Zollbericht Madagaskar Zollgesetz und Zollverfahren
Finanzgesetz 2026: Steuerreformen treffen Importwaren
Die Regierung hebt zahlreiche Steuerbefreiungen auf, führt aber zugleich neue Abgaben ein. Auch Importgüter sind von den Maßnahmen betroffen.
24.04.2026
Von Dr. Melanie Jordan | Bonn
Die Regierung hat das Finanzgesetz 2026 verabschiedet und damit umfassende Änderungen im Bereich der indirekten Steuern beschlossen. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft und können dem Gesetz Nr. 2025‑021 entnommen werden.
Änderungen bei den Zollabgaben
Für einige Waren gelten nun Zollabgaben. Beispielsweise werden in Zukunft Halogenlampen mit einer Leistung von höchstens 30 Watt mit Zöllen in Höhe von 20 Prozent belegt, LEDs dagegen mit 10 Prozent.
Für bestimmte Hybridfahrzeuge werden dagegen die Zollsätze reduziert. Die konkreten Zollsätze hängen von der tariflichen Einreihung ab.
Beide Maßnahmen dienen dem Umweltschutz.
Änderungen bei der Mehrwert- bzw. Einfuhrumsatzsteuer
Für eine Reihe von Produkten wie etwa Insektizide, pharmazeutische Abfälle, pflanzliche Materialien und Abfälle zur Tierfutterherstellung sowie Solar‑Wassererhitzer und Solaröfen entfällt die bisherige Befreiung von der Mehrwert‑ bzw. Einfuhrumsatzsteuer. Diese Waren unterliegen künftig dem regulären Steuersatz von 20 Prozent.
Weizenimporte unterliegen nun dem regulären Steuersatz von 20 Prozent, womit ihre steuerliche Behandlung an die bestimmten lokal verarbeiteten Produkte angeglichen wird.
Für Bücher, Broschüren, Zeitungen und Zeitschriften gilt nun wieder eine Befreiung von der Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer.
Neue Kraftfahrzeugsteuer
Auf alle motorisierten Landfahrzeuge - unabhängig von ihrem Nutzungszweck -, Schienenfahrzeuge, motorisierten Boote und Luftfahrzeuge werden künftig Steuern erhoben. Für Landfahrzeuge beträgt die Steuer je nach Motorleistung, Antriebsquelle und Alter zwischen 115.000 und 220.000 Ariary. Boote ab einer Länge von sieben Metern oder kleinere Boote mit mindestens 22 PS sowie Jet-Skis und Sea-Scooter ab 90 kW werden mit 200.000 Ariary pro Jahr besteuert, während für sonstige Wasserfahrzeuge eine Jahressteuer von 1 Million Ariary anfällt. Luftfahrzeuge unterliegen einer Abgabe von 2 Millionen Ariary jährlich. Ausgenommen von der Steuer sind unter anderem Fahrzeuge, die internationalen Abkommen unterliegen, Krankenwagen und Feuerwehrfahrzeuge, Regierungsfahrzeuge sowie landwirtschaftliche Maschinen.
Strengere Regeln für Freizonen
Die Freizonenregelungen werden auf genehmigte Dienstleistungsunternehmen ausgeweitet. Zudem werden die Anforderungen für Waren unter Zollaussetzung verschärft: Sie müssen künftig unmittelbar mit der Tätigkeit des jeweiligen Freizonenunternehmens verbunden sein.