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Rechtsmeldung Liechtenstein Registerrecht
Das aufgrund der 4. EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/849) geschaffene liechtensteinische Register der wirtschaftlichen Eigentümer erfährt eine gesetzliche Neuregelung.
17.02.2021
Von Nadine Bauer | Bonn
Bisher bestimmt das Gesetz über das Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer inländischer Rechtsträger (VwEG) den gesetzlichen Rahmen für ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer. Dieses wird voraussichtlich zum 1. April 2021 durch das Gesetz über das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern (VwbPG) ersetzt.
Das Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer wird weiterhin ausschließlich elektronisch geführt. Ab April 2021 soll die Dateneingabe beziehungsweise -anpassung im neuen System möglich sein. Die entsprechend des VwEG eingetragenen Daten werden dabei automatisch in das neue System überführt. In der Folge muss jeder Rechtsträger prüfen, ob Anpassungen in Bezug auf die Eintragungen erforderlich sind und es müssen aufgrund der neuen gesetzlichen Anforderungen etwaig notwendige Anpassungen vorgenommen werden. Das liechtensteinische Amt für Justiz hat hierzu ein Infoblatt veröffentlicht.
Artikel 4 VwbPG regelt, welche Daten im Register einzutragen sind: Hierzu zählen bei natürlichen Personen Name, Geburtsdatum, Wohnsitzstaat und Staatsangehörigkeit und bei ausländischen juristischen Personen insbesondere Name, Firmennummer und Sitz. Auch sind Angaben zu dem jeweiligen wirtschaftlichen Interesse dem Amt für Justiz mitzuteilen.
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