Zollmeldung Madagaskar Antidumping, Antisubvention
Schutzmaßnahmen für Trockengebäck und Frühstücksflocken
Ab dem 4. August 2026 gelten bei der Einfuhr nach Madagaskar Zollkontingente.
04.08.2026
Auf Grundlage einer vorangegangen Untersuchung führt Madagaskar Einfuhrkontingente für Trockengebäck und Frühstücksflocken mit den folgenden madagassischen Zolltarifnummern ein: 1104.12, 1904.10, 1904.20, 1904.30, 1904.90, 1905.31, 1905.32 und 1905.90.
Die Schutzmaßnahme in Form eines Zollkontingents wird für einen Zeitraum von vier Jahren erlassen. Die Kontingentsmenge bleibt in allen vier Jahren gleich, wobei die Zollsätze für Waren, die außerhalb dieser Kontingentsmengen eingeführt werden, gesenkt werden sollen. Die jährliche Kontingentsmenge liegt bei 2000 Tonnen.
| Zeitraum | Jährliches Kontingent | Zusätzlicher Zollsatz (in Prozent) |
|---|---|---|
| 4. August 2026 - 31. Dezember 2026 | 2000 Tonnen | 34 |
| 2027 | 2000 Tonnen | 33,5 |
| 2028 | 2000 Tonnen | 32,5 |
| 2029 | 2000 Tonnen | 31,5 |
| 1.Januar 2030 - 3. August 2030 | 2000 Tonnen | 31 |
Die Schutzmaßnahme gilt für Importe aller Länder. Ausgenommen sind Einfuhren aus bestimmten Entwicklungsländern.
Quelle und weitere Informationen: Trade defence investigations