Zollmeldung Madagaskar Antidumping, Antisubvention

Schutzmaßnahmen für Trockengebäck und Frühstücksflocken

Ab dem 4. August 2026 gelten bei der Einfuhr nach Madagaskar Zollkontingente.

Dr. Melanie Jordan

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Auf Grundlage einer vorangegangen Untersuchung führt Madagaskar Einfuhrkontingente für Trockengebäck und Frühstücksflocken mit den folgenden madagassischen Zolltarifnummern ein: 1104.12, 1904.10, 1904.20, 1904.30, 1904.90, 1905.31, 1905.32 und 1905.90.

Die Schutzmaßnahme in Form eines Zollkontingents wird für einen Zeitraum von vier Jahren erlassen. Die Kontingentsmenge bleibt in allen vier Jahren gleich, wobei die Zollsätze für Waren, die außerhalb dieser Kontingentsmengen eingeführt werden, gesenkt werden sollen. Die jährliche Kontingentsmenge liegt bei 2000 Tonnen.

Geltende Zollsätze bei Einfuhr außerhalb des KontingentsBei jährlich gleichbleibender Kontingentsmenge
ZeitraumJährliches KontingentZusätzlicher Zollsatz (in Prozent)
4. August 2026 - 31. Dezember 20262000 Tonnen34
20272000 Tonnen33,5
20282000 Tonnen32,5
20292000 Tonnen31,5
1.Januar 2030 - 3. August 2030
 
2000 Tonnen31

Die Schutzmaßnahme gilt für Importe aller Länder. Ausgenommen sind Einfuhren aus bestimmten Entwicklungsländern.

Quelle und weitere Informationen: Trade defence investigations