann notwendig, wenn man im Vereinigten Königreich arbeiten oder studieren möchte.

    Die Einreise zu Geschäftszwecken

    Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit unterscheidet zwischen verschiedenen Kategorien der Einreise zu Geschäftszwecken.

    Die Einreise von EU-Bürgern zwecks kurzzeitiger Geschäftsreisen (short-term business visitors; Art. 142) ist grundsätzlich ohne Visum und ohne Arbeitserlaubnis möglich. Das Abkommen enthält in Anhang 21 Punkt 8 eine abschließende Aufzählung der erlaubten Tätigkeiten. Im Rahmen solcher kurzzeitiger Geschäftsreisen sind unter anderem die Teilnahme an Sitzungen, Konferenzen und Beratungen mit Geschäftspartnern, die Teilnahme an Messen und Ausstellungen sowie die Abwicklung von geschäftlichen Transaktionen durch Führungs- und Aufsichtskräfte möglich. Eine besonders praxisrelevante erlaubte Aktivität im Rahmen einer kurzen Geschäftsreise ist die Erbringung verkaufsnaher Dienstleistungen (after-sales oder after-lease services; Anhang 21 Nr. 8 h): Diese gilt für Installations-, Reparatur- und Wartungsarbeiten. Liegen die Voraussetzungen vor, so beträgt die zulässige Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten. Das britische Recht, namentlich die Immigration Rules, geht sogar noch weiter und gewährt grundsätzlich bis zu sechs Monate. Eine ausführliche Erläuterung der Regelung des praxisrelevanten Falles der verkaufsnahen Dienstleistungen gibt dieser Rechtsbericht von GTAI.

    Bei der Einreise muss der Anlass der Geschäftsreise durch entsprechende Dokumente belegt werden können. Eine Übersicht der Dokumente, die dieser Glaubhaftmachung dienen, stellt die britische Regierung zur Verfügung. 

    Die zweite Kategorie ist die Einreise von Staatsangehörigen der Europäischen Union zur Erbringung von Dienstleistungen. Dies ist nur noch unter engen Voraussetzungen möglich. Ein Visum ist stets erforderlich, aber eine Erteilung ist nicht garantiert. Der praxisrelevanteste Fall dürfte das Service Supplier Visum sein. Es berechtigt, wenn es erteilt wird, zur Erbringung kommerzieller Dienstleistungen im VK. Diese gilt allerdings grundsätzlich nur für bestimmte Berufe. Eine Liste der zugelassenen Berufe hält die britische Regierung bereit. Ist der Beruf dort nicht erwähnt, kann trotzdem ein Antrag gestellt werden, allerdings nur, wenn der Antragsteller einen Bachelor- oder vergleichbaren technischen Abschluss hat. Weitere Voraussetzung ist das so genannte Sponsorship durch den britischen Auftraggeber. Dieser muss eine Sponsorship Licence haben, welche beim britischen Innenministerium beantragt werden muss. Ohne eine solche Lizenz kann ein Service Supplier Visum nicht erteilt werden.

    Was es bei Entsendungen in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht zu beachten gibt, erklärt der GTAI-Rechtsbericht: Brexit: Entsendung und Sozialversicherung ab 2021.

    Das Frontier Worker Permit

    Wer bis zum 31. Dezember 2020 eine Arbeit im Vereinigten Königreich aufgenommen hatte, kann sich auf die Regelungen im Austrittsabkommen berufen: Danach dürfen Grenzgänger (frontier worker) diesen Tätigkeiten auch weiterhin nachgehen. Grenzgänger meint dabei Personen, die entweder als Arbeitnehmer oder als Selbständiger (auch) in einem anderen Land arbeiten als demjenigen, in dem sie wohnen. Seit dem 1. Juli 2021 ist der Status als frontier worker verpflichtend nachzuweisen. Entsprechendes gilt auch für die Inhaber des so genannten "settled status". Auch diese dürfen legal im VK arbeiten.

    Einreiseformalitäten und Reisebeschränkungen

    Seit April 2025 benötigen EU-Staatsangehörige, die visumsfrei in das VK einreisen und kein Frontier Worker Permit oder Settled Status haben, eine elektronische Einreiseerlaubnis: die Electronic Travel Authorisation (ETA). Sie wird online beantragt, garantiert aber keine Einreise in das VK. Zusätzlich ist bei der Einreise ein Reisepass als Ausweisdokument erforderlich. Die Vorlage des Personalausweises genügt grundsätzlich nicht mehr.

    Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise und eventuell geltende Einreisebeschränkungen im Land.

    Karl Martin Fischer

    Von Karl Martin Fischer | Bonn

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  • Das britische Datenschutzrecht löst sich von den Vorgaben der EU. Und die Regulierung der KI ist vollkommen anders. (Stand: 28.10.2025)

    Datenschutzrecht

    Das britische Datenschutzrecht stammt im Wesentlichen noch aus der Zeit der Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs (VK) in der Europäischen Union (EU). Mit dem Austritt des VK aus der EU wurde die europäische Datenschutzgrundverordnung in nationales Recht - die UK GDPR - überführt. Weitere relevante Regelungen sind im Data Protection Act 2018 (DPA 2018) enthalten. Kürzlich wurde der DPA 2018 durch den Data Use and Access Act 2025 (DUAA 2025) geändert. Einen sehr guten Überblick über die geltenden Datenschutzregeln im VK bietet die britische Regierung auf ihrer Internetpräsenz.

    Die Grundprinzipien des Datenschutzes bleiben erhalten (Artikel 5 UK GDPR): Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz, Zweckbindung, Datensparsamkeit, Richtigkeit, Begrenzung der Speicherung, Integrität und Rechenschaftspflicht. 

    Allerdings bringt der DUAA 2025 einige Änderungen. So können sich beispielsweise Verpflichtete auf eine Liste "anerkannter berechtigter Interessen" berufen, bei deren Vorliegen eine Interessensabwägung entbehrlich ist. Außerdem stellt sec. 67 des DUAA 2015 klar, dass der Begriff der "Forschung" auch kommerzielle Forschung inkludiert. Sec. 80  des DUAA 2025 erleichtert automatisierte Entscheidungen, nur bei den in Artikel 9 der UK GDPR genannten Daten bleibt es bei den bisherigen Beschränkungen. 

    Deutlich erkennbar ist der Wunsch, die Datenverarbeitung flexibler zu machen und unnötige Hürden zu beseitigen, ohne das Niveau des Datenschutzes zu beeinträchtigen. 

    Übertragung von Daten 

    Übertragung aus der EU in das VK

    Zu Zeiten der britischen EU-Mitgliedschaft konnten persönliche Daten ungehindert zwischen dem VK und anderen Mitgliedsstaaten zirkulieren, weil das materielle Datenschutzrecht identisch war. Mit dem Brexit endete dieses Privileg. Allerdings: Aktuell gibt es einen Angemessenheitsbeschluss seitens der EU gemäß Artikel 45 der DSGVO. Dieser datiert vom 28. Juni 2021 und ist gültig bis 27. Dezember 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein EU-VK-Datentransfer also weitgehend möglich. Aktuell will sich die EU insbesondere ein Bild davon machen, ob die neuen Regelungen des DUAA 2025 einer Verlängerung im  Wege stehen könnten. 

    Falls der Angemessenheitsbeschluss nicht erneuert wird, müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden, wenn nach EU-Recht Verpflichtete Daten in das VK übertragen wollen. Das können zum einen die Standarddatenschutzklauseln der EU sein (Artikel 46 DSGVO), die in die relevanten Verträge integriert werden müssen. Alternativ gibt es so genannte "binding corporate rules" (Artikel 47 DSGVO), also verbindliche unternehmensinterne Regeln, die es ermöglichen, Daten auch außerhalb der EU zu transferieren, aber nur innerhalb einer Unternehmensgruppe und auch nur dann, wenn diese Vorgaben vorab durch die zuständige Datenschutzbehörde geprüft und genehmigt wurden.   

    In bestimmten Fällen lässt die DSGVO Datenübermittlungen in Drittstaaten ausnahmsweise zu - beispielsweise, wenn eine Einzelperson ausdrücklich in die vorgeschlagene Übermittlung eingewilligt hat oder wenn die Datenübermittlung aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses notwendig ist. Entsprechend der Leitlinien zu den Ausnahmen nach Artikel 49 DSGVO des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) dürfen die dort abschließend aufgezählten Ausnahmen jedoch nicht für regelmäßige Datentransfers verwendet werden, die eine Vielzahl von Personen betreffen.

    Übertragung aus dem VK in die EU

    Für den umgekehrten Fall hat die britische Regierung erklärt, dass die Übermittlung personenbezogener Daten aus dem Vereinigten Königreich in die EU weiterhin frei erfolgen kann. Gleiches gilt für die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes. Zusätzliche Schutzvorkehrungen müssen daher (zunächst) nicht getroffen werden, die britische Seite behält sich diesbezüglich aber regelmäßige Überprüfungen vor.

    Die Regulierung der Künstlichen Intelligenz

    Die britische Herangehensweise an die Regulierung künstlicher Intelligenz (KI) kontrastiert stark mit derjenigen der EU. Im VK gibt es derzeit kein formelles Gesetz zur Regulierung der KI, das - vergleichbar dem EU AI Act - konkrete Ge- und Verbote schafft. Stattdessen hat die Regierung fünf Kernprinzipien festgelegt, die für den Umgang mit KI gelten:

    • Sicherheit und Robustheit: Schutz vor KI-bedingten Risiken.
    • Transparenz und Erklärbarkeit: Die Funktionsweise von KI-Systemen soll verständlich sein.
    • Fairness: KI-Systeme sollen keine Diskriminierung verursachen.
    • Rechenschaftspflicht: Klare Verantwortlichkeiten festlegen.
    • Wiedergutmachung: Anfechtbarkeit von Entscheidungen und Behebung von Schäden.

    Mit diesen Vorgaben ausgestattet, sollen Regulierungsbehörden die Risiken der KI senken und gleichzeitig ihre Chancen bestmöglich nutzen. Zum Beispiel der britische Datenschutzbeauftragte (ICO), die britische Competition and Markets Authority (CMA) oder die Medicines and Healthcare Products Regulatory Authority (MHRA) sind insofern schon aktiv geworden. 

    Allerdings hat sich die britische Regierung ausdrücklich vorbehalten, bei Bedarf umfassend gesetzgeberisch tätig zu werden. 

    Hinweis: Einen Überblick zu den rechtlichen Entwicklungen weltweit zum Thema KI bietet die GTAI-Publikation Rechtsatlas KI.

    Virtual Screen with Artificial intelligence AI, Justice Scales, and Judge's Gavel. Screen with Artificial intelligence AI, Justice Scales, and Judge's Gavel | © Alexander Sikov - gettyimages.com

    06.08.2026 Ausländisches Wirtschaftsrecht | Künstliche Intelligenz
    Rechtsatlas KI

    Ein weltweiter Überblick über die Entwicklung der Gesetzeslage zum Thema künstliche Intelligenz - KI (Artificial intelligence - AI).

    Von Nadine Bauer, Karl Martin Fischer | Bonn

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  • Jeder auch nur vorübergehend im Vereinigten Königreich tätige deutsche Dienstleister hat die britischen Vorschriften des Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsrechts zu beachten. (Stand: 29.10.2025) 

    Pflichten des Unternehmens

    Grundlegende Norm des Arbeitsschutzrechts im Vereinigten Königreich ist der Health and Safety at Work etc. Act (HSWA) 1974. Es existieren jedoch zahlreiche weitere spezielle Rechtsgrundlagen, die (zumindest auch) die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz betreffen, wie zum Beispiel die Construction (Design and Management) Regulations 2015, die Electricity at Work Regulations 1989 oder die Control of Noise at Work Regulations 2005. Eine Übersicht der übrigen Rechtsgrundlagen findet sich auf der Webseite der britischen Arbeitsschutzbehörde Health and Safety Executive (HSE)

    Arbeitgeber sind zur Gewährleistung von Gesundheit, Sicherheit und Wohlergehen der Arbeitnehmenden verpflichtet (sec. 2 HSWA). Diese Schutzverpflichtungen des Unternehmers bestehen auch gegenüber Dritten (zum Beispiel Kunden oder der Allgemeinheit), die mit dem Betrieb oder seinen Aktivitäten in Berührung kommen (sec. 4 ff. HSWA). Die Unternehmen müssen gemäß sec. 2 Abs. 3 HSWA eine Gesundheits- und Sicherheitsstrategie (health and safety policy) festlegen sowie eine Risikobewertung (risk assessment) vornehmen, sec. 3 Management of Health and Safety at Work Regulations 1999. Bei mehr als fünf Arbeitnehmenden müssen diese beiden Bewertungen in Schriftform abgefasst werden. Als Orientierung hat die britische Arbeitssicherheitsbehörde die Broschüre Managing for health and safety herausgegeben.

    Verfügt der deutsche Dienstleister bereits aufgrund der deutschen Arbeitsschutzvorschriften über entsprechende Dokumente, sollte im Vorfeld mit der britischen Arbeitsschutzbehörde abgeklärt werden, ob und inwieweit diese ausreichend sind.

    Die Arbeitnehmer sind in geeigneter Weise über Risiken und entsprechende präventive Maßnahmen zu informieren. Besondere Informationspflichten treffen den Arbeitgeber auch gegenüber befristet Beschäftigten oder Leiharbeitnehmenden.

    Gemäß den geltenden Vorschriften (The Personal Protective Equipment at Work Regulations 1992) haben Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitnehmende, die einem Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko ausgesetzt sind, entsprechende persönliche Schutzausrüstung (PSA) und ausreichende Informationen, Unterweisungen und Schulungen zur Verwendung dieser PSA erhalten. Die Arbeitnehmenden sind im Gegenzug verpflichtet, die PSA entsprechend der Schulung und Unterweisung ordnungsgemäß zu benutzen. Seit April 2022 werden hiervon auch Arbeiter:innen (workers) erfasst. HSE stellt online einen Leitfaden zu den neuen Regelungen zur Verfügung (auf Englisch).

    Besonderheiten im Baugewerbe

    In der Bauwirtschaft hat die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften überragende Bedeutung. Im Rahmen von Bauvorhaben ist der Generalunternehmer dafür verantwortlich, für die verschiedenen Bauphasen einen Plan aufzustellen, der auch die Aspekte des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit enthalten muss. Er muss zudem für eine geeignete Koordination zwischen Subunternehmern sorgen, sodass gegenüber sämtlichen Arbeitnehmenden während der gesamten Bauphase die Vorgaben des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit eingehalten sind. Die Subunternehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des Bauleiters (site manager) zu folgen. Die britische Arbeitssicherheitsbehörde hält eine umfangreiche Zusammenstellung sektorspezifischer Informationen bereit.

    In der Praxis wird die Beauftragung von Subunternehmern oft vom Nachweis bestimmter Fähigkeiten und Kenntnisse abhängig gemacht, auch im Bereich des Arbeitsschutzes. Das Construction Industry Training Board erteilt bei ausreichender Qualifikation so genannte CSCS-Cards, wobei CSCS für "Construction Skills Certification Scheme" steht.

    Darüber hinaus sind in einigen Tätigkeitsbereichen Genehmigungen vorgeschrieben, beispielsweise bei Arbeiten an der Gasversorgung. Hier ist eine Registrierung beim Gas Safe Register zwingend vorgeschrieben. Beim Finden zwingender Lizenzen für andere Tätigkeiten hilft der Licence Finder der britischen Regierung.

    Seit April 2022 gilt ein neues Gesetz über die Sicherheit im Bauwesen (Building Safety Act 2022), das das Regelwerk für Bauprodukte mit neuen Anforderungen stärken und den Weg für eine nationale Regulierungsbehörde für Bauprodukte ebnet. Grundlegende Informationen hält die britische Regierung in einer Guidance bereit.

    Kontrollen

    Kontrollen muss der deutsche Dienstleister vor allem unter dem Gesichtspunkt der Einhaltung von Arbeitsschutz- und Sicherheitsbedingungen ins Kalkül ziehen. Der Dienstleister sollte daher grundsätzlich alle Unterlagen mitführen, die ihn zur Ausübung der Tätigkeit berechtigen.

    Die Einhaltung der entsprechenden arbeitssicherheits- und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften kontrolliert die Arbeitsschutzbehörde durch sogenannte Inspektoren. Diese sind mit weitgehenden Befugnissen ausgestattet. So können sie zu jeder angemessenen Zeit - im Falle einer konkreten Gefahr auch jederzeit - Gewerberäume betreten, wenn sie der Überzeugung sind, dass dies erforderlich ist, um gesetzliche Pflichten des Arbeitsschutzes beziehungsweise der Arbeitssicherheit durchzusetzen. Diese Übersichtsseite der Health and Safety Executive informiert über zu Inspektionen des Arbeitsplatzes (auf Englisch).

    Sanktionen

    Es ist dringend angeraten, den Anordnungen der Arbeitsinspektion Folge zu leisten. Nimmt man die Möglichkeiten, sich mit rechtlichen Mitteln zu wehren, nicht wahr und setzt sich gleichwohl über die Anordnungen der Inspektion hinweg, kann dies empfindliche Strafen nach sich ziehen. Die Missachtung der Vorschriften im Bereich der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes stellt grundsätzlich eine Straftat dar. 

    Im Corporate Manslaughter and Corporate Homicide Act 2007 sind auch für Unternehmen Strafen vorgesehen, wenn aufgrund der Missachtung von Vorschriften des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit Menschen zu Tode kommen.

    Schließlich ist zu bedenken, dass Arbeitsunfälle aufgrund fehlerhafter Vorkehrungen auch massive Schadensersatzforderungen nach sich ziehen können. Zahlreiche Gerichtsentscheidungen, denen in England aufgrund des case-law Systems die Qualität von Rechtsquellen zukommt, sind hierzu ergangen.

    Gerade für den ausländischen Dienstleister, der sich im Vereinigten Königreich nur vorübergehend aufhält, ist angeraten, die Arbeitsschutzbehörde nicht als eine Bedrohung wahrzunehmen, sondern als Institution, die auch im Vorfeld zahlreiche Auskünfte bereithält. Die angebotenen Fortbildungsmaßnahmen sollten wahrgenommen werden.

    Employers Liability Insurance

    Besonders praxisrelevant und wichtig ist der Nachweis einer "employer's liability insurance". Dabei handelt es sich um eine vom Arbeitgeber abzuschließende Haftpflichtversicherung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen Gesundheitsschäden bei der Arbeit absichert. Die Funktion ähnelt also derjenigen der deutschen Berufsgenossenschaft, aber die Umsetzung erfolgt im VK durch private Versicherungen. Die Versicherung muss auch für solche Arbeitnehmer abgeschlossen werden, die normalerweise im Ausland tätig sind wenn diese 14 Tage oder länger im VK arbeiten. Weitere Informationen bietet ein Merkblatt des Health & Safety Executive.  

    Weiterführende Informationen

    Die Arbeitssicherheitsbehörde HSE verfügt über einen sehr detaillierten Internetauftritt, der zahlreiche Fragen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit praxisnah aufbereitet. Auch Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sowie dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit) sind in englischer Sprache abrufbar.

    In Nordirland gilt die Health & Safety at Work (Northern Ireland) Order 1978, zuständige Behörde ist dort die Health and Safety Executive for Northern Ireland.

    Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf, Karl Martin Fischer | Bonn

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  • Das britische Sozialversicherungsrecht unterscheidet sich deutlich vom deutschen. Die grenzüberschreitende Koordinierung hat sich seit dem Brexit nur geringfügig geändert. (Stand: 29.10.2025) 

    Das britische Sozialversicherungssystem im Überblick

    Das Sozialversicherungsrecht im Vereinigten Königreich (VK) unterscheidet sich grundlegend von demjenigen in Deutschland. Zentraler Baustein ist das National Insurance Scheme. Es ist primär beitragsbasiert und bietet Anspruch auf bestimmte Geldleistungen bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft und für die Rente. Die Beiträge werden aber nicht an verschiedene Sozialversicherungszweige bzw. deren Träger gezahlt, sondern in einem Betrag an den Staat. Jede sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Person erhält eine National Insurance Number, unter der die Beiträge abgewickelt werden.  

    Im Falle eines Arbeitsverhältnisses werden Klasse 1 Sozialversicherungsbeiträge (Class 1 National Insurance Contributions) bezahlt. Die Arbeitnehmerbeiträge für 2025/26 sind:

    EinkommenwöchentlichjährlichBeitragssatz
    Primary Thresholdbis 242 GBPbis 12.570 GBP0 Prozent (keine Beiträge)
    Main Ratevon 242 bis 967 GBP12.570 bis 50.270 GBP8 Prozent
    Additional Rateüber 967 GBPüber 50.270 GBP2 Prozent

    Die Arbeitgeberbeiträge kennen, anders als die Arbeitnehmerbeiträge, keine "additional rate":

    EinkommenwöchentlichjährlichBeitragssatz
    Secondary Thresholdbis 96 GBPbis 5.000 GBP0 Prozent (keine Beiträge)
    Hauptsatzüber 175 GBPüber 9.100 GBP13,8 Prozent

    Selbständig Tätige bezahlen Klasse 2 Sozialversicherungsbeiträge, allerdings seit 2024 nur noch freiwillig. Sie betragen derzeit 3,50 GBP pro Woche. Sämtliche Werte für die Steuer und Sozialversicherung hält die britische Regierung in ihrem Online-Auftritt bereit.

    Die Gesundheitsversorgung wird durch den National Health Service (NHS) bereitgestellt. Dieser wird nicht durch gesonderte Beiträge, sondern durch Steuermittel finanziert. Er stellt die medizinische, zahnärztliche und augenoptische Versorgung sicher und steht in der Regel allen Einwohnern offen.

    Grenzüberschreitende Sozialversicherung

    Das zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich (VK) geschlossene Abkommen über Handel und Zusammenarbeit trifft Regelungen betreffend Entsendungen in einem gesonderten Protokoll (KSS), das vorerst für einen Zeitraum von 15 Jahren gelten soll. Wichtig sind dabei zwei Bestimmungen: Gemäß Artikel KSS.10 Absatz 3 richtet sich die Sozialversicherungspflicht zunächst nach dem Beschäftigungsort; dies entspricht der international gängigen Praxis. Für vorübergehende Arbeitseinsätze in einem anderen Land (Entsendungen) normiert Artikel KSS.11 allerdings eine Ausnahme: Ein vorübergehend ins Ausland entsandter Arbeitnehmer ist danach weiterhin in dem Staat sozialversicherungspflichtig, in dem sein Arbeitgeber seinen Sitz hat, vorausgesetzt die Dauer der Auslandsbeschäftigung überschreitet 24 Monate nicht und der entsandte Mitarbeitende ersetzt nicht eine andere entsandte Arbeitskraft (Ablöseverbot). Entsprechendes gilt für selbständig Tätige, wobei das Ablöseverbot in diesem Fall nicht einschlägig ist. Die genannten Regelungen entsprechen inhaltlich derjenigen in Artikel 12 der Verordnung (EG) 883/2004. 

    Allerdings gibt es auch Unterschiede zu den bestehenden europäischen Regelungen: So ist die im Rahmen der Verordnung (EG) 883/2004 normierte Ausnahmevereinbarung im EU-VK-Abkommen nicht mehr vorgesehen. Dies bedeutet, dass bei Entsendungen aus Deutschland in das Vereinigte Königreich, die länger als 24 Monate dauern, regelmäßig britisches Sozialversicherungsrecht zur Anwendung kommt. Die von Unternehmern abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge können auf der Webseite der britischen Regierung eingesehen werden.

    Für das Formular A1, das den sozialversicherungsrechtlichen Status eines Arbeitnehmers nachweist, wie auch für die Europäische Krankenversicherungskarte regelt Artikel KSSD.75 des Protokolls, dass diese zunächst weiterverwandt werden sollen. Ein spezialisierter Ausschuss soll sich mit einer langfristigen Lösung zur Regelung dieser Thematik befassen. Bis dahin soll allerdings die im Protokoll getroffene Übergangsregelung Bestand haben. Informationen hierzu hält auch die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) bereit.

    Für Sachverhalte, die einen grenzüberschreitenden Bezug aufweisen und bis zu 31. Dezember 2020 begonnen haben, sind die Regelungen des Austrittsabkommens zu beachten.

    Nadine Bauer

    Von Nadine Bauer | Bonn

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  • Sind englische Gerichte international zuständig, so bestimmt sich das örtlich und sachlich zuständige Gericht nach den im Vereinigten Königreich geltenden Regelungen. (Stand: 24.10.2025)

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtspraxis dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich der Rechtsverfolgung an.

    Auswirkungen des Brexit

    Die Gerichtszuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen richtet sich seit dem 1. Januar 2021 für das Vereinigte Königreich (VK) nicht mehr nach europäischen Regelungen

    Für Verfahren, die bis zum Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 eingeleitet wurden, gilt in aller Regel das Europäische Verfahrensrecht bis zum Abschluss des Verfahrens, auch wenn dieser erst nach dem Ende der Übergangsphase erfolgt (Art. 66 ff. Austrittsabkommen). Zwar haben das VK und die Europäische Union (EU) ein Abkommen über Handel und Zusammenarbeit geschlossen. Dieses trifft jedoch keine Regelungen im Bereich des Zivilprozessrechts. 

    Durch den Beitritt des Vereinigten Königreichs zum Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen vom 30. Juni 2005 (HGÜ) gilt dieses Regelwerk seit dem 1. Januar 2021 im Verhältnis EU-VK (mit Ausnahme Dänemarks). Gemäß Art. 8 Abs. 1 und 2 HGÜ sind Entscheidungen eines in einer ausschließlichen Gerichtsstandsvereinbarung benannten Gerichts eines HGÜ-Vertragsstaats in den anderen Vertragsstaaten grundsätzlich ohne Nachprüfung der Entscheidung in der Sache anzuerkennen und zu vollstrecken, sofern keine Anerkennungs- und Vollstreckungshindernisse vorliegen.

    Mit Wirkung zum 1. Juli 2025 ist das VK auch dem Haager Übereinkommen von 2019 beigetreten. Dieses hat einen weiteren Anwendungsbereich. Es ist beispielsweise, anders als das Übereinkommen von 2005, nicht auf Fälle beschränkt, in denen eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung vorliegt.

    Gerichtsorganisation

    Der Supreme Court of the United Kingdom ist oberste Revisionsinstanz in Zivilsachen für das gesamte Vereinigte Königreich sowie das höchste Gericht in Strafsachen für England, Wales und Nordirland. Zu den Obergerichten (Senior Courts) zählt man den High Court of Justice, den Court of Appeal und den Crown Court. Der High Court of Justice ist erstinstanzlich zuständiges Gericht und Rechtsmittelinstanz für die Untergerichte. Der Court of Appeal ist das Appellationsgericht für England und Wales in Zivil- und Strafsachen. Er ist in der civil division zuständig für Berufungen gegen Urteile des High Court of Justice und der County Courts. Die County Courts (Amtsgerichte) bearbeiten die Mehrzahl der Zivilsachen in England und Wales, die sich zumeist mit der Beitreibung von Forderungen befassen.

    Für die Zuständigkeiten von High Court und County Courts ist die The High Court and County Courts Jurisdiction Order 1991 maßgeblich. Danach ist die Zuständigkeit der High Courts bei Zahlungsklagen grundsätzlich auf solche über mehr als 100.000 Pfund Sterling beschränkt. Betreffend Schadensersatzforderungen bei Personenschäden kann der High Court bereits ab 50.000 Pfund Sterling angerufen werden. Bei der Suche nach dem jeweils zuständigen Gericht kann der Court Finder hilfreich sein (gilt nicht für Nordirland und nur eingeschränkt für Schottland). Weitere Informationen bietet der Gerichtsdienst HM Courts & Tribunals Service.

    Es bestehen keine amtlichen Gebührenregelungen für Rechtsanwälte. Vielmehr richten sich die Gebühren nach dem zeitlichen Aufwand. Erfolgshonorare sind zulässig. Die allgemeine Regel ist, dass die unterlegene Partei die Kosten der obsiegenden Partei zu tragen hat, allerdings hat das Gericht diesbezüglich einen Ermessensspielraum und kann von dieser Regel abweichen. Bei Klagerhebung ist in der Regel eine Gebühr zu entrichten, deren Höhe vom Streitwert abhängt. Eine Übersicht über die aktuellen Gebühren findet sich auf der Webseite der britischen Regierung (auf Englisch).

    Schiedsgerichtsbarkeit

    In dem UN-Übereinkommen vom 10.6.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, dem sowohl das Vereinigte Königreich als auch Deutschland angehören, verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken. Die entsprechenden englischen Bestimmungen finden sich in sec. 99 ff. Arbitration Act 1996.

    Rechtsberatende Berufe

    Innerhalb der Anwaltschaft ist zwischen Solicitors und Barristers zu unterscheiden. Prinzipiell liegt der Unterschied zwischen den beiden Berufsgruppen darin, dass ein Solicitor den direkten Kontakt zum Mandanten hat und prozessvorbereitend tätig wird, ohne selbst vor Gericht aufzutreten. Die Barrister hingegen treten vor Gericht auf und präsentieren die von Solicitors vorbereiteten Fälle im Prozess. Durch den Courts and Legal Services Act 1990 sowie den Access to Justice Act 1999 sind die strengen Unterschiede zwischen den beiden Gruppen jedoch aufgebrochen worden. So besteht beispielsweise kein Anwaltsmonopol für die Prozessführung mehr. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch andere Berufsgruppen vor Gericht auftreten. Darüber hinaus kann gemäß bestimmten Voraussetzungen, die in den Higher Courts Regulations 2000 enthalten sind, nunmehr auch ein Solicitor vor höheren Gerichten auftreten. Das Monopol der Barristers zur Bekleidung von Richterämtern ist ebenfalls abgeschafft. Grundsätzlich stehen diese auch dem Berufsstand des Solicitors offen. Durch den Legal Services Act 2007 wurde überdies eine neue Einteilung von Personenkreisen vorgenommen, denen bestimmte juristische Tätigkeiten offenstehen. 

    Hinweis: Über das GTAI-Angebot Rechtsberatung im Ausland können die von den deutschen Auslandsvertretungen erstellten Anwaltslisten aufgerufen werden.

    Von Dr. Achim Kampf, Nadine Bauer, Karl Martin Fischer | Bonn

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  • Für die Durchführung eines Auftrags im Vereinigten Königreich können bestimmte Fragen/Punkte als Orientierung dienen.

    Bestehen spezielle Versicherungspflichten?

    Ja, insbesondere in Form der employers liability insurance. 

    Ist mit Kontrollen bezüglich des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit zu rechnen?

    Ja, durch die britische Behörde für Arbeitsschutz und -sicherheit (Health and Safety Executive).

    Ist in der Rechnung Mehrwertsteuer auszuweisen?

    Grundsatz: Nein, da beim grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr Steuerschuldner der Auftraggeber ist (Umkehr der Steuerschuldnerschaft - reverse charge). Sonstige Leistungen, welche im Vereinigten Königreich unter die B2B-Grundregel fallen, unterliegen damit weiterhin dem Reverse-Charge-Verfahren.

    Wichtig: Rechnungen für Umsätze, die unter das Reverse-Charge Verfahren fallen, müssen zusätzlich zu den bisher geltenden Rechnungsanforderungen weitere Angaben enthalten. Hierzu zählen der Hinweis auf die Anwendung des Reverse-Charge sowie die Angabe des Umsatzsteuerbetrages bzw. des Steuersatzes.

    Umfassende Informationen stellt die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer in verschiedenen Merkblättern zur Verfügung.

    Informationen zur Rechnungsstellung mit britischer Umsatzsteuer (Value Added Tax – VAT) hält die britische Regierung bereit.

    Gibt es steuerliche Besonderheiten?

    Ja, insbesondere die Bauabzugssteuer (Construction Industry Scheme); die daraus resultierende Registrierungspflicht trifft grundsätzlich auch deutsche Unternehmen ohne Betriebsstätte im Vereinigten Königreich. Es besteht die Möglichkeit, die Registrierung mit Hilfe der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer abzuwickeln.

    Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf | Bonn

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  • Im Folgenden finden Sie hilfreiche Anlaufstellen betreffend die unternehmerische Tätigkeit im Vereinigten Königreich. 

    Informationen zum Recht im Vereinigten Königreich

    Hinweis: Weitere Länderberichte aus der Reihe Recht kompakt sind unter www.gtai.de/recht-kompakt abrufbar.  

    Förderinformationen/Messeprogramme

    Bund und Bundesländer unterstützen deutsche KMU durch eine Vielzahl an Förderinstrumenten wie die Förderung von Unternehmerreisen, Unterstützung bei der Teilnahme an Messen im Ausland sowie auch finanzielle Förderungen. Erste Informationen finden Sie unter:

    Bezeichnung

    Deutsche Institutionen der Außenwirtschaftsförderung, abrufbar auf der BMWK-Webseite

    Förderinfo-Bund, Förderberatung des Bundes - Forschung und Innovation

    Auslandsmesseprogramm des Bundes (AUMA)

    Förderdatenbank - Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU

    Markterschließungsprogramm (MEP)

    Handwerksspezifische Fragen

    Bezeichnung

    Architects Registration Board (Architektenkammer des Vereinigten Königreichs)

    Health and Safety Executive - HSE (Behörde für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit)

    Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

    Übersicht der deutschen Handwerkskammern

    Construction Industry Training Board – CITB (zuständig für Fortbildungen im Baubereich)

    Building regulation (Britische Regierungswebseite über die baurechtlich relevanten Vorschriften)

    Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)

    Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf | Bonn