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Zollmeldung Liberia Einfuhrabgaben

Liberia setzt Einfuhrzölle auf netzunabhängige Solarprodukte aus

Um die erneuerbaren Energien im Land zu fördern, hat die liberianische Regierung Einfuhrabgaben auf ausgewählte Solarenergieprodukte ausgesetzt.

Von Andrea Mack | Bonn

Eine Zollbefreiung gilt bis auf Weiteres für folgende Kategorien von Solarprodukten:

  • Plug-and-Play-Solarbeleuchtungs- und Elektrifizierungssysteme
  • integrale Teile von photovoltaischen Solarsystemen für den Eigenbedarf
  • effiziente Geräte mit sämtlichem Zubehör wie Paneelen, Batterien und Steuereinheiten
  • andere Komponenten wie Stecker, Kabel, Schalter und Adapter, die für die Systemintegrität benötigt werden.

Die Regierung hat außerdem die Einfuhrabgaben für effizientere Kochherde und Biogasenergiesysteme (Strom und Kochen) einschließlich Zubehör ausgesetzt.

Importeure müssen lediglich 1,5 Prozent Zollgebühr und 0,5 Prozent ECOWAS-Abgabe zahlen für Waren, die aus Ländern außerhalb der Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten eingeführt werden.

Von der Aussetzung der Einfuhrabgaben können nur Unternehmen profitieren, die direkt im Bereich erneuerbare Energien tätig sind. Die Solarprodukte müssen zudem den vom National Standards Laboratory of Liberia anerkannten Normen entsprechen.

In der zugrundeliegenden Durchführungsverordnung Nr. 107 des liberianischen Präsidenten sind die betroffenen Produkte anhand ihrer Zolltarifnummern aufgelistet.

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