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Kenia: Rechtsverfolgung

Schiedsurteile können in Kenia über internationales Recht anerkannt und vollstreckt werden. Gerichtsentscheidungen sind lediglich über die Regeln des Common Law vollstreckbar. (Stand: 30.10.2025)

Von Katrin Grünewald | Bonn

Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtspraxis dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich der Rechtsverfolgung an.

Anerkennung und Vollstreckung

Ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen existiert zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kenia nicht. Die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen erfolgt daher nach nationalem Recht. 

Gemäß dem Foreign Judgments (Reciprocal Enforcement) Act können zwar ausländische Urteile anerkannt und vollstreckt werden, allerdings gehört Deutschland nicht zu den Ländern, deren Urteile durch den zuständigen Minister für vollstreckbar erklärt wurden. Deutsche Urteile können nach diesem Gesetz nicht anerkannt und vollstreckt werden.

Urteile können darüber hinaus nach den Prinzipien des Common Law anerkannt und vollstreckt werden. Danach muss ein ausländisches Urteil insbesondere rechtskräftig sein und nicht im Widerspruch zu früheren Urteilen stehen. Außerdem muss das ausländische Gericht sowohl für die Rechtssache als auch für den Beklagten zuständig gewesen sein. Der Beklagte muss über das Gerichtsverfahren informiert worden sein und das ausländische Urteil darf nicht gegen die kenianische öffentliche Ordnung verstoßen. Ein ausländisches Urteil kann nur innerhalb von sechs Jahren ab Urteilsdatum des letzten Urteils anerkannt und vollstreckt werden.

Gerichtssystem

Das Gerichtssystem Kenias ist unter anderem geregelt in Section 162 der kenianischen Verfassung. Danach ist der Supreme Court das höchste Gericht. Der Supreme Court entscheidet über die Anwendbarkeit und Auslegung der Verfassung sowie über Streitigkeiten im Rahmen von Präsidentschaftswahlen. Der Court of Appeal ist zuständig für Berufungen gegen Urteile der unteren Gerichte. Die High Courts sind grundsätzlich zuständig für alle Streitigkeiten, die nicht den anderen Gerichten zugewiesen sind. Über zivilrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 20 Millionen kenianische Schilling entscheiden jedoch regelmäßig die Magistrate Courts. Daneben gibt es verschiedene spezialisierte Gerichte, beispielsweise das Competition Tribunal, das Industrial Property Tribunal oder das Micro and Small Enterprises Tribunal.

Schiedsgerichtsbarkeit

Das New Yorker Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ist für Kenia am 11. Mai 1989 in Kraft getreten. Es gilt jedoch mit der Einschränkung, dass es nur auf Schiedssprüche anwendbar ist, die in einem anderen Vertragsstaat ergangen sind. Informationen zum Übereinkommen finden sich auf der Webseite der United Nations Commission on International Trade Law (dort ist außerdem eine Statustabelle abrufbar). Nach diesem Abkommen können ausländische Schiedsurteile in Kenia anerkannt und vollstreckt werden, sofern sie in einem Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens ergangen sind.

Anwälte vor Ort

Auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Nairobi steht eine Liste von im Land tätigen Anwälten und Organisationen zur Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten zum Abruf bereit.

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